Baupublikationen
Publikationsauftrag eBau-Nr. 2026-8037 / 288937

Stadt Biel

Baugesuch Nr.: 26’463
eBau Nr.: 2026-8037 / 288937

Bauherrschaft: Stadt Biel, Abteilung Hochbau, Zentralstrasse 49, 2501 Biel

Projektverfasser: Sollberger Bögli Architekten AG, Mattenstrasse 108, 2503 Biel

Bauvorhaben: Ausbau und Umnutzung der Liegenschaft zu einer provisorischen Turnhalle sowie zur Nutzung als Ateliers/Büros für Kunstschaffende (Nutzungsdauer ca. 5 Jahre)

Standort: Biel, Mattenstrasse 133, Parzelle Nr. 9210

Zonenplan: Bauzone 4, Mischzone B, Vorgartenbereiche B

Bauinventar : Im Bauinventar der Stadt Biel als erhaltenswertes Objekt aufgeführt

Gewässerschutz: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 6. August 2026

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Aktensicht Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/288937

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Kulturelles
Einladung zur Delegiertenversammlung

Dienstag, 25. August 2026, 19.00 Uhr

BIOTOP La Grenouille – Theaterzentrum junges Publikum, Rennweg 26, 2504 Biel

Biel/Bienne, 8. Juli 2026
Vorstand BSJB Kultur

Traktanden, Unterlagen und Anmeldeformular finden Sie auf unserer Website: www.bsjb.ch

Gemeindeverband Kulturförderung Biel-Seeland-Berner Jura

Kehrichtabfuhr
Kehrichtabfuhr - Ihre nächsten Recyclingabfuhren:
Kreis 3: Mittwoch, 15. Juli 2026
Kreis 4: Mittwoch, 22. Juli 2026
Kreis 1: Mittwoch, 15. Juli 2026
Kreis 3: Mittwoch, 22. Juli 2026
Kreis 2: Mittwoch, 15. Juli 2026
Kreis 1: Donnerstag, 16. Juli 2026
Kreis 2: Freitag, 17. Juli 2026
Kreis 3: Montag, 13. Juli 2026
Kreis 4: Dienstag, 14. Juli 2026
Für zusätzliche Informationen konsultieren Sie bitte das Recyclinghandbuch und den Kehrichtabfuhrplan. Machen und helfen Sie mit! Danke!

INFRASTRUKTUR BIEL - Strasseninspektorat
Stadtkanzlei
Öffnungszeiten der Stadt Biel während der Sommerferien 2026

Direktion Soziales und Sicherheit

Generalsekretariat
Vom 6. Juli bis 7. August 2026 ist das Generalsekretariat telefonisch wie folgt erreichbar:
Montag–Donnerstag: 08.30–12.00 Uhr
Nachmittags geschlossen

Abteilung Öffentliche Sicherheit
Vom 6. Juli bis 7. August 2026 ist die Abteilung Öffentliche Sicherheit telefonisch wie folgt erreichbar:
Montag–Donnerstag: 09.00–11.00 Uhr
Nachmittags geschlossen

Abteilung Bevölkerung, Neuengasse 28
Vom 13. Juli bis 7. August 2026 gelten für die Dienststellen Einwohnerkontrolle und Migration folgende Öffnungszeiten:
Montag–Freitag: 07.30–11.30 Uhr
Nachmittags geschlossen

Fachstelle Integration, Burggasse 10

Vom 18. Juli bis 2. August 2026 erfolgt die Beratung nur auf Termin oder telefonisch an folgenden Tagen:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 10.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr

Abteilung Soziales, Alexander-Schöni-Strasse 14
Öffnungszeiten der Schalter unverändert.

Die Telefonzentrale der Abteilung Soziales ist wie folgt erreichbar:

Montag–Freitag: 08.30–11.30 Uhr
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 13.30–16.00 Uhr
Donnerstagnachmittag ist wie üblich geschlossen.

Erwachsenen- und Kindesschutz
Vom 6. Juli bis 7. August 2026 sind unseres Büros wie folgt geöffnet:
Nur vormittags von 08.30 Uhr bis 11.00 Uhr, ausser Mittwoch.
Am Mittwochnachmittag von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr.
Termine, die ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart wurden: Bitte begeben Sie sich direkt auf das Stockwerk, auf dem Ihr Termin stattfindet.

Direktion Bildung, Kultur und Sport
Vom 6. bis 26. Juli 2026 ist das Generalsekretariat telefonisch von 09.00 bis 12.00 Uhr erreichbar.
Ausnahme: vom 27. Juli bis 2. August 2026 bleibt das Generalsekretariat geschlossen.

Dienststelle Sport
Vom 20. bis 31. Juli 2026 gelten bei der Dienststelle Sport folgende Öffnungszeiten:

Dienstag: 08.00–12.00 Uhr und 13.30–17.00 Uhr
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag: 08.00–12.00 Uhr (nachmittags geschlossen)
Ausserhalb dieser Woche bleiben die Öffnungszeiten unverändert.

Dienststelle für Kultur
Vom 6. Juli bis 7. August 2026 ist die Dienststelle für Kultur telefonisch wie folgt erreichbar:

Montag–Donnerstag: 09.00–12.30 Uhr
Dienstag zusätzlich: 14.00–17.00 Uhr

Ausnahme: vom 20. bis 31. Juli 2026 bleibt die Dienststelle für Kultur geschlossen.

 Abteilung Schulen
Vom 20. bis 31. Juli 2026 ist der Schalter der Abteilung geschlossen.

AHV-Zweigstelle
Vom 6. Juli bis 7. August 2026 ist der Empfang der AHV-Zweigstelle wie folgt geöffnet:

Dienstag–Freitag: 08.00–11.30 Uhr
Montag: geschlossen

Die Telefonzentrale ist im gleichen Zeitraum wie folgt erreichbar:
Montag–Freitag: 08.00–11.30 Uhr

Alterszentren Biel
Vom 6. Juli bis 7. August 2026 sind die Büros der Alterszentren wie folgt geöffnet:
Montag–Freitag: 08.00–11.30 Uhr.
Nachmittags geschlossen

Generationen & Quartiere
Vom 6. Juli bis 7. August 2026 sind die Abteilung Generationen & Quartiere sowie die Städtischen Kitas telefonisch wie folgt erreichbar:

Montag und Mittwoch: 14.00–16.00 Uhr
Dienstag–Donnerstag: 08.30–11.30 Uhr
Ausnahme: vom 20. bis 31. Juli 2026 geschlossen.

Vom 6. Juli bis 7. August 2026 ist der Schalter der Betreuungsgutscheine für Kitas und Tagesfamilien wie folgt geöffnet:
Dienstag–Donnerstag: 08.00–11.30 Uhr
Ausnahme: vom 3. bis 14. August 2026 bleibt der Schalter geschlossen.

Finanzdirektion

Dienststelle Steuern, Rüschlistrasse 14
Vom 6. Juli bis 7. August 2026 gelten folgende Öffnungszeiten der Schalter:
Montag–Freitag: 08.30–11.30 Uhr
Nachmittags geschlossen

Abteilung Liegenschaften, Neuengasse 28
Vom 6. Juli bis 7. August 2026 gelten folgende Öffnungszeiten:
Montag–Freitag: 10.00–11.45 Uhr
Nachmittags geschlossen

Direktion Bau, Energie und Umwelt

Generalsekretariat, Abteilung Hochbau, Abteilung Infrastruktur, Dienststelle Umwelt und Dienststelle Vermessung und GIS, Zentralstrasse 49
Vom 6. Juli bis 7. August 2026 gelten folgende Öffnungszeiten:
Montag–Freitag: 08.30–12.00 Uhr
Nachmittags geschlossen

Stadtgärtnerei, Portstrasse 27
Vom 6. Juli bis 7. August 2026 gelten folgende Öffnungszeiten:
Montag–Freitag: 08.30–12.00 Uhr
Nachmittags geschlossen

Präsidialdirektion

Abteilung Personelles, Rüschlistrasse 14
Vom 13. Juli bis 7. August 2026 gilt folgender Schalter- und Telefondienst:
Montag–Donnerstag: 08.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr
Freitag geschlossen

Präsidialdirektion und Stadtkanzlei, Mühlebrücke 5
Vom 13. Juli bis 7. August 2026 sind die Präsidialdirektion und die Stadtkanzlei telefonisch wie folgt erreichbar:
Montag–Freitag: 08.30–12.00 Uhr

Abteilung Stadtplanung
Vom 6. Juli bis 7. August 2026 gelten folgende Öffnungszeiten:
Montag–Donnerstag: 08.30–11.45 Uhr
Nachmittags geschlossen

Sie finden alle Öffnungszeiten im Adressverzeichnis oder auf den Webseiten der verschiedenen Dienste unterhalb der Adresse.

Polizeiwesen
Vorübergehende Verkehrsmassnahmen

Verkehrsbeschränkung auf dem Höheweg, gestützt auf Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassen­verkehr vom 19. Dezember 1958.

Im Höheweg (Abschnitt Tschärisplatz–Plattenweg) werden die Werkleitungen saniert.

Um die Arbeiten auszuführen, wird der obgenannte Abschnitt für den Verkehr gesperrt.

Fussgängerinnen und Fussgänger können jederzeit passieren.

Der Verkehr wird ab der Talstation der Leubringen-Bahn über die Quellgasse – Alpenstrasse – Pavillonweg – Höheweg umgeleitet.

Für die Umleitung wird in der Quellgasse die Beschränkung auf den Zubringerdienst aufgehoben.

Dauer der Verkehrsmassnahme:
Montag, 13.07.2026 / 07.00 Uhr bis ca. 04.09.2026

Die Kehrichtabfuhr ist gewährleistet.

Die erforderlichen Signale werden an Ort und Stelle gut sichtbar aufgestellt. Widerhandlungen gegen diese Verkehrsbeschränkung werden im Ordnungsbussenverfahren bzw. gemäss Art. 90 SVG geahndet.

Polizeiinspektorat Biel / Verkehrslenkung

Polizeiwesen
Vorübergehende Verkehrsmassnahme Pod’Ring 2026

Verkehrsbeschränkung gestützt auf Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG).

Von Montag, 6. Juli 2026, 8.00 Uhr bis Montag, 13. Juli 2026, 18.00 Uhr sind die Obergasse und die Brunngasse für den motorisierten Verkehr in beiden Fahrtrichtungen gesperrt.

Anlieferungen sind täglich bis um 17.00 Uhr für Anwohnende und Geschäfte möglich. Am Samstag, 11. Juli 2026 bis um 14.00 Uhr.

Die erforderlichen Signale werden an Ort und Stelle gut sichtbar aufgestellt. Widerhandlungen gegen diese Verkehrsbeschränkung werden im Ordnungsbussenverfahren bzw. gemäss Art. 90 SVG geahndet.

Polizeiinspektorat / Verkehrslenkung

 

Bevölkerung
Ausländerrechtlicher Bescheid: Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA und Wegweisung aus der Schweiz sowie Abschreibung des Familiennachzugsgesuchs

Betrifft: Biel/Bienne

Angaben zur Person 1
Name, Vorname: DRESHAJ Teresa
Nationalität: Slowakei
Geburtsdatum: 30.04.1997

Angaben zur Person 2
Name, Vorname: DRESHAJ Benjamin
Nationalität: Montenegro
Geburtsdatum: 25.05.1990

Angaben zur Person 3
Name, Vorname: SAKIROVSKI Melina
Nationalität: Nordmazedonien
Geburtsdatum: 22.12.2017

Angaben zur Person 4
Name, Vorname: SAKIROVSKA Sarah
Nationalität: Nordmazedonien
Geburtsdatum: 20.03.2019

Angaben zur Person 5
Name, Vorname: SAKIROVSKA Rajan
Nationalität: Nordmazedonien
Geburtsdatum: 03.04.2020

Angaben zur Person 6
Name, Vorname: SAKIROVSKA Merjem
Nationalität: Nordmazedonien
Geburtsdatum: 29.08.2021

Angaben zur Person 7
Name, Vorname: DRESHAJ Issa
Nationalität: Slowakei
Geburtsdatum: 18.06.2025

Wohnort: unbekannt

Letzte bekannte Adresse: Blumenrain 2, 2503 Biel

Die Abteilung Bevölkerung, Dienststelle Migration verfügt:

  1. Das Verfahren i.S. Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA und Wegweisung aus der Schweiz betreffend Teresa DRESHAJ und Issa DRESHAJ wird mit dem Verfahren um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung im Rahmen des Familiennachzugs betreffend Benjamin DRESHAJ sowie die gemeinsamen Kinder Melina, Sarah, Rajan und Merjem vereinigt;
  2. Die Aufenthaltsbewilligungen EU/EFTA von Teresa DRESHAJ und Issa DRESHAJ werden widerrufen;
  3. Teresa DRESHAJ und Issa DRESHAJ werden aus der Schweiz weggewiesen;
  4. Teresa DRESHAJ und Issa DRESHAJ haben die Schweiz bis am 31.08.2026 zu verlassen;
  5. Die Familiennachzugsgesuche für Benjamin DRESHAJ, Melina SAKIROVSKI, Sarah SAKIROVSKA, Rajan SAKIROVSKA und Merjem SAKIROVSKA werden als gegenstandlos abgeschrieben.
  6. Es werden keine Gebühren erhoben.

Die vollständige Verfügung kann von den Betroffenen oder von Personen, die sie vertreten, bei der Abteilung Bevölkerung, Dienststelle Migration, Neuengasse 28, 2501 Biel, angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 62 ff. VRPG binnen 30 Tagen seit Eröffnung bei der Rechtsabteilung der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern, Beschwerde erhoben werden. Diese muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie die Unterschrift enthalten. Sie ist in zwei Exemplaren einzureichen und die angefochtene Verfügung ist beizulegen.

Personen, die im Ausland wohnen, haben in der Schweiz ein Zustellungsdomizil anzugeben. Ansonsten kann die Zustellung unterbleiben oder durch Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgen (Art. 15 Abs. 7 VRPG).

Abteilung Bevölkerung / Dienststelle Migration

Bevölkerung
Hundetaxe

Die Hundetaxe für das laufende Jahr ist jeweils im August fällig und wird bei allen registrierten Hundehaltenden mittels Rechnung eingezogen. Nachstehende Fragen geben Auskunft über die Vorgehensweise.

Wie bezahle ich meine Hundetaxe...

...als bisherige Hundehalterin/bisheriger Hundehalter?
Wenn Ihr Hund ordnungsgemäss bei der Stadt Biel registriert ist, brauchen Sie nicht mehr bei der Abteilung Öffentliche Sicherheit vorbeizukommen, um die Hundetaxe zu begleichen. Sämtliche bisherige Hundehaltende erhalten von uns eine Rechnung.

...als Neuzuzügerin/Neuzuzüger oder als neue Hundebesitzerin/neuer Hundebesitzer?
Um Ihren Hund anzumelden, haben Sie zwei Möglichkeiten:

Alle Hunde müssen gemeldet werden.
Hunde, die am 1. August noch nicht 6 Monate alt sind, bleiben für das laufende Jahr taxfrei.

Neue Hundehaltende müssen sich bei der Gemeinde melden, um eine Amicus Personen-Identitäts-Nr. zu beantragen. Diese Nummer ist dem Tierarzt anzugeben, damit dieser den Hund bei Amicus, der nationalen Datenbank für Hunde, registrieren kann.
Die Datenpflege betreffend Amicus-Personendaten ist in der Verantwortung der Person, die den Hund besitzt.

Was kostet die Hundetaxe?
Die Taxe beträgt 150 Franken gemäss Verordnung über die fakultativen Gemeindesteuern vom 29. Oktober 2014 (SGR 6.6-1.1) und ist im August zur Zahlung fällig.

Die Hundehaltenden, welche eine Rechnung erhalten haben, werden gebeten, ihre Zahlung ausschliesslich bei ihrer Bank oder Post vorzunehmen.

AHV- und IV-Rentner, die eine Ergänzungsleistung beziehen, bezahlen gegen Vorweisung einer entsprechenden Bescheinigung der AHV-Zweigstelle des Amtsbezirks Biel pro Tier die Hälfte der ordentlichen Hundetaxe.
Für ausgebildete Armee-, Blindenführ-, Lawinen-, Polizei-, Zoll-, Katastrophen- und Sanitätshunde wird keine Hundetaxe erhoben, sofern die Spezialausbildung und die sinngemässe Verwendung solcher Hunde nachgewiesen wird.

Hundekurs
Um den verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit Hunden zu lernen, empfehlen wir insbesondere Personen, die erstmals einen Hund halten wollen, den Besuch von Hundekursen. Aber auch für erfahrenere Hundehalterinnen und Hundehalter ist der Besuch von z.B. Welpenprägungs- und Junghundekursen oder auch Erziehungskursen empfehlenswert.
Weitere Informationen können auf der Webseite des Veterinärdienstes unter www.be.ch/hund heruntergeladen werden.

Haftpflichtversicherung
Wir machen darauf aufmerksam, dass für die Risiken der Hundehaltung eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von drei Millionen Franken obligatorisch ist. Bitte überprüfen Sie diesbezüglich Ihre Haftpflichtversicherung.

Was muss ich tun, wenn ich nicht mehr Hundebesitzerin/Hundebesitzer bin?
In diesem Fall bitten wir um sofortige, schriftliche Mitteilung an die Einwohner- und Spezialdienste. Unter der Telefonnummer 032 326 18 07 erhalten Sie weitere Auskünfte betreffend die Hundetaxe.

Wo sind die Bestimmungen über die Hundetaxen geregelt?
Die Grundlage zur Hundetaxe bilden die Verordnung über die fakultativen Gemeindesteuern vom 29. Oktober 2014 (SGR 6.6-1.1) sowie das Reglement über die fakultativen Gemeindesteuern vom 17. Dezember 2014 (SGR 6.6-1).

Biel, im Juni 2026

Abteilung Bevölkerung / Einwohnerkontrolle

Baupublikationen
Publikationsauftrag eBau-Nr. 2026-8764 / 252322

Stadt Biel

Baugesuch Nr.: 26’469
eBau Nr.: 2026-8764 / 252322

Bauherrschaft: Direktion Bau, Energie und Umwelt der Stadt Biel, v.d. Abteilung Infrastruktur, Zentralstrasse 49, 2501 Biel

Projektverfasser: Direktion Bau, Energie und Umwelt der Stadt Biel, v.d. Abteilung Infrastruktur, Tiefbau/Verkehr, Zentralstrasse 49, 2501 Biel

Bauvorhaben: Neugestaltung des Strassenraums, Aufhebung von 16 Parkplätzen, Erstellen von 6 neuen Parkplätzen

Standort: Biel, Dählenweg, Blumenrain, Waldeggweg, Parzelle Nr. 4913, 5054, 5542, 5635, 11226, 11229

Zonenplan: Öffentlicher Verkehrsraum

Bauinventar : Teilweise in der Strukturgruppe 6 (Biel/Bienne, Dählenweg / Waldeggweg)

Gewässerschutz: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 6. August 2026

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Aktensicht Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/252322

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG26468 (eBau Nr. 2026-8758 / 284349)

Gesuchsteller: PSP Real Estate AG, Seestrasse 353, 8038 Zürich
Projektverfasser: RBA Architekten GmbH ETH SIA, Baslerstrasse 10, 4600 Olten
Standort: Bahnhofplatz 2a, 2502 Biel, Parzelle Nr. 6140
Bauvorhaben: Einbau eines Fitnessstudios in bestehende Gewerbefläche
Zonenplan: Bauzone 5, Geschlossene Bauweise I, Mischzone B
Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt, Baugruppe T (Bahnhofquartier)
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: Gewässerschutzbereich üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 06.08.2026

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden.

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich für die gedruckte Version am Ende der Baupublikationen und für die Online-Version am Anfang der Seite. Diese gilt für dieses Baugesuch.

Baupublikationen
Publikationsauftrag eBau-Nr. 2026-9374 / 284956

Stadt Biel

Baugesuch Nr.: 26’485
eBau Nr.: 2026-9374 / 284956

Bauherrschaft: Direktion Bau, Energie und Umwelt der Stadt Biel, vertreten durch Abteilung Hochbau, Zentralstrasse 49, 2501 Biel

Projektverfasser: sim Architekten GmbH, Aarbergstrasse 1, 2560 Nidau

Bauvorhaben: Instandhaltung, Anpassung und statische Ertüchtigungsmassnahmen des Dachgeschosses Alte Krone

Standort: Biel, Obergasse 1, Parzelle Nr. 1503

Zonenplan: Besondere Gestaltungsperimeter "Altstadt", Mischzone B, Gebiet mit Wohnnutzungsanteil, min. 70%

Ausnahme : Bauten und Anlagen am/im Gewässer (Art. 48 WBG)

Hinweis : Bauten und Anlagen im Gewässerraum (Art. 41c GSchV)

Bauinventar : K-Objekt (schützenswert, in der Baugruppe A – Biel/Bienne, Altstadt)

Gewässerschutz: Zone Au. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 30. Juli 2026

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Aktensicht Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/284956

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Baupublikationen
Publikationsauftrag eBau-Nr. 2026-7146 / 261142

Stadt Biel

Baugesuch Nr.: 26’445
eBau Nr.: 2026-7146 / 261142

Bauherrschaft: Müve Biel-Seeland AG, Portstrasse 40, 2503 Biel

Projektverfasser: Weber + Brönnimann AG, Knettnauweg 3, 2560 Nidau

Bauvorhaben: Neue Fernwärmeleitung zu den Liegenschaften Alexander-Moser-Strasse 39, 41 und 43

Standort: Biel, Heideweg, Parzelle Nr. 8079 und 11194

Zonenplan: Bauzone 3, Mischzone A, Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 40%, Vorgartenbereiche B, Öffentlicher Verkehrsraum

Hinweis : Gesteigerter Gemeingebrauch nach Art. 68 f. SG

Gewässerschutz: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 6. August 2026

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Aktensicht Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/261142

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Baupublikationen
Publikationsauftrag eBau-Nr. 2026-7145 / 260251

Stadt Biel

Baugesuch Nr.: 26’444
eBau Nr.: 2026-7145 / 260251

Bauherrschaft: Müve Biel-Seeland AG, Portstrasse 40, 2503 Biel

Projektverfasser: Weber + Brönnimann AG, Knettnauweg 3, 2560 Nidau

Bauvorhaben: Neue Fernwärmeleitung zu den Liegenschaften Lischenweg 21/23 und Erlacherweg 36

Standort: Biel, Lischenweg 21/23, Erlacherweg 36, Parzelle Nr. 7607 und 7613

Zonenplan: Bauzone 3, Mischzone A, Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 40%, Vorgartenbereiche B, Öffentlicher Verkehrsraum

Hinweis: Gesteigerter Gemeingebrauch nach Art. 68 ff. SG

Gewässerschutz: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 6. August 2026

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Aktensicht Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/260251

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Baupublikationen
Baugesuch Nr. 2513/372 (eBau Nr. 2026-9791 / 286441)

Gesuchsteller: Harttig Architekten GmbH, Falkenstrasse 17, 2502 Biel

Projektverfasser: Harttig Architekten GmbH, Falkenstrasse 17, 2502 Biel

Standort: Chemin du Crêt 19, 2533 Evilard, Parzelle Nr. 584

Bauvorhaben: Abbruch des Treppenhauses sowie des Eingangs auf der Nordseite, neues Gartenhaus, Fällen eines Baumes, Sanierung der Kanalisation, Ertüchtigung der Fenster und Türen durch Isolierverglasung, Austausch des Glasdachs im 1. Geschoss, Innenausbau

Zonenplan: Wohnzone 2

Ausnahmen: Keine

Bauinventar: Das Gebäude ist im Bauinventar als schützenswertes/K-Objekt eingestuft

Gewässerschutz: Gewässerschutzbereich Au. Massnahmen: Ableitung Abwasser in die bestehende öffentliche Kanalisation mit Anschluss an die ARA Biel

Auflage- und Einsprachefrist: 31. Juli 2026

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Evilard, route Principale 37, 2533 Evilard

Aufgelegte Dossiers können öffentlich unter diesem Link während der definierten Zeitspanne eingesehen werden:

Baupublikationen
Publikationsauftrag eBau-Nr. 2026-8037 / 288937

Stadt Biel

Baugesuch Nr.: 26’463
eBau Nr.: 2026-8037 / 288937

Bauherrschaft: Stadt Biel, Abteilung Hochbau, Zentralstrasse 49, 2501 Biel

Projektverfasser: Sollberger Bögli Architekten AG, Mattenstrasse 108, 2503 Biel

Bauvorhaben: Ausbau und Umnutzung der Liegenschaft zu einer provisorischen Turnhalle sowie zur Nutzung als Ateliers/Büros für Kunstschaffende (Nutzungsdauer ca. 5 Jahre)

Standort: Biel, Mattenstrasse 133, Parzelle Nr. 9210

Zonenplan: Bauzone 4, Mischzone B, Vorgartenbereiche B

Bauinventar : Im Bauinventar der Stadt Biel als erhaltenswertes Objekt aufgeführt

Gewässerschutz: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 6. August 2026

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Aktensicht Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/288937

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG26426 (eBau Nr. 2026-3733 / 283565)

Gesuchsteller: Transgourmet Schweiz AG, Lochackerweg 5, 3302 Moosseedorf
Projektverfasser: Scioscia Engineering GmbH, Konradstrasse 21, 4600
lten
Standort: Grenchenstrasse 6, 2504 Biel, Parzelle Nr. 8920
Bauvorhaben: Umstrukturierung Eingangsbereich, neuer Standort nicht-öffentliches Kunden-Bistro, zwei umplatzierte Büros erhalten je ein neues Fenster an der Nordfassade
Zonenplan: Überbauungsplan mit Sonderbauvorschriften "Bözingenfeld-Ost" vom 10.07.1987; Arbeitszone
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: Gewässerschutzbereich Au.
Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 30.07.2026

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden.

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich für die gedruckte Version am Ende der Baupublikationen und für die Online-Version am Anfang der Seite. Diese gilt für dieses Baugesuch.

Leubringen / Évilard
Die Gemeindeverwaltung Leubringen/Magglingen hat vom 6.7. bis 31.7.2026 reduzierte Schalteröffnungszeiten und zwar wie folgt:

Die Gemeindeverwaltung Leubringen/Magglingen hat vom 6.7. bis 31.7.2026 reduzierte Schalteröffnungszeiten und zwar wie folgt:

Wochen vom 6.7. bis 24.7.2026:

Montag, Dienstag und Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Nachmittags geschlossen.

Mittwoch und Freitag bleiben die Büros den ganzen Tag geschlossen.

Woche vom 27.7. bis 31.7.2026:

Die Büros bleiben die ganze Woche geschlossen. Im Falle eines Notfalls wählen Sie bitte die Nummer 032 329 91 08 (nur morgens).

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Gemeindeverwaltung Leubringen/Magglingen

Verschiedenes
Steinbruch „La Combe“, Magglingen - SPRENGARBEITEN

Die Firma KOPP AG wird zwischen Dienstag, 7. Juli 2026 ab 10.00 Uhr bis Freitag, 10. Juli 2026 um 15.00 Uhr, und Montag, 13. Juli 2026 ab 10.00 Uhr bis Freitag, 17. Juli 2026 um 15.00 Uhr Sprengarbeiten im Steinbruch „La Combe“ in Magglingen durchführen.

Wir bitten Sie, die Verhaltensregeln, die an Ort und Stelle angebracht sind zu beachten und die Absperrzone des Steinbruches „La Combe“ nicht zu betreten.

Evilard, 30. Juni 2026                                                                                                                                                    Einwohnergemeinde Evilard

Kehrichtabfuhr
Kehrichtabfuhr - Ihre nächsten Recyclingabfuhren:
Kreis 2: Mittwoch, 8. Juli 2026
Kreis 4: Mittwoch, 8. Juli 2026
Für zusätzliche Informationen konsultieren Sie bitte das Recyclinghandbuch und den Kehrichtabfuhrplan. Machen und helfen Sie mit! Danke!

INFRASTRUKTUR BIEL - Strasseninspektorat
Stadtrat
Auszug aus den Verhandlungen des Stadtrats

Sitzung von Mittwoch, 24. Juni 2026, 18.00 Uhr

Stadtratssaal in der Burg

Anwesend sind 55 Mitglieder:

Achermann Brice, Augsburger Dana, Benz Raphael, Berclaz Cappelletti Pascale, Boly Kady, Brault Julien, Briechle Dennis, Bucher Juliet, Buchhofer Kioutsoukis Stefan, Cacciabue Anna, Clauss Susanne, Comment Rachel, Corbaz Catherine, De Lorenzo Bryan, Demierre Patrick, Eggli Roland, Gerber Andreas, Gloor Yannick, Hamdaoui Mohamed, Heiniger Peter, Kilezi Ruth, Koller Levin, Lambert Thierry-Robin, Lehmann Caroline, Leonarz Matilda, Leuenberger Bernhard, Lindegger Reto, Magnin Nadia, Manzoni Bryan, Meier Julian, Michel Tamara, Molina Franziska, Müller Bernhard, Müller Lukas, Paronitti Maurice, Rodriguez Ugolini Julian, Roquet Hervé, Rüfenacht Michaël, Ryser Siri, Schiess Christophe, Schlup Katharina, Schlup Nina, Schneider Sandra, Schneider Veronika, Schüpbach Manuel, Schultz Moema, Sprenger Titus, Steiner Michaël, Stöcker Manuel, Stolz Joseline, Sutter Andreas, Tonon Ariane, Urweider Vera, Wassmann Leona, Weber Philippe

Entschuldigt abwesend:

Burri Rahel, Fritschi Lorenz, Rüber Stefan, Tschank Michel, Varrin Océane

Vertretung des Gemeinderats:

Stadtpräsidentin Gonzalez Bassi Glenda

Gemeinderätinnen/Gemeinderat:  Feurer Beat, Frank Lena, Pittet Natasha, Tanner Anna

Vorsitz: Präsidentin des Stadtrats Boly Kady

Sitzung von Donnerstag, 25. Juni 2026, 18.00 Uhr

Stadtratssaal in der Burg

Anwesend sind 52 Mitglieder:

Achermann Brice, Augsburger Dana, Berclaz Cappelletti Pascale, Boly Kady, Brault Julien, Briechle Dennis, Bucher Juliet, Buchhofer Kioutsoukis Stefan, Cacciabue Anna, Clauss Susanne, Comment Rachel, Corbaz Catherine, De Lorenzo Bryan, Eggli Roland, Fritschi Lorenz, Gerber Andreas, Gloor Yannick, Hamdaoui Mohamed, Heiniger Peter, Kilezi Ruth, Koller Levin, Lambert Thierry-Robin, Lehmann yCaroline, Leonarz Matilda, Leuenberger Bernhard, Magnin Nadia, Manzoni Bryan, Meier Julian, Michel Tamara, Molina Franziska, Müller Bernhard, Müller Lukas, Rodriguez Ugolini Julian, Roquet Hervé, Rüber Stefan, Ryser Siri, Schiess Christophe, Schlup Katharina, Schlup Nina, Schneider Sandra, Schneider Veronika, Schüpbach Manuel, Schultz Moema, Sprenger Titus, Steiner Michaël, Stöcker Manuel, Stolz Joseline, Sutter Andreas, Tonon Ariane, Urweider Vera, Wassmann Leona, Weber Philippe

Entschuldigt abwesend:

Benz Raphael, Burri Rahel, Demierre Patrick, Lindegger Reto, Paronitti Maurice, Rüfenacht Michaël, Tschank Michel, Varrin Océane

Vertretung des Gemeinderats:

Stadtpräsidentin Gonzalez Bassi Glenda

Gemeinderätinnen/Gemeinderat:  Feurer Beat, Frank Lena, Pittet Natasha, Tanner Anna

Vorsitz: Präsidentin des Stadtrats Boly Kady

1. Erfüllung der Motion 20250218 / Schaffung eines Reglements für eine Spezialfinanzierung « städtischer Wohnungsbau »

Der Stadtrat von Biel, nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 6. Mai 2026, gestützt auf Art. 42 Abs. 1 Bst. a in Verbindung mit Art. 19 Abs. 1 Bst. a der Stadtordnung vom 3. März 2024 (SGR 1.0-1), beschliesst, vorbehältlich des fakultativen Referendums, mit 31 Ja gegen 17 Nein bei 6 Enthaltungen:

1. Der Entwurf für das Reglement über die Spezialfinanzierung «städtischer Wohnungsbau» wird genehmigt.

2. Das Reglement tritt rückwirkend auf den 1. Dezember 2025 in Kraft.

3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt und wird ermächtigt, diese Kompetenz an die zuständige Direktion zu delegieren.

4. Die dringliche Motion 20250218, Koller Levin, Fraktion SP/JUSO, Moeschler Marie, Fraktion PSR, Schiess Christophe, Fraktion Grüne, «In der Jahresrechnung 2025 einen Teil der aufzulösenden Reserven für den städtischen Wohnungsbau und den Klimaschutz reservieren», wird als erfüllt abgeschrieben.

2. Bewilligung von Nachkrediten zulasten der Jahresrechnung 2025

Der Stadtrat von Biel, nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 25. März 2026, gestützt auf Art. 44 Abs. 2 Bst. b und Art. 91 Abs. 1 und Abs. 4 der Stadtordnung vom 3. März 2024 (SGR 1.0-1), beschliesst, mit 35 Ja gegen 17 Nein bei 2 Enthaltungen:

1. Folgende Nachkredite von insgesamt CHF 10 017 044.– werden bewilligt.

Konto-Nr. 220.313, Liegenschaften der Stadt BielCHF 1 324 568 
Konto-Nr. 220.315, Liegenschaften der Stadt BielCHF 359 025
Konto-Nr. 220.343, Liegenschaften der Stadt BielCHF 2 506 380 
Konto-Nr. 240.389, Einlagen in das Eigenkapital (Klimaschutz und Klimaanpassung)CHF 2 000 000 
Konto-Nr. 240.389, Einlagen in das Eigenkapital (städtischer Wohnungsbau)CHF  1 000 000 
Konto-Nr. 320.313, ParkplätzeCHF 243 534 
Konto-Nr. 321.301, Öffentliche SicherheitCHF 515 687 
Konto-Nr. 322.301, Öffentliche Sicherheit, SpezialdiensteCHF 418 124
Konto-Nr. 437.301, TagesschulenCHF 340 006 
Konto-Nr. 562.315, Infrastruktur, WerkstattCHF 227 380 
Konto-Nr. 563.314, Infrastruktur, StrassenunterhaltCHF 223 392
Zwischentotal Nachkredite allgemeiner HaushaltCHF 9 158 096
Konto-Nr. 956.313, KehrichtabfuhrCHF 297 778 
Konto-Nr. 893.314, Alterszentrum RedernCHF 271 927 
Konto-Nr. 930.314, Tissot ArenaCHF 289 243
Zwischentotal Nachkredite SonderrechnungenCHF 858 948 
Total Nachkredite GesamthaushaltCHF 10 017 044 

3. Jahresrechnung 2025 (Bericht / Zahlenteil)

Der Stadtrat von Biel beschliesst, nach Kenntnisnahme des Berichts des Gemeinderates vom 25. März 2026 betreffend Jahresrechnung 2025 gestützt auf Artikel 44 Absatz 2 Buchstabe c der Stadtordnung vom 3. März 2024 (SGR 1.01-1), mit 33 Ja gegen 16 Nein bei 1 Enthaltung:

1. Er genehmigt die Jahresrechnung 2025 unter Berücksichtigung des Geschäfts "Bewilligung von Nachkrediten zulasten der Jahresrechnung 2025".

2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung des Beschlusses beauftragt.

4. Stellenschaffungen per 01.01.2027 

Der Stadtrat von Biel, nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 13. Mai 2026, gestützt auf Art. 42 Abs. 2 Bst. e der Stadtordnung vom 3. März 2024 (SGR 1.0-1) in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 und Art. 13 Abs. 1 des Reglements über die Grundsätze der Organisation der Stadtverwaltung und die Übertragung von Aufgaben an Dritte vom 26. Februar 2026 (SGR 1.5.2-4), beschliesst, mit 24 Ja gegen 3 Nein bei 22 Enthaltungen: 

1. Die Anzahl der im Stellenplan aufgeführten Stellen wird per 1. Januar 2027 wie folgt erhöht: 

- 1,00 Stelle in der Präsidialdirektion (Stadtplanung, Stadtkanzlei) 
- 4,00 Stellen in der Finanzdirektion (Finanzen und Steuern, Liegenschaften) 
- 15,10 Stellen in der Direktion Soziales und Sicherheit (Bevölkerung) 
- 1,75 Stellen in der Direktion Bildung, Kultur und Sport (Sport, Schulen)  
- 1,00 Stelle in der Direktion Bau, Energie und Umwelt (Hochbau)  

2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieser Beschlüsse beauftragt.  

5. Bevölkerungsschutzreglement (SGR 5.2-1) / Aufhebung Reglement über ausserordentliche Lagen (SGR 5.2-1)

Der Stadtrat von Biel, nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderats vom 29. April 2026, gestützt auf Artikel 42 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung vom 3. März 2024 (SGR 1.0-1), beschliesst, unter Vorbehalt des fakultativen Referendums, mit 46 Ja gegen 1 Nein bei 2 Enthaltungen:

1. Er genehmigt das neue Bevölkerungsschutzreglement gemäss dem Entwurf des Gemeinderats vom 29. April 2026.  

2. Er setzt das Reglement per 1. August 2026 in Kraft.

3. Das überparteiliche Postulat 20200193, Sprenger Titus, Passerelle, «Überprüfung des Reglements über ausserordentliche Lagen» wird als erfüllt abgeschrieben.

6. Schulraum / Ausübung der 5-jährigen Mietoption für die Pianostrasse 55 / Verpflichtungskredit

Der Stadtrat von Biel, nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 6. Mai 2026, gestützt auf Artikel 44 Absatz 2 der Stadtordnung vom 3. März 2024 (SGR 1.0-1), beschliesst, mit 46 Ja gegen 0 Nein bei 1 Enthaltung:

1. Der Verpflichtungskredit (Nr. 42463.316000000) für die Mietkosten für das Gebäude an der Pianostrasse 55 für fünf Jahre bis 2032 in der Höhe von 536 500 Franken wird genehmigt.

2. Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.

3. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt.

7. Verkehrlich flankierende Massnahmen (vfM) / Schlösslistrasse / Neugestaltung / Verpflichtungskredit 

Der Stadtrat von Biel, nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 13. Mai 2026,  gestützt auf Art. 44 Abs. 2 Bst. a der Stadtordnung vom 3. März 2024 (SGR 1.0-1), beschliesst, mit 27 Ja gegen 16 Nein bei 2 Enthaltungen:  

1. Für die verkehrlich flankierenden Massnahmen (vfM) / Schlösslistrassse / Neugestaltung wird ein Verpflichtungskredit Nr. 56000.0468 von brutto 1 400 000 Franken bewilligt, wovon 380 000 Franken zulasten der Spezialfinanzierung Nr. 29300 5600 «Klimaschutz und 
Klimaanpassung» und 40 000 Franken zulasten der Spezialfinanzierung Nr. 29300 5500 «Sicherer Langsamverkehr» gehen.

2. Teuerungsbedingte Mehraufwendungen sowie Mehrkosten in Folge der Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes gelten als genehmigt.

3. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Er wird ermächtigt, notwendige und zweckmässige Projektänderungen, welche den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern, vorzunehmen. Der Gemeinderat wird ermächtigt, diese Kompetenz an die zuständige Direktion zu delegieren.

8. Studienkommission A5 / Aufhebung

Der Stadtrat von Biel, nach Kenntnisnahme vom Bericht des Stadtratsbüros vom 10. Februar 2026, gestützt auf Art. 53 Abs. 5 der Stadtordnung vom 3. März 2024 (SGR 1.0-1) i.V.m. Art. 58 der Geschäftsordnung des Stadtrats von Biel vom 20. August 2025 (SGR 1.5.1-1), beschliesst, mit 41 Ja gegen 0 Nein bei 4 Enthaltungen:

1. Er hebt die Studienkommission A5 rückwirkend per 1. Januar 2026 auf.

2. Er schreibt Punkt 1 des überparteilichen Postulats 20210052, Steinmann Alfred, SP, Van der Meer Marion, Grüne, Schlup Nina, JUSO, Kilezi Ruth, PSR, Heiniger Peter, PdA, Bohnenblust Peter, FDP, Suter Daniel, PRR, «Schaffung einer stadträtlichen Verkehrskommission», als erfüllt ab.

Gemeindereferendum

Die Beschlüsse unter Punkt 1 und 5 sind der Volksabstimmung zu unterbreiten, sofern es mindestens 800 der in Gemeindesachen Stimmberechtigten innert 60 Tagen seit der Publikation verlangen. Das Referendum ist bei der Stadtkanzlei Biel, Mühlebrücke 5, 2502 Biel einzureichen.

Parlamentssekretariat