Baupublikationen
Baupublikation eBau 2024-20420 / 218075

Stadt Biel

Baugesuch Nr.: 26’064
(eBau Nr.: 2024-20420 / 218075)

Bauherrschaft: Direktion Bau, Energie und Umwelt der Stadt Biel v.d. Abteilung Infrastruktur, Tiefbau, Zentralstrasse 49, 2501 Biel

Projektverfasserin: SD ingéniere biel-bienne sa, Zentralstrasse 155 Nord, 2501 Biel

Bauvorhaben: Neugestaltung Strassenraum Alfred-Aebi-Strasse, Aufhebung von 20 Parkplätzen Blaue Zone

Standort: Biel, Alfred-Aebi-Strasse, Parzelle Nr. 5379, 5381, 25009, 25010

Zonenplan: Öffentlicher Verkehrsraum, Eisenbahnareal

Gewässerschutz: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Ausnahme: Bauten und Anlagen am/im Gewässer (Art. 48 WBG)

Hinweis: Bauten und Anlagen im Gewässerraum (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist: 4. April 2025

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden:

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Kantonale Behörden
Auflage Gewässerrichtplan Leugene Information und Mitwirkung (Gewässerrichtplanverfahren)

Gemeinden:

Biel/Bienne, Pieterlen, Meinisberg, Lengnau, Büren an der Aare, Grenchen (SO)

Gewässerrichtplanverfahren gemäss Art. 16 ff. Gesetz über Gewässerunterhalt und Wasserbau (WBG) vom 14. Februar 1989 und Art. 5 Koordinationsgesetz vom 21. März 1994 (KoG).

Gesuchsteller:

Tiefbauamt des Kantons Bern, vertreten durch den Oberingenieurkreis III, Kontrollstrasse 20, Postfach 701, 2501 Biel/Bienne

Name des Gewässers:

Leugene

Vorhaben:

Gewässerrichtplan Leugene

Auflage- und Eingabefrist:

25. März 2025 bis 25. April 2025

Auflage- und Eingabestelle:

Gemeinde- oder Bauverwaltung der Gemeinden / Städte:
Biel/Bienne, Pieterlen, Lengnau, Meinisberg, Büren an der Aare, Grenchen (SO)

Öffentliche Mitwirkungsveranstaltung:

Gilt als Einladung

Vorgängig zur Auflage findet für die Bevölkerung eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Start der Mitwirkung statt:

Datum:        Donnerstag, 20. März 2025

Zeit:            18:30 – 20:00 Uhr, direkt im Anschluss an die
statuarische Abgeordnetenversammlung des
Gemeindeverband Leugene (18:00 – 18:30 Uhr)

Ort:             Haus zum Himmel
Alte Landstrasse 10
2542 Pieterlen

Jede/Jeder ist herzlich dazu eingeladen, sich an dieser Informationsveranstaltung über die Grundsätze und Ziele des Gewässerrichtplans zu informieren.

Die Mitwirkungsbefugnis richtet sich nach Art. 58 Abs. 4 BauG.

Mitwirkungseingaben (Bemerkungen und Hinweise) sind innert der Auflagefrist schriftlich der Eingabestelle einzureichen.

Biel/Bienne, 05.03.2025

Tiefbauamt des Kantons Bern

Kehrichtabfuhr
Kehrichtabfuhr - Ihre nächsten Recyclingabfuhren:
Kreis 2: Mittwoch 12. März 2025
Kreis 4: Mittwoch, 12. März 2025
Kreis 1: Donnerstag, 13. März 2025
Kreis 2: Freitag, 14. März 2025
Kreis 3: Montag, 10. März 2025
Kreis 4: Dienstag, 11. März 2025
Für zusätzliche Informationen konsultieren Sie bitte das Recyclinghandbuch und den Kehrichtabfuhrplan. Machen und helfen Sie mit! Danke!

INFRASTRUKTUR BIEL - Strasseninspektorat
Öffentliches Bauwesen
Verkehrsmassnahmen Alleestrasse

Gestützt auf Art. 3 Abs. 2 bis 4 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und Art. 107 Abs. 1 der Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) in Verbindung mit Art. 66 Abs. 2 des kantonalen Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11) und Art. 42 Abs. 1, Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; BSG 732.111.1),

beschliesst der Gemeinderat von Biel, mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern, die folgenden Verkehrsmassnahmen:

Begegnungszone Alleestrasse
Signalisierung Tempo-20-Zonen
Abgrenzung: 
Auf der Alleestrasse zwischen Mattenstrasse und Brühlstrasse

Verbot für Motorwagen und Motorräder
Auf der Alleestrasse, von der Brühlstrasse in Richtung Mattenstrasse

Verbot für Motorwagen und Motorräder, ausgenommen Zufahrt Neumarktstrasse Nr. 64 und Güterumschlag
Auf der Alleestrasse, von der Mattenstrasse in Richtung Brühlstrasse

Aufhebung:

Aufhebung von sechs Parkplätzen auf der Alleestrasse (bereits temporär aufgehoben wegen des privaten Immobilienprojekts in der Nähe)

Aufhebung von zwei Carparkplätzen auf der Alleestrasse (bereits temporär aufgehoben wegen des privaten Immobilienprojekts in der Nähe)

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 60 Abs. 1 Bst. a, Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) innert 30 Tagen seit ihrer Publikation im amtlichen Anzeiger Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne erhoben werden. Die Beschwerde ist in deutscher oder französischer Sprache einzureichen. Sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten.

Weitere Unterlagen zu dieser Verfügung können bei der Direktion Bau, Energie und Umwelt, Zentralstrasse 49, 2501 Biel eingesehen werden.

Diese Verfügung tritt nach dem Anbringen der Signalisation in Kraft.

Direktion Bau, Energie und Umwelt / Abteilung Infrastruktur

Polizeiwesen
Verkehrsbeschränkungen anlässlich der Fasnacht vom 06. bis 09.03.2025

Es werden folgende Verkehrsmassnahmen veranlasst:

Montag, 03.03.2025, ab 07.00 Uhr bis Montag, 10.03.2025, 19.00 Uhr Sperrung der Spitalstrasse auf der Höhe vom «Provisorium».

Freitag, 07.03.2025, ab 13.00 Uhr bis Montag, 10.03.2025, 06.00 Uhr allgemeines Fahrverbot im Rayon der Strassenfasnacht: Bahnhofstrasse ab General-Guisan-Platz bis Zentralplatz, Zentralstrasse ab Plänkestrasse bis Alexander-Schöni-Strasse in beiden Richtungen, Oberer Quai ab Gartenstrasse bis Zentralplatz und Unterer Quai ab Karl-Neuhaus-Strasse bis Zentralplatz.

Wegen der Umleitung von Buslinien Freitag, 07.03.2025, ab 13.00 Uhr bis Montag, 10.03.2025, 05.00 Uhr: Halteverbot auf der Südseite der Hans-Hugi-Strasse, an der Bendicht-Rechberger-Strasse und an der Spitalstrasse.

Freitag, 07.03.2025 von 18.00 bis 24.00 Uhr – Nachtumzug

Die Umzugsroute ist für den Fahrzeugverkehr gesperrt: Zentralstrasse / Bahnhofstrasse / General-Guisan-Platz / Güterstrasse / Zentralstrasse / Nidaugasse / Unionsgasse. Parkverbot ab 17.00 Uhr auf der ganzen Umzugsroute.

Samstag, 08.03.2025 von 12.00 bis 18.00 Uhr – Kinderumzug

Die Umzugsroute ist für den Fahrzeugverkehr gesperrt: Auf der gleichen Strecke des Nachtumzuges. Parkverbot von 12.00 bis 18.00 Uhr auf der ganzen Umzugsroute.

Sonntag, 09.03.2025 von 10.00 bis 18.00 Uhr – Fasnachtsumzug

Die Umzugsroute ist für den Fahrzeugverkehr gesperrt: Auf der gleichen Strecke des Nachtumzuges, zusätzlich ab Kreisel Güterstrasse / Murtenstrasse / Silbergasse und Zentralstrasse vor dem Kongresshaus. Parkverbot ab 09.00 Uhr auf der ganzen Umzugsroute.

Autofahrerinnen und Autofahrer, insbesondere Anwohnende und Personen mit Sektorenkarten, sind gebeten, die frühzeitig signalisierten Parkverbote und Halteverbote zu beachten.

Das Polizeiinspektorat Biel macht darauf aufmerksam, dass vorschriftswidrig abgestellte Fahrzeuge abgeschleppt werden. Die Abschleppgebühr beträgt 300 Franken, plus Ordnungsbusse.

Polizeiinspektorat

Polizeiwesen
Bewilligung Nutzung öffentlicher Grund am 8. März 2025

Das Polizeiinspektorat Biel erteilt dem «Collectif Queerféministe Biel-Bienne» die Bewilligung für die Nutzung von öffentlichem Grund (gemäss Art. 6 der Verordnung über den Vollzug des Ortspolizeireglements vom 19. Februar 2014).

Das Kollektiv nimmt am 8. März 2025 von 10.00 bis 12.00 Uhr Raum auf der Esplanade Kongresshaus ein, um gemeinsam eine Pause zu machen.

Polizeiinspektorat

Polizeiwesen
Flohmarkt in Biel 2025

Die Flohmärkte werden abwechselnd auf der Esplanade Kongresshaus 1) oder in der Bieler Altstadt 2) stattfinden: 

05. April 1)                           
19. April 2)                                           
03. Mai 1)                                            
17. Mai 2)                                             
31. Mai 1)                                            
14. Juni 1)                                            
28. Juni 2)
12. Juli 1)
09. August 1)  
23. August 2)
20. September 2)      
04. Oktober 1)                  

Jeweils in der Zeit von 07.00 bis 14.00 Uhr

Personen, die sich für den Flohmarkt interessieren, können sich unter Angabe der genauen Adresse sowie der gewünschten Laufmeter (min. 2 m, max. 4 m) ab März anmelden.

Anmeldungen: https://www.biel-bienne.ch (Märkte - Flohmarkt) 

Bedingungen:

  • Anmeldungen müssen bis 14 Tage vor dem gewünschten Datum erfolgen.
  • Anmeldungen können ab der Anfrage für die nächsten Daten erfolgen. Eine Anmeldung für das ganze Jahr ist nicht möglich.
  • Anmeldungen, welche die Bedingungen nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt.
  • Bei der Platzverteilung haben die Bieler Einwohner Vorrang.
  • Die Gemeinde stellt keine Stände zur Verfügung. 
  • Die Platzgebühr beträgt 10 Franken pro Laufmeter Verkaufsfläche.

Einschränkungen:

  • Es dürfen nur Waren verkauft werden, die eindeutig als gebraucht zu erkennen sind. Der Verkauf serienweise zusammengekaufter Massengüter (sogenannte Liquidationsposten) ist untersagt.
  • Nicht zugelassen sind Waren, für deren Verkauf eine besondere Bewilligung erforderlich ist oder die aufgrund besonderer Vorschriften nicht verkauft werden dürfen.

Polizeiinspektorat / Marktpolizei

Polizeiwesen
Vorübergehende Verkehrsmassnahmen

Verkehrsbeschränkung auf der Zentralstrasse und dem Zentralplatz, gestützt auf Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassen­verkehr vom 19. Dezember 1958.

Die Brücke unter dem Zentralplatz wird saniert.

Um die Arbeiten auszuführen, sind folgende Massnahmen notwendig:

  • Die Zufahrt Richtung Zentralplatz auf der Zentralstrasse ab der Alexander-Schöni-Strasse wird für Motorwagen und Motorräder auf den Zubringerdienst beschränkt.
  • Die Querung des Zentralplatzes auf der Zentralstrasse wird in beiden Richtungen auf Höhe Unterer Quai / Oberer Quai für Motorwagen und Motorräder gesperrt. Ausgenommen sind Bus, Taxi und Güterumschlag (19.00–10.00 Uhr).
  • Auf der Zentralstrasse wird das Einbahnregime zwischen Zentralplatz und Plänkestrasse aufgehoben.

Die Zufahrt in die Nidaugasse / den Parkweg erfolgt über die Zentralstrasse – Zentralplatz von Norden her kommend.

Für den Fuss- und Veloverkehr bleiben der Zentralplatz und die betroffenen Strassenzüge zu jeder Zeit passierbar.

Dauer der Verkehrsmassnahme:

Montag, 10.03.2025 / 06.00 Uhr bis ca. 19.12.2025

Für den öffentlichen Verkehr gibt es keine Einschränkungen.

Die Kehrichtabfuhr ist gewährleistet.

Die erforderlichen Signale werden an Ort und Stelle gut sichtbar aufgestellt. Widerhandlungen gegen diese Verkehrsbeschränkung werden im Ordnungsbussenverfahren bzw. gemäss Art. 90 SVG geahndet. 

Polizeiinspektorat Biel / Verkehrslenkung

Soziales
Verfügung im Rückerstattungsverfahren von unrechtmässig bezogenen Sozialhilfeleistungen im Sinne von Art. 40 Abs. 5 Sozialhilfegesetz (SHG)

der Abteilung Soziales der Stadt Biel

betreffend Herrn Robert Weber, Adresse unbekannt

A.     Verfügung

  1. Herr Weber muss der Abteilung Soziales die unrechtmässig bezogenen Sozialhilfeleistungen in der Höhe von CHF 3519.45 zurückerstatten.
  2. Da die Abteilung Soziales Herrn Weber keine Sozialhilfeleistungen mehr ausrichtet, muss er die 34 Monatsraten von CHF 100.00 und eine Monatsrate von CHF 119.45 direkt der Abteilung Soziales zurückbezahlen. Die erste Monatsrate wird am 01.05.2025 fällig. Wird eine geschuldete Rate nicht bezahlt, wird die gesamte Schuld sofort fällig.
  3. Sollte Herr Weber erneut von der Abteilung Soziales unterstützt werden, so werden diese Monatsraten direkt von seinem Sozialhilfebudget abgezogen. 
  4. Diese Verfügung wird Herrn Robert Weber mit der Publikation im Amtlichen Anzeiger vom 04.03.2025 eröffnet.

B.   Beschwerdeverfahren

Herr Weber hat die Möglichkeit, innert 30 Tagen ab Eröffnung dieser Verfügung beim Regierungsstatthalteramt Biel, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau, schriftlich und begründet Beschwerde zu erheben.

Abteilung Soziales / Rechtsdienst 

Camille Ding, MLaw                                                              Laura Imhof, lic. iur.
Juristin                                                                                   Leiterin Spezialdienste

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG26068 (eBau Nr. 2024-20812 / 219736)

Gesuchsteller: Poli Immobilien AG, Luzernerstrasse 8, 6045 Meggen 
Projektverfasser: Bauwelt Architekten AG, Cornouillerstrasse 6, 2502 Biel 
Standort: Güterstrasse 27, 2502 Biel, Parzelle Nr. 2496 
Bauvorhaben: Umbau von 3 x 4.5 Zimmer-Wohnungen in 6 x 2.5 Zimmer-Wohnungen im 3. und 4. Obergeschoss. Neuanstrich der Fassade. 
Zoneplan: Bauzone 5 (strassenseitig), Bauzone 1 (im Hof), Geschlossene Bauweise I, Hofbauweise, Mischzone B, Gebiet mit Wohnnutzungsanteil, min. 30%, Gebiet mit Erdgeschossbestimmungen 
Schutzobjekt: Nein 
Erforderliche Ausnahme(n): Keine 
Gewässerschutz: GWS-Zone üB; Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA 

Auflage- und Einsprachefrist: 27.03.2025 
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.
 
Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden.

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich für die gedruckte Version am Ende der Baupublikationen und für die Online-Version am Anfang der Seite. Diese gilt für dieses Baugesuch.

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG26098 (eBau Nr. 2022-12884 / 219942)

Gesuchsteller: Migros Bank AG, Jens Hauke, Seidenstrasse 12, 8001 Zürich 
Projektverfasser: Mint Architecture AG, Förrlibuckstrasse 150, 8005 Zürich 
Standort: Bahnhofstrasse 40, 2502 Biel, Parzelle Nr. 2453 
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Ersatz der Gasheizung durch eine aussenaufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe 
Zoneplan: Bauzone 5, Bauzone 1, Geschlossene Bauweise I mit Hofbauweise, Mischzone B, Gebiet mit Wohnnutzungsanteil, min. 30%, Gebiet mit Erdgeschossbestimmungen, Öffentlicher Verkehrsraum 
Schutzobjekt: Nein 
Erforderliche Ausnahme(n): Keine 
Gewässerschutz: GWS-Zone üB; Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA 

Auflage- und Einsprachefrist: 03.04.2025 
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung. 

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden. 

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich für die gedruckte Version am Ende der Baupublikationen und für die Online-Version am Anfang der Seite. Diese gilt für dieses Baugesuch. 

Baupublikationen
Baupublikation eBau 2024-20420 / 218075

Stadt Biel

Baugesuch Nr.: 26’064
(eBau Nr.: 2024-20420 / 218075)

Bauherrschaft: Direktion Bau, Energie und Umwelt der Stadt Biel v.d. Abteilung Infrastruktur, Tiefbau, Zentralstrasse 49, 2501 Biel

Projektverfasserin: SD ingéniere biel-bienne sa, Zentralstrasse 155 Nord, 2501 Biel

Bauvorhaben: Neugestaltung Strassenraum Alfred-Aebi-Strasse, Aufhebung von 20 Parkplätzen Blaue Zone

Standort: Biel, Alfred-Aebi-Strasse, Parzelle Nr. 5379, 5381, 25009, 25010

Zonenplan: Öffentlicher Verkehrsraum, Eisenbahnareal

Gewässerschutz: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Ausnahme: Bauten und Anlagen am/im Gewässer (Art. 48 WBG)

Hinweis: Bauten und Anlagen im Gewässerraum (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist: 4. April 2025

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden:

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Baupublikationen
Baupublikation - eBau 2024-20144 / 218950

Stadt Biel

Baugesuch Nr.: 26058
eBau Nr.: 2024-20144 / 218950

Bauherrschaft: Restaurant Pizza Arena, Mabrouk Marwa, Friedweg 17, 2503 Biel

Bauvorhaben: Neugestaltung, Umbau und Wiedereröffnung des bestehenden Restaurants, Einrichtung einer Küche im Erdgeschoss, Einbau einer Plasma-Dunstabzugshaube, Anbringung eines Werbeschildes.

Standort: Biel, Brühlstrasse 45, Parzelle Nr. 5220

Zonenplan: Bauzone 4, annähernd geschlossene Bauweise, Mischzone A

Gewässerschutz: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 27. März 2025

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden. 

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Baupublikationen
Baupublikation eBau 2024-20844 / 219432

Stadt Biel

Baugesuch Nr.: 26073
eBau Nr.: 2024-20844 / 219432

Bauherrschaft: Giuliano Stuto, Länggasse 49, 2504 Biel, vertreten durch Loïc Berger,
La Pierre 6, 2516 Lamboing

Bauvorhaben: Lacour.Club - Bar, Plattenladen und Diskothek: Gesuch um generelle Überzeitbewilligung für Sonntag, Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag bis 03.30 Uhr sowie für Freitag und Samstag bis 05.00 Uhr des folgenden Tages

Standort: Biel, Murtenstrasse 7, Parzelle Nr. 2489

Zonenplan: Bauzone 5, Bauzone 1 (östlicher Hofbereich), Bauzone K (westlicher Hofbereich), geschlossene Bauweise I, Hofbauweise, Mischzone B, Gebiet mit Erdgeschossbestimmungen, Gebiet mit Wohnnutzungsanteil, min. 30 %  

Gewässerschutz: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 3. April 2025

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden.

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Baupublikationen
Baupublikation eBau 2025-1772 / 219727

Stadt Biel

Baugesuch Nr.: 26’094
(eBau Nr.: 2025-1772 / 219727)

Bauherrschaft: Direktion Bau, Energie und Umwelt der Stadt Biel v.d. Abteilung Infrastruktur, Tiefbau, Zentralstrasse 49, 2501 Biel

Projektverfasser: Aeschbacher & Partner AG, Alexander-Schöni-Strasse 43, 2501 Biel

Bauvorhaben: Neugestaltung Strassenraum Schwanengasse, Aufhebung von 16 Parkplätzen Blaue Zone

Standort: Biel, Schwanengasse, Parzelle Nr. 5251

Zonenplan: Öffentlicher Verkehrsraum

Gewässerschutz: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Ausnahme: Bauten und Anlagen am/im Gewässer (Art. 48 WBG)

Hinweis: Bauten und Anlagen im Gewässerraum (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist: 3. April 2025

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden:

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Gemeindebetriebe
Betriebsänderung während der Bieler Fasnacht vom 7. bis 9. März 2025

Von Freitag, 7. März 2025, 13.30 Uhr bis Sonntag, 9. März 2025, Betriebsende wird das Stadtzentrum nicht bedient. Die Haltestellen Guisanplatz, Zentralplatz, Nidaugasse und Brunnenplatz werden in beiden Richtungen nicht bedient. Die Busse werden über die Silbergasse oder die Spitalstrasse umgeleitet.

Der Online-Fahrplan wird angepasst. Am Bahnhof Biel werden nur einige Haltestellen verschoben. Bitte beachten Sie den Perronplan. Die Routenänderungen sind an den jeweiligen Haltestellen ausgehängt oder unter www.vb-tpb.ch einsehbar.

Bitte rechnen Sie etwas mehr Reisezeit ein.

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen eine gute Fahrt.

Verkehrsbetriebe Biel

 

Leubringen / Évilard
Steinbruch „La Combe“, Magglingen - Sprengarbeiten

Die Firma KOPP AG wird am Mittwoch, 5. März 2025 um 14.00 Uhr, am Mittwoch, 12. März 2025 um 14.00 Uhr, am Dienstag, 18. März 2025 um 14.00 Uhr und am Dienstag, 25. März 2025 um 14.00 Uhr Sprengarbeiten im Steinbruch „La Combe“ in Magglingen durchführen.

Wir bitten Sie, die Verhaltensregeln, die an Ort und Stelle angebracht sind zu beachten und die Absperrzone des Steinbruches „La Combe“ nicht zu betreten.

Einwohnergemeinde Evilard

Kehrichtabfuhr
Kehrichtabfuhr - Ihre nächsten Recyclingabfuhren:
Kreis 1: Mittwoch, 5. März 2025
Kreis 2: Mittwoch, 5. März 2025
Kreis 1: Mittwoch, 5. März 2025
Stadtkanzlei
Verfügung betreffend Gemeindeinitiative «Parkhaus - Parkings couverts»; Zustandekommen

Bei der Stadtkanzlei sind innerhalb der bis am 15. Februar 2025 dauernden Frist zur Unterschriftensammlung gemäss Artikel 18 Absatz 4 der Stadtordnung vom 9. Juni 1996 (SGR 1.0-1, nachstehend alte Stadtordnung)[1], 1294 Unterschriftenbogen der Gemeindeinitiative «Parkhaus - Parkings couverts» eingereicht worden.

Die Kontrolle durch die zuständige Stimmregisterführerin hat ergeben, dass von den eingereichten Unterschriften deren 2514 gültig sind.

Gemäss Artikel 17 Abs. 1 der alten Stadtordnung muss eine Gemeindeinitiative von 1/15 der Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Stadtkanzlei hat durch Verfügung festzustellen, ob die Initiative zustande gekommen ist oder nicht (Art. 18 Abs. 5 alte Stadtordnung).

Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten waren am Stichtag 30 384 Personen; 1/15 davon entspricht 2025 Stimmberechtigten. Somit ist die Gemeindeinitiative «Parkhaus - Parkings couverts» zustande gekommen.

Die Stadtkanzlei verfügt gemäss Art. 18 Abs. 5 der alten Stadtordnung:

  1. Die Gemeindeinitiative «Parkhaus - Parkings couverts » ist mit 2514 gültigen Unterschriften zustande gekommen.
  2. Diese Verfügung ist dem lnitiativkomitee «Parkhaus - Parkings couverts» zu eröffnen und im Amtsanzeiger Biel und Leubringen zu publizieren.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung bzw. Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau, geführt werden.

Stadtkanzlei

[1] Gemäss Art. 101 der Stadtordnung vom 03.03.2024 (SGR 1.0-1), welche am 1.1.2025 in Kraft getreten ist, gilt für Initiativen, die vor dem 1. Januar 2025 der Stadtkanzlei angemeldet wurden, das bisherige Recht, d.h. die Stadtordnung vom 9. Juni 1996.

Öffentliches Bauwesen
Verkehrsmassnahme Alfred-Aebi-Strasse

Gestützt auf Art. 3 Abs. 2 bis 4 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und Art. 107 Abs. 1 der Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) in Verbindung mit Art. 66 Abs. 2 des kantonalen Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11) und Art. 42 Abs. 1, Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; BSG 732.111.1),

beschliesst der Gemeinderat von Biel, mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern, die folgenden Verkehrsmassnahmen:

Höchstgeschwindigkeit: 30 km/h
Alfred-Aebi-Strasse, zwischen der Alexander-Moser-Strasse und dem Kreuzplatz.

Rechtsabbiegen
Bei der Ausfahrt der Tiefgarage an der Alfred-Aebi-Strasse Nr. 59.

Linksabbiegen
An der Kreuzung zwischen dem Mühlefeldweg und der Alfred-Aebi-Strasse.

Radweg
In der Unterführung der Alfred-Aebi-Strasse, Richtung Kreuzplatz.

Rad- und Fussweg mit getrennten Verkehrsflächen
In der Unterführung der Alfred-Aebi-Strasse, Richtung Alexander-Moser-Strasse.

Stop
An der Kreuzung zwischen dem Mühlefeldweg und der Alfred-Aebi-Strasse.
Aufhebung von 20 Parkplätzen, davon 19 in der Alfred-Aebi-Strasse und einer am Mühlefeldweg.

Aufhebung:

Kein Vortritt
An der Kreuzung zwischen dem Mühlefeldweg und der Alfred-Aebi-Strasse.

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 60 Abs. 1 Bst. a, Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) innert 30 Tagen seit ihrer Publikation im amtlichen Anzeiger Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne erhoben werden. Die Beschwerde ist in deutscher oder französischer Sprache einzureichen. Sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten.

Weitere Unterlagen zu dieser Verfügung können bei der Direktion Bau, Energie und Umwelt, Zentralstrasse 49, 2501 Biel eingesehen werden.

Diese Verfügung tritt nach dem Anbringen der Signalisation in Kraft.

Direktion Bau, Energie und Umwelt / Abteilung Infrastruktur