Stadtkanzlei
Teilrevision des Reglements über die Kinderbetreuung (SGR 4.3.1-1), der Verordnung über die städtischen Kindertagesstätten (SGR 4.3.1-1.1), des Reglements über die Betreuungsgutscheine (SGR 4.3.1-5), der Verordnung über die Betreuungsgutscheine (SGR 4.3.1-5.1)

Der Gemeinderat der Stadt Biel hat an seiner Sitzung vom 6. Mai 2026 die Teilrevision des Reglements über die Kinderbetreuung (SGR 4.3.1-1), der Verordnung über die städtischen Kindertagesstätten (SGR 4.3.1-1.1), des Reglements über die Betreuungsgutscheine (SGR 4.3.1-5) und der Verordnung über die Betreuungsgutscheine (SGR 4.3.1-5.1) beschlossen. Die Teilrevisionen treten unter Vorbehalt allfälliger Beschwerden am 1. August 2026 in Kraft.

Gegen diese Gesetzesrevisionen kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel, Schloss, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau, geführt werden. Die Teilrevisionen können bei der Stadtkanzlei, Mühlebrücke 5, 2502 Biel oder auf der Website der Stadt Biel, http://www.biel-bienne.ch/laufende-auflagen, eingesehen werden.

Stadtkanzlei Biel

Stadtkanzlei
Öffnungszeiten der Stadt Biel während der Sommerferien 2026

Direktion Soziales und Sicherheit

Generalsekretariat
Vom 6. Juli bis 7. August 2026 ist das Generalsekretariat telefonisch wie folgt erreichbar:
Montag–Donnerstag: 08.30–12.00 Uhr
Nachmittags geschlossen

Abteilung Öffentliche Sicherheit
Vom 6. Juli bis 7. August 2026 ist die Abteilung Öffentliche Sicherheit telefonisch wie folgt erreichbar:
Montag–Donnerstag: 09.00–11.00 Uhr
Nachmittags geschlossen

Abteilung Bevölkerung, Neuengasse 28
Vom 13. Juli bis 7. August 2026 gelten für die Dienststellen Einwohnerkontrolle und Migration folgende Öffnungszeiten:
Montag–Freitag: 07.30–11.30 Uhr
Nachmittags geschlossen

Fachstelle Integration, Burggasse 10

Vom 18. Juli bis 2. August 2026 erfolgt die Beratung nur auf Termin oder telefonisch an folgenden Tagen:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 10.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr

Abteilung Soziales, Alexander-Schöni-Strasse 14
Öffnungszeiten der Schalter unverändert.

Die Telefonzentrale der Abteilung Soziales ist wie folgt erreichbar:

Montag–Freitag: 08.30–11.30 Uhr
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 13.30–16.00 Uhr
Donnerstagnachmittag ist wie üblich geschlossen.

Erwachsenen- und Kindesschutz
Vom 6. Juli bis 7. August 2026 sind unseres Büros wie folgt geöffnet:
Nur vormittags von 08.30 Uhr bis 11.00 Uhr, ausser Mittwoch.
Am Mittwochnachmittag von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr.
Termine, die ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart wurden: Bitte begeben Sie sich direkt auf das Stockwerk, auf dem Ihr Termin stattfindet.

Direktion Bildung, Kultur und Sport
Vom 6. bis 26. Juli 2026 ist das Generalsekretariat telefonisch von 09.00 bis 12.00 Uhr erreichbar.
Ausnahme: vom 27. Juli bis 2. August 2026 bleibt das Generalsekretariat geschlossen.

Dienststelle Sport
Vom 20. bis 31. Juli 2026 gelten bei der Dienststelle Sport folgende Öffnungszeiten:

Dienstag: 08.00–12.00 Uhr und 13.30–17.00 Uhr
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag: 08.00–12.00 Uhr (nachmittags geschlossen)
Ausserhalb dieser Woche bleiben die Öffnungszeiten unverändert.

Dienststelle für Kultur
Vom 6. Juli bis 7. August 2026 ist die Dienststelle für Kultur telefonisch wie folgt erreichbar:

Montag–Donnerstag: 09.00–12.30 Uhr
Dienstag zusätzlich: 14.00–17.00 Uhr

Ausnahme: vom 20. bis 31. Juli 2026 bleibt die Dienststelle für Kultur geschlossen.

 Abteilung Schulen
Vom 20. bis 31. Juli 2026 ist der Schalter der Abteilung geschlossen.

AHV-Zweigstelle
Vom 6. Juli bis 7. August 2026 ist der Empfang der AHV-Zweigstelle wie folgt geöffnet:

Dienstag–Freitag: 08.00–11.30 Uhr
Montag: geschlossen

Die Telefonzentrale ist im gleichen Zeitraum wie folgt erreichbar:
Montag–Freitag: 08.00–11.30 Uhr

Alterszentren Biel
Vom 6. Juli bis 7. August 2026 sind die Büros der Alterszentren wie folgt geöffnet:
Montag–Freitag: 08.00–11.30 Uhr.
Nachmittags geschlossen

Generationen & Quartiere
Vom 6. Juli bis 7. August 2026 sind die Abteilung Generationen & Quartiere sowie die Städtischen Kitas telefonisch wie folgt erreichbar:

Montag und Mittwoch: 14.00–16.00 Uhr
Dienstag–Donnerstag: 08.30–11.30 Uhr
Ausnahme: vom 20. bis 31. Juli 2026 geschlossen.

Vom 6. Juli bis 7. August 2026 ist der Schalter der Betreuungsgutscheine für Kitas und Tagesfamilien wie folgt geöffnet:
Dienstag–Donnerstag: 08.00–11.30 Uhr
Ausnahme: vom 3. bis 14. August 2026 bleibt der Schalter geschlossen.

Finanzdirektion

Dienststelle Steuern, Rüschlistrasse 14
Vom 6. Juli bis 7. August 2026 gelten folgende Öffnungszeiten der Schalter:
Montag–Freitag: 08.30–11.30 Uhr
Nachmittags geschlossen

Abteilung Liegenschaften, Neuengasse 28
Vom 6. Juli bis 7. August 2026 gelten folgende Öffnungszeiten:
Montag–Freitag: 10.00–11.45 Uhr
Nachmittags geschlossen

Direktion Bau, Energie und Umwelt

Generalsekretariat, Abteilung Hochbau, Abteilung Infrastruktur, Dienststelle Umwelt und Dienststelle Vermessung und GIS, Zentralstrasse 49
Vom 6. Juli bis 7. August 2026 gelten folgende Öffnungszeiten:
Montag–Freitag: 08.30–12.00 Uhr
Nachmittags geschlossen

Stadtgärtnerei, Portstrasse 27
Vom 6. Juli bis 7. August 2026 gelten folgende Öffnungszeiten:
Montag–Freitag: 08.30–12.00 Uhr
Nachmittags geschlossen

Präsidialdirektion

Abteilung Personelles, Rüschlistrasse 14
Vom 13. Juli bis 7. August 2026 gilt folgender Schalter- und Telefondienst:
Montag–Donnerstag: 08.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr
Freitag geschlossen

Präsidialdirektion und Stadtkanzlei, Mühlebrücke 5
Vom 13. Juli bis 7. August 2026 sind die Präsidialdirektion und die Stadtkanzlei telefonisch wie folgt erreichbar:
Montag–Freitag: 08.30–12.00 Uhr

Abteilung Stadtplanung
Vom 6. Juli bis 7. August 2026 gelten folgende Öffnungszeiten:
Montag–Donnerstag: 08.30–11.45 Uhr
Nachmittags geschlossen

Sie finden alle Öffnungszeiten im Adressverzeichnis oder auf den Webseiten der verschiedenen Dienste unterhalb der Adresse.

Öffentliches Bauwesen
Öffentliche Auflage

Erlass einer Planungszone nach Art. 27 RPG und Art. 62 ff BauG im Bereich "MIDO"

Der Gemeinderat der Stadt Biel hat gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG, SR 700) und Art. 62 ff des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG, BSG 721.0) beschlossen, das Gebiet "MIDO" mit sofortiger Wirkung mit einer Planungszone zu belegen.

Der Planungsperimeter umfasst die Parzelle NR. 3622.

Mit der Planungszone wird für den bezeichneten Perimeter die Überprüfung der baurechtlichen Vorgaben bezweckt. Das Gebiet weist ein hohes städtebauliches Potenzial auf, weshalb eine Überprüfung und gegebenenfalls Erhöhung der Geschosszahl und eine Überprüfung der geltenden Baulinien notwendig ist.

Die Planungszone wird für die Dauer von 2 Jahren bestimmt. Während der Geltungsdauer darf in dem von der Planung betroffenen Gebiet nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte.

Die Planungszone liegt während 30 Tagen, das heisst vom 23. Juni bis 22. Juli 2026 bei der Abteilung Stadtplanung Biel, Planung und Stadtraum, Zentralstrasse 49 (Kontrollgebäude, 5. Stock), öffentlich auf.

Während der Auflagefrist kann mit Einsprache geltend gemacht werden, die verfügte Planungszone oder ihre Dauer seien nicht notwendig oder die bekanntgegebene Planungsabsicht sei nicht zweckmässig.

Begründete Einsprachen oder Rechtsverwahrungen können bis spätestens 22. Juli 2026 bei der Abteilung Stadtplanung, Planung und Stadtraum, Zentralstrasse 49, Postfach, 2501 Biel, schriftlich eingereicht werden.

Abteilung Stadtplanung

Öffentliches Bauwesen
Öffentliche Auflage

Verlängerung der Planungszone nach Art. 27 RPG und Art. 62 ff BauG im Bereich «Mett-Zentrum Süd»

Der Gemeinderat der Stadt Biel hat gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG, SR 700) und Art. 62 ff des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG, BSG 721.0) beschlossen, die bestehende Planungszone im Gebiet «Mett-Zentrum Süd» um ein weiteres Jahr zu verlängern.

Das als «Mett-Zentrum Süd» bezeichnete Gebiet wird definiert durch den von Mühlestrasse, Mettstrasse, Orpundstrasse und dem Bahnhof Biel Mett umfassten Stadtraum. Es bildet somit den südlichen Teil des Quartierzentrums von Mett.

Mit der Planungszone wird für den bezeichneten Perimeter die Überprüfung und Anpassung der baurechtlichen Vorgaben sichergestellt. Aufgrund der komplexen Ausgangslage wurde im Jahr 2023 eine Testplanung durchgeführt. Deren Ergebnisse sind in ein inzwischen abgeschlossenes städtebauliches Konzept eingeflossen. Dieses bildet die Grundlage für die Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung «Quartierentwicklung am Bahnhof Mett», welche am 9. Juli 2025 vom Gemeinderat zuhanden der Mitwirkung und der kantonalen Vorprüfung verabschiedet wurde und sich derzeit in Prüfung beim Kanton befindet.

Nach Art. 62 Abs. 4 BauG kann die Dauer einer Planungszone um ein Jahr, bei Gesamtrevisionen einer Ortsplanung oder komplexen sonstigen Planungen auf höchstens fünf Jahre verlängert werden, wenn nachgewiesen wird, dass die neuen Pläne und Vorschriften innert der ursprünglichen Frist nicht aufgelegt werden konnten. Dieser Nachweis ist vorliegend erbracht. Insbesondere führen die laufende kantonale Vorprüfung, die Koordination zwischen mehreren Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern mit unterschiedlichen Interessen sowie die besonderen Rahmenbedingungen des Gebiets (u. a. Störfallvorsorge, Ortsbildschutz und qualitätssichernde Verfahren) zu verlängerten Verfahrensfristen.

Da die öffentliche Auflage der Nutzungsplanung erst nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung erfolgen kann und die Sicherung der Planungsziele bis dahin weiterhin erforderlich ist, wird die Planungszone um ein weiteres Jahr verlängert. Damit wird die maximal zulässige Gesamtdauer von fünf Jahren erreicht.

Die Verlängerung der Planungszone gilt bis zum 26. Juni 2027. Während der Geltungsdauer darf im betroffenen Gebiet nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte.

Die Verlängerungsakten der Planungszone liegen während 30 Tagen, d.h. vom
16. Juni bis 16. Juli 2026, bei der Abteilung Stadtplanung Biel, Dienststelle Planung und Stadtraum, Zentralstrasse 49 (Kontrollgebäude, 5. Stock), öffentlich auf. Unter www.biel-bienne.ch/planungsverfahren finden Sie die Informationen zu den Öffnungszeiten und können die Unterlagen auch online einsehen.

Begründete Einsprachen oder Rechtsverwahrungen, welche sich ausschliesslich auf die Verlängerung der Planungszone beziehen, können bis spätestens 16. Juli 2026 bei der Abteilung Stadtplanung, Dienststelle Planung und Stadtraum, Zentralstrasse 49, Postfach, 2501 Biel, schriftlich eingereicht werden.

Abteilung Stadtplanung

Polizeiwesen
Vorübergehende Verkehrsmassnahme Bieler Braderie vom 26.06. bis 28.06.2026

Braderie-Rayon: Zentralplatz - Nidaugasse - General-Dufour-Strasse von der Nidaugasse bis Neumarkstrasse - Marktgasse - Unionsgasse - Zentralstrasse von der Mühlebrücke bis Güterstrasse - Bahnhofstrasse - General-Guisan-Platz Teilstücke der Neuengasse und der Karl-Neuhaus-Strasse.

Sperrung des Braderie-Rayons für sämtlichen Fahrzeugverkehr ab Freitag, 26.06.2026 / 9.00 Uhr. Ende der Sperrung am Montag, 29.06.2026 um 5.00 Uhr.

Das Quartier zwischen der Zentralstrasse und der Nidaugasse ist von der Mühlebrücke her über die Adam-Friedrich-Molz-Gasse erschlossen. Die Ausfahrt aus dem Quartier erfolgt über die Eisengasse in Richtung Mühlebrücke.

Im ganzen Braderie-Rayon besteht ab Freitag, 26.06.2026 / 9.00 Uhr ein Parkverbot auf den öffentlichen Parkplätzen.

Auf dem Bahnhofplatz, Seite Post, ist das Parkieren ab Montag, 22.06.2026 / 8.00 Uhr aufgrund der Aufbauarbeiten für das Riesenrad nicht mehr möglich.

Zusätzlich besteht für die Busumleitung an der Hans-Hugi-Strasse, Seite Süd, und an der Spitalstrasse vom Unteren Quai bis zur Plänkestrasse ab Freitag, 26.06.2026 / 8.00 Uhr ein Halteverbot.

Alle Fahrzeuglenker, insbesondere Anwohnende sowie Inhaberinnen und Inhaber mit Sektorenkarten sind gebeten, die frühzeitig signalisierten Parkverbote zu beachten.

Das Polizeiinspektorat Biel macht darauf aufmerksam, dass vorschriftswidrig abgestellte Fahrzeuge abgeschleppt werden. Die Abschleppgebühr beträgt 300 Franken exkl. Ordnungsbusse.

Anpassungen der Zeiten für die Sperrungen von Strassen oder einzelnen Parkplätzen sind auf Grund von Aufbauarbeiten oder Lieferungen jederzeit möglich.

Polizeiinspektorat Biel

Bevölkerung
Ausländerrechtlicher Bescheid: Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA und Wegweisung aus der Schweiz sowie Abschreibung des Familiennachzugsgesuchs

Betrifft: Biel/Bienne

Angaben zur Person 1
Name, Vorname: DRESHAJ Teresa
Nationalität: Slowakei
Geburtsdatum: 30.04.1997

Angaben zur Person 2
Name, Vorname: DRESHAJ Benjamin
Nationalität: Montenegro
Geburtsdatum: 25.05.1990

Angaben zur Person 3
Name, Vorname: SAKIROVSKI Melina
Nationalität: Nordmazedonien
Geburtsdatum: 22.12.2017

Angaben zur Person 4
Name, Vorname: SAKIROVSKA Sarah
Nationalität: Nordmazedonien
Geburtsdatum: 20.03.2019

Angaben zur Person 5
Name, Vorname: SAKIROVSKA Rajan
Nationalität: Nordmazedonien
Geburtsdatum: 03.04.2020

Angaben zur Person 6
Name, Vorname: SAKIROVSKA Merjem
Nationalität: Nordmazedonien
Geburtsdatum: 29.08.2021

Angaben zur Person 7
Name, Vorname: DRESHAJ Issa
Nationalität: Slowakei
Geburtsdatum: 18.06.2025

Wohnort: unbekannt
Letzte bekannte Adresse: Blumenrain 2, 2503 Biel

Die Abteilung Bevölkerung, Dienststelle Migration verfügt:

1. Das Verfahren i.S. Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA und Wegweisung aus der Schweiz betreffend Teresa DRESHAJ und Issa DRESHAJ wird mit dem Verfahren um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung im Rahmen des Familiennachzugs betreffend Benjamin DRESHAJ sowie die gemeinsamen Kinder Melina, Sarah, Rajan und Merjem vereinigt;

2. Die Aufenthaltsbewilligungen EU/EFTA von Teresa DRESHAJ und Issa DRESHAJ werden widerrufen;

3. Teresa DRESHAJ und Issa DRESHAJ werden aus der Schweiz weggewiesen;

4. Teresa DRESHAJ und Issa DRESHAJ haben die Schweiz bis am 08.2026 zu verlassen;

5. Die Familiennachzugsgesuche für Benjamin DRESHAJ, Melina SAKIROVSKI, Sarah SAKIROVSKA, Rajan SAKIROVSKA und Merjem SAKIROVSKA werden als gegenstandlos abgeschrieben.

6. Es werden keine Gebühren erhoben.

Die vollständige Verfügung kann von den Betroffenen oder von Personen, die sie vertreten, bei der Abteilung Bevölkerung, Dienststelle Migration, Neuengasse 28, 2501 Biel, angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 62 ff. VRPG binnen 30 Tagen seit Eröffnung bei der Rechtsabteilung der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern, Beschwerde erhoben werden. Diese muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie die Unterschrift enthalten. Sie ist in zwei Exemplaren einzureichen und die angefochtene Verfügung ist beizulegen.

Personen, die im Ausland wohnen, haben in der Schweiz ein Zustellungsdomizil anzugeben. Ansonsten kann die Zustellung unterbleiben oder durch Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgen (Art. 15 Abs. 7 VRPG).

Abteilung Bevölkerung / Dienststelle Migration

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG26480 (eBau Nr. 2026-9188 / 287209)

Gesuchsteller: Wohnbaugenossenschaft Sunneschyn, Bartolomäusweg 16, 2504 Biel
Projektverfasser: Neutas GmbH, Spiesmattweg 7, 3296 Arch
Standort: Schlösslifeld 8, 2504 Biel, Parzelle Nr. 10341
Bauvorhaben: Kombination einer Gasheizung mit einer Wärmepumpe, Aufstellen von drei Ausseneinheiten auf dem Dach
Zonenplan: Überbauungsordnung "Renfer-Areal" vom 14.02.1997
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: Gewässerschutzbereich üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 23.07.2026

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden.

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich für die gedruckte Version am Ende der Baupublikationen und für die Online-Version am Anfang der Seite. Diese gilt für dieses Baugesuch.

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG26464 (eBau Nr. 2026-8044 / 227997)

Gesuchsteller: Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD), Amt für Grundstücke und Gebäude, Reiterstrasse 11, 3013 Bern
Projektverfasser: spaceshop Architekten GmbH, Mosimann Reto, Werkhofstrasse 11, 2503 Biel
Standort: Wasenstrasse 1, 7 und 9, 2502 Biel, Parzelle Nr. 9071
Bauvorhaben: Berufsbildungszentrum Biel, Umbau und Gesamtinstandsetzung der Gebäue Wasenstrasse 1, 7 und 9
Zonenplan: Überbauungsplan mit Überbauungsvorschriften "Gewerbeschule" vom 10.02.1989, Zone für öffentliche Nutzung 1, Bildung
Schutzobjekt: schützenswertes K-Objekt
Erforderliche Ausnahme(n): Art. 37 KEnG (Anpassungspflicht für bestehende Gebäude und Anlagen)
Gewässerschutz: Gewässerschutzbereich üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 23.07.2026

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden.

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich für die gedruckte Version am Ende der Baupublikationen und für die Online-Version am Anfang der Seite. Diese gilt für dieses Baugesuch.

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG26455 (eBau Nr. 2026-7561 / 287801)

Gesuchsteller: Sarah Fuhrimann & Noël Bieri, Museumstrasse 23, 2502 Biel
Projektverfasser: Bauzeit Architekten GmbH, Falkenstrasse 17, 2502 Biel
Standort: Logengasse 17, 2502 Biel, Parzelle Nr. 1938
Bauvorhaben: Umbau und energetische Sanierung des Wohnhauses; Installation einer Indach-PV-Anlage
Zonenplan: Bauzone 3, Bauzone K (Kleinbauten), Geschlossene Bauweise mit Hofbauweise, Mischzone A, Gebiet mit Wohnnutzungsanteil, min. 70%
Schutzobjekt: erhaltenswert
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: Gewässerschutzbereich üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 16.07.2026

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden.

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich für die gedruckte Version am Ende der Baupublikationen und für die Online-Version am Anfang der Seite. Diese gilt für dieses Baugesuch.

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG26478 (eBau Nr. 2026-8910 / 284370)

Gesuchsteller: Burgergemeinde Biel, Reuchenettestrasse 129, 2504 Biel
Projektverfasser: Burgergemeinde Biel, Reuchenettestrasse 129, 2504 Biel
Standort: Bellevueweg 9, 2505 Biel, Parzelle Nr. 5552
Bauvorhaben: Abbruch einer Treppe, Erstellen einer Rampe aus Mergel
Zonenplan: Ausserhalb der Bauzone, Wald
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme(n): Art. 24 RPG (Bauen ausserhalb der Bauzone)
Gewässerschutz: Gewässerschutzbereich Au. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 16.07.2026

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden.

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich für die gedruckte Version am Ende der Baupublikationen und für die Online-Version am Anfang der Seite. Diese gilt für dieses Baugesuch.

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG26431 (eBau Nr. 2026-5862 / 282584)

Gesuchsteller: Orthopädie Sonnenhof KLG, Andrey Jean-François, Salvisbergstrasse 4, 3006 Bern
Projektverfasser: iaag architekten ag, Kramgasse 65, 3000 Bern
Standort: Bahnhofplatz 2c, 2502 Biel, Parzelle Nr. 6140
Bauvorhaben: Umnutzung der Büroräumlichkeiten im 3.OG in eine orthopädische Arztpraxis
Zonenplan: Bauzone 5, Geschlossene Bauweise I, Mischzone B
Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt innerhalb der Baugruppe T "Bahnhofquartier"
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: Gewässerschutzbereich üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 16.07.2026

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden.

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich für die gedruckte Version am Ende der Baupublikationen und für die Online-Version am Anfang der Seite. Diese gilt für dieses Baugesuch.

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG25672-B (eBau Nr. 2025-14375 / 287975)

Gesuchsteller: Burgergemeinde Biel, Reuchenettestrasse 129, 2504 Biel
Projektverfasser: Burgergemeinde Biel, Reuchenettestrasse 129, 2504 Biel
Standort: Hohfluhweg, 2505 Biel, Parzelle Nr. 5552, 5550
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch (Projektänderung): Erstellen einer überschütteten Blocksteinmauer, leichte Verschiebung und Vergrösserung eines Wendeplatzes, Neuerstellung von zwei Grünflächen
Zonenplan: Ausserhalb der Bauzone, Wald
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: Gewässerschutzbereich Au. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 16.07.2026

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden.

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich für die gedruckte Version am Ende der Baupublikationen und für die Online-Version am Anfang der Seite. Diese gilt für dieses Baugesuch.

Baupublikationen
Publikationsauftrag eBau-Nr. 2026-3733 / 283565

Stadt Biel

Baugesuch Nr.: 26’400
eBau Nr.: 2026-3733 / 283565

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Biel, vertreten durch Abteilung Hochbau, Zentralstrasse 49, 2501 Biel

Projektverfasser: Werkgruppe agw, Weyermannsstrasse 28, 3008 Bern

Bauvorhaben: Sanierung der Liegenschaft Kita Mett

Standort: Biel, Safnernweg 21, Parzelle Nr. 4588

Zonenplan: Bauzone 2, Zone für öffentliche Nutzung (Zweckbestimmung 1 – Bildung: öff. Schulen,  Kindergärten, usw.), Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 40%

Gewässerschutz: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 16. Juli 2026

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Aktensicht Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/283565

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Baupublikationen
Publikationsauftrag eBau-Nr. 2026-3724 / 286161

Stadt Biel

Baugesuch Nr.: 26’399
eBau Nr.: 2026-3724 / 286161

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Biel, vertreten durch Abteilung Hochbau, Zentralstrasse 49, 2501 Biel

Projektverfasser: Werkgruppe agw, Weyermannsstrasse 28, 3008 Bern

Bauvorhaben: Aufstellen eines Containerprovisoriums während der Bauzeit der Kita Mett für max. 22 Monate (von Oktober 2026 bis Juli 2028)

Standort: Biel, Siedlungsweg 5, Parzelle Nr. 7887

Zonenplan: Bauzone 2, Bauzone K, Gebäudelänge / Gebäudetiefe, generell (-/12), Siedlungseinheit, Zone für öffentliche Nutzung (Zweckbestimmung 1 – Bildung: öff. Schulen, Kindergärten, usw. und Zweckbestimmung 11 – Parkanlagen), Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 40%

Ausnahme : Bauen ausserhalb der Baulinien (Art. 1 Baulinienreglement der Stadt Biel)

Gewässerschutz: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 16. Juli 2026

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Aktensicht Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/286161

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG26415 (eBau Nr. 2026-4910 / 284413)

Gesuchsteller: Swiss Dental Concepts AG c/o Vista Treuhand AG, Niederlenzerstrasse 25, 5600 Lenzburg
Projektverfasser: Akif Kahveci, Im Seumel 56, 38116 Braunschweig, Deutschland
Standort: Bahnhofstrasse 17, 2502 Biel, Parzelle Nr. 9646
Bauvorhaben: Der bestehende Laden wird in eine Zahnarztpraxis umgenutzt.
Zonenplan: Überbauungsordnung, Überbauungsplan mit Sonderbauvorschriften "Waffengasse" vom 20.12.1984, Mischzone B, Gebiet mit Wohnnutzungsanteil, min. 30%, Gebiet mit Erdgeschossbestimmungen
Schutzobjekt: keine
Erforderliche Ausnahme(n): keine
Gewässerschutz: Gewässerschutzbereich üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 23.07.2026

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden.

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich für die gedruckte Version am Ende der Baupublikationen und für die Online-Version am Anfang der Seite. Diese gilt für dieses Baugesuch.

Baupublikationen
Baugesuch Nr. 2514/372 (eBau Nr. 2026-9792 / 288682)

Gesuchsteller: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21, 3003 Bern

Projektverfasser: spaceshop Architekten GmbH, Werkhfostrasse 11, 2503 Biel

Standort: Belaireweg 6, 2532 Magglingen, Parzelle Nr. 729

Bauvorhaben: Dachsanierung, Abbruch eines Kamins

Zonenplan: BASPO, Zone für Hochbauten

Ausnahmen: Keine

Bauinventar: Das Gebäude ist im Verzeichnis der denkmalgeschützten Gebäude des Baureglements der Einwohnergemeinde Evilard aufgeführt

Gewässerschutz: Gewässerschutzbereich Au. Massnahmen: Ableitung Abwasser in die bestehende öffentliche Kanalisation mit Anschluss an die ARA Biel

Auflage- und Einsprachefrist: 24. Juli 2026

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Evilard, route Principale 37, 2533 Evilard

Aufgelegte Dossiers können öffentlich unter diesem Link während der definierten Zeitspanne eingesehen werden:

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG26418 (eBau Nr. 2026-4957 / 287275)

Gesuchsteller: Hardy Koch, vertreten durch Viret Architekten AG, Wasserstrasse 1a, 2555 Brügg BE
Projektverfasser: Viret Architekten AG, Wasserstrasse 1a, 2555 Brügg BE
Standort: Auweg 8+10, 2502 Biel, Parzelle Nr. 5790
Bauvorhaben: Umnutzung des Dachgeschosses zu Wohnungen. Ersatz der Wärmeerzeugung durch den Anschluss an die Fernwärme. Bau von Balkonen und Lukarnen. Energetische Sanierung der Gebäudehülle.
Zonenplan: Bauzone 3; Gebäudelänge / Gebäudetiefe, generell (22/10); Mischzone A; Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 40%
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: Gewässerschutzbereich üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 23.07.2026

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden.

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich für die gedruckte Version am Ende der Baupublikationen und für die Online-Version am Anfang der Seite. Diese gilt für dieses Baugesuch.

Baupublikationen
Baugesuch Nr. 2487/372 (eBau Nr. 2025-5437 / 263126)

Gesuchsteller: Marc Balmer, Obergasse 3, 2555 Brügg

Projektverfasser: Villatype SA, Le Champat 2, 2744 Belprahon

Standort: Route Principale 10 und 10a, 2533 Evilard, Parzellen Nr. 775 und 776

Bauvorhaben: Abbruch einer Pergola, Bau eines bewohnten Anbaus und von 5 Parkplätzen

Zonenplan: Wohnzone W2, Empfindlichkeitsstufe II

Ausnahmen: Keine

Gewässerschutz: Gewässerschutzbereich Au. Massnahmen: Ableitung Abwasser in die bestehende öffentliche Kanalisation mit Anschluss an die ARA Biel

Auflage- und Einsprachefrist: 24. Juli 2026

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Evilard, route Principale 37, 2533 Evilard

Aufgelegte Dossiers können öffentlich unter diesem Link während der definierten Zeitspanne eingesehen werden:

Gemeindebetriebe
Bieler Braderie 2026 - Verkehrseinschränkungen

Von Freitag, 26. Juni, 09.00 Uhr, bis Sonntag, 28. Juni 2026, Betriebsende, wird das Stadtzentrum aufgrund der Braderie nicht bedient. Die Fahrpläne und Linienführungen werden entsprechend angepasst.

Aufgehobene Haltestellen (beide Richtungen)

  • Guisanplatz
  • Zentralplatz
  • Nidaugasse
  • Brunnenplatz

Verschobene Haltestellen

  • Bibliothek
  • Kongresshaus

Die betroffenen Linien werden über die Silbergasse oder die Spitalgasse umgeleitet.

Am Bahnhof Biel werden mehrere Haltestellen verschoben, insbesondere die Kanten D und E.

Die Routenänderungen sind an den jeweiligen Haltestellen ausgehängt oder unter https://vb-tpb.ch/de einsehbar.

Zusätzliche Kurse zu den bestehenden Moonlinern in den Nächten von Freitag und Samstag:

Linien 70 und 71: Nach Leubringen und Orvin, weiter Richtung Frinvillier, Plagne und Romont.

  • Abfahrten Bahnhof Biel (Kante O)
    00.40 Uhr 
  • 02.00 Uhr 

Linie 1: Spezialroute über Neumarkt, Kreuzplatz, Orpundplatz und Bözingen.

Abfahrten Bahnhof Biel (Kante O)

  • 01.15 Uhr 
  • 02.00 Uhr 
  • 03.00 Uhr 
  • 04.00 Uhr 

Linie 6:  Spezialroute nach Nidau und Port und weiter Richtung Brügg Mooswäldli und Aegertenstrasse.

Abfahrten Bahnhof Biel (Kante O)

  • 02.37 Uhr 
  • 03.37 Uhr 

Bitte rechnen Sie mit einer längeren Reisezeit.

Wir wünschen Ihnen eine gute Heimfahrt.

Verkehrsbetriebe Biel

Leubringen / Évilard
Fakultatives Referendum

Fakultatives Referendum

Die Gemeindeversammlung hat am 15. Juni 2026 folgendes beschlossen:

Die Einwohnergemeinde Evilard, gestützt auf Art. 28 lit. f der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Evilard und nach Kenntnisnahme der Botschaft des Gemeinderates, beschliesst:

1. Der Verpflichtungskredit in Höhe von CHF 850'000.00 für die Strassen- und Erchliessungssanierung des östlichen Teils der Route Principale in Leubringen wird unter Vorbehalt eines Referendums gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung gemäss Art. 36 Abs. 1 der Gemeindeordnung genehmigt.

2. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt.

Mindestens 75 Stimmberechtigte können gegen einen positiven oder negativen Beschluss der Gemeindeversammlung über ein Sachgeschäft das Referendum ergreifen. Die Referendumsfrist beträgt dreissig Tage ab der Bekanntmachung des Beschlusses im amtlichen Anzeiger.

Das Referendum ist bei der Gemeindeverwaltung Evilard, Route Principale 37, 2533 Evilard, einzureichen.

Gemeindeverwaltung Evilard