Mietwesen
Stadt Biel - Jährliche Leerwohnungszählung des Bundes, im Auftrag des Bundesamtes für Statistik (BFS).

Meldepflicht für Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer

Eigentümerinnen und Eigentümer (oder deren Vertretung) von Liegenschaften auf dem Stadtgebiet sind verpflichtet, die per 1. Juni 2025 leerstehenden Wohnungen zu melden.

Weitere Informationen und das Meldeformular finden Sie unter www.biel-bienne.ch/erhebung

Meldeschluss: 6. Juni 2025

Rücksendeadresse: Stadt Biel, Präsidialdirektion, Mühlebrücke 5, 2502 Biel oder stat@biel-bienne.ch

Rechtsgrundlagen: Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992 und Statistikerhebungsverordnung vom 30.Juni 1993

Leerraum gemäss dem Reglement über die Zwischennutzung von Leerraum (SGR 7.2.1-6)
Meldepflicht für Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer

Die Stadt Biel erinnert die Eigentümerschaft von Liegenschaften auf dem Stadtgebiet, dass leerstehende Objekte zu melden sind, wenn diese den im Reglement über die Zwischennutzung von Leerraum definierten Kriterien entsprechen. Konkret handelt es sich dabei um seit über 3 Monaten leerstehende Geschäftsräumlichkeiten oder seit über 6 Monaten leerstehende Wohnungen.

Die Präsidialdirektion steht Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung (032 326 13 25 oder stat@biel-bienne.ch).

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG26165 (eBau Nr. 226776 / 2025-152)

Gesuchsteller: Frédy et Raffaella Léchot, Pavillonweg 8, 2502 Biel/Bienne 
Projektverfasser: Raphaël Chatelet, Ernst-Schüler-Strasse 38, 2502 Biel/Bienne
Standort: Pavillonweg 8, 2502 Biel, Parzelle Nr. 6837 
Bauvorhaben: Erstellen einer separaten Wohnung im Dachgeschoss des Einfamilienhauses mit Schaffung von drei Lukarnen und einer Zugangsbrücke an der Nordfassade
Zonenplan: Bauzone 2, Gebäudelänge / Gebäudetiefe, generell 30/-, Mischzone A, Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 40%
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme(n): Art. 34 KWaV (Waldabstand)
Gewässerschutz: Gewässerschutzbereich Au. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 26.06.2025
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden.

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich für die gedruckte Version am Ende der Baupublikationen und für die Online-Version am Anfang der Seite. Diese gilt für dieses Baugesuch.

Baupublikationen
Baupublikation eBau Nummer 2025-5854 / 230753

eBau-Nr. / Baugesuch-Nr.: 2025-5854/230753; 2457/372

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Evilard, Route Principale 37, 2533 Leubringen

Projektverfasserin: Molari Soffer Architektur GmbH, Nora Molari, Adam-Göuffi-Strasse 18, 2502 Biel

Bauvorhaben: Umnutzung Dorfladen mit Bistro und Aussenterrasse in öffentlichen Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank.

Standort/Parzelle/Nutzungszone/Koordinaten: Leubringen; Chemin de la Baume 1; Parzelle Nr. 167; Zone für öffentliche Nutzungen ZöN D Gemeindezentrum; Koordinaten 2’584’827 / 1’222’087

Schutzobjekt:  Schützenswertes K-Objekt, Baugruppe A

Gewässerschutz: Gewässerschutzbereich Au

Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 27. Juni 2025

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Leubringen / Magglingen, Bauverwaltung, Route Principale 37, 2533 Leubringen

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6 Postfach 304, 2560 Nidau

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG26118 (eBau Nr. 2025-3045 / 215259)

Gesuchsteller: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern 
Projektverfasser: Cablex AG, Tannackerstrasse 7, 3073 Gümligen
Standort: Neumarktstrasse 46, 2503 Biel, Parzelle Nr. 8574 
Bauvorhaben: Neubau einer Mobilfunkanlage für Swisscom (Schweiz) AG mit neuem Mast und neuen Antennen
Zonenplan: Teilgrundordnung "Gaswerk-Areal" vom 22.08.2006, Bauzone 4 (innerhalb der Hauptbauli-nien), Bauzone K (im Hof), Geschlossene Bauweise, Besondere Bestimmungen: Zusatzgeschoss zu-lässig, Mischzone B, Gebiet mit Wohnnutzungsanteil, min. 50%
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: Gewässerschutzbereich üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 26.06.2025
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung. 

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden.

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich für die gedruckte Version am Ende der Baupublikationen und für die Online-Version am Anfang der Seite. Diese gilt für dieses Baugesuch.

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG25971 (eBau Nr. 115074 / 2024-14081)

Gesuchsteller: BSD Immobilien AG, c/o Chaim Rhein, Oechsli 7, 8807 Freienbach 
Projektverfasser: 0815 Architekten GmbH & Kollektiv Takt Architekten GmbH, Zentralstrasse 123, 2503 Biel/Bienne
Standort: General-Dufour-Strasse 16, 2502 Biel, Parzelle Nr. 1729 
Bauvorhaben: Umnutzung Büro- und Geschäftshaus in Wohnhaus mit gewerblichem Erdgeschoss
Zonenplan: Bauzone 6, Geschlossene Bauweise I, Hofbauweise, Mischzone B, Gebiet mit Erdgeschossbestimmungen
Schutzobjekt: Innerhalb der Baugruppe B "Neuenstadt"
Erforderliche Ausnahme(n): Art. 15 BauG (Aufenthaltsbereiche und Spielplätze)
Gewässerschutz: Gewässerschutzbereich üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 19.06.2025
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden.

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich für die gedruckte Version am Ende der Baupublikationen und für die Online-Version am Anfang der Seite. Diese gilt für dieses Baugesuch.

Verschiedenes
Einladung zur Gesamtkirchgemeindeversammlung

Mittwoch, 25. Juni 2025, um 19.00 Uhr, im Grossen Saal des Wyttenbachhauses, Rosius 1, 2502 Biel

 Traktandenliste 

  1. Protokoll der Gesamtkirchgemeindeversammlung vom 11. Dezember 2024, Entscheid
  2. Reglement der Spezialfinanzierung für diverse Reorganisationsmassnahmen und Personalengpässe, Entscheid
  3. Jahresrechnung 2024, Entscheid
  4. Tätigkeitsbericht 2024, Kenntnisnahme
  5. Informationen zu den Liegenschaften
  6. Informationen aus den Kirchgemeinden
  7. Diverses

Im Anschluss an die Versammlung gibt es eine Präsentation von Marianne Wühl über die Tätigkeit als Animatrice du secteur ainé·e·s. und Pascal Lerch über die Arbeit in der Sozialdiakonie und -beratung.

Die Unterlagen zu den Traktanden können 30 Tage vor der Versammlung auf der Zentralverwaltung, Gottfried Ischer-Weg 11, 2504 Biel (Tel. 032 322 78 11) eingesehen werden und befinden sich auch im Internet unter www.ref-bielbienne.ch.

Der Gesamtkirchgemeinderat freut sich auf eine zahlreiche Beteiligung.

Biel, im Mai 2025, der Gesamtkirchgemeinderat Biel

Abstimmungen - Wahlen
Resultate der Gemeindeabstimmung vom 18. Mai 2025

Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Biel haben am 18. Mai 2025 mit 4’439 zu 2’525 Stimmen bei 74 Enthaltungen den Verpflichtungskredit für den Bau eines neuen Recyclingzentrums angenommen.

Das Ergebnisprotokoll der Abstimmungsresultate kann in der Stadtkanzlei, Mühlebrücke 5, 2501 Biel eingesehen werden.

Gemäss Art. 67a Abs. 2 des kantonalen Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) vom 23. Mai 1989 ist eine allfällige Beschwerde in Abstimmungssachen innert 30 Tagen nach der Abstimmung beim Regierungsstatthalteramt des Verwaltungskreises Biel/Bienne in Nidau einzureichen.

Stadtkanzlei

Kehrichtabfuhr
Kehrichtabfuhr - Ihre nächsten Recyclingabfuhren:
Kreis 4: Mittwoch, 28. Mai 2025
Kreis 3: Mittwoch, 28. Mai 2025
Für zusätzliche Informationen konsultieren Sie bitte das Recyclinghandbuch und den Kehrichtabfuhrplan. Machen und helfen Sie mit! Danke!

INFRASTRUKTUR BIEL - Strasseninspektorat
Stadtrat
Auszug aus den Verhandlungen des Stadtrates

Sitzung von Donnerstag, 15. Mai 2025, 18.00 Uhr

Stadtratssaal in der Burg

Anwesend sind 57 Mitglieder:

Achermann Brice, Augsburger-Brom Dana, Benz Raphael, Boly Kady, Bord Pascal, Briechle Dennis, Bucher Juliet, Buchhofer Kioutsoukis Stefan, Burri Rahel, Cacciabue Anna, Clauss Susanne, Comment Rachel, Corbaz Catherine, De Lorenzo Bryan, Demierre Patrick, Eggli Roland, Gerber Andreas, Gloor Yannick, Hamdaoui Mohamed, Heiniger Peter, Kilezi Ruth, Koller Levin, Lehmann Caroline, Leonarz Matilda, Leuenberger Bernhard, Lindegger Reto, Magnin Nadia, Maurer Stefan, Meier Julian, Michel Tamara, Moeschler Marie, Molina Franziska, Müller Bernhard, Müller Lukas, Rodriguez Ugolini Julian, Roquet Hervé, Roth Myriam, Rüber Stefan, Ryser Siri, Scherrer Jürg, Schiess Christophe, Schlup Katharina, Schlup Nina, Schneider Sandra, Schneider Veronika, Schultz Moema, Sprenger Titus, Steinmann Alfred, Stöcker Manuel, Stolz Joseline, Suter Daniel, Sutter Andreas, Tonon Ariane, Urweider Vera, Varrin Océane, Wassmann Leona, Weber Philippe

Entschuldigt abwesend:

Berclaz Pascale, Francescutto Luca, Paronitti Maurice

Vertretung des Gemeinderates:

Stadtpräsidentin Gonzalez Bassi Glenda

Gemeinderätinnen/Gemeinderat: Feurer Beat, Frank Lena, Pittet Natasha, Tanner Anna

Vorsitz:

Stadtratspräsident Hamdaoui Mohamed

1. Vertrag für die Schulbustransporte / Verpflichtungskredit

Der Stadtrat von Biel, nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 19. März 2025, gestützt auf Art. 44 Abs. 2 Bst. a der Stadtordnung vom 3. März 2024 (SGR 1.0-1), beschliesst:

1. Er genehmigt den Verpflichtungskredit Nr. 424.313000000 von 2 098 600 Franken für den Vertrag über die Schulbustransporte für die Jahre 2025–2029 (August–Juli).
2. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Er wird ermächtigt, notwendige und zweckmässige Projektänderungen, welche den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern, vorzunehmen. Der Gemeinderat wird ermächtigt, diese Kompetenzen an die zuständige Direktion zu delegieren.

Parlamentssekretariat

Gemeinderat
ALLGEMEINVERFÜGUNG

betreffend Verkehrsmassnahmen in der Alexander-Moser-Strasse in Biel

In Erwägung, dass

  • die Alexander-Moser-Strasse für den Veloverkehr eine direkte Verbindung vom Portplatz Richtung Stadtzentrum darstellt und im Sachplan Velo der Stadt Biel als Komfortroute ausgewiesen ist,
  • mit dem Bauvorhaben «Neugestaltung Alexander-Moser-Strasse (Abschnitt Zihlplatz - Portstrasse)», publiziert am 20. und 27. August 2024, die Strassengeometrie dahingehend angepasst wird, dass die Sichtverhältnisse auf der Alexander-Moser-Strasse verbessert werden,
  • die Einführung des Rechtsvortritts auf der Alexander-Moser-Strasse erhebliche Einschränkungen für den Busbetrieb darstellen würde,

gestützt auf Art. 3 Abs. 2 bis 4 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und Art. 107 Abs. 1 der Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) in Verbindung mit Art. 66 Abs. 2 des kantonalen Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11) und Art. 42 Abs. 1, Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; BSG 732.111.1), mit Genehmigung des Tiefbauamts des Kantons Bern,

verfügt der Gemeinderat folgende Verkehrsmassnahmen:

Neu

  • Kein Vortritt (Signal 3.02) vom
    • Erlacherweg,
    • Lischenweg,
    • Wilhelm-Kutter-Weg,
    • Heideweg und der
    • Zihlstrasse auf die Alexander-Moser-Strasse (von Richtung Nord und Süd).

Aufhebung

  • Stop (Signal 3.01) vom
    • Erlacherweg,
    • Lischenweg,
    • Wilhelm-Kutter-Weg,
    • Heideweg und der
    • Zihlstrasse auf die Alexander-Moser-Strasse (von Richtung Nord und Süd).

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 60 Abs. 1 Bst. a, Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) innert 30 Tagen seit ihrer Publikation im amtlichen Anzeiger Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne erhoben werden. Die Beschwerde ist in deutscher oder französischer Sprache einzureichen. Sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten.

Namens des Gemeinderates

Glenda Gonzalez Bassi                            Julien Steiner
Stadtpräsidentin                                       Stadtschreiber

Stadtkanzlei
Gemeindeinitiative «Parkhaus» / Gültigkeit

Der Gemeinderat hat am 14. Mai 2025 verfügt:

  1. Die Gemeindeinitiative «Parkhaus» wird gemäss Art. 19 Abs. 3 der alten Stadtordnung vom 9. Juni 1996 (SGR 1.0-1) für gültig erklärt.

  2. Diese Verfügung ist eingeschrieben per Adresse an PME Biennoises, 2500 Bienne zu eröffnen.

Gegen diese Verfügung des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel, Schloss, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau, geführt werden.

Stadtkanzlei

Öffentliches Bauwesen
Vorübergehende Verkehrsmassnahmen

Verkehrsbeschränkung auf der Jura­strasse, gestützt auf Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 19.12.1958.

In der Jurastrasse werden zwischen der Freiestrasse und der General-Dufour-Strasse die Gas- und Wasserleitungen erneuert.

Um die Arbeiten auszuführen, wird auf der Jurastrasse im obgenannten Abschnitt ein Einbahnregime mit Fahrtrichtung General-Dufour-Strasse eingeführt.

Der Verkehr Richtung Freiestrasse wird über die General-Dufour-Strasse – Paul-Emile-Brandt-Strasse – Jakob-Stämpfli-Strasse – Falkenstrasse umgeleitet.

Dauer der Verkehrsmassnahme:
Montag, 26.05.2025 bis Freitag, 01.08.2025

Die Kehrichtabfuhr ist gewährleistet.

Die erforderlichen Signale werden an Ort und Stelle gut sichtbar aufgestellt. Widerhandlungen gegen diese Verkehrsbeschränkung werden im Ordnungsbussenverfahren bzw. gemäss Art. 90 SVG geahndet.

Polizeiinspektorat Biel / Verkehrslenkung

Polizeiwesen
Vorübergehende Verkehrsmassnahmen Bieler Lauftage vom 06. bis 07. Juni 2025

Während dem Anlass ist mit Verkehrsbehinderungen auf dem gesamten Stadtgebiet zu rechnen. Folgende Strassen sind von Freitag, 06. Juni 2025 ab 21.00 Uhr bis Samstag, 07. Juni 2025 um 03.00 Uhr für sämtlichen Fahrverkehr gesperrt:

Längfeldweg in Fahrtrichtung West / Eidochsweg / Mühlestrasse zwischen Gottstattstrasse und Schlösslistrasse / Gottstattstrasse zwischen Jakob-Stämpfli-Strasse und Ohmweg / Oberer Quai (Nordseite) / Zentralstrasse zwischen Plänkestrasse und Silbergasse / Bahnhofstrasse zwischen Zentralplatz und General-Guisan-Platz / Güterstrasse / Murtenstrasse zwischen Alexander-Schöni-Strasse und Silbergasse / Silbergasse zwischen Zentralstrasse und Murtenstrasse / Zukunftstrasse / Alfred-Aebi-Strasse / Mühlefeldweg / Weidstrasse / Heideweg / Schleuse Port

Wir bitten sämtliche Verkehrsteilnehmende, die Signale zu beachten.

Die Parkplätze auf der Laufstrecke werden zum Teil aufgehoben.

Das Polizeiinspektorat macht darauf aufmerksam, dass vorschriftswidrig abgestellte Fahrzeuge abgeschleppt werden. Die Abschleppgebühr beträgt 300 Franken zzgl. Ordnungsbusse.

Der Zieleinlauf erfolgt am Samstag, 07. Juni 2025 ab ca. 04.00 Uhr bis ca. 18.00 Uhr über folgende Strassen:

Bözingenrainweg / Mettlenweg / Längfeldweg / Tissot Arena

Auf dieser Strecke muss im genannten Zeitraum mit Verkehrsbehinderungen gerechnet werden.

Polizeiinspektorat Biel

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG25971 (eBau Nr. 115074 / 2024-14081)

Gesuchsteller: BSD Immobilien AG, c/o Chaim Rhein, Oechsli 7, 8807 Freienbach 
Projektverfasser: 0815 Architekten GmbH & Kollektiv Takt Architekten GmbH, Zentralstrasse 123, 2503 Biel/Bienne
Standort: General-Dufour-Strasse 16, 2502 Biel, Parzelle Nr. 1729 
Bauvorhaben: Umnutzung Büro- und Geschäftshaus in Wohnhaus mit gewerblichem Erdgeschoss
Zonenplan: Bauzone 6, Geschlossene Bauweise I, Hofbauweise, Mischzone B, Gebiet mit Erdgeschossbestimmungen
Schutzobjekt: Innerhalb der Baugruppe B "Neuenstadt"
Erforderliche Ausnahme(n): Art. 15 BauG (Aufenthaltsbereiche und Spielplätze)
Gewässerschutz: Gewässerschutzbereich üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 19.06.2025
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden.

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich für die gedruckte Version am Ende der Baupublikationen und für die Online-Version am Anfang der Seite. Diese gilt für dieses Baugesuch.

Baupublikationen
Publikationsauftrag eBau 2022-12717 / 230535

Stadt Biel

Baugesuch Nr.: 26’140
(eBau Nr.: 2022-12717 / 230535)

Bauherrschaft: Liegenschaften der Stadt Biel, Neuengasse 28, 2501 Biel

Projektverfasser: Liegenschaften der Stadt Biel, Neuengasse 28, 2501 Biel

Bauvorhaben: Zwischennutzung der Parzelle für die Ausstellungsfläche bis 31.03.2026

Standort: Biel, Johann-Renfer-Strasse, Biel, Parzelle Nr. 9063

Zonenplan: Überbauungsplan mit Sonderbauvorschriften "Bözingenfeld-Ost"

Ausnahme: Art. 9 Baureglement der Stadt Biel: Zonenkonformität

Gewässerschutz: Zone Aᵤ. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 12. Juni 2025

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/230535

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG26043 (eBau Nr. 2024-18915 / 213957)

Gesuchsteller: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern
Projektverfasser: Cablex AG, Tannackerstrasse 7, 3073 Gümligen
Standort: Fritz-Oppliger-Strasse 18, 2504 Biel, Parzelle Nr. 9031
Bauvorhaben: Änderungen an der Mobilfunkanlage mit nachträglicher ordentlicher Bewilligung des Korrekturfaktors
Zoneplan: Überbauungsplan mit Sonderbauvorschriften "Bözingenfeld-Ost" vom 10.07.1987
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: Gewässerschutzbereich Au; Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 12.06.2025
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock.  Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden. 

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich für die gedruckte Version am Ende der Baupublikationen und für die Online-Version am Anfang der Seite. Diese gilt für dieses Baugesuch.

Baupublikationen
Publikationsauftrag eBau 2025-5626 / 139744

Stadt Biel

Baugesuch Nr.: 26’145
(eBau Nr.: 2025-5626 / 139744)

Bauherrschaft: Direktion Bau, Energie und Umwelt der Stadt Biel, v.d. Abteilung Infrastruktur, Tiefbau, Zentralstrasse 49, 2501 Biel

Projektverfasserin: Direktion Bau, Energie und Umwelt der Stadt Biel, v.d. Abteilung Infrastruktur, Tiefbau, Zentralstrasse 49, 2501 Biel

Bauvorhaben: Neugestaltung Strassenraum Bermenstrasse - Brüggstrasse - Mösliweg

Standort: Biel, Bermenstrasse, Brüggstrasse, Mösliweg, Parzellen Nrn. 11195, 9915, 5534, 5030, 25037

Zonenplan: Öffentlicher Verkehrsraum

Gewässerschutzbereich: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 12. Juni 2025

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Aktensicht Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/139744

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Burgergemeinden
E I N L A D U N G

zur ordentlichen Burgergemeindeversammlung
Dienstag, 24. Juni 2025, 18.00 Uhr im Restaurant Bözingenberg, Biel

 T r a k t a n d e n :

  1. Bauabrechnung: Ausbau Hohfluhweg
  2. Jahresrechnung 2024
    2.1  Jahresrechnung Forst, Nebenrechnungen und Nachkredite
    2.2  Bericht der Revisionsstelle und Datenschutz
    2.3  Genehmigung
  3. Informationen
    3.1  Bergwirtschaft Hohmatt
    3.2  Diverses
  4. Verschiedenes

Das Protokoll der letzten Burgergemeindeversammlung und die Jahresrechnung 2024 liegen
30 Tage vor der Versammlung im Sekretariat an der Reuchenettestrasse 129, Biel zur Einsichtnahme auf.

Der Burgerratspräsident:

Adrian Strobel

Biel/Bienne, den 21. Mai 2025

Burgergemeinden
Einladung zur ordentlichen Gemeindeversammlung der Burgergemeinde Bözingen

Datum: Mittwoch, 18. Juni 2025
Zeit: 19.00 Uhr
Ort: Rest. Bözingenberg, Pavillon

Traktanden:
1. Protokoll der letzten Gemeindeversammlung vom 11.12.2024
2. Gemeinderechnung 2024 / Revisionsbericht 2024
3. Einburgerungsgesuch
4. Orientierungen
5. Verschiedenes

Abfahrt Bus: 18.30 Uhr beim Schulhaus Bözingen, Solothurnstrasse 22
Rückfahrt Bus: ca. 22.00 Uhr ab Bözingenberg

Burgergemeinde Bözingen
Der Burgerrrat

Kantonale Behörden
Öffentliche Auflage eines Nationalstrassenprojekts N05 / N06 Bereinigung Baulinien Biel – Schön-bühl (ohne Rodung / ohne UVP)

N05 / N06 Bereinigung Baulinien Biel - Schönbühl

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat gestützt auf Art. 27 bis 27b des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen vom 8. März 1960 (NSG; SR 725.111) das ordentliche Plangenehmigungsverfahren eingeleitet.

Öffentliche Planauflage

Das vollständige Ausführungsprojekt liegt von 19. Mai bis 17. Juni 2025 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf:

Abteilung Stadtplanung Biel/Bienne, Zentralstrasse 49, 2501 Biel
Gemeindeverwaltung Orpund, Gottstattstrasse 12, 2552 Orpund
Bauverwaltung Brügg, Mettgasse 1, 2555 Brügg
Bauabteilung Aegerten, Schulstrasse 3, 2558 Aegerten
Bauverwaltung Studen, Hauptstrasse 61, 2557 Studen
Bauverwaltung Worben, Hauptstrasse 19, 3252 Worben
Bauverwaltung Lyss, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss
Gemeindeverwaltung Kappelen, Aarbergstrasse 12, 3273 Kappelen
Bauabteilung Aarberg, Stadtplatz 46, 3270 Aarberg
Gemeindeverwaltung Seedorf, Bernstrasse 72, 3267 Seedorf
Bauverwaltung Grossaffoltern, Dorfstrasse 41, 3257 Grossaffoltern
Bauverwaltung Schüpfen, Dorfstrasse 17, 3054 Schüpfen
Bauverwaltung Rapperswil, Hauptstrasse 29, 3255 Rapperswil
Gemeindeverwaltung Deisswil und Wiggiswil, Liebegg 1, 3053 Wiggiswil
Bauabteilung Münchenbuchsee, Bernstrasse 12, 3053 Münchenbuchsee
Bauverwaltung Urtenen-Schönbühl, Zentrumsplatz 8, 3322 Urtenen-Schönbühl
Bauverwaltung Moosseedorf, Schulhausstrasse 1, 3302 Moosseedorf
Bau- und Verkehrsdirektion Kanton Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern

Die Projektunterlagen sind während dieser Zeit ebenfalls im Internet unter (https://filesharing.bvd. be.ch/index. php/s/PMgFSGA8XgEYPnE) einsehbar. Rechtlich verbindlich sind jedoch einzig die auf der Gemeindeverwaltung und beim Kanton in gedruckter Form aufgelegten Pläne und Unterlagen.

Anhörung betroffener Dritter

Wer nach den Vorschriften des Eidgenössischen Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (SR 172.021) Partei ist, kann gestützt auf Art. 27d Abs. 1 NSG während der Auflagefrist gegen das Ausführungsprojekt beim Eidgenössischen Departemente für Umwelt, Verkehr, Energie und Kom-munikation (UVEK), Kochergasse 10, 3003 Bern, schriftlich mit Antrag und Begründung Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Gemeinden wahren ihre Interessen mit Einsprache.

Bern, 01.05.2025
Im Auftrag des Bundesamtes für Strassen ASTRA Tiefbauamt des Kantons Bern