Stadtkanzlei
Öffnungszeiten der Stadt Biel während der Sommerferien 2026

Direktion Soziales und Sicherheit

Generalsekretariat
Vom 6. Juli bis 7. August 2026 ist das Generalsekretariat telefonisch wie folgt erreichbar:
Montag–Donnerstag: 08.30–12.00 Uhr
Nachmittags geschlossen

Abteilung Öffentliche Sicherheit
Vom 6. Juli bis 7. August 2026 ist die Abteilung Öffentliche Sicherheit telefonisch wie folgt erreichbar:
Montag–Donnerstag: 09.00–11.00 Uhr
Nachmittags geschlossen

Abteilung Bevölkerung, Neuengasse 28
Vom 13. Juli bis 7. August 2026 gelten für die Dienststellen Einwohnerkontrolle und Migration folgende Öffnungszeiten:
Montag–Freitag: 07.30–11.30 Uhr
Nachmittags geschlossen

Fachstelle Integration, Burggasse 10

Vom 18. Juli bis 2. August 2026 erfolgt die Beratung nur auf Termin oder telefonisch an folgenden Tagen:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 10.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr

Abteilung Soziales, Alexander-Schöni-Strasse 14
Öffnungszeiten der Schalter unverändert.

Die Telefonzentrale der Abteilung Soziales ist wie folgt erreichbar:

Montag–Freitag: 08.30–11.30 Uhr
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 13.30–16.00 Uhr
Donnerstagnachmittag ist wie üblich geschlossen.

Erwachsenen- und Kindesschutz
Vom 6. Juli bis 7. August 2026 sind unseres Büros wie folgt geöffnet:
Nur vormittags von 08.30 Uhr bis 11.00 Uhr, ausser Mittwoch.
Am Mittwochnachmittag von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr.
Termine, die ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart wurden: Bitte begeben Sie sich direkt auf das Stockwerk, auf dem Ihr Termin stattfindet.

Direktion Bildung, Kultur und Sport
Vom 6. bis 26. Juli 2026 ist das Generalsekretariat telefonisch von 09.00 bis 12.00 Uhr erreichbar.
Ausnahme: vom 27. Juli bis 2. August 2026 bleibt das Generalsekretariat geschlossen.

Dienststelle Sport
Vom 20. bis 31. Juli 2026 gelten bei der Dienststelle Sport folgende Öffnungszeiten:

Dienstag: 08.00–12.00 Uhr und 13.30–17.00 Uhr
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag: 08.00–12.00 Uhr (nachmittags geschlossen)
Ausserhalb dieser Woche bleiben die Öffnungszeiten unverändert.

Dienststelle für Kultur
Vom 6. Juli bis 7. August 2026 ist die Dienststelle für Kultur telefonisch wie folgt erreichbar:

Montag–Donnerstag: 09.00–12.30 Uhr
Dienstag zusätzlich: 14.00–17.00 Uhr

Ausnahme: vom 20. bis 31. Juli 2026 bleibt die Dienststelle für Kultur geschlossen.

 Abteilung Schulen
Vom 20. bis 31. Juli 2026 ist der Schalter der Abteilung geschlossen.

AHV-Zweigstelle
Vom 6. Juli bis 7. August 2026 ist der Empfang der AHV-Zweigstelle wie folgt geöffnet:

Dienstag–Freitag: 08.00–11.30 Uhr
Montag: geschlossen

Die Telefonzentrale ist im gleichen Zeitraum wie folgt erreichbar:
Montag–Freitag: 08.00–11.30 Uhr

Alterszentren Biel
Vom 6. Juli bis 7. August 2026 sind die Büros der Alterszentren wie folgt geöffnet:
Montag–Freitag: 08.00–11.30 Uhr.
Nachmittags geschlossen

Generationen & Quartiere
Vom 6. Juli bis 7. August 2026 sind die Abteilung Generationen & Quartiere sowie die Städtischen Kitas telefonisch wie folgt erreichbar:

Montag und Mittwoch: 14.00–16.00 Uhr
Dienstag–Donnerstag: 08.30–11.30 Uhr
Ausnahme: vom 20. bis 31. Juli 2026 geschlossen.

Vom 6. Juli bis 7. August 2026 ist der Schalter der Betreuungsgutscheine für Kitas und Tagesfamilien wie folgt geöffnet:
Dienstag–Donnerstag: 08.00–11.30 Uhr
Ausnahme: vom 3. bis 14. August 2026 bleibt der Schalter geschlossen.

Finanzdirektion

Dienststelle Steuern, Rüschlistrasse 14
Vom 6. Juli bis 7. August 2026 gelten folgende Öffnungszeiten der Schalter:
Montag–Freitag: 08.30–11.30 Uhr
Nachmittags geschlossen

Abteilung Liegenschaften, Neuengasse 28
Vom 6. Juli bis 7. August 2026 gelten folgende Öffnungszeiten:
Montag–Freitag: 10.00–11.45 Uhr
Nachmittags geschlossen

Direktion Bau, Energie und Umwelt

Generalsekretariat, Abteilung Hochbau, Abteilung Infrastruktur, Dienststelle Umwelt und Dienststelle Vermessung und GIS, Zentralstrasse 49
Vom 6. Juli bis 7. August 2026 gelten folgende Öffnungszeiten:
Montag–Freitag: 08.30–12.00 Uhr
Nachmittags geschlossen

Stadtgärtnerei, Portstrasse 27
Vom 6. Juli bis 7. August 2026 gelten folgende Öffnungszeiten:
Montag–Freitag: 08.30–12.00 Uhr
Nachmittags geschlossen

Präsidialdirektion

Abteilung Personelles, Rüschlistrasse 14
Vom 13. Juli bis 7. August 2026 gilt folgender Schalter- und Telefondienst:
Montag–Donnerstag: 08.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr
Freitag geschlossen

Präsidialdirektion und Stadtkanzlei, Mühlebrücke 5
Vom 13. Juli bis 7. August 2026 sind die Präsidialdirektion und die Stadtkanzlei telefonisch wie folgt erreichbar:
Montag–Freitag: 08.30–12.00 Uhr

Abteilung Stadtplanung
Vom 6. Juli bis 7. August 2026 gelten folgende Öffnungszeiten:
Montag–Donnerstag: 08.30–11.45 Uhr
Nachmittags geschlossen

Sie finden alle Öffnungszeiten im Adressverzeichnis oder auf den Webseiten der verschiedenen Dienste unterhalb der Adresse.

Öffentliches Bauwesen
Öffentliche Auflage

Erlass einer Planungszone nach Art. 27 RPG und Art. 62 ff BauG im Bereich "MIDO"

Der Gemeinderat der Stadt Biel hat gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG, SR 700) und Art. 62 ff des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG, BSG 721.0) beschlossen, das Gebiet "MIDO" mit sofortiger Wirkung mit einer Planungszone zu belegen.

Der Planungsperimeter umfasst die Parzelle NR. 3622.

Mit der Planungszone wird für den bezeichneten Perimeter die Überprüfung der baurechtlichen Vorgaben bezweckt. Das Gebiet weist ein hohes städtebauliches Potenzial auf, weshalb eine Überprüfung und gegebenenfalls Erhöhung der Geschosszahl und eine Überprüfung der geltenden Baulinien notwendig ist.

Die Planungszone wird für die Dauer von 2 Jahren bestimmt. Während der Geltungsdauer darf in dem von der Planung betroffenen Gebiet nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte.

Die Planungszone liegt während 30 Tagen, das heisst vom 23. Juni bis 22. Juli 2026 bei der Abteilung Stadtplanung Biel, Planung und Stadtraum, Zentralstrasse 49 (Kontrollgebäude, 5. Stock), öffentlich auf.

Während der Auflagefrist kann mit Einsprache geltend gemacht werden, die verfügte Planungszone oder ihre Dauer seien nicht notwendig oder die bekanntgegebene Planungsabsicht sei nicht zweckmässig.

Begründete Einsprachen oder Rechtsverwahrungen können bis spätestens 22. Juli 2026 bei der Abteilung Stadtplanung, Planung und Stadtraum, Zentralstrasse 49, Postfach, 2501 Biel, schriftlich eingereicht werden.

Abteilung Stadtplanung

Polizeiwesen
Vorübergehende Verkehrsmassnahme Pod’Ring 2026

Verkehrsbeschränkung gestützt auf Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG).

Von Montag, 6. Juli 2026, 8.00 Uhr bis Montag, 13. Juli 2026, 18.00 Uhr sind die Obergasse und die Brunngasse für den motorisierten Verkehr in beiden Fahrtrichtungen gesperrt.

Anlieferungen sind täglich bis um 17.00 Uhr für Anwohnende und Geschäfte möglich. Am Samstag, 11. Juli 2026 bis um 14.00 Uhr.

Die erforderlichen Signale werden an Ort und Stelle gut sichtbar aufgestellt. Widerhandlungen gegen diese Verkehrsbeschränkung werden im Ordnungsbussenverfahren bzw. gemäss Art. 90 SVG geahndet.

Polizeiinspektorat / Verkehrslenkung

 

Polizeiwesen
Vorübergehende Verkehrsmassnahmen

Verkehrsbeschränkung auf dem Höheweg, gestützt auf Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassen­verkehr vom 19. Dezember 1958.

Im Höheweg (Abschnitt Tschärisplatz–Plattenweg) werden die Werkleitungen saniert.

Um die Arbeiten auszuführen, wird der obgenannte Abschnitt für den Verkehr gesperrt.

Fussgängerinnen und Fussgänger können jederzeit passieren.

Der Verkehr wird ab der Talstation der Leubringen-Bahn über die Quellgasse – Alpenstrasse – Pavillonweg – Höheweg umgeleitet.

Für die Umleitung wird in der Quellgasse die Beschränkung auf den Zubringerdienst aufgehoben.

Dauer der Verkehrsmassnahme:
Montag, 13.07.2026 / 07.00 Uhr bis ca. 04.09.2026

Die Kehrichtabfuhr ist gewährleistet.

Die erforderlichen Signale werden an Ort und Stelle gut sichtbar aufgestellt. Widerhandlungen gegen diese Verkehrsbeschränkung werden im Ordnungsbussenverfahren bzw. gemäss Art. 90 SVG geahndet.

Polizeiinspektorat Biel / Verkehrslenkung

Bevölkerung
Hundetaxe

Die Hundetaxe für das laufende Jahr ist jeweils im August fällig und wird bei allen registrierten Hundehaltenden mittels Rechnung eingezogen. Nachstehende Fragen geben Auskunft über die Vorgehensweise.

Wie bezahle ich meine Hundetaxe...

...als bisherige Hundehalterin/bisheriger Hundehalter?
Wenn Ihr Hund ordnungsgemäss bei der Stadt Biel registriert ist, brauchen Sie nicht mehr bei der Abteilung Öffentliche Sicherheit vorbeizukommen, um die Hundetaxe zu begleichen. Sämtliche bisherige Hundehaltende erhalten von uns eine Rechnung.

...als Neuzuzügerin/Neuzuzüger oder als neue Hundebesitzerin/neuer Hundebesitzer?
Um Ihren Hund anzumelden, haben Sie zwei Möglichkeiten:

Alle Hunde müssen gemeldet werden.
Hunde, die am 1. August noch nicht 6 Monate alt sind, bleiben für das laufende Jahr taxfrei.

Neue Hundehaltende müssen sich bei der Gemeinde melden, um eine Amicus Personen-Identitäts-Nr. zu beantragen. Diese Nummer ist dem Tierarzt anzugeben, damit dieser den Hund bei Amicus, der nationalen Datenbank für Hunde, registrieren kann.
Die Datenpflege betreffend Amicus-Personendaten ist in der Verantwortung der Person, die den Hund besitzt.

Was kostet die Hundetaxe?
Die Taxe beträgt 150 Franken gemäss Verordnung über die fakultativen Gemeindesteuern vom 29. Oktober 2014 (SGR 6.6-1.1) und ist im August zur Zahlung fällig.

Die Hundehaltenden, welche eine Rechnung erhalten haben, werden gebeten, ihre Zahlung ausschliesslich bei ihrer Bank oder Post vorzunehmen.

AHV- und IV-Rentner, die eine Ergänzungsleistung beziehen, bezahlen gegen Vorweisung einer entsprechenden Bescheinigung der AHV-Zweigstelle des Amtsbezirks Biel pro Tier die Hälfte der ordentlichen Hundetaxe.
Für ausgebildete Armee-, Blindenführ-, Lawinen-, Polizei-, Zoll-, Katastrophen- und Sanitätshunde wird keine Hundetaxe erhoben, sofern die Spezialausbildung und die sinngemässe Verwendung solcher Hunde nachgewiesen wird.

Hundekurs
Um den verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit Hunden zu lernen, empfehlen wir insbesondere Personen, die erstmals einen Hund halten wollen, den Besuch von Hundekursen. Aber auch für erfahrenere Hundehalterinnen und Hundehalter ist der Besuch von z.B. Welpenprägungs- und Junghundekursen oder auch Erziehungskursen empfehlenswert.
Weitere Informationen können auf der Webseite des Veterinärdienstes unter www.be.ch/hund heruntergeladen werden.

Haftpflichtversicherung
Wir machen darauf aufmerksam, dass für die Risiken der Hundehaltung eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von drei Millionen Franken obligatorisch ist. Bitte überprüfen Sie diesbezüglich Ihre Haftpflichtversicherung.

Was muss ich tun, wenn ich nicht mehr Hundebesitzerin/Hundebesitzer bin?
In diesem Fall bitten wir um sofortige, schriftliche Mitteilung an die Einwohner- und Spezialdienste. Unter der Telefonnummer 032 326 18 07 erhalten Sie weitere Auskünfte betreffend die Hundetaxe.

Wo sind die Bestimmungen über die Hundetaxen geregelt?
Die Grundlage zur Hundetaxe bilden die Verordnung über die fakultativen Gemeindesteuern vom 29. Oktober 2014 (SGR 6.6-1.1) sowie das Reglement über die fakultativen Gemeindesteuern vom 17. Dezember 2014 (SGR 6.6-1).

Biel, im Juni 2026

Abteilung Bevölkerung / Einwohnerkontrolle

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG26426 (eBau Nr. 2026-3733 / 283565)

Gesuchsteller: Transgourmet Schweiz AG, Lochackerweg 5, 3302 Moosseedorf
Projektverfasser: Scioscia Engineering GmbH, Konradstrasse 21, 4600
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Standort: Grenchenstrasse 6, 2504 Biel, Parzelle Nr. 8920
Bauvorhaben: Umstrukturierung Eingangsbereich, neuer Standort nicht-öffentliches Kunden-Bistro, zwei umplatzierte Büros erhalten je ein neues Fenster an der Nordfassade
Zonenplan: Überbauungsplan mit Sonderbauvorschriften "Bözingenfeld-Ost" vom 10.07.1987; Arbeitszone
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: Gewässerschutzbereich Au.
Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 30.07.2026

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden.

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich für die gedruckte Version am Ende der Baupublikationen und für die Online-Version am Anfang der Seite. Diese gilt für dieses Baugesuch.

Baupublikationen
Baugesuch Nr. 2513/372 (eBau Nr. 2026-9791 / 286441)

Gesuchsteller: Harttig Architekten GmbH, Falkenstrasse 17, 2502 Biel

Projektverfasser: Harttig Architekten GmbH, Falkenstrasse 17, 2502 Biel

Standort: Chemin du Crêt 19, 2533 Evilard, Parzelle Nr. 584

Bauvorhaben: Abbruch des Treppenhauses sowie des Eingangs auf der Nordseite, neues Gartenhaus, Fällen eines Baumes, Sanierung der Kanalisation, Ertüchtigung der Fenster und Türen durch Isolierverglasung, Austausch des Glasdachs im 1. Geschoss, Innenausbau

Zonenplan: Wohnzone 2

Ausnahmen: Keine

Bauinventar: Das Gebäude ist im Bauinventar als schützenswertes/K-Objekt eingestuft

Gewässerschutz: Gewässerschutzbereich Au. Massnahmen: Ableitung Abwasser in die bestehende öffentliche Kanalisation mit Anschluss an die ARA Biel

Auflage- und Einsprachefrist: 31. Juli 2026

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Evilard, route Principale 37, 2533 Evilard

Aufgelegte Dossiers können öffentlich unter diesem Link während der definierten Zeitspanne eingesehen werden:

Baupublikationen
Baugesuch Nr. 2514/372 (eBau Nr. 2026-9792 / 288682)

Gesuchsteller: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21, 3003 Bern

Projektverfasser: spaceshop Architekten GmbH, Werkhfostrasse 11, 2503 Biel

Standort: Belaireweg 6, 2532 Magglingen, Parzelle Nr. 729

Bauvorhaben: Dachsanierung, Abbruch eines Kamins

Zonenplan: BASPO, Zone für Hochbauten

Ausnahmen: Keine

Bauinventar: Das Gebäude ist im Verzeichnis der denkmalgeschützten Gebäude des Baureglements der Einwohnergemeinde Evilard aufgeführt

Gewässerschutz: Gewässerschutzbereich Au. Massnahmen: Ableitung Abwasser in die bestehende öffentliche Kanalisation mit Anschluss an die ARA Biel

Auflage- und Einsprachefrist: 24. Juli 2026

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Evilard, route Principale 37, 2533 Evilard

Aufgelegte Dossiers können öffentlich unter diesem Link während der definierten Zeitspanne eingesehen werden:

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG26418 (eBau Nr. 2026-4957 / 287275)

Gesuchsteller: Hardy Koch, vertreten durch Viret Architekten AG, Wasserstrasse 1a, 2555 Brügg BE
Projektverfasser: Viret Architekten AG, Wasserstrasse 1a, 2555 Brügg BE
Standort: Auweg 8+10, 2502 Biel, Parzelle Nr. 5790
Bauvorhaben: Umnutzung des Dachgeschosses zu Wohnungen. Ersatz der Wärmeerzeugung durch den Anschluss an die Fernwärme. Bau von Balkonen und Lukarnen. Energetische Sanierung der Gebäudehülle.
Zonenplan: Bauzone 3; Gebäudelänge / Gebäudetiefe, generell (22/10); Mischzone A; Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 40%
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: Gewässerschutzbereich üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 23.07.2026

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden.

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich für die gedruckte Version am Ende der Baupublikationen und für die Online-Version am Anfang der Seite. Diese gilt für dieses Baugesuch.

Baupublikationen
Publikationsauftrag eBau-Nr. 2026-9374 / 284956

Stadt Biel

Baugesuch Nr.: 26’485
eBau Nr.: 2026-9374 / 284956

Bauherrschaft: Direktion Bau, Energie und Umwelt der Stadt Biel, vertreten durch Abteilung Hochbau, Zentralstrasse 49, 2501 Biel

Projektverfasser: sim Architekten GmbH, Aarbergstrasse 1, 2560 Nidau

Bauvorhaben: Instandhaltung, Anpassung und statische Ertüchtigungsmassnahmen des Dachgeschosses Alte Krone

Standort: Biel, Obergasse 1, Parzelle Nr. 1503

Zonenplan: Besondere Gestaltungsperimeter "Altstadt", Mischzone B, Gebiet mit Wohnnutzungsanteil, min. 70%

Ausnahme : Bauten und Anlagen am/im Gewässer (Art. 48 WBG)

Hinweis : Bauten und Anlagen im Gewässerraum (Art. 41c GSchV)

Bauinventar : K-Objekt (schützenswert, in der Baugruppe A – Biel/Bienne, Altstadt)

Gewässerschutz: Zone Au. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 30. Juli 2026

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Aktensicht Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/284956

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Baupublikationen
Baugesuch Nr. 2487/372 (eBau Nr. 2025-5437 / 263126)

Gesuchsteller: Marc Balmer, Obergasse 3, 2555 Brügg

Projektverfasser: Villatype SA, Le Champat 2, 2744 Belprahon

Standort: Route Principale 10 und 10a, 2533 Evilard, Parzellen Nr. 775 und 776

Bauvorhaben: Abbruch einer Pergola, Bau eines bewohnten Anbaus und von 5 Parkplätzen

Zonenplan: Wohnzone W2, Empfindlichkeitsstufe II

Ausnahmen: Keine

Gewässerschutz: Gewässerschutzbereich Au. Massnahmen: Ableitung Abwasser in die bestehende öffentliche Kanalisation mit Anschluss an die ARA Biel

Auflage- und Einsprachefrist: 24. Juli 2026

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Evilard, route Principale 37, 2533 Evilard

Aufgelegte Dossiers können öffentlich unter diesem Link während der definierten Zeitspanne eingesehen werden:

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG26415 (eBau Nr. 2026-4910 / 284413)

Gesuchsteller: Swiss Dental Concepts AG c/o Vista Treuhand AG, Niederlenzerstrasse 25, 5600 Lenzburg
Projektverfasser: Akif Kahveci, Im Seumel 56, 38116 Braunschweig, Deutschland
Standort: Bahnhofstrasse 17, 2502 Biel, Parzelle Nr. 9646
Bauvorhaben: Der bestehende Laden wird in eine Zahnarztpraxis umgenutzt.
Zonenplan: Überbauungsordnung, Überbauungsplan mit Sonderbauvorschriften "Waffengasse" vom 20.12.1984, Mischzone B, Gebiet mit Wohnnutzungsanteil, min. 30%, Gebiet mit Erdgeschossbestimmungen
Schutzobjekt: keine
Erforderliche Ausnahme(n): keine
Gewässerschutz: Gewässerschutzbereich üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 23.07.2026

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden.

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich für die gedruckte Version am Ende der Baupublikationen und für die Online-Version am Anfang der Seite. Diese gilt für dieses Baugesuch.

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG26464 (eBau Nr. 2026-8044 / 227997)

Gesuchsteller: Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD), Amt für Grundstücke und Gebäude, Reiterstrasse 11, 3013 Bern
Projektverfasser: spaceshop Architekten GmbH, Mosimann Reto, Werkhofstrasse 11, 2503 Biel
Standort: Wasenstrasse 1, 7 und 9, 2502 Biel, Parzelle Nr. 9071
Bauvorhaben: Berufsbildungszentrum Biel, Umbau und Gesamtinstandsetzung der Gebäue Wasenstrasse 1, 7 und 9
Zonenplan: Überbauungsplan mit Überbauungsvorschriften "Gewerbeschule" vom 10.02.1989, Zone für öffentliche Nutzung 1, Bildung
Schutzobjekt: schützenswertes K-Objekt
Erforderliche Ausnahme(n): Art. 37 KEnG (Anpassungspflicht für bestehende Gebäude und Anlagen)
Gewässerschutz: Gewässerschutzbereich üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 23.07.2026

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden.

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich für die gedruckte Version am Ende der Baupublikationen und für die Online-Version am Anfang der Seite. Diese gilt für dieses Baugesuch.

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG26480 (eBau Nr. 2026-9188 / 287209)

Gesuchsteller: Wohnbaugenossenschaft Sunneschyn, Bartolomäusweg 16, 2504 Biel
Projektverfasser: Neutas GmbH, Spiesmattweg 7, 3296 Arch
Standort: Schlösslifeld 8, 2504 Biel, Parzelle Nr. 10341
Bauvorhaben: Kombination einer Gasheizung mit einer Wärmepumpe, Aufstellen von drei Ausseneinheiten auf dem Dach
Zonenplan: Überbauungsordnung "Renfer-Areal" vom 14.02.1997
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: Gewässerschutzbereich üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 23.07.2026

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden.

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich für die gedruckte Version am Ende der Baupublikationen und für die Online-Version am Anfang der Seite. Diese gilt für dieses Baugesuch.

Baupublikationen
Publikationsauftrag eBau-Nr. 2026-3733 / 283565

Stadt Biel

Baugesuch Nr.: 26’400
eBau Nr.: 2026-3733 / 283565

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Biel, vertreten durch Abteilung Hochbau, Zentralstrasse 49, 2501 Biel

Projektverfasser: Werkgruppe agw, Weyermannsstrasse 28, 3008 Bern

Bauvorhaben: Sanierung der Liegenschaft Kita Mett

Standort: Biel, Safnernweg 21, Parzelle Nr. 4588

Zonenplan: Bauzone 2, Zone für öffentliche Nutzung (Zweckbestimmung 1 – Bildung: öff. Schulen,  Kindergärten, usw.), Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 40%

Gewässerschutz: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 16. Juli 2026

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Aktensicht Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/283565

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Gemeindebetriebe
Magglingenbahn: Jahresrevision vom 6. bis 17. Juli 2026

Die jährliche Revision der Magglingenbahn findet von Montag, 6. Juli, bis Freitag, 17. Juli 2026, statt. Während dieser Zeit verkehrt die Bahn nicht, da notwendige Revisions- und Unterhaltsarbeiten durchgeführt werden. Diese Arbeiten dienen der Sicherheit und dem Komfort unserer Fahrgäste.

Wir empfehlen Ihnen, die Leubringenbahn sowie die Buslinie 79 zu benutzen. Diese verkehrt alle 30 Minuten zwischen Leubringen und Magglingen. Die angepassten Fahrpläne werden in den Stationen sowie an den provisorischen Haltestellen ausgehängt.

Der Velotransport im Bus zwischen Leubringen und Magglingen ist bei genügend Platz möglich (maximal 2 Velos).

Die Wiederaufnahme des Betriebs ist für Samstag, 18. Juli 2026, vorgesehen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen eine gute Fahrt.

Verkehrsbetriebe Biel

Leubringen / Évilard
Die Gemeindeverwaltung Leubringen/Magglingen hat vom 6.7. bis 31.7.2026 reduzierte Schalteröffnungszeiten und zwar wie folgt:

Die Gemeindeverwaltung Leubringen/Magglingen hat vom 6.7. bis 31.7.2026 reduzierte Schalteröffnungszeiten und zwar wie folgt:

Wochen vom 6.7. bis 24.7.2026:

Montag, Dienstag und Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Nachmittags geschlossen.

Mittwoch und Freitag bleiben die Büros den ganzen Tag geschlossen.

Woche vom 27.7. bis 31.7.2026:

Die Büros bleiben die ganze Woche geschlossen. Im Falle eines Notfalls wählen Sie bitte die Nummer 032 329 91 08 (nur morgens).

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Gemeindeverwaltung Leubringen/Magglingen

Raumplanung
Erlass einer Planungszone nach Art. 27 RPG und Art. 62 ff. BauG im Gebiet „Prés Morel“

Der Gemeinderat von Evilard hat gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und Art. 62 ff des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 beschlossen, das Gebiet „Prés Morel“ mit sofortiger Wirkung mit einer Planungszone zu belegen.

Die Planungszone bezweckt für den bezeichneten Perimeter die Weiterverfolgung der folgenden Zielsetzungen der in Überarbeitung befindlichen Überbauungsordnung «Prés Morel»:

  • Überprüfung bestehender Baulandreserven und allfällige Reduktion;
  • Überprüfung Bestimmungen zu Nutzungsart und -mass und zur Bauweise.

Die Planungszone wird für die Dauer von 2 Jahren bestimmt. Während der Geltungsdauer darf in dem von der Planung betroffenen Gebiet nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte.

Das Dossier liegt vom 30. Juni bis 14. August 2026 in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Website www.evilard.ch verfügbar.

Mit Einsprache kann während der Dauer der Bekanntmachung geltend gemacht werden, die verfügte Planungszone oder ihre Dauer seien nicht notwendig oder die bekanntgegebene Planungsabsicht sei nicht zweckmässig.

Allfällige Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Evilard einzureichen.

 

Evilard, den 30. Juni 2026

Der Gemeinderat

Verschiedenes
Steinbruch „La Combe“, Magglingen - SPRENGARBEITEN

Die Firma KOPP AG wird zwischen Dienstag, 7. Juli 2026 ab 10.00 Uhr bis Freitag, 10. Juli 2026 um 15.00 Uhr, und Montag, 13. Juli 2026 ab 10.00 Uhr bis Freitag, 17. Juli 2026 um 15.00 Uhr Sprengarbeiten im Steinbruch „La Combe“ in Magglingen durchführen.

Wir bitten Sie, die Verhaltensregeln, die an Ort und Stelle angebracht sind zu beachten und die Absperrzone des Steinbruches „La Combe“ nicht zu betreten.

Evilard, 30. Juni 2026                                                                                                                                                    Einwohnergemeinde Evilard

Kehrichtabfuhr
Kehrichtabfuhr - Ihre nächsten Recyclingabfuhren:
Kreis 1: Mittwoch, 1. Juli 2026
Kreis 2: Mittwoch, 1. Juli 2026
Kreis 1: Mittwoch, 1. Juli 2026
Für zusätzliche Informationen konsultieren Sie bitte das Recyclinghandbuch und den Kehrichtabfuhrplan. Machen und helfen Sie mit! Danke!

INFRASTRUKTUR BIEL - Strasseninspektorat