Baupublikationen
Gemeinde Leubringen Evilard Baupublikation eBau-Nr. / Baugesuch-Nr.: 2023-15351; 2423/372

Bauherrschaft: Modernika KLG, Dominik Buess Blattert, Kramgasse 5, 3011 Bern

Projektverfasser: Modernika KLG, Dominik Buess Blattert, Kramgasse 5, 3011 Bern

Bauvorhaben: Rückbau bestehende Gebäude. Neubau 5 Reihen-Kompakthäuser aus Holz mit aussen aufgestellten Luft-/Wasser-Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen auf dem Dach.

Standort/Parzelle/Nutzungszone/Koordinaten: Magglingen; End der Welt Strasse 17; Parzelle Nr. 641; Wohnzone W1; Koordinaten 2’582’135 / 1’220’940

Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 80 SG i.V.m. Art. 81 Abs. 1/2 SG und Art. 16 BR

Gewässerschutz: Gewässerschutzbereich Aᵤ

Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 11. Oktober 2024

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Leubringen/Magglingen, Bauverwaltung, route Principale 37, 2533 Leubringen

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/188083

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profile im Gelände verwiesen.

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Baupublikationen
Baugesuch Nr.: 25’933 (eBau Nr.: 2024-11438 / 183674)

Bauherrschaft: Direktion Bau, Energie und Umwelt der Stadt Biel, v.d. Abteilung Infrastruktur, Tiefbau, Zentralstrasse 49, 2501 Biel

Projektverfasser: Direktion Bau, Energie und Umwelt der Stadt Biel, v.d. Abteilung Infrastruktur, Tiefbau, Zentralstrasse 49, 2501 Biel

Standort: Biel, Schlösslistrasse, Grillenweg, Sonnenfeld, Propsteiweg, Schlösslifeld, Parzelle Nr. 36, 8040, 8725, 10340, 1000 und 7649

Bauvorhaben: Neugestaltung Schlösslistrasse, Aufhebung von 33 Parkplätzen, Erstellen von Grün- und Aufenthaltsbereichen mit Velo-Parkplätzen

Zone: Grösstenteils: öffentlicher Verkehrsraum; teilweise: Bauzone K, Bauzone 2, Gebäudelänge / Gebäudetiefe, generell (-/15), Mischzone A, Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 40%, Teiländerung der Überbauungsordnung "Renfer-Areal", Zone für öffentliche Nutzung: Zweckbestimmung 10-13 (Sportanlagen, Parkanlagen, Familiengärten)

Gewässerschutz: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 10. Oktober 2024

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Aufgelegte Dossiers dieser Gemeinde können öffentlich unter diesem Link während der definierten Zeitspanne eingesehen werden.

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Baupublikationen
Stadt Biel Baugesuch Nr.: 25'972 (eBau Nr.: 2024-14119 / 204768)

Bauherrschaft: Rao King AG, Kanalgasse 15, 2502 Biel

Projektverfasser: Rao King AG, Kanalgasse 15, 2502 Biel

Standort: Biel, Kanalgasse 15, Parzelle Nr. 1250 und 1360

Bauvorhaben: Umnutzung Take-Away in einen Gastgewerbebetrieb mit Terrasse (öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank und Terrasse)

Zone: Besondere Gestaltungsperimeter "Altstadt", Mischzone B, öffentlicher Verkehrsraum

Schutzobjekt: In der Baugruppe A (Biel, Altstadt)

Gewässerschutz: Zone Aᵤ. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 17. Oktober 2024

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Aufgelegte Dossiers dieser Gemeinde können öffentlich unter diesem Link während der definierten Zeitspanne eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/204768

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Baupublikationen
Stadt Biel Baugesuch Nr.: 25'476-B (eBau Nr.: 2022-18975 / 200604)

Bauherrschaft: Direktion Bau, Energie und Umwelt der Stadt Biel, vertreten durch Abteilung Hochbau, Zentralstrasse 49, 2501 Biel

Projektverfasser: Studio WOW AG, Werkhofstrasse 11, 2503 Biel

Standort: Biel, Tennisweg 1 und 1a, Parzellen Nrn. 52 und 11168

Bauvorhaben: Neubau Multisportkomplex inkl. Einrichten einer Buvette (öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank), Erstellen von 7 Parkplätzen und 2 hindernisfreien Parkplätzen, Aufheben von 2 öffentlichen Parkplätzen und Verschieben von 1 öffentlichem Parkplatz der Weissen Zone auf Parzelle 11168, Erstellen einer Trafostation

Projektänderung: Gliederung der Fassaden und Änderung der Fensterpositionen sowie des Eingangsbereichs, Gebäudebeschriftung neu an der Nordostfassade beim Eingang, Anpassung der Fläche Krabbelgym in der Kunstturnhalle 2. und 3.OG, teilweise Standortverschiebung von Velo- und Parkplätzen

Zonenplan: Bauzone 4, Zone für öffentliche Nutzung (Zweckbestimmung 8/9 - Sportbauten und Sportanlagen/Private Nutzungen im öffentl. Interesse), Vorgartenbereich B

Ausnahme: Überschreiten der zulässigen Gebäudehöhe nach Art. 18 Baureglement der Stadt Biel

Gewässerschutz: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 17. Oktober 2024

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Aufgelegte Dossiers dieser Gemeinde können öffentlich unter diesem Link während der definierten Zeitspanne eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/200604

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Kehrichtabfuhr
Kehrichtabfuhr Ihre nächsten Recyclingabfuhren:
Kreis 3
Mittwoch, 18. September 2024
Kreis 1
Mittwoch, 18. September 2024
Kreis 2
Mittwoch, 18. September 2024
Verkaufsstelle für Container 032 326 29 29
Für zusätzliche Informationen konsultieren Sie bitte das Recyclinghandbuch und den Kehrichtabfuhrplan.
Machen und helfen Sie mit!
Danke
INFRASTRUKTUR BIEL
Strasseninspektorat
Stadtkanzlei
Verfügung betreffend Gemeindeinitiative «Ein Lohn zum leben – für einen Mindestlohn in der Stadt Biel»; Zustandekommen

Bei der Stadtkanzlei sind innerhalb der bis am 1. November 2024 dauernden Frist zur Unterschriftensammlung gemäss Artikel 18 Absatz 4 der Stadtordnung vom 9. Juni 1996, 524 Unterschriftenbogen der Städteinitiative «Ein Lohn zum leben – für einen Mindestlohn in der Stadt Biel» eingereicht worden. 

Die Kontrolle durch die zuständige Stimmregisterführerin hat ergeben, dass von den eingereichten Unterschriften deren 2'323 gültig sind.

Gemäss Artikel 17 Abs. 1 der Stadtordnung vom 9. Juni 1996 (SGR 101.1) muss eine Gemeindeinitiative von 1/15 der Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Stadtkanzlei hat durch Verfügung festzustellen, ob die Initiative zustande gekommen ist oder nicht (Art. 18 Abs. 5 Stadtordnung). 

Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten waren am Stichtag 30'417 Personen; 1/15 davon entspricht 2'028 Stimmberechtigten. Somit ist die Städteinitiative «Ein Lohn zum leben – für einen Mindestlohn in der Stadt Biel» zustande gekommen.

Die Stadtkanzlei verfügt gemäss Art. 18 Abs. 5 der Stadtordnung:

1.      Die Städteinitiative «Ein Lohn zum leben – für einen Mindestlohn in der Stadt Biel» ist mit 2'323 gültigen Unterschriften zustande gekommen.

2.      Diese Verfügung ist dem lnitiativkomitee «Ein Lohn zum leben – für einen Mindestlohn in der Stadt Biel» zu eröffnen und im Amtsanzeiger Biel zu publizieren.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung bzw. Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Schloss, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau, geführt werden.

Stadtkanzlei

Öffentliches Bauwesen
Verkehrsmassnahme Schlösslistrasse

Der Gemeinderat der Stadt Biel verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des eidgenössischen Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und auf Art. 44 Abs. 1 und 2 der kantonalen Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; BSG 732.111.1), mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern, die Einführung der folgenden Verkehrsmassnahmen:

 

Tempo-30-Zonen Schlösslistrasse

Signalisierung Tempo-30-Zonen

Abgrenzung

−     Schlösslistrasse (zwischen der Bözingenstrasse und dem Schlösslifeld)

−     Schlösslistrasse (zwischen dem Gebäude Nr. 39 und der Mühlestrasse)

Begegnungszone Schlösslistrasse

Signalisierung Tempo-20-Zonen

Abgrenzung

−      Schlösslistrasse (zwischen dem Schlösslifeld und dem Gebäude Nr. 39)

Gegen die Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des kantonalen Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher oder französischer Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie eine Unterschrift enthalten.

Weitere Unterlagen zu dieser Verfügung können bei der Direktion Bau, Energie und Umwelt, Zentralstrasse 49, 2501 Biel eingesehen werden.

Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Direktion Bau, Energie und Umwelt - Abteilung Infrastruktur

Polizeiwesen
Vorübergehende Verkehrsmassnahmen

Verkehrsbeschränkung auf der Schlössli­strasse, gestützt auf Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassen­verkehr vom 19. Dezember 1958.

In der Schlösslistrasse werden zwischen der Bözingenstrasse und der Sonnenstrasse die Gas- und Wasserleitungen erneuert. 

Um die Arbeiten auszuführen, wird auf der Schlösslistrasse im obgenannten Abschnitt ein Einbahnregime (ausgenommen Bus) mit Fahrtrichtung Sonnenstrasse eingeführt.

Um den Busverkehr zu gewährleisten, wird eine mobile Lichtsignalanlage installiert.

Vom Grillenweg und von der Sonnenstrasse her besteht beim Einfahren in die Schlösslistrasse ein Linksabbiegeverbot.

Die Einfahrt in die Schlösslistrasse ab der Bözingenstrasse wird auf den Zubringerdienst beschränkt.

Dauer der Verkehrsmassnahme:

Montag, 16. September 2024 bis Freitag, 20. Dezember 2024

Die Kehrichtabfuhr ist gewährleistet.

Die erforderlichen Signale werden an Ort und Stelle gut sichtbar aufgestellt. Widerhandlungen gegen diese Verkehrsbeschränkung werden im Ordnungsbussenverfahren bzw. gemäss Art. 90 SVG geahndet.

 

Polizeiinspektorat Biel - Verkehrspolizei

Baupublikationen
Baugesuch Nr.: 25’833 (eBau Nr.: 2024-3072 / 183781)

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Biel, vertreten durch die Abteilung Hochbau, Zentralstrasse 49, 2501 Biel 

Projektverfasser: ASSL Architekten GmbH, Werkhofstrasse 11, 2503 Biel

Standort: Biel, Werkhofstrasse 8 und 10, Parzelle Nr. 2288

Bauvorhaben: Zentralgarage: Umnutzung Werkstatt in Atemschutzräume, Einbau eines Kühlgerätes.
Feuerwehrgebäude: Schaffen neuer Schlafkojen in ehemaligen Atemschutzräumen und Einbau eines Lüftungsgerätes. Nachrüsten Brandschutzmassnahmen und Notbeleuchtung in Treppenhaus.

Zone: Teilgrundordnung "Gaswerk-Areal", Zone mit Planungspflicht (ZPP) G2 (Feuerwehr-Areal)

Gewässerschutz: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Schutzobjekt: K-Objekt (schützenswert)

Ausnahme: Nichteinhalten der minimalen Grösse der Schlafräume nach Art. 67 BauV 

Auflage- und Einsprachefrist: 10. Oktober 2024

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Aufgelegte Dossiers dieser Gemeinde können öffentlich unter diesem Link während der definierten Zeitspanne eingesehen werden.

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Baupublikationen
Baugesuch Nr.: 25’933 (eBau Nr.: 2024-11438 / 183674)

Bauherrschaft: Direktion Bau, Energie und Umwelt der Stadt Biel, v.d. Abteilung Infrastruktur, Tiefbau, Zentralstrasse 49, 2501 Biel

Projektverfasser: Direktion Bau, Energie und Umwelt der Stadt Biel, v.d. Abteilung Infrastruktur, Tiefbau, Zentralstrasse 49, 2501 Biel

Standort: Biel, Schlösslistrasse, Grillenweg, Sonnenfeld, Propsteiweg, Schlösslifeld, Parzelle Nr. 36, 8040, 8725, 10340, 1000 und 7649

Bauvorhaben: Neugestaltung Schlösslistrasse, Aufhebung von 33 Parkplätzen, Erstellen von Grün- und Aufenthaltsbereichen mit Velo-Parkplätzen

Zone: Grösstenteils: öffentlicher Verkehrsraum; teilweise: Bauzone K, Bauzone 2, Gebäudelänge / Gebäudetiefe, generell (-/15), Mischzone A, Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 40%, Teiländerung der Überbauungsordnung "Renfer-Areal", Zone für öffentliche Nutzung: Zweckbestimmung 10-13 (Sportanlagen, Parkanlagen, Familiengärten)

Gewässerschutz: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 10. Oktober 2024

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Aufgelegte Dossiers dieser Gemeinde können öffentlich unter diesem Link während der definierten Zeitspanne eingesehen werden.

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Baupublikationen
Baugesuch Nr.: 25’947 (eBau Nr.: 2024-12141 / 195561)

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Biel v.d. die Abteilung Liegenschaften der Stadt Biel, Neuengasse 28, 2501 Biel

Projektverfasser: Geotest AG, Bernstrasse 165, 3052 Zollikofen

Standort: Biel, Zollhausstrasse, Parzelle Nr. 8380, 9553 und 9428

Bauvorhaben: Sanierung/Abbruch von bestehenden Steinmauern. Netzabdeckung vorhandener Steinmauern

Zone: Bauzone 2, Gebäudelänge / Gebäudetiefe, generell (30/15), Überbauungs- und Gestaltungsplan mit SBV "Feldschützenweg", Mischzone A, Wald, Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 40%

Gewässerschutz: Zone Aᵤ. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Ausnahme: 
- Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen nach Art. 24 ff. RPG
- Nichtforstliche Kleinbauten und –anlagen im Wald nach Art. 14 WaV und nach Art. 35 KWaV

Auflage- und Einsprachefrist: 4. Oktober 2024

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Aufgelegte Dossiers dieser Gemeinde können öffentlich unter diesem Link während der definierten Zeitspanne eingesehen werden.

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Baupublikationen
Gemeinde Leubringen Evilard Baupublikation eBau-Nr. / Baugesuch-Nr.: 2023-15351; 2423/372

Bauherrschaft: Modernika KLG, Dominik Buess Blattert, Kramgasse 5, 3011 Bern

Projektverfasser: Modernika KLG, Dominik Buess Blattert, Kramgasse 5, 3011 Bern

Bauvorhaben: Rückbau bestehende Gebäude. Neubau 5 Reihen-Kompakthäuser aus Holz mit aussen aufgestellten Luft-/Wasser-Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen auf dem Dach.

Standort/Parzelle/Nutzungszone/Koordinaten: Magglingen; End der Welt Strasse 17; Parzelle Nr. 641; Wohnzone W1; Koordinaten 2’582’135 / 1’220’940

Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 80 SG i.V.m. Art. 81 Abs. 1/2 SG und Art. 16 BR

Gewässerschutz: Gewässerschutzbereich Aᵤ

Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 11. Oktober 2024

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Leubringen/Magglingen, Bauverwaltung, route Principale 37, 2533 Leubringen

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/188083

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profile im Gelände verwiesen.

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG25967 (eBau Nr. 2023-18071 / 206072)

Gesuchsteller: Energie Service Biel, Gottstattstrasse 4, 2504 Biel/Bienne
Projektverfasser: a energie ag, Lyssstrasse 5, 3054 Schüpfen
Standort: Juravorstadt 44, 2502 Biel, Parzelle Nr. 11059
Bauvorhaben: Einbau neue Pelletheizungsanlage sowie zwei Bivalkessel (Gaskessel)
Zonenplan: Bauzone 3, Mischzone B, Öffentlicher Verkehrsraum
Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: GWS-Zone UB - Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA
Auflage- und Einsprachefrist: 03.10.2024
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel,
5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.
Elektronische Auflage: 
Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden.

 

Kehrichtabfuhr
Kehrichtabfuhr Ihre nächsten Recyclingabfuhren
Kreis 2
Mittwoch, 11. September 2024
Kreis 4
Mittwoch, 11. September 2024
Kreis 3
Montag, 9. September 2024
Kreis 4
Dienstag, 10. September 2024
Kreis 1
Donnerstag, 12. September 2024
Kreis 2
Freitag, 13. September 2024
Industriering 28
3250 Lyss
Telefon 032 387 47 87

Öffnungszeiten:
Montag – Samstag:
08.00 Uhr – 12.00 Uhr
In Notfällen gibt Telefonnummer 032 384 54 56 Auskunft
Für zusätzliche Informationen konsultieren Sie bitte das Recyclinghandbuch und den Kehrichtabfuhrplan.
Öffentliches Bauwesen
Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Zentralstrasse

Einführung einer Begegnungszone auf der Adam-Friedrich-Molz-Gasse, Eisengasse, Florastrasse, Neuengasse, Industriegasse, Unionsgasse und weitere Verkehrsmassnahmen.

Der Gemeinderat der Stadt Biel verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des eidgenössischen Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01), auf Art. 107 Abs. 1 der eidgenössischen Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) sowie auf Art. 42 Abs. 1 und Art. 44 Abs. 1 und 2 der kantonalen Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; BSG 732.111.1), mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern, die folgenden Verkehrsmassnahmen:

Tempo 30

·      Zentralstrasse vom Zentralplatz bis zum Kreisel «Mühlebrücke»

Begegnungszone (Signal 2.59.5 / 2.59.6)

·      Adam-Friedrich-Molz-Gasse

·      Eisengasse

·      Florastrasse zwischen der bestehenden Fussgängerzone und der Zentralstrasse

·      Neuengasse zwischen Adam-Friedrich-Molz-Gasse und Zentralstrasse

·      Industriegasse zwischen Eisengasse und Zentralstrasse

·      Unionsgasse zwischen Adam-Friedrich-Molz-Gasse und Zentralstrasse

Verbot für Motorwagen und Motorräder (Signal 2.13)

·      Unionsgasse ab Zentralstrasse Richtung Eisengasse

·      Unionsgasse ab Eisengasse Richtung Adam-Friedrich-Molz-Gasse

·      Eisengasse ab Hausnummer 19 Richtung Neuengasse

·      Neuengasse ab Eisengasse Richtung Zentralstrasse

Verbot für Motorwagen und Motorräder (Signal 2.13) mit Zusatz «Zubringerdienst gestattet»

·      Florastrasse ab Zentralstrasse Richtung Nidaugasse

·      Neuengasse ab Zentralstrasse Richtung Eisengasse

·      Neuengasse ab Eisengasse Richtung Adam-Friedrich-Molz-Gasse

·      Eisengasse ab Industriegasse Richtung Neuengasse

·      Adam-Friedrich-Molz-Gasse ab Mühlebrücke Richtung Unionsgasse

·      Adam-Friedrich-Molz-Gasse ab Unionsgasse Richtung Neuengasse

Verbot für Motorwagen und Motorräder (Signal 2.13) mit Zusatz «ausgenommen Bus, Taxi, Fahrrad und Motorfahrrad»

·      Zentralstrasse ab Zentralplatz Richtung Plänkestrasse

·      Zentralplatz auf der Brücke über die Schüss Richtung Norden

Einfahrt verboten (Signal 2.02) mit Zusatz «ausgenommen Fahrrad und Motorfahrrad»

·      Eisengasse ab Unionsgasse Richtung Mühlebrücke

·      Adam-Friedrich-Molz-Gasse ab Unionsgasse Richtung Mühlebrücke

Einbahnstrasse mit Gegenverkehr von Radfahrern und Motorradfahrern (Signal 4.08.1)

·      Eisengasse ab Mühlebrücke Richtung Unionsgasse

·      Adam-Friedrich-Molz-Gasse ab Mühlebrücke Richtung Unionsgasse

Abbiegen nach rechts verboten (Signal 2.42)

·      Adam-Friedrich-Molz-Gasse Richtung Nidaugasse

Aufhebung:

Einfahrt verboten (Signal 2.02) mit Zusatz «ausgenommen Bus, Taxi und Fahrrad»

·      Zentralstrasse ab Zentralplatz Richtung Plänkestrasse

·      Zentralplatz auf der Brücke über die Schüss Richtung Norden

Einfahrt verboten (Signal 2.02) mit Zusatz «ausgenommen Fahrrad»

·      Eisengasse ab Unionsgasse Richtung Mühlebrücke

·      Adam-Friedrich-Molz-Gasse ab Unionsgasse Richtung Mühlebrücke

Einbahnstrasse mit Gegenverkehr von Radfahrern (Signal 4.08.1)

·      Eisengasse ab Mühlebrücke Richtung Unionsgasse

·      Adam-Friedrich-Molz-Gasse ab Mühlebrücke Richtung Unionsgasse

Allgemeines Fahrverbot in beide Richtungen (Signal 2.01) mit Zusatz «Zubringerdienst gestattet»

·      Adam-Friedrich-Molz-Gasse

Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (Signal 2.14) mit Zusatz «Zubringerdienst gestattet»

·      Adam-Friedrich-Molz-Gasse ab Unionsgasse Richtung Neuengasse

·      Neuengasse ab Eisengasse Richtung Adam-Friedrich-Molz-Gasse

Einfahrt verboten (Signal 2.02) mit Zusatz «ausgenommen Fahrrad»

·      Neuengasse ab Eisengasse Richtung Zentralstrasse

·      Eisengasse ab Hausnummer 19 Richtung Neuengasse

·      Unionsgasse ab Zentralstrasse Richtung Eisengasse

·      Unionsgasse ab Eisengasse Richtung Adam-Friedrich-Molz-Gasse

Einbahnstrasse mit Gegenverkehr von Radfahrern (Signal 4.08.1)

·      Neuengasse ab Zentralstrasse Richtung Eisengasse

·      Eisengasse ab Neuengasse Richtung Industriegasse

Parkverbotsfeld (Markierung 6.23)

·      Mühlebrücke 2

Parkfelder mit Parkuhr

·      1x Industriegasse

·      1x Unionsgasse

·      2x Eisengasse

 

Grund der Massnahmen: Erhöhung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden.

Gegen die Verfügungen kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des kantonalen Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne erhoben werden. Die Beschwerde ist in deutscher oder französischer Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie eine Unterschrift enthalten.

Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Direktion Bau, Energie und Umwelt - Abteilung Infrastruktur

Polizeiwesen
Vorübergehende Verkehrsmassnahmen

Verkehrsbeschränkung auf der Schlössli­strasse, gestützt auf Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassen­verkehr vom 19. Dezember 1958.

In der Schlösslistrasse werden zwischen der Bözingenstrasse und der Sonnenstrasse die Gas- und Wasserleitungen erneuert. 

Um die Arbeiten auszuführen, wird auf der Schlösslistrasse im obgenannten Abschnitt ein Einbahnregime (ausgenommen Bus) mit Fahrtrichtung Sonnenstrasse eingeführt.

Um den Busverkehr zu gewährleisten, wird eine mobile Lichtsignalanlage installiert.

Vom Grillenweg und von der Sonnenstrasse her besteht beim Einfahren in die Schlösslistrasse ein Linksabbiegeverbot.

Die Einfahrt in die Schlösslistrasse ab der Bözingenstrasse wird auf den Zubringerdienst beschränkt.

Dauer der Verkehrsmassnahme:

Montag, 16. September 2024 bis Freitag, 20. Dezember 2024

Die Kehrichtabfuhr ist gewährleistet.

Die erforderlichen Signale werden an Ort und Stelle gut sichtbar aufgestellt. Widerhandlungen gegen diese Verkehrsbeschränkung werden im Ordnungsbussenverfahren bzw. gemäss Art. 90 SVG geahndet.

 

Polizeiinspektorat Biel - Verkehrspolizei

Baupublikationen
Stadt Biel Baugesuch Nr.: 25’908 (eBau Nr.: 2024-8704 / 199919)

Bauherrschaft: BKW AEK Contracting AG, Westbahnhofstrasse 3, 4502 Solothurn

Projektverfasserin: Emch+Berger AG Bern, Zihlstrasse 27, 2503 Biel

Standort: Biel, Narzissenweg, Geyisriedweg, Parzellen Nrn. 7139, 9876, 4595, 7757, 4608

Bauvorhaben: Ausbau der Fernwärmeleitung für die Liegenschaften Narzissenweg 6, 8, 10, 12, 14, 16 und Orpundstrasse 7, 9, 11

Zone: Bauzone 3, Mischzone A, Mischzone B, Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 40%, öffentlicher Verkehrsraum

Gewässerschutz: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 26. September 2024 2/2

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Aufgelegte Dossiers dieser Gemeinde können öffentlich unter diesem Link während der definierten Zeitspanne eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/199919

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne



https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/199919
Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG25967 (eBau Nr. 2023-18071 / 206072)

Gesuchsteller: Energie Service Biel, Gottstattstrasse 4, 2504 Biel/Bienne
Projektverfasser: a energie ag, Lyssstrasse 5, 3054 Schüpfen
Standort: Juravorstadt 44, 2502 Biel, Parzelle Nr. 11059
Bauvorhaben: Einbau neue Pelletheizungsanlage sowie zwei Bivalkessel (Gaskessel)
Zonenplan: Bauzone 3, Mischzone B, Öffentlicher Verkehrsraum
Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: GWS-Zone UB - Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA
Auflage- und Einsprachefrist: 03.10.2024
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel,
5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.
Elektronische Auflage: 
Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden.

 

Baupublikationen
Baugesuch Nr.: 25’947 (eBau Nr.: 2024-12141 / 195561)

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Biel v.d. die Abteilung Liegenschaften der Stadt Biel, Neuengasse 28, 2501 Biel

Projektverfasser: Geotest AG, Bernstrasse 165, 3052 Zollikofen

Standort: Biel, Zollhausstrasse, Parzelle Nr. 8380, 9553 und 9428

Bauvorhaben: Sanierung/Abbruch von bestehenden Steinmauern. Netzabdeckung vorhandener Steinmauern

Zone: Bauzone 2, Gebäudelänge / Gebäudetiefe, generell (30/15), Überbauungs- und Gestaltungsplan mit SBV "Feldschützenweg", Mischzone A, Wald, Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 40%

Gewässerschutz: Zone Aᵤ. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Ausnahme: 
- Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen nach Art. 24 ff. RPG
- Nichtforstliche Kleinbauten und –anlagen im Wald nach Art. 14 WaV und nach Art. 35 KWaV

Auflage- und Einsprachefrist: 4. Oktober 2024

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Aufgelegte Dossiers dieser Gemeinde können öffentlich unter diesem Link während der definierten Zeitspanne eingesehen werden.

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG25949 (eBau Nr. 2024-12805/ 203450)

Gestützt auf Art. 26 des Dekretes über das Baubewilligungsverfahren vom 22. März 1994 erfolgt nach-stehende Bekanntmachung:

Baugesuch Nr: BG25949 (eBau Nr. 2024-12805/ 203450)
Gesuchsteller: SAP (Schweiz) AG Systeme, Leugenestrasse 6, Postfach 6130, 2500 Biel
Projektverfasser: Bauwelt Architekten AG, Cornouillerstrasse 6, 2502 Biel
Standort: Leugenestrasse 6, 2504 Biel, Parzelle Nr. 9218
Bauvorhaben: Umbau Büroräume und Umnutzung in Kindertagesstätte für Mitarbeiter der Rolex SA
Zonenplan: Überbauungsplan mit Sonderbauvorschriften "Bözingenfeld-Ost" vom 10.07.1987 Arbeitszone
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: GWS-Zone Au
Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA
Auflage- und Einsprachefrist: 26.09.2024
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage
Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprache-frist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden.

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel

https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipa-lity=20500