Stadtrat
Auszug aus den Verhandlungen des Stadtrates

Sitzung von Donnerstag, 20. März 2025, 18.00 Uhr

Stadtratssaal in der Burg

Anwesend sind 58 Mitglieder:

Achermann Brice, Augsburger-Brom Dana, Benz Raphael, Berclaz Pascale, Boly Kady, Bord Pascal, Briechle Dennis, Bucher Juliet, Buchhofer Kioutsoukis Stefan, Burri Rahel, Cacciabue Anna, Clauss Susanne, Comment Rachel, Corbaz Catherine, De Lorenzo Bryan, Demierre Patrick, Eggli Roland, Francescutto Luca, Gerber Andreas, Gloor Yannick, Hamdaoui Mohamed, Heiniger Peter, Kilezi Ruth, Koller Levin, Lehmann Caroline, Leonarz Matilda, Leuenberger Bernhard, Lindegger Reto, Magnin Nadia, Meier Julian, Michel Tamara, Moeschler Marie, Molina Franziska, Müller Lukas, Rodriguez Ugolini Julian, Roquet Hervé, Roth Myriam, Rüber Stefan, Ryser Siri, Scherrer Jürg, Schiess Christophe, Schlup Katharina, Schlup Nina, Schneider Sandra, Schneider Veronika, Schultz Moema, Sprenger Titus, Steinmann Alfred, Stöcker Manuel, Stolz Joseline, Suter Daniel, Sutter Andreas, Tonon Ariane, Urweider Vera, Varrin Océane, Wassmann Leona, Weber Philippe, Zumstein Joël

Entschuldigt abwesend:

Maurer Stefan, Paronitti Maurice

Vertretung des Gemeinderates:

Stadtpräsidentin Gonzalez Bassi Glenda

Gemeinderätinnen/Gemeinderat: Feurer Beat, Frank Lena, Pittet Natasha, Tanner Anna

Vorsitz:

Stadtratspräsident Hamdaoui Mohamed

1. Ersatzwahl in die Aufsichtskommission

Mitglied             Demierre            Patrick                SVP

2. Ersatzwahl in die deutsche Schulkommission

Mitglied             Nobs                   Ueli                     FDP

3. Genehmigung Reglement für eine Spezialfinanzierung «Multisporthallen»

Der Stadtrat von Biel, nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 29.01.2025, gestützt auf Art. 42 Abs. 1 Bst. a in Verbindung mit Art. 19 Abs. 1 Bst. a der Stadtordnung vom 3. März 2024 (SGR 1.0-1), beschliesst, vorbehältlich des fakultativen Referendums:

  1. Der Entwurf für das Reglement über die Spezialfinanzierung «Multisporthallen» wird genehmigt.
  2. Das Reglement tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2025 in Kraft.
  3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt und wird ermächtigt, diese Kompetenz an die zuständige Direktion zu delegieren.

4. Kongresshaus / Betriebskonzept im Hinblick auf die Sanierung / Pilotnutzung / Verpflichtungskredit

Der Stadtrat von Biel, nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 5. Februar 2025, gestützt auf Art. 44 Abs. 2 Bst. a der Stadtordnung vom 3. März 2024 (SGR 1.0-1), beschliesst:

  1. Das Projekt «Kongresshaus, Betriebskonzept im Hinblick auf die Sanierung, Pilotnutzung» wird genehmigt und dafür ein Verpflichtungskredit von 595 000 Franken bewilligt.
  2. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt. Er muss besonders darauf achten, dass das Projekt Pilotnutzung kontinuierlich angepasst wird, damit alle interessierten Akteure und bisherigen Benutzer des Kongresshauses integriert werden und dass deren Empfehlungen in das zukünftige Raumprogramm und Betriebskonzept des Gebäudes einfliessen.
  3. Der Gemeinderat wird beauftragt, dem Stadtrat einen Schlussbericht mit den Erkenntnissen der Pilotnutzung für das Raumprogramm und das Betriebskonzept im Hinblick auf die Sanierung des Kongresshauses und des zukünftigen Businessplans vorzulegen.
  4. Der Gemeinderat wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, sofern sie den Gesamtcharakter des Projekts nicht verändern. Der Gemeinderat wird ermächtigt, diese Kompetenzen an die zuständige Direktion zu delegieren.

5. Sanierung von fünf Kindergärten / Verpflichtungskredit

Der Stadtrat von Biel, nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 29. Januar 2025, gestützt auf Art. 44 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 1 Bst. c der Stadtordnung vom 3. März 2024 (SGR 1.0-1), unter Vorbehalt des fakultativen Referendums, beschliesst:

  1. Für die Sanierung von fünf Kindergärten (Kindergarten Erlacherweg, Kindergarten Jurintra, Kindergarten Reimannstrasse, Kindergarten Siedlungsweg, Kindergarten Zihlstrasse) wird, unter Vorbehalt des fakultativen Referendums, ein Verpflichtungskredit von total 4 340 000 Franken unter der Nr. 54000.0590 bewilligt.
  2. Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
  3. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Er wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, sofern diese den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat wird ermächtigt, diese Kompetenzen an die zuständige Direktion zu delegieren.

6. Neugestaltung Alleestrasse / Verpflichtungskredit

Der Stadtrat von Biel, nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 5. Februar 2025, gestützt auf Art. 44 Abs. 2 Bst. a der Stadtordnung vom 3. März 2024 (SGR 1.0-1), beschliesst:

  1. Für die Neugestaltung der Alleestrasse wird ein Verpflichtungskredit Nr. 56000.0469 von brutto 1 120 000 Franken bewilligt, wovon 212 300 Franken zulasten der Spezialfinanzierung Nr. 29300.5600 «Klimaschutz und Klimaanpassung», 23 600 Franken zulasten der Spezialfinanzierung Nr. 29300.5500 «Sicherer Langsamverkehr» und 78 100 Franken zulasten der Spezialfinanzierung Nr. 29300.1700 «Investitionen zur Förderung des öffentlichen Verkehrs, des Fussgänger- und Veloverkehrs».
  2. Teuerungsbedingte Mehraufwendungen sowie Mehrkosten in Folge der Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes gelten als genehmigt.
  3. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Er wird ermächtigt, notwendige und zweckmässige Projektänderungen, welche den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern, vorzunehmen. Der Gemeinderat wird ermächtigt, diese Kompetenz an die zuständige Direktion zu delegieren.

Gemeindereferendum

Die Beschlüsse unter Punkt 3 und 5 sind der Volksabstimmung zu unterbreiten, sofern es mindestens 5% der in Gemeindesachen Stimmberechtigten innert 60 Tagen seit der Publikation verlangen. Das Referendum ist bei der Stadtkanzlei Biel, Mühlebrücke 5, 2502 Biel einzureichen.

Parlamentssekretariat

Gemeinderat
Fakultatives Referendum

Fakultatives Referendum

Der Gemeinderat hat am 18. März 2025 folgenden Verpflichtungskredit beschlossen:

● CHF 210’000.00 für die Umgestaltung und die Renovation der Räumlichkeiten La Baume 1 in Leubringen für den Betrieb eines Lebensmittelgeschäfts mit Café-Bistro

Mindestens 50 Stimmberechtigte können gegen einen Gemeinderatsbeschluss gemäss Art. 48 Abs. 1 Bst. b der Gemeindeordnung Evilard das Referendum ergreifen, wenn die damit verbundene Ausgabe CHF 150'000.00 übersteigt. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage ab der Bekanntmachung im amtlichen Anzeiger.

Das Referendum ist bei der Gemeindeverwaltung Evilard, Route Principale 37, 2533 Evilard, einzureichen.

Gemeindeverwaltung Evilard

Gemeinderat
ALLGEMEINVERFÜGUNG betreffend Verkehrsmassnahmen im Beaumontquartier in Biel

In Erwägung:
- der Ziele der Gesamtmobilitätsstrategie 2018–2040 der Stadt Biel und des Sachplans Velo
- des technischen Gutachtens vom 16. September 2024
- dass die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h durch eine Zonensignalisation als zweckmässige Massnahme für das gesamte Beaumontquartier erachtet wird
und gestützt auf Art. 3 Abs. 2 bis 4 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und Art. 107 Abs. 1 der Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) in Verbindung mit Art. 66 Abs. 2 des kantonalen Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11) und Art. 42 Abs. 1, Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; BSG 732.111.1),
beschliesst der Gemeinderat von Biel, unter Vorbehalt der Genehmigung des Tiefbauamts des Kantons Bern, die folgenden Verkehrsmassnahmen:
- Tempo-30-Zone (Art. 3 Abs. 4 SVG):

  • Jakob-Rosius-Strasse
  • Alpenstrasse (zwischen der Seevorstadt und dem Anna-Haller-Platz)
  • Alpenstrasse (zwischen Gebäude Nr. 75 und der Quellgasse)
  • Beaumontweg
  • Berghausweg
  • Dreiangelweg
  • Falbringen
  • Gätterliweg
  • Grausteinweg
  • Hochrain
  • Höheweg (zwischen dem Pavillonweg und der Schützengasse)
  • Im Eichhölzli
  • Kloosweg
  • Lindenegg
  • Lueg
  • Nordweg
  • Pavillonweg
  • Paul-Robert-Weg
  • Pilatusstrasse
  • Quellgasse
  • Schützengasse (zwischen der Jakob-Rosius-Strasse und der Reuchenettestrasse)
  • Schweizersbodenweg
  • Sonnhalde
  • Sydebusweg
  • Weissenrain
  • Vogelsang (zwischen dem Tschärisplatz und Vogelsang Nr. 109)

- Zonensignalisation (Art. 2a SSV): Verbot für Motorwagen und Motorräder (Signal 2.13), Bus und Zubringerdienst gestattet:

  • auf der Schützengasse, zwischen dem Höheweg und der Reuchenettestrasse
  • auf der Pilatusstrasse
  • auf dem Berghausweg, zwischen Gebäude Nr. 25 und der Schützengasse
  • Falbringen
  • Nordweg
  • Paul-Robert-Weg
  • Sonnhalde

- Verbot für Motorwagen und Motorräder (Signal 2.13), landwirtschaftliche Fahrzeuge gestattet, zwischen den Gebäuden Falbringen Nr. 20 und Paul-Robert-Weg Nr. 11a, in beide Verkehrsrichtungen

- Verbot für Motorwagen und Motorräder (Signal 2.13), Zubringerdienst bis Paul-Robert-Weg Nr. 23 und 25, bis Paul-Robert-Weg Nr. 13, Richtung Paul-Robert-Weg Nr. 25

- Verbot für Motorwagen und Motorräder (Signal 2.13), Zubringerdienst gestattet:

  • beim Beaumontweg Nr. 70, Richtung Leubringenbahn

-  Abbiegen nach links verboten (Signal 2.43), ausgenommen Fahrräder und Motorfahrräder, auf der Jakob-Rosius-Strasse, Richtung Mühlebrücke

  • Stop (Signal 3.01):
  • auf der Kreuzung zwischen dem Sydebusweg und dem Vogelsang, auf dem Sydebusweg

- Kein Vortritt (Signal 3.02):

  • auf der Kreuzung zwischen dem Lindenegg und der Jakob-Rosius-Strasse, auf dem Lindenegg
  • auf der Kreuzung zwischen dem Grausteinweg und dem Höheweg, auf dem Grausteinweg
  • auf der Kreuzung zwischen dem Schweizersbodenweg und dem Höheweg, auf dem Schweizersbodenweg
  • auf der Kreuzung zwischen dem Grausteinweg (Nr. 1–7) und dem Vogelsang, auf dem Grausteinweg
  • auf der Kreuzung zwischen dem Grausteinweg (Nr. 9) und dem Vogelsang, auf dem Grausteinweg
  • auf der Kreuzung zwischen dem Dreiangelweg und dem Vogelsang, auf dem Dreiangelweg
  • auf der Kreuzung zwischen dem Beaumontweg und dem Vogelsang, auf dem Beaumontweg
  • auf der Einmündung der Buswendeschleife vor dem Spitalzentrum
  • auf der Kreuzung zwischen dem Berghausweg und dem Vogelsang, auf dem Berghausweg

- Aufhebung von 37 Parkplätzen:

  • 7 auf dem Helvetiaplatz
  • 7 auf dem Höheweg (Nr. 18, 66, 80 und 86a)
  • 6 auf dem Beaumontweg (Nr. 60–64)
  • 5 auf der Quellgasse (Nr. 3a und 15)
  • 4 auf der Alpenstrasse (Nr. 26–38)
  • 4 auf der Schützengasse (Nr. 56 und 86)
  • 2 auf dem Hochrain (Tschärisplatz)
  • 1 auf dem Vogelsang (Nr. 8)
  • 1 im Falbringen (Nr. 2)

Aufhebung:

- Höchstgeschwindigkeit 40 km/h: Alpenstrasse, Pavillonweg, Höheweg, Hochrain, Quellgasse, Schützengasse, Grausteinweg, Vogelsang, Dreiangelweg, Sydebusweg, Kloosweg, Beaumontweg, Weissenrain, Berghausweg, Im Eichhölzli, Falbringen und Paul-Robert-Weg

- Höchstgeschwindigkeit 30 km/h: Schützengasse und Pilatusstrasse

- Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen (Signal 2.01), landwirtschaftliche Fahrzeuge gestattet, zwischen den Gebäuden Falbringen Nr. 20 und Paul-Robert-Weg Nr. 11a, in beide Verkehrsrichtungen

- Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen (Signal 2.01), Zubringerdienst gestattet bis Säuglingsheim und Pflegeheim, beim Paul-Robert-Weg Nr. 13, Richtung Paul-Robert-Weg Nr. 25

- Verbot für Motorwagen und Motorräder (Signal 2.13), Zubringerdienst gestattet:

  • bei der Schützengasse Nr. 38g, Richtung Reuchenettestrasse
  • bei der Schützengasse Nr. 117, Richtung Reuchenettestrasse
  • bei der Schützengasse Nr. 139, Richtung Paul-Robert-Weg
  • bei der Pilatusstrasse Nr. 25, Richtung Schützengasse

- Abbiegen nach links verboten (Signal 2.43), ausgenommen Fahrräder, auf der Jakob-Rosius-Strasse, Richtung Mühlebrücke
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 60 Abs. 1 Bst. a, Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) innert 30 Tagen seit ihrer Publikation im amtlichen Anzeiger Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne erhoben werden. Die Beschwerde ist in deutscher oder französischer Sprache einzureichen. Sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten.
Biel, 18.12.2024
Namens des Gemeinderates
Erich Fehr                                                                                Barbara Labbé
Stadtpräsident                                                                         Stadtschreiberin

Polizeiwesen
Gemüsemarkt auf dem Burgplatz

Wir machen die Bevölkerung darauf aufmerksam, dass der Gemüsemarkt auf dem Burgplatz ab 1. April 2025 wieder regelmässig am Dienstag, Donnerstag und Samstag stattfindet.

Polizeiinspektorat / Marktpolizei

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG26048 (eBau Nr. 2024-9348 / 213528)

Gesuchsteller: Amt für Bevölkerungsdienste (ABEV), Ostermundigenstrasse 99b, 3006 Bern
Projektverfasser: TERRANOVA bau und immobilien gmbh, Stauffacherstrasse 72, 3014 Bern
Standort: Unterer Quai 30, 2502 Biel, Parzelle Nr. 2721
Bauvorhaben: Umnutzung eines Gebäudes mit drei Wohneinheiten, Mansardenzimmern und Gewerberäumen zu einem Rückkehrzentrum für Personen mit Wegweisungsentscheid (Asylunterkunft), Betrieb als Familienzentrum
Zoneplan: Zone mit Planungspflicht 8.4 "Wydenauquartier"
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: GWS-Zone üB, Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA
Auflage- und Einsprachefrist: 17.04.2025
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo–Fr: 08.00–11.45 und 14.00–16.30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di–Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.
Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500
Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich für die gedruckte Version am Ende der Baupublikationen und für die Online-Version am Anfang der Seite. Diese gilt für dieses Baugesuch.

Baupublikationen
Baupublikation eBau 2024-18704 / 216076

Stadt Biel

Baugesuch Nr.: 26’037
(eBau Nr.: 2024-18704 / 216076)

Bauherrschaft: KaRo Artus AG, Hauptstrasse 96, 2560 Nidau

Projektverfasser: Rappazzo Architektur GmbH, Hauptstrasse 2, 2556 Scheuren

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Hotel la Balance: Umnutzung und Ausbau 4. Obergeschoss und 1. Dachgeschoss zur Hotelnutzung, Anbringen eines Klimagerätes an der Südfassade im Innenhof

Standort: Biel, Neuengasse 6, Parzelle Nr. 5871

Zonenplan: Bauzone 4, Bauzone K, geschlossene Bauweise mit Hofbauweise, Mischzone A, Gebiet mit Wohnnutzungsanteil, min. 70%

Schutzobjekt: K-Objekt (erhaltenswert, in der Baugruppe M – Biel/Bienne, Plänkestrasse)

Gewässerschutz: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 17. April 2025

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden: 

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Baupublikationen
Baupublikation eBau 2025-2027 / 216298

Stadt Biel

Baugesuch Nr.: 26’093
(eBau Nr.: 2025-2027 / 216298)

Bauherrschaft: Vagabund Biel AG, Schützengasse 3b, 2502 Biel

Projektverfasser: Gehri AG, Seidengasse 7, 3270 Aarberg

Bauvorhaben: Ausbau Restaurant, Erstellen neue Gastrolüftung und Aussenbeschriftung sowie neues Take Away Fenster (öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank und Terrasse)

Standort: Biel, Bahnhofplatz 4, Parzelle Nr. 25007

Zonenplan: Eisenbahnareal

Schutzzone: K-Objekt (schützenswert, Vertrag vom 30.06.1993, in der Baugruppe T - Biel/Bienne, Bahnhofquartier)

Gewässerschutzbereich: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 17. April 2025

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden:

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Baupublikationen
Baupubliaktion eBau 2025-1752 / 218554

Stadt Biel

Baugesuch Nr.: 26’092
(eBau Nr.: 2025-1752 / 218554)

Bauherrschaft: Direktion Bau, Energie und Umwelt der Stadt Biel, vertreten durch Abteilung Hochbau, Zentralstrasse 49, 2501 Biel

Projektverfasser: JDF Raum und Kunst GmbH, Falkenstrasse 19, 2502 Biel

Bauvorhaben: Umbau der Liegenschaft, Neuerstellung Zugangsrampe und Absturzsicherungen bei Fenstern

Standort: Biel, Rathausgässli 3, Parzelle Nr. 1433 und 1251

Zonenplan: Besondere Gestaltungsperimeter "Altstadt", Mischzone B, öffentlicher Verkehrsraum

Schutzobjekt: K-Objekt (schützenswert, in der Baugruppe A – Biel/Bienne, Altstadt)

Ausnahme: Überschreiten des zulässigen Masses für Bauten und Anlagen im Strassenabstand oder im Strassenraum (Zugangsrampe) nach Art. 11 Bauverordnung der Stadt Biel

Gewässerschutz: Zone Aᵤ. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 17. April 2025

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden: 

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Baupublikationen
Baupublikation eBau 2025-2121 / 223810

Stadt Biel

Baugesuch Nr.: 26’099
(eBau Nr.: 2025-2121 / 223810)

Bauherrschaft: Stadtgärtnerei Biel, Portstrasse 31, 2503 Biel

Projektverfasser: Stadtgärtnerei Biel, Portstrasse 31, 2503 Biel

Bauvorhaben: Tissot Arena Fussballstadion: Ersatz des Naturrasens durch einen Kunstrasen sowie der Spielerkabinen

Standort: Biel, Boulevard des Sports 18, Parzelle Nr. 11016 (BR 11063)

Zonenplan: Zone mit Planungspflicht (ZPP) 10.1 "Längfeld-Fussballstadion"

Gewässerschutz: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 17. April 2025

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden:

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Baupublikationen
Publikationsauftrag eBau 2024-13016 / 203055

Einwohnergemeinde Leubringen / Magglingen

Baugesuch Nr.: 2431/372
eBau Nr.: 2024-13016 / 203055

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Leubringen / Magglingen, route Principale 37, 2533 Leubringen

Projektverfasserin: RWB Berne SA, Sous-Banbois 2, 2515 Prêles

Bauvorhaben: Erstellen einer hindernisfreien Bushaltestelle

Standort: Leubringen, Alpenstrasse, Parzellen Nrn. 202 und 972 (BR1002)

Zonenplan: Zone für öffentliche Nutzung BASPO (Zone für Hochbauten), öffentlicher Verkehrsraum

Ausnahme: Unterschreiten des Waldabstandes (Art. 25 KWaG)

Gewässerschutz: Zone Au. Ableitung der Abwasser in die bestehende öffentliche Kanalisation und Anschluss an ARA Biel.

Auflage- und Einsprachefrist: 24. April 2025

Auflageort: Bauverwaltung Leubringen / Magglingen, route Principale 37, 2533 Leubringen.

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden. 

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Baupublikationen
Publikationsauftrag eBau 2024-18699 / 223925

Stadt Biel

Baugesuch Nr.: 26039
eBau Nr.: 2024-18699 / 223925

Bauherrschaft: Direktion Bau, Energie und Umwelt der Stadt Biel, vertreten durch Abteilung Infrastruktur, Tiefbau, Zentralstrasse 49, 2501 Biel

Projektverfasserin: Direktion Bau, Energie und Umwelt der Stadt Biel, vertreten durch Abteilung Infrastruktur, Tiefbau, Zentralstrasse 49, 2501 Biel

Bauvorhaben: Erstellen eines Schutzdamms zum Schutz vor Steinschlag, einschliesslich Errichtung eines Schutzzauns während der Bauphase.

Standort: Biel, Leugenestrasse, Parzellen Nrn. 54, 9720, 8686 (BR5688)

Zonenplan: Überbauungsplan "Bözingenfeld-Ost", Grünzone, öffentlicher Verkehrsraum, Landwirtschaftszone, Wald

Ausnahmen: Bauen ausserhalb des Baugebietes (Art. 24 RPG); Unterschreiten des Waldabstandes (Art. 25 KWaG); Nichtforstliche Kleinbauten und –anlagen im Wald (Art. 14 WaV und Art. 35 KWaV); Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 80 SG i.V.m. Art. 81 SG

Gewässerschutz: Zone Au. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 25. April 2025

Auflageort: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden.

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Baupublikationen
Publikationsauftrag eBau 2019-1367 / 14026 + 201960

Einwohnergemeinde Leubringen / Magglingen

Baugesuch Nr.: 2203+2435/372
eBau Nr.: 2019-1367 / 14026 + 201960

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Leubringen / Magglingen, route Principale 37, 2533 Leubringen

Bauvorhaben: Ersatz des Kieswegbelags mit einem zweischichtigen Belag aus Kalksteingranulat (Publikation vom 7. und 14. August 2019).

Projektänderung: Anbringen neuer Wanderwegweiser an bestehende Pfosten (Massnahme im Anschluss an das ursprüngliche Projekt).

Standort: Magglingen, Prés Morel, Parzelle Nr. 194

Zonenplan: Landwirtschaftszone, Wald

Gewässerschutz: Zone Au. Ableitung der Abwasser in die bestehende öffentliche Kanalisation und Anschluss an ARA Biel.

Auflage- und Einsprachefrist: 24. April 2025

Auflageort: Bauverwaltung Leubringen / Magglingen, route Principale 37, 2533 Leubringen.

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden.

Bemerkungen: Einsprachen, Rechtsverwahrungen und allfällige Begehren von Lastenausgleichsansprüchen können sich nur gegen die Projektänderung richten.

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG26100 (eBau Nr. 2025-2154 / 224191)

Gesuchsteller: Gestach Zahnärzte AG, Florastrasse 28, 2502 Biel
Projektverfasser: Rappazzo Architektur GmbH, Hauptstrasse 2, 2556 Scheuren
Standort: Florastrasse 28, 2502 Biel, Parzelle Nr. 1833
Bauvorhaben: Umnutzung einer Wohnung in Zahnarztpraxis
Zoneplan: Bauzone 6, Bauzone 1, Bauzone 2 Geschlossene Bauweise I mit Hofbauweise, Mischzone B
Gebiet mit Wohnnutzungsanteil, min. 40%, Gebiet mit Erdgeschossbestimmungen
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: GWS-Zone UB, Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA
Auflage- und Einsprachefrist: 24.04.2025
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo–Fr: 08.00–11.45 und 14.00–16.30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di–Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.
Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500
Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich für die gedruckte Version am Ende der Baupublikationen und für die Online-Version am Anfang der Seite. Diese gilt für dieses Baugesuch.

Baupublikationen
Baupublikation eBau 2025-3040 / 221376

Stadt Biel

Baugesuch Nr.: 26’117
(eBau Nr.: 2025-3040 / 221376)

Bauherrschaft: Sunrise GmbH - Mobile Infrastructure, Thurgauerstrasse 101B, 8152 Glattpark (Opfikon) v.d. TM Concept AG, Delfterstrasse 12, 5000 Aarau

Projektverfasser: TM Concept AG, Delfterstrasse 12, 5000 Aarau

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Aufschaltung Korrekturfaktor mit Mobilfunkstandard 5G
(Sunrise "BE652-2") ohne Änderungen an der Mobilfunkanlage.

Standort: Biel, Seefelsweg, Parzelle Nr. 2976

Zonenplan: Zone mit Planungspflicht (ZPP) 8.2 "Krautkuchen"

Gewässerschutzbereich: Zone B. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinie AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 25. April 2025

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden: 

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG26120 (eBau Nr. 2025-3408 / 218850)

Gesuchsteller: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21, 3003 Bern
Projektverfasser: 115West° Architekten GmbH, Zentralstrasse 115, 2503 Biel/Bienne
Standort: Hauptstrasse, Magglingen, Parzelle Nr. 5551
Bauvorhaben: Ausrüsten von 8 bestehenden Abstellplätzen mit einer Ladeinfrastruktur, aufheben von 2 Abstellplätzen
Zoneplan: Bauzone 5, Zone für öffentliche Nutzung (1 Bildung), Wald (südöstlicher und nordwestlicher Bereich)
Schutzobjekt: schützenswertes K-Objekt
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: GWS-Zone Au, Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA
Auflage- und Einsprachefrist: 24.04.2025
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08.00 – 11.45 und 14.00 – 16.30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.
Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500
Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich für die gedruckte Version am Ende der Baupublikationen und für die Online-Version am Anfang der Seite. Diese gilt für dieses Baugesuch

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG26074 (eBau Nr. 2025-96 / 220129)

Gesuchsteller: Sunrise GmbH Mobile Infrastructure, Thurgauerstrasse 101b, 8152 Glattpark
Projektverfasser: TM Concept AG, Dukaric Marcel, Delfterstrasse 12, 5000 Aarau
Standort: Bözingenstrasse 64, 2502 Biel, Parzelle Nr. 9289
Bauvorhaben: Nachträgliche ordentliche Bewilligung Korrekturfaktor (ohne Änderungen an der Mobilfunkanlage)
Zoneplan: Bauzone 3, Annähernd geschlossene Bauweise, Mischzone B
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: GWS-Zone UB, Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA
Auflage- und Einsprachefrist: 24.04.2025
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.
Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500
Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich für die gedruckte Version am Ende der Baupublikationen und für die Online-Version am Anfang der Seite. Diese gilt für dieses Baugesuch.

Kantonale Behörden
Konzessionsverfahren nach Art. 9 und 11 des Wassernutzungsgesetzes vom 23. November 1997 (WNG, BSG 752.41)

Gesuchsteller: Amt für Grundstücke und Gebäude, Reiterstrasse 11, 3011 Bern

Projektverfasserin: spaceshop Architekten GmbH, Werkhofstrasse 11, 2503 Biel/Bienne

Gesuch: Konzessionsgesuch zur Nutzung von maximal 4300 l/min Wasser aus dem Grundwasser zum Betrieb einer Wärmepumpe (Wärmeentzug) mit maximal 2192 l/min und einer Kühlwassernut-zung (Wärmeeintrag) mit maximal 4300 l/min für eine Nutzungsdauer von 20 Jahren. Das genutz-te Wasser soll um maximal 4 Kelvin abgekühlt bzw. um maximal 3 Kelvin erwärmt werden. Nach der Nutzung soll das Wasser vollständig und unverschmutzt in den Grundwasserleiter zurückge-geben werden.

Es wird auf die Gesuchsakte verwiesen.

Standort:
Wasenstrasse 1, 5, 7, 9 und 11, 2502 Biel / Parzelle Nr. 9071
Entnahme 1: E= 2 586 122 / N= 1 221 579
Entnahme 2: E= 2 586 128 / N= 1 221 573
Rückgabe 1: E= 2 585 950 / N= 1 221 585
Rückgabe 2: E= 2 585 945 / N= 1 221 590

Ausnahmebewilligungen: Keine

Auflage- und Einsprachefrist: 26. März 2025 bis 24. April 2025

Auflageort: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, 2502 Biel, 5. Stock;

Akteneinsicht: Mo–Fr: 08.00-11.45 und 14.00-16.30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormit-tag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Einsprachestelle: Amt für Wasser und Abfall, Reiterstrasse 11, 3013 Bern

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel und mit rechtsgültiger Unterschrift bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichs-ansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet sind, verwirken. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer befugt ist, die Ein-sprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Kantonale Behörden
Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen

Gemeinde: Biel/Bienne
Standort: 2504 Biel/Bienne

Öffentliche Planauflage

S-2510425.1
Transformatorenstation S228 Dunantstrasse 5
– Neubau auf der Parzelle 440 der Gemeinde Biel/Bienne
Koordinaten: 2587584 / 1222917

L-2510427.1
24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen S77 Solothurnstrasse 66 und S228 Dunantstrasse 5
– Grabarbeiten im Bereich der Parzellen 237, 580 und 440 der Gemeinde Biel/Bienne
Koordinaten: von 2587368 / 1222798 nach 2587584/ 1222917

L-0092927.3
24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen S88 Holzfachschule und S228 Dunant­strasse 5
– Grabarbeiten im Bereich der Parzellen 237, 580 und 440 der Gemeinde Biel/Bienne
Koordinaten: von 2587717 / 1223120 nach 2587584 / 1222917

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die Energie Service Biel/Bienne (ESB), Gottstattstrasse 4, 2504 Biel/Bienne, die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.

Die Gesuchunterlagen betreffend das Projekt werden vom 26. März 2025 bis zum 8. Mai 2025 in der Direktion Bau, Energie und Umwelt, Zentralstrasse 49, 2501 Biel, öffentlich aufgelegt.

Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf https://esti-consultation.ch/pub/5136/068b4e6046 online zur Einsicht zur Verfügung.

Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge ein-gegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvor-lagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. [Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:

a. Einsprachen gegen die Enteignung;
b. Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
c. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
d. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
e. die geforderte Enteignungsentschädigung.

Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf

Verschiedenes
Änderung Baureglement Evilard - Anpassung an die BMBV : Öffentliche Mitwirkungsauflage

Der Gemeinderat von Evilard bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung des Baureglements an die Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen des Kantons Bern (BMBV) zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Unterlagen liegen vom 18. März bis am 17. April 2025 in der Gemeindeverwaltung Evilard öffentlich auf. Die Unterlagen können zudem auch auf der Website www.evilard.ch eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind schriftlich an die Gemeindeverwaltung Evilard zu richten.

Evilard, 18. März 2025

Der Gemeinderat

Kehrichtabfuhr
Kehrichtabfuhr - Ihre nächsten Recyclingabfuhren:
Kreis 4: Mittwoch, 26. März 2025
Kreis 3: Mittwoch, 26. März 2025
Für zusätzliche Informationen konsultieren Sie bitte das Recyclinghandbuch und den Kehrichtabfuhrplan. Machen und helfen Sie mit! Danke!

INFRASTRUKTUR BIEL - Strasseninspektorat