Polizeiwesen
Flohmarkt in Biel 2025

Die Flohmärkte werden abwechselnd auf der Esplanade Kongresshaus 1) oder in der Bieler Altstadt 2) stattfinden: 

05. April 1)                           
19. April 2)                                           
03. Mai 1)                                            
17. Mai 2)                                             
31. Mai 1)                                            
14. Juni 1)                                            
28. Juni 2)
12. Juli 1)
09. August 1)  
23. August 2)
20. September 2)      
04. Oktober 1)                  

Jeweils in der Zeit von 07.00 bis 14.00 Uhr

Personen, die sich für den Flohmarkt interessieren, können sich unter Angabe der genauen Adresse sowie der gewünschten Laufmeter (min. 2 m, max. 4 m) ab März anmelden.

Anmeldungen: https://www.biel-bienne.ch (Märkte - Flohmarkt) 

Bedingungen:

  • Anmeldungen müssen bis 14 Tage vor dem gewünschten Datum erfolgen.
  • Anmeldungen können ab der Anfrage für die nächsten Daten erfolgen. Eine Anmeldung für das ganze Jahr ist nicht möglich.
  • Anmeldungen, welche die Bedingungen nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt.
  • Bei der Platzverteilung haben die Bieler Einwohner Vorrang.
  • Die Gemeinde stellt keine Stände zur Verfügung. 
  • Die Platzgebühr beträgt 10 Franken pro Laufmeter Verkaufsfläche.

Einschränkungen:

  • Es dürfen nur Waren verkauft werden, die eindeutig als gebraucht zu erkennen sind. Der Verkauf serienweise zusammengekaufter Massengüter (sogenannte Liquidationsposten) ist untersagt.
  • Nicht zugelassen sind Waren, für deren Verkauf eine besondere Bewilligung erforderlich ist oder die aufgrund besonderer Vorschriften nicht verkauft werden dürfen.

Polizeiinspektorat / Marktpolizei

Polizeiwesen
Vorübergehende Verkehrsmassnahmen

Verkehrsbeschränkung auf der Zentralstrasse und dem Zentralplatz, gestützt auf Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassen­verkehr vom 19. Dezember 1958.

Die Brücke unter dem Zentralplatz wird saniert.

Um die Arbeiten auszuführen, sind folgende Massnahmen notwendig:

  • Die Zufahrt Richtung Zentralplatz auf der Zentralstrasse ab der Alexander-Schöni-Strasse wird für Motorwagen und Motorräder auf den Zubringerdienst beschränkt.
  • Die Querung des Zentralplatzes auf der Zentralstrasse wird in beiden Richtungen auf Höhe Unterer Quai / Oberer Quai für Motorwagen und Motorräder gesperrt. Ausgenommen sind Bus, Taxi und Güterumschlag (19.00–10.00 Uhr).
  • Auf der Zentralstrasse wird das Einbahnregime zwischen Zentralplatz und Plänkestrasse aufgehoben.

Die Zufahrt in die Nidaugasse / den Parkweg erfolgt über die Zentralstrasse – Zentralplatz von Norden her kommend.

Für den Fuss- und Veloverkehr bleiben der Zentralplatz und die betroffenen Strassenzüge zu jeder Zeit passierbar.

Dauer der Verkehrsmassnahme:

Montag, 10.03.2025 / 06.00 Uhr bis ca. 19.12.2025

Für den öffentlichen Verkehr gibt es keine Einschränkungen.

Die Kehrichtabfuhr ist gewährleistet.

Die erforderlichen Signale werden an Ort und Stelle gut sichtbar aufgestellt. Widerhandlungen gegen diese Verkehrsbeschränkung werden im Ordnungsbussenverfahren bzw. gemäss Art. 90 SVG geahndet. 

Polizeiinspektorat Biel / Verkehrslenkung

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG25924 (eBau Nr. 2024-10534 / 191432)

Gesuchsteller: L. Klein SA, Längfeldweg 110, 2504 Biel 
Projektverfasser: 0815 Architekten BSA GmbH, Zentralstrasse 123, 2503 Biel 
Standort: Längfeldweg 97, 2504 Biel, Parzelle Nr. 10789 
Bauvorhaben: Einbau einer Schreinerei und Zimmerei, Ersatz der Gasheizung durch eine Pelletheizung, Anbau eines Vordaches 
Zoneplan: Bauzone 5, Arbeitszone 
Schutzobjekt: Nein 
Erforderliche Ausnahme(n): Keine 
Gewässerschutz: GWS-Zone üB; Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA 

Auflage- und Einsprachefrist: 20.03.2025 
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung. 

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden.

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich für die gedruckte Version am Ende der Baupublikationen und für die Online-Version am Anfang der Seite. Diese gilt für dieses Baugesuch.

Baupublikationen
Bekanntmachung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäss Art. 15 und 20 UVPV

Gestützt auf Art. 5 Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (KUVPV) vom 14.10.2009 erfolgt nachstehende Bekanntmachung:

Baugesuch Nr: BG25985 (eBau Nr. 84820 / 2023-22467)
Gesuchsteller: HARTING AG Biel, Leugenestrasse 10, 2504 Biel/Bienne
Projektverfasser: Burckhardt Architektur AG, Laupenstrasse 18a, 3001 Bern
Standort: Leugenestrasse 10, 2504 Biel, Parzellen Nr. 9703, 11392 und 11393
Bauvorhaben: Erweiterung des Produktionsgebäudes nach Osten für Dreh-, Galvanik- und Lagereinrichtungen
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP): Bekanntmachung der UVP-Gesamtbeurteilung und des UVP-Entscheids (Art. 5 KUVPV)

Auflagedauer: 18.02.2025 – 21.03.2025
Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Während der Auflagedauer können die UVP-Gesamtbeurteilung und der UVP-Entscheid öffentlich ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden. 

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG26068 (eBau Nr. 2024-20812 / 219736)

Gesuchsteller: Poli Immobilien AG, Luzernerstrasse 8, 6045 Meggen 
Projektverfasser: Bauwelt Architekten AG, Cornouillerstrasse 6, 2502 Biel 
Standort: Güterstrasse 27, 2502 Biel, Parzelle Nr. 2496 
Bauvorhaben: Umbau von 3 x 4.5 Zimmer-Wohnungen in 6 x 2.5 Zimmer-Wohnungen im 3. und 4. Obergeschoss. Neuanstrich der Fassade. 
Zoneplan: Bauzone 5 (strassenseitig), Bauzone 1 (im Hof), Geschlossene Bauweise I, Hofbauweise, Mischzone B, Gebiet mit Wohnnutzungsanteil, min. 30%, Gebiet mit Erdgeschossbestimmungen 
Schutzobjekt: Nein 
Erforderliche Ausnahme(n): Keine 
Gewässerschutz: GWS-Zone üB; Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA 

Auflage- und Einsprachefrist: 27.03.2025 
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.
 
Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden.

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich für die gedruckte Version am Ende der Baupublikationen und für die Online-Version am Anfang der Seite. Diese gilt für dieses Baugesuch.

Baupublikationen
Baupublikation - eBau 2024-20144 / 218950

Stadt Biel

Baugesuch Nr.: 26058
eBau Nr.: 2024-20144 / 218950

Bauherrschaft: Restaurant Pizza Arena, Mabrouk Marwa, Friedweg 17, 2503 Biel

Bauvorhaben: Neugestaltung, Umbau und Wiedereröffnung des bestehenden Restaurants, Einrichtung einer Küche im Erdgeschoss, Einbau einer Plasma-Dunstabzugshaube, Anbringung eines Werbeschildes.

Standort: Biel, Brühlstrasse 45, Parzelle Nr. 5220

Zonenplan: Bauzone 4, annähernd geschlossene Bauweise, Mischzone A

Gewässerschutz: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 27. März 2025

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden. 

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Baupublikationen
Baupublikation eBau 2025-299 / 220065

Stadt Biel

Baugesuch Nr.: 26'077
(eBau Nr.: 2025-299 / 220065)

Bauherrschaft: Stiftung Falbringen, Blumenstrasse 21, 2502 Biel

Projektverfasser: GLB Seeland, Grenzstrasse 25, 3250 Lyss

Bauvorhaben: Erweiterung Scheune, Neubau Jauchegrube

Standort: Biel, Falbringen 24 b, Parzelle Nr. 9336 (BR 9600)

Zone: Landwirtschaftszone

Schutzobjekt: Gebäude Nr. 24: K-Objekt (schützenswert, in der Baugruppe Cc – Biel/Bienne, Rebberg)

Gewässerschutz: Zone Aᵤ. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 20. März 2025

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden:

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Leubringen / Évilard
Steinbruch „La Combe“, Magglingen - Sprengarbeiten

Die Firma KOPP AG wird am Mittwoch, 5. März 2025 um 14.00 Uhr, am Mittwoch, 12. März 2025 um 14.00 Uhr, am Dienstag, 18. März 2025 um 14.00 Uhr und am Dienstag, 25. März 2025 um 14.00 Uhr Sprengarbeiten im Steinbruch „La Combe“ in Magglingen durchführen.

Wir bitten Sie, die Verhaltensregeln, die an Ort und Stelle angebracht sind zu beachten und die Absperrzone des Steinbruches „La Combe“ nicht zu betreten.

Einwohnergemeinde Evilard

Verschiedenes
Espace Biel/Bienne.Nidau: Öffentliche Mitwirkung Gesamtmobilitätsstudie Biel/Bienne West

Wie weiter nach dem Abbruch des Autobahnprojekts A5 Westast Biel? Braucht es neue Tunnelumfahrungen oder sind alternative Lösungen für ein nachhaltiges und funktionierendes Verkehrssystem nötig? Antworten liefert die Gesamtmobilitätsstudie Biel/Bienne West. Wir laden Sie ein, an der öffentlichen Mitwirkung zu den Schlussfolgerungen der Studie teilzunehmen. Die Mitwirkung dauert vom 25. Februar bis am 25. April 2025. Die Umfrage sowie der Studienbericht und eine zusammenfassende Präsentation sind unter www.espace-bbn.ch/de/mitwirkung.

 

Kehrichtabfuhr
Kehrichtabfuhr - Ihre nächsten Recyclingabfuhren:
Kreis 4: Mittwoch, 26. Februar 2025
Kreis 3: Mittwoch, 26. Februar 2025
Bevölkerung
Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken und Sträuchern

Die Abteilung Öffentliche Sicherheit der Stadt Biel, Dienststelle Einwohner- und Spezialdienste, macht die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer auf Artikel 83 und Artikel 84 des kantonalen Strassengesetzes (SG) vom 4. Juni 2008 sowie auf Artikel 56 der kantonalen Strassenverordnung (SV) vom 29. Oktober 2008 aufmerksam:

Artikel 83 SG   /   Lichtraumprofil

1  Der Raum über der Fahrbahn von öffentlichen Strassen einschliesslich des Raums seitlich zum Fahrbahnrand (lichte Breite) ist bis auf eine Höhe von mindestens 4,50 Metern frei zu halten. Bei Versorgungsrouten kann der Regierungsrat eine Höhe von bis zu 5,50 Metern vorschreiben.

2  Der Raum über Fuss-, Geh- und Radwegen ist in der Regel bis auf eine Höhe von 2,50 Metern frei zu halten.

3  Der an die Fahrbahn angrenzende seitliche Raum ist auf einer Breite von 0,50 Metern freizuhalten. 

Artikel 84 SG

2  Wenn es die Verkehrssicherheit erfordert, kann das zuständige Gemeinwesen unter Vorbehalt von Artikel 73 SG verlangen, dass Bauten, Anlagen, Pflanzen und sonstige Vorkehren, die Strassenabständen, dem Lichtraumprofil, Sichtzonen oder dem Verbot der Beeinträchtigung widersprechen, innert angemessener Frist beseitigt oder angepasst werden.

Art. 56 SV   /   Strassenabstände (Einfriedungen, Zäune)

1  Für Einfriedungen und Zäune bis zu einer Höhe von 1,2 Metern gilt ein Strassenabstand von 0,5 Metern ab Fahrbahnrand.

2  Höhere Einfriedungen und Zäune sind um ihre Mehrhöhe zurückzuversetzen.

3  An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 0,6 Meter überragen.

4  Für gefährliche Einfriedungen und Zäune wie nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune gilt ein Strassenabstand von 2 Metern ab Fahrbahnrand bzw. 0,5 Metern ab Gehweghinterkante.

Hinweis:
Der beste Zeitpunkt für den Heckenschnitt ist der Winter (November bis Mitte März). Ein Schnitt im Frühling und Sommer ist problematisch, da er in die Fortpflanzungs- und Brutzeit vieler einheimischer Tierarten fällt (z.B. Igel, Amsel, Hänfling, Grünfink, Mönchs- und Gartengrasmücke). Um einen Eingriff im Frühling/Sommer zu vermeiden, wird empfohlen im Winter grosszügig zurückzuschneiden. Damit kann im Sommer ein Eingriff auf das Abschneiden einzelner Äste beschränkt werden. Wo möglich ist zudem beim Pflanzen ein grösserer Abstand zur Strasse zu beachten, damit die Tiere im Frühling/Sommer nicht gestört werden müssen.

Öffentliche Sicherheit / Einwohner- und Spezialdienste

Baupublikationen
Baupublikation eBau 2024-20831 / 219415

STADT BIEL

Baugesuch Nr.: 26070
eBau Nr.: 2024-20831 / 219415

Gesuchsteller: Dominique Schild, rue des Prés 19, 2710 Tavannes

Projektverfasser: GINAA architecture, Werkhofstrasse 11, 2503 Biel

Bauvorhaben: Umbau und Umnutzung einer ehemaligen Uhrwerkstatt in eine Wohnung

Standort: Biel, Südstrasse 76, Parzelle Nr. 9030 (BR 9126)

Zonen: Bauzone 2, Gebäudelänge/Gebäudetiefe, generell (-/12), Mischzone A, Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 40%, Vorgartenbereiche B

Gewässerschutz: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 13. März 2025

Auflageort: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Aufgelegte Dossiers dieser Gemeinde können öffentlich unter diesem Link während der definierten Zeitspanne eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/219415

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Baupublikationen
Bekanntmachung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäss Art. 15 und 20 UVPV

Gestützt auf Art. 5 Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (KUVPV) vom 14.10.2009 erfolgt nachstehende Bekanntmachung:

Baugesuch Nr: BG25985 (eBau Nr. 84820 / 2023-22467)
Gesuchsteller: HARTING AG Biel, Leugenestrasse 10, 2504 Biel/Bienne
Projektverfasser: Burckhardt Architektur AG, Laupenstrasse 18a, 3001 Bern
Standort: Leugenestrasse 10, 2504 Biel, Parzellen Nr. 9703, 11392 und 11393
Bauvorhaben: Erweiterung des Produktionsgebäudes nach Osten für Dreh-, Galvanik- und Lagereinrichtungen
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP): Bekanntmachung der UVP-Gesamtbeurteilung und des UVP-Entscheids (Art. 5 KUVPV)

Auflagedauer: 18.02.2025 – 21.03.2025
Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Während der Auflagedauer können die UVP-Gesamtbeurteilung und der UVP-Entscheid öffentlich ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden. 

Baupublikationen
Baupublikation eBau 2025-299 / 220065

Stadt Biel

Baugesuch Nr.: 26'077
(eBau Nr.: 2025-299 / 220065)

Bauherrschaft: Stiftung Falbringen, Blumenstrasse 21, 2502 Biel

Projektverfasser: GLB Seeland, Grenzstrasse 25, 3250 Lyss

Bauvorhaben: Erweiterung Scheune, Neubau Jauchegrube

Standort: Biel, Falbringen 24 b, Parzelle Nr. 9336 (BR 9600)

Zone: Landwirtschaftszone

Schutzobjekt: Gebäude Nr. 24: K-Objekt (schützenswert, in der Baugruppe Cc – Biel/Bienne, Rebberg)

Gewässerschutz: Zone Aᵤ. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 20. März 2025

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden:

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG25924 (eBau Nr. 2024-10534 / 191432)

Gesuchsteller: L. Klein SA, Längfeldweg 110, 2504 Biel 
Projektverfasser: 0815 Architekten BSA GmbH, Zentralstrasse 123, 2503 Biel 
Standort: Längfeldweg 97, 2504 Biel, Parzelle Nr. 10789 
Bauvorhaben: Einbau einer Schreinerei und Zimmerei, Ersatz der Gasheizung durch eine Pelletheizung, Anbau eines Vordaches 
Zoneplan: Bauzone 5, Arbeitszone 
Schutzobjekt: Nein 
Erforderliche Ausnahme(n): Keine 
Gewässerschutz: GWS-Zone üB; Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA 

Auflage- und Einsprachefrist: 20.03.2025 
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung. 

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden.

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich für die gedruckte Version am Ende der Baupublikationen und für die Online-Version am Anfang der Seite. Diese gilt für dieses Baugesuch.

Baupublikationen
Baupublikation eBau 2024-17882 / 205549

Stadt Biel

Baugesuch Nr.: 26'030
(eBau Nr.: 2024-17882 / 205549)

Bauherrschaft: Amt für Grundstück und Gebäude, Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern

Projektverfasser: rykart Architekten AG, Könizstrasse 161, 3097 Liebefeld

Bauvorhaben: Neubau von vier nicht unterkellerten Holzbauten in Elementbauweise (Ersatzstandort für Schulbauten), Aufhebung von 57 Parkplätzen Blaue Zone

Standort: Biel, Henri-Dunant-Strasse 11, 13, 15 und 17, Parzelle Nr. 237 und 440

Zone: Bauzone 4, Mischzone A, Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 40%, öffentlicher Verkehrsraum

Gewässerschutz: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 13. März 2025

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Aufgelegte Dossiers dieser Gemeinde können öffentlich unter diesem Link während der definierten Zeitspanne eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/205549

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Verschiedenes
Einladung zur Abgeordnetenversammlung des Gemeindeverbandes Leugene

Donnerstag, 20. März 2025, 18.00 Uhr,
«Haus zum Himmel», Alte Landstrasse 10, 2542 Pieterlen

 

Traktanden:

 

  1. Begrüssung und Feststellung der Stimmenverhältnisse, formelle Genehmigung des Protokolls der Abgeordnetenversammlung vom 29. Mai 2024

 

  1. Kenntnisnahme des Jahresberichts des Präsidenten

       

  1. Genehmigung der Jahresrechnung 2024 unter Vorbehalt des fakultativen

        Referendums

 

  1. Genehmigung des Budgets 2026 unter Vorbehalt des fakultativen

        Referendums
       

  1. Wahlen Legislatur 2025-2029

 

  1. Informationsanlass Mitwirkung Gewässerrichtplan Leugene (1h)

 

 

Pieterlen, 17. Februar 2025

                                                               Gemeindeverband Leugene

                                                               Der Vorstand

Kehrichtabfuhr
Kehrichtabfuhr - Ihre nächsten Recyclingabfuhren:
Kreis 2: Mittwoch, 19. Februar 2025
Kreis 1: Mittwoch, 19. Februar 2025
Kreis 4: Mittwoch, 19. Februar 2025
Stadtkanzlei
Parzelle 440 / Einräumung einer Dienstbarkeit (sog. unselbständiges Baurecht) für Provisorien kantonaler Schulen

Der Stadtrat von Biel, nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 18. September 2024, gestützt auf Art. 39 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit Art. 14 Abs. 1 lit. a der Stadtordnung vom 9. Juni 1996 (SGR 1.0-1, in Kraft bis 31. Dezember 2024), vorbehältlich des fakultativen Referendums, beschliesst:

  1. Die Einräumung einer Dienstbarkeit (sog. unselbständiges Baurecht) zu Gunsten des Kantons Bern auf Biel/Bienne-Grundbuchblatt Nr. 440 gemäss Vertrag vom 7. Dezember 2021, Urschrift Nr. 7180 von Notar Rudolf Meier für die Dauer von 12 Jahren ab Grundbucheintrag mit einem festen Jahreszins von CHF 153 718.40 und einer allfälligen Verlängerung um maximal 15 Jahren. Der Kapitalwert der Einräumung der Dienstbarkeit für die maximale Dauer beträgt CHF 4 150 396.80. Die entsprechende Beschlussfassung seitens des Kantons Bern bleibt vorbehalten.
  2. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Er wird insbesondere ermächtigt, den Nachtrag zum Dienstbarkeitsvertrag im Falle einer Verkleinerung der belasteten Fläche abzuschliessen. Er wird ermächtigt, diese Kompetenz an die zuständige Direktion zu delegieren. 

Die Referendumspflicht wurde im Amtlichen Anzeiger von Biel und Leubringen vom 
26. November 2024 publiziert. Innert der Frist von 60 Tagen seit der Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger von Biel und Leubringen sind keine Unterschriftenbogen bei der Stadtkanzlei eingereicht worden.

Die Stadtkanzlei verfügt deshalb gestützt auf Art. 16 Abs. 3 der Stadtordnung vom 9. Juni 1996 (SGR 1.0-1):

Es wird festgestellt, dass gegen die oben genannten Beschlüsse des Stadtrates vom 
20. November 2024 kein Referendum zustande gekommen ist. Die entsprechenden Beschlüsse sind somit in Kraft getreten.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel, Schloss, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau geführt werden.

Stadtkanzlei

Stadtkanzlei
«Stadtklima-Initiative Biel» / Umsetzungsvorschlag / Teilrevision Klimaschutzreglement

Der Stadtrat von Biel, nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 11. September 2024, gestützt auf Art. 20 Abs. 1 und 3 der Stadtordnung vom 9. Juni 1996 (SGR 1.0-1, in Kraft bis 31.Dezember 2024) und Art. 28 des Reglements über die Bewirtschaftung, Finanzierung und Erstellung öffentlicher Parkierungsanlagen vom 21. Mai 2000 (SGR 7.7-1), beschliesst:

Der Spezialfinanzierung für Parkierungsanlagen werden, unter Vorbehalt des fakultativen Referendums, 5 000 000 Franken entnommen und in die Spezialfinanzierung «Klimaschutz und Klimaanpassung» eingelegt.

Die Referendumspflicht wurde im Amtlichen Anzeiger von Biel und Leubringen vom 
26. November 2024 publiziert. Innert der Frist von 60 Tagen seit der Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger von Biel und Leubringen sind keine Unterschriftenbogen bei der Stadtkanzlei eingereicht worden.

Die Stadtkanzlei verfügt deshalb gestützt auf Art. 16 Abs. 3 der Stadtordnung vom 9. Juni 1996 (SGR 1.0-1):

Es wird festgestellt, dass gegen die oben genannten Beschlüsse des Stadtrates vom 
20. November 2024 kein Referendum zustande gekommen ist. Die entsprechenden Beschlüsse sind somit in Kraft getreten.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel, Schloss, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau geführt werden.

Stadtkanzlei