Abstimmungen - Wahlen
Wahl des Regierungsstatthalteramtes und städtische Volksabstimmung vom 16. bis 18. Mai 2025

Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Biel werden zur Stimmabgabe über folgende Vorlagen aufgerufen:

Kantonale Vorlage:

  • Gesamterneuerungswahl des Regierungsstatthalteramtes 2025 im Verwaltungskreis Biel/Bienne

Städtische Vorlage:

  • Verpflichtungskredit für den Bau eines neuen Recyclingzentrums

Briefliche Stimmabgabe

Alle Bieler Stimmberechtigten erhalten in der Woche vom 21. April 2025 das amtliche Material für die Wahl und die Abstimmung vom 18. Mai 2025. Ab dem Erhalt dieser Unterlagen kann brieflich abgestimmt werden.

Das Antwortkuvert kann wie folgt abgegeben/zugestellt werden:

  • Abgabe während der Bürozeiten (8.00–12.00 Uhr; 14.00–17.00 Uhr) bei der Stadtkanzlei, Mühlebrücke 5 oder bei den Einwohner- und Spezialdiensten, Neuengasse 28;
  • Einwurf in die Briefkästen der Stadt bei der Stadtkanzlei (Mühlebrücke 5), beim Kongresshaus (Seite Silbergasse 31), bei den Einwohner- und Spezialdiensten (Neuengasse 28) sowie vor den Schulgebäuden Bözingen (Solothurnstrasse 22), Post (Poststrasse 25), Geyisried (auf der Seite Löhrenweg), Madretsch (Pianostrasse 55), Mühlefeld (La-Nicca-Weg 8) und Walkermatte (Dreiangelweg 12), bis spätestens Samstag, 17. Mai 2025, 10.00 Uhr.
  • Übergabe an die Post oder Einwurf in einen offiziellen Briefkasten der Post mit Eintreffen im Postfach der Stadt Biel bei der Hauptpost spätestens am Samstag, 17. Mai 2025. Alle Postsendungen sind zu frankieren. Nicht frankierte Postsendungen werden abgelehnt.

Nicht rechtzeitig bei der Post oder in den Briefkästen der Stadt eingelangte Stimmzettel werden nicht in die Auszählung einbezogen (Art. 7 Verordnung über die politischen Rechte; BSG 141.112).

Die Stimmabgabe an der Urne findet wie folgt statt:

Atelier Bieler Geschichte, Ring 10 (Hauptlokal):

Samstag von 9.00 bis 12.00 Uhr, Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr

BFB – Bildung Formation Biel-Bienne, Robert-Walser-Platz 9:

Freitag von 18.00 bis 20.00 Uhr, Samstag von 9.00 bis 19.00 Uhr, Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr.

Die Lokale

Madretsch, Aula des Sekundarschulhauses, Friedweg 24
Mett, neuer Pavillon-Süd des Schulhauses, Poststrasse 25

Bözingen, Aula des Schulhauses, Solothurnstrasse 22

sind am Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.

Die Stellvertretung bei Abstimmungen ist nicht zulässig. Die Stimmberechtigten müssen ihren Stimmrechtsausweis im Abstimmungsraum dem Stimmausschuss persönlich abgeben, ihre Stimmzettel auf der Rückseite vom Stimmausschuss abstempeln lassen und sie unter der Aufsicht des Stimmausschusses in die dafür bestimmte Urne einwerfen.

Vorbehalten bleiben die Bestimmungen der kantonalen Verordnung über die politischen Rechte (BSG 141.112):

Art. 2 Stimmabgabe von Menschen mit Behinderung

1 Stark gehbehinderte Stimmberechtigte dürfen bei nicht rollstuhlgängigen Abstimmungsräumen das nach den Vorschriften von Artikel 4 vorbereitete Antwortcouvert oder den Stimmrechtsausweis zusammen mit den Wahl- oder Stimmzetteln einer Person mit behördlicher Funktion übergeben.

2 Nicht schreibfähige Stimmberechtigte können ihre Stimmabgabe für die Wahl oder Abstimmung einer Person mit behördlicher Funktion unter gleichzeitiger Abgabe des Stimmrechtsausweises bekanntgeben. Die beauftragte Person trägt die Willensäusserung in Anwesenheit der stimmberechtigten Person in den Wahl- oder Stimmzettel ein und legt diesen entweder in das Stimmcouvert oder in die Urne.

3 Die beauftragte Person unterliegt der Geheimhaltungspflicht.

Das Stimmregister der Einwohnergemeinde Biel liegt bei der Einwohnerkontrolle, Neuengasse 28, 1. Stock, zur Einsicht öffentlich auf. Alle Stimmberechtigten haben das Recht, Einsicht in die sie betreffende Eintragung zu verlangen oder Einsprache gegen das Stimmrecht anderer oder gegen vorgenommene Streichungen zu erheben.

Diesbezügliche Begehren sind für die vorerwähnten Abstimmungsverhandlungen bis spätestens Dienstag, 13. Mai 2025 anzubringen. Stimmberechtigte, die im Stimmregister eingetragen sind, jedoch keine Ausweiskarte erhalten oder dieselbe verloren haben, können während der Öffnungszeiten bis Freitag, 16. Mai 2025, 12.00 Uhr beim Stimmregisterbüro, Neuengasse 28, 1. Stock, ein Doppel verlangen.

Die Ermittlung des Abstimmungsergebnisses findet in der Aula des Berufsbildungszentrums Biel, Wasenstrasse 7 statt.

Stimmausschuss

Der rund 70 Mitglieder zählende Stimmausschuss ist vom Gemeinderat bestimmt worden, ebenso die Leitung dieses Ausschusses. Die Namen sämtlicher Mitglieder des Ausschusses sind auf der Website der Stadt Biel unter der Rubrik «Abstimmungen und Wahlen» einsehbar.

Präsident: Herr Giovanni Sorrentini

Vizepräsidentin: Frau Hélène Steiger

Hinweis / Strafbestimmungen

Nach Artikel 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird mit Busse bestraft, wer Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Stimmzettel verteilt.

Kehrichtabfuhr
Kehrichtabfuhr - Ihre nächsten Recyclingabfuhren:
Kreis 4: Mittwoch, 23. April 2025
Kreis 3: Mittwoch, 23. April 2025
Für zusätzliche Informationen konsultieren Sie bitte das Recyclinghandbuch und den Kehrichtabfuhrplan. Machen und helfen Sie mit! Danke!

INFRASTRUKTUR BIEL - Strasseninspektorat
Gemeinderat
ALLGEMEINVERFÜGUNG betreffend Verkehrsmassnahme am Tennisweg

In Erwägung:

  • dass die Erstellung der Zufahrt zu Parzelle Nr. 52 (Baugesuch BG25476) gemäss Art. 85 des Strassengesetzes (SG; BSG 732.11) die Aufhebung von drei Parkplätzen am Tennisweg 1 erfordert,

und gestützt auf Art. 3 Abs. 2 bis 4 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01), Art. 107 Abs. 1 der Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) in Verbindung mit Art. 66 Abs. 2 des kantonalen Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11) und Art. 42 Abs. 1 sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; BSG 732.111.1),

verfügt der Gemeinderat von Biel folgende Verkehrsmassnahme:

  • Aufhebung von drei Parkplätzen am Tennisweg.

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 60 Abs. 1 Bst. a, Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) innert 30 Tagen seit ihrer Publikation im amtlichen Anzeiger Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne erhoben werden. Die Beschwerde ist in deutscher oder französischer Sprache einzureichen. Sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten.

Namens des Gemeinderates                                                 

Glenda Gonzalez Bassi                  Julien Steiner
Stadtpräsidentin                              Stadtschreiber

Polizeiwesen
Vorübergehende Verkehrsmassnahmen

Verkehrsbeschränkung auf der Schlössli­strasse, gestützt auf Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassen­verkehr vom 19. Dezember 1958.

In der Schlösslistrasse werden zwischen der Bözingenstrasse und der Mühle­strasse neue Fernwärmeleitungen gebaut.

Um die Arbeiten auszuführen, wird auf der Schlösslistrasse im obgenannten Abschnitt etappenweise ein Einbahn-Regime (ausgenommen Bus) mit Fahrtrichtung Mühlestrasse eingeführt.

Um den Busverkehr zu gewährleisten, wird eine mobile Lichtsignalanlage installiert.

Dauer der Verkehrsmassnahme:

Montag, 28. April 2025 bis Freitag, 19. Dezember 2025

Die Kehrichtabfuhr ist gewährleistet.

Die erforderlichen Signale werden an Ort und Stelle gut sichtbar aufgestellt. Widerhandlungen gegen diese Verkehrsbeschränkung werden im Ordnungsbussenverfahren bzw. gemäss Art. 90 SVG geahndet.

Polizeiinspektorat Biel / Verkehrslenkung

Polizeiwesen
Vorübergehende Verkehrsmassnahmen

Verkehrsbeschränkung auf der Schützengasse, gestützt auf Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassen­verkehr vom 19. Dezember 1958.

In einem Teil der Schützengasse werden die Strom-, Gas- und Wasserleitungen sowie die Kanalisation ersetzt.

Um die Arbeiten auszuführen, muss die Schützengasse auf Höhe der Hausnummern 139 bis 158 etappenweise für den Verkehr gesperrt werden.

Für den Fussverkehr bleibt die Schützengasse zu jeder Zeit in beiden Richtungen offen.

Die Anwohner können bis zu dem gesperrten Teilabschnitt Ihre Liegenschaften erreichen. Die Buslinie Nr. 8 wird über die Pilatusstrasse - Reuchenettestrasse umgeleitet.

Als Ersatz der Buslinie wird ein Shuttle-Bus ab der Haltestelle Pilatusstrasse bis zur Haltestelle Ried den Personentransport übernehmen.

Zwischen dem Paul-Robert-Weg und Falbringen Hausnummer 20 wird das allgemeine Fahrverbot ergänzt mit «Ausgenommen Bus und Baustellen-Verkehr».

In der Pilatusstrasse werden 4 Parkplätze temporär aufgehoben um den Betrieb der Buslinie Nr. 8 zu gewährleisten.

In der Kreuzung Pilatusstrasse / Reuchenettestrasse wird eine Lichtsignalanlage installiert um den Busverkehr zu priorisieren.

Dauer der Verkehrsmassnahme:
Montag, 28.04.2025. / 07.00 Uhr bis ca. Mittwoch, 29.04.2026 / 20.00 Uhr

Die Sammelplätze für die Kehrichtabfuhr werden in einem separaten Anwohnerinfobrief bekanntgegeben.

Die erforderlichen Signale werden an Ort und Stelle gut sichtbar aufgestellt. Widerhandlungen gegen diese Verkehrsbeschränkung werden im Ordnungsbussenverfahren bzw. gemäss Art. 90 SVG geahndet.

Polizeiinspektorat Biel / Verkehrslenkung

Soziales
Büros geschlossen

Abteilung Soziales der Stadt Biel
Alexander-Schöni-Strasse 14

Von Freitag, 18. April bis Montag, 21. April 2025 bleiben die Büros der Abteilung Soziales geschlossen.

 

Bevölkerung
Bestattungen über Ostern 2025

Über die Osterfeiertage finden die Bestattungen auf den Bieler Friedhöfen wie folgt statt:

  • am Donnerstag, 17. April 2025 um 10.00, 11.00 und 14.00 Uhr

An folgenden Tagen finden auf den Bieler Friedhöfen keine Abdankungen, keine Erdbestattungen und keine Urnenbeisetzungen statt:

  • Freitag, 18. April 2025 (Karfreitag)
  • Montag, 21. April 2025 (Ostermontag)

Todesfälle und Aufbahrungen können Sie bis am Vortag von Feiertagen beim Bereich Friedhöfe unter der Telefonnummer 032 326 26 61 anmelden.

Abteilung Infrastruktur / Bereich Friedhöfe

Bevölkerung
Melden Sie Beobachtungen der Asiatischen Hornisse

Seit letztem Jahr wurden Asiatische Hornissen auch im Kanton Bern beobachtet und einige Nester konnten zerstört werden. Sie erbeuten für ihre Larven hauptsächlich Honigbienen. Die Asiatische Hornisse verbreitet sich rasch und kann zu Verlusten bei Bienenvölkern führen.

Für die Kontrolle des invasiven, exotischen Insekts sind die Kantone auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Melden Sie Ihre Beobachtungen auf www.asiatischehornisse.ch.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Stadt Biel - Dienststelle Umwelt

Bevölkerung
Ausländerrechtlicher Bescheid:

Abschreibung Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung

Betrifft: Biel

Angaben zur Person

Name, Vorname: BOUCHER Laëtitia Pauline Hélène
Nationalität: Frankreich
Geburtsdatum: 12.08.1990
Wohnort: Unbekannt
Letzte bekannte Adresse: Bärenmatt 4, 2503 Biel

Die Dienststelle Einwohner- und Spezialdienste der Stadt Biel verfügt:

  1. Das Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung von Frau Laëtitia Pauline Hélène BOUCHER wird als gegenstandslos geworden abgeschrieben.
  2. Es werden keine Gebühren

Die vollständige Verfügung kann von der Betroffenen oder Personen, die sie vertreten, bei der Dienststelle Einwohner- und Spezialdienste, Bereich Migration, Neuengasse 28, 2501 Biel angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 62 ff. VRPG des Kantons Bern innert 30 Tagen seit Eröffnung bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Generalsekretariat, Kramgasse 20, 3011 Bern, Beschwerde erhoben werden. Diese muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Sie ist in zwei Exemplaren einzureichen. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Im Ausland lebende Personen müssen ein Zustelldomizil in der Schweiz angeben. Ansonsten kann die Zustellung unterbleiben oder durch Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgen (Art. 15 Abs. 7 VRPG).

Öffentliche Sicherheit / Dienststelle Einwohner- und Spezialdienste

 

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG25918 (eBau Nr. 2024-9810 / 215616)

Gesuchsteller: Rulki AG, p.A. UDRO Bau und Planungs AG, Florastrasse 30, 2502 Biel 
Projektverfasser: UDRO Bau- und Planungs AG, Florastrasse 30, 2502 Biel/Bienne 
Standort: Oberer Quai 26/28, 2503 Biel, Parzelle Nr. 2162, 2163 
Bauvorhaben: Die Publikation betrifft die Ergänzung/Änderung des Baugesuchs BG25918, welches bereits am 17.12.2024 und 07.01.2025 publiziert wurde. Die Ergänzung betrifft das Ausnahmegesuch für Bauten und Anlagen innerhalb des Gewässerraums und für die Entwässerung von Meteorwasser in ein Fliessgewässer. Das im Dezember 2024 publizierte Vorhaben betrifft den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit einem Ladenlokal im Erdgeschoss.
Zoneplan: Bauzone K (Kleinbauten) (im Hof), Bauzone 4 (innerhalb der Baulinien), Geschlossene Bauweise (innerhalb der Baulinien), Zusatzgeschoss zulässig (innerhalb der Baulinien), Mischzone B, Gebiet mit Wohnnutzungsanteil, min. 50% 
Schutzobjekt: Nein 
Erforderliche Ausnahme(n): Art. 41c Gewässerschutzverordnung (Bauten und Anlagen innerhalb des Gewässerraums), Art. 48 Gesetz über Gewässerunterhalt und Wasserbau (Entwässerung Meteorwasser) 
Gewässerschutz: GWS-Zone üB; Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA 

Auflage- und Einsprachefrist: 09.05.2025 
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung. 

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden.

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich für die gedruckte Version am Ende der Baupublikationen und für die Online-Version am Anfang der Seite. Diese gilt für dieses Baugesuch.

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG26080 (eBau Nr. 2025-602 / 221587)

Gesuchsteller: Mehmet und Elif Bilecek-Sunna, Stockackerweg 31, 2564 Bellmund 
Projektverfasser: Imago Architektur / Bauführung, Herr Beat Hänni, Kaltackerstrasse 9, 3412 Heimiswil 
Standort: Zukunftstrasse 55 A, 2503 Biel, Parzelle Nr. 6364 
Bauvorhaben: Einbau von zwei neuen Dachwohnungen, Erstellen eines neuen Abstellplatzes 
Zoneplan: Bauzone 4, Annähernd geschlossene Bauweise, Gebäudelänge / Gebäudetiefe, generell -/12
Mischzone A, Gebiet mit Wohnnutzungsanteil, min. 70% 
Schutzobjekt: Nein 
Erforderliche Ausnahme(n): Keine 
Gewässerschutz: GWS-Zone üB; Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA 

Auflage- und Einsprachefrist: 08.05.2025 
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.
 
Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden. 
 
Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich für die gedruckte Version am Ende der Baupublikationen und für die Online-Version am Anfang der Seite. Diese gilt für dieses Baugesuch.

Baupublikationen
Baugesuch Nr. 25818 (eBau Nr. 2023-3992 / 210413)

Gesuchsteller: Vitali's Generation AG, Poststrasse 19, Postfach 6110, 2500 Biel 6
Projektverfasser: b. müller's architekten ag, Kleinfeldstrasse 6, Postfach 2, 2563 Ipsach
Standort: Kornblumenweg 14, 2502 Biel, Parzelle Nr. 9482, 9483
Bauvorhaben: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 10 Wohnungen und einer Tiefgarage mit 10 Abstellplätzen
Zoneplan: Bauzone 3, Gebäudelänge / Gebäudetiefe, generell -/12, Mischzone A, Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 40%
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: GWS-Zone üB, Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA
Auflage- und Einsprachefrist: 08.05.2025
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel,
5. Stock. Akteneinsicht: Mo–Fr: 08.00–11.45 und 14.00–16.30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di–Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.
Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500
Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich für die gedruckte Version am Ende der Baupublikationen und für die Online-Version am Anfang der Seite. Diese gilt für dieses Baugesuch.
Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel

Baupublikationen
Publikationsauftrag eBau 2025-3410 / 225125

Stadt Biel

Baugesuch Nr.: 26121
eBau Nr.: 2025-3410 / 225125

Bauherrschaft: Locatherm AG, vertreten durch Energie Service Biel/Bienne, Gottstattstrasse 4, 2501 Biel

Bauvorhaben: Erweiterung des Fernwärmenetzes (Abschnitt zwischen Neuengasse und Typographengässli).

Standort: Biel, Rüschlistrasse, Parzelle Nr. 1082

Zonenplan: Öffentlicher Verkehrsraum

Bauinventar: Baugruppe F

Gewässerschutz: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 15. Mai 2025

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Aktensicht Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/225125

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Baupublikationen
Publikationsauftrag eBau 2024-18622 / 214257

Einwohnergemeinde Leubringen / Magglingen

Baugesuch Nr.: 2444/372
eBau Nr.: 2024-18622 / 214257

Bauherrschaft: Bastien Grosjean et Estelle Incerti, chemin du Coteau 20, 2533 Leubringen

Projektverfasserin: Frédy Bessire SA, rue de la Cascade 9, 2603 Péry

Bauvorhaben: Ersatz der Gasheizung durch eine aussenaufgestellte Wasser/Luft-Wärmepumpe, Erstellen einer neuen Terrasse mit Stützmauer, Installation eines Kaminofens mit neuem Kamin auf dem Dach

Standort: Leubringen, chemin du Coteau 20, Parzelle Nr. 848

Zonenplan: Bauzone W2

Ausnahmen: Unterschreiten des Waldabstandes nach Art. 25 KWaG und Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 80 SG i.V.m. Art. 81 SG und Art. 16 BR

Gewässerschutz: Zone Au. Ableitung des Abwassers in die bestehende öffentliche Kanalisation und Anschluss an ARA Biel.

Auflage- und Einsprachefrist: 15. Mai 2025

Auflageort: Bauverwaltung Leubringen / Magglingen, route Principale 37, 2533 Leubringen.

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/214257

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Baupublikationen
Baupublikation eBau 2024-20734 / 77913

Stadt Biel

Baugesuch Nr.: 26’106
(eBau Nr.: 2024-20734 / 77913)

Bauherrschaft: Direktion Bau, Energie und Umwelt der Stadt Biel, vertreten durch Abteilung Hochbau, Zentralstrasse 49, 2501 Biel

Projektverfasserin: Topotek 1 Architektur GmbH, Pfingstweidstrasse 6, 8005 Zürich

Bauvorhaben: Erweiterung Schulhaus Champagne

Standort: Biel, Champagneallee 1, Parzelle Nr. 7990

Zonenplan: Bauzone K, Bauzone 4, Zone für öffentliche Nutzung (1 und 10), öffentlicher Verkehrsraum

Ausnahme: Art. 18 NHG und Art. 27 NSchG: Eingriffe in Hecken und Feldgehölze und in Lebensräume geschützter Arten

Gewässerschutzbereich: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 15. Mai 2025

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Aktensicht Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/77913

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Kehrichtabfuhr
Kehrichtabfuhr - Ihre nächsten Recyclingabfuhren:
Kreis 3: Mittwoch, 16. April 2025
Kreis 1: Mittwoch, 16. April 2025
Kreis 4: Mittwoch, 16. April 2025
Für zusätzliche Informationen konsultieren Sie bitte das Recyclinghandbuch und den Kehrichtabfuhrplan. Machen und helfen Sie mit! Danke!

INFRASTRUKTUR BIEL - Strasseninspektorat
Gemeinderat
Fakultatives Referendum

Fakultatives Referendum

Der Gemeinderat hat am 1. April 2025 folgenden Verpflichtungskredit beschlossen:

● CHF 275'000.00 für die Renovation des Nordeingangs des Gemeindehauses in Leubringen (route Principale 37) einschliesslich der Umgestaltung des Eingangsbereich der Gemeindeverwaltung.

Mindestens 50 Stimmberechtigte können gegen einen Gemeinderatsbeschluss gemäss Art. 48 Abs. 1 Bst. b der Gemeindeordnung Evilard das Referendum ergreifen, wenn die damit verbundene Ausgabe CHF 150'000.00 übersteigt. Die Referendumsfrist beträgt dreissig Tage ab der Bekanntmachung im amtlichen Anzeiger.

Das Referendum ist bei der Gemeindeverwaltung Evilard, Route Principale 37, 2533 Evilard, einzureichen.

Gemeindeverwaltung Evilard

Bevölkerung
Melden Sie Beobachtungen der Asiatischen Hornisse

Seit letztem Jahr wurden Asiatische Hornissen auch im Kanton Bern beobachtet und einige Nester konnten zerstört werden. Sie erbeuten für ihre Larven hauptsächlich Honigbienen. Die Asiatische Hornisse verbreitet sich rasch und kann zu Verlusten bei Bienenvölkern führen.

Für die Kontrolle des invasiven, exotischen Insekts sind die Kantone auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Melden Sie Ihre Beobachtungen auf www.asiatischehornisse.ch.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Stadt Biel - Dienststelle Umwelt

Baupublikationen
Baugesuch Nr. 2455/372 (eBau Nr. 2025-3209/224675)

Gesuchsteller: Andrea Fabio Nuzzolo, Am Wald 16, 2532 Magglingen 

Projektverfasser:  Andrea Fabio Nuzzolo, Am Wald 16, 2532 Magglingen 

Standort: Am Wald 16, 2532 Magglingen, Parzelle Nr 603

Bauvorhaben: Nutzung eines Raums in einem Coiffeursalon

Zonenplan: Wohnzone W1

Ausnahmen: Art. 80 SG und Art. 16 BR Evilard (Unterschreiten des Strassenabstandes) in Anwendung von Art. 26 BauG und Art. 81 SG

Gewässerschutz: Gewässerschutzbereich Au. Massnahmen: Ableitung Abwasser in die bestehende öffentliche Kanalisation mit Anschluss an die ARA Biel

Auflage- und Einsprachefrist: 1. Mai 2025

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Evilard, route Principale 37, 2533 Evilard

Aufgelegte Dossiers können öffentlich unter diesem Link während der definierten Zeitspanne eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20716

 
Baupublikationen
Baupublikation eBau 2024-20841 / 214723

Stadt Biel

Baugesuch Nr.: 26’072
(eBau Nr.: 2024-20841 / 214723)

Bauherrschaft: Denise und Manuel Schiffmann, Marguerite-Weidauer-Weg 3, 2503 Biel / Suzanne und Urs Schoch, Marguerite-Weidauer-Weg 1, 2503 Biel

Projektverfasser: k2p Architekten GmbH, Gurzelenstrasse 31, 2502 Biel

Bauvorhaben: Neubau Zweifamilienhaus

Standort: Biel, Marguerite-Weidauer-Weg 1, Parzelle Nr. 11397 (BR 11398)

Zonenplan: Überbauungsordnung «Madretsch-Ried Nr. 3»

Ausnahme: Art. 18 NHG und Art. 27 NSchG: Eingriffe in Hecken und Feldgehölze und in Lebensräume geschützter Arten

Auflage- und Einsprachefrist: 1. Mai 2025

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden:

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne