Sitzung von Donnerstag, 20. März 2025, 18.00 Uhr
Stadtratssaal in der Burg
Anwesend sind 58 Mitglieder:
Achermann Brice, Augsburger-Brom Dana, Benz Raphael, Berclaz Pascale, Boly Kady, Bord Pascal, Briechle Dennis, Bucher Juliet, Buchhofer Kioutsoukis Stefan, Burri Rahel, Cacciabue Anna, Clauss Susanne, Comment Rachel, Corbaz Catherine, De Lorenzo Bryan, Demierre Patrick, Eggli Roland, Francescutto Luca, Gerber Andreas, Gloor Yannick, Hamdaoui Mohamed, Heiniger Peter, Kilezi Ruth, Koller Levin, Lehmann Caroline, Leonarz Matilda, Leuenberger Bernhard, Lindegger Reto, Magnin Nadia, Meier Julian, Michel Tamara, Moeschler Marie, Molina Franziska, Müller Lukas, Rodriguez Ugolini Julian, Roquet Hervé, Roth Myriam, Rüber Stefan, Ryser Siri, Scherrer Jürg, Schiess Christophe, Schlup Katharina, Schlup Nina, Schneider Sandra, Schneider Veronika, Schultz Moema, Sprenger Titus, Steinmann Alfred, Stöcker Manuel, Stolz Joseline, Suter Daniel, Sutter Andreas, Tonon Ariane, Urweider Vera, Varrin Océane, Wassmann Leona, Weber Philippe, Zumstein Joël
Entschuldigt abwesend:
Maurer Stefan, Paronitti Maurice
Vertretung des Gemeinderates:
Stadtpräsidentin Gonzalez Bassi Glenda
Gemeinderätinnen/Gemeinderat: Feurer Beat, Frank Lena, Pittet Natasha, Tanner Anna
Vorsitz:
Stadtratspräsident Hamdaoui Mohamed
1. Ersatzwahl in die Aufsichtskommission
Mitglied Demierre Patrick SVP
2. Ersatzwahl in die deutsche Schulkommission
Mitglied Nobs Ueli FDP
3. Genehmigung Reglement für eine Spezialfinanzierung «Multisporthallen»
Der Stadtrat von Biel, nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 29.01.2025, gestützt auf Art. 42 Abs. 1 Bst. a in Verbindung mit Art. 19 Abs. 1 Bst. a der Stadtordnung vom 3. März 2024 (SGR 1.0-1), beschliesst, vorbehältlich des fakultativen Referendums:
- Der Entwurf für das Reglement über die Spezialfinanzierung «Multisporthallen» wird genehmigt.
- Das Reglement tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2025 in Kraft.
- Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt und wird ermächtigt, diese Kompetenz an die zuständige Direktion zu delegieren.
4. Kongresshaus / Betriebskonzept im Hinblick auf die Sanierung / Pilotnutzung / Verpflichtungskredit
Der Stadtrat von Biel, nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 5. Februar 2025, gestützt auf Art. 44 Abs. 2 Bst. a der Stadtordnung vom 3. März 2024 (SGR 1.0-1), beschliesst:
- Das Projekt «Kongresshaus, Betriebskonzept im Hinblick auf die Sanierung, Pilotnutzung» wird genehmigt und dafür ein Verpflichtungskredit von 595 000 Franken bewilligt.
- Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt. Er muss besonders darauf achten, dass das Projekt Pilotnutzung kontinuierlich angepasst wird, damit alle interessierten Akteure und bisherigen Benutzer des Kongresshauses integriert werden und dass deren Empfehlungen in das zukünftige Raumprogramm und Betriebskonzept des Gebäudes einfliessen.
- Der Gemeinderat wird beauftragt, dem Stadtrat einen Schlussbericht mit den Erkenntnissen der Pilotnutzung für das Raumprogramm und das Betriebskonzept im Hinblick auf die Sanierung des Kongresshauses und des zukünftigen Businessplans vorzulegen.
- Der Gemeinderat wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, sofern sie den Gesamtcharakter des Projekts nicht verändern. Der Gemeinderat wird ermächtigt, diese Kompetenzen an die zuständige Direktion zu delegieren.
5. Sanierung von fünf Kindergärten / Verpflichtungskredit
Der Stadtrat von Biel, nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 29. Januar 2025, gestützt auf Art. 44 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 1 Bst. c der Stadtordnung vom 3. März 2024 (SGR 1.0-1), unter Vorbehalt des fakultativen Referendums, beschliesst:
- Für die Sanierung von fünf Kindergärten (Kindergarten Erlacherweg, Kindergarten Jurintra, Kindergarten Reimannstrasse, Kindergarten Siedlungsweg, Kindergarten Zihlstrasse) wird, unter Vorbehalt des fakultativen Referendums, ein Verpflichtungskredit von total 4 340 000 Franken unter der Nr. 54000.0590 bewilligt.
- Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
- Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Er wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, sofern diese den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat wird ermächtigt, diese Kompetenzen an die zuständige Direktion zu delegieren.
6. Neugestaltung Alleestrasse / Verpflichtungskredit
Der Stadtrat von Biel, nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 5. Februar 2025, gestützt auf Art. 44 Abs. 2 Bst. a der Stadtordnung vom 3. März 2024 (SGR 1.0-1), beschliesst:
- Für die Neugestaltung der Alleestrasse wird ein Verpflichtungskredit Nr. 56000.0469 von brutto 1 120 000 Franken bewilligt, wovon 212 300 Franken zulasten der Spezialfinanzierung Nr. 29300.5600 «Klimaschutz und Klimaanpassung», 23 600 Franken zulasten der Spezialfinanzierung Nr. 29300.5500 «Sicherer Langsamverkehr» und 78 100 Franken zulasten der Spezialfinanzierung Nr. 29300.1700 «Investitionen zur Förderung des öffentlichen Verkehrs, des Fussgänger- und Veloverkehrs».
- Teuerungsbedingte Mehraufwendungen sowie Mehrkosten in Folge der Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes gelten als genehmigt.
- Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Er wird ermächtigt, notwendige und zweckmässige Projektänderungen, welche den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern, vorzunehmen. Der Gemeinderat wird ermächtigt, diese Kompetenz an die zuständige Direktion zu delegieren.
Gemeindereferendum
Die Beschlüsse unter Punkt 3 und 5 sind der Volksabstimmung zu unterbreiten, sofern es mindestens 5% der in Gemeindesachen Stimmberechtigten innert 60 Tagen seit der Publikation verlangen. Das Referendum ist bei der Stadtkanzlei Biel, Mühlebrücke 5, 2502 Biel einzureichen.
Parlamentssekretariat