Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Biel werden zur Stimmabgabe über folgende Vorlagen aufgerufen:
Eidgenössische Vorlagen:
- Biodiversitätsinitiative
- Reform der beruflichen Vorsorge
Kantonale Vorlagen:
- Änderung der Kantonsverfassung (Kantonswechsel der Gemeinde Moutier: Aufhebung der Amtsbezirke)
- Konkordat über den Wechsel der Gemeinde Moutier zum Kanton Jura
Städtische Wahlen:
- Wahl von 60 Mitgliedern des Stadtrates
- Wahl von 5 Mitgliedern des Gemeinderates
- Wahl des Stadtpräsidenten/der Stadtpräsidentin
Die Wahlen des Stadtrates und des Gemeinderates erfolgen nach dem Grundsatz der Verhältniswahl (Proporz), gemäss den Bestimmungen des Reglements über städtische Abstimmungen und Wahlen vom 9. Juni 2013 (SGR 1.4-1).
Die Wahl des Stadtpräsidenten/der Stadtpräsidentin erfolgt nach dem Grundsatz der Mehrheitswahl (Majorz), wobei nur Personen die Stimme gegeben werden kann, die als Mitglied des Gemeinderates kandidieren. Es gelten ebenfalls die Bestimmungen des vorgenannten Reglements.
Die folgenden Wahlvorschläge wurden gemäss Art. 27 des vorgenannten Reglements bis zum 8. Juli 2024, 12.00 Uhr, bei der Stadtkanzlei eingereicht:
Stadtrat:
- Grüne / junge Grüne und Gewerkschaften
- Les Radicaux Romands
- Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU)
- SVP
- Die Liberalen Biel/Bienne
- SP, JUSO und Gewerkschaften
- Zukunft Biel Mitte
- Parti socialiste romand (PSR), JS et syndicats
- EVP Evangelische Volkspartei
- Partei der Arbeit (PdA)
- Du stimmst tel que tu es
- JUSO – Junge Linke
- Grünliberale
Gemeinderat:
- Grünliberale
- Bienne solidaire – die rot-grüne Kraft
- BIEL/BIENNE 25
Die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten für den Stadtrat und den Gemeinderat können bei der Stadtkanzlei, Mühlebrücke 5, sowie auf der Internetseite www.biel-bienne.ch/wahlen eingesehen werden.
Die Stimmberechtigten werden gebeten, folgende Punkte zu beachten:
- Die (ausseramtlichen) Wahlzettel mit Vordruck dürfen nur von Hand abgeändert werden, die leeren (amtlichen) Wahlzettel sind von Hand auszufüllen. Bei den Stadtrats- und Gemeinderatswahlen darf der Name einer Kandidatin/eines Kandidaten höchstens zweimal auf den Wahlzettel gesetzt werden.
- Das planmässige Einsammeln, Ausfüllen oder Abändern von Wahlzetteln und das Verteilen derartiger Wahlzettel ist strafbar.
- Die Ausweiskarte, die Wahlzettelblöcke für den Stadtrat und den Gemeinderat, der amtliche Wahlzettel für das Stadtpräsidium sowie die Broschüre «Städtische Wahlen / Leitfaden» werden den Stimmberechtigten zusammen mit dem ausseramtlichen Material der Parteien durch die Post zugestellt.
Briefliche Stimmabgabe
Alle Bieler Stimmberechtigten erhalten in der Woche vom 26. August 2024 das amtliche Material für die Abstimmungen und Wahlen vom 22. September 2024. Ab dem Erhalt dieser Unterlagen kann brieflich abgestimmt werden.
Das Antwortkuvert kann wie folgt abgegeben/zugestellt werden:
- Abgabe während der Bürozeiten (8.00–12.00 Uhr; 14.00–17.00 Uhr) bei der Stadtkanzlei, Mühlebrücke 5 oder bei den Einwohner- und Spezialdiensten, Neuengasse 28;
- Einwurf in die Briefkästen der Stadt bei der Stadtkanzlei (Mühlebrücke 5), beim Kongresshaus (Seite Silbergasse 31), bei den Einwohner- und Spezialdiensten (Neuengasse 28) sowie vor den Schulgebäuden Bözingen (Solothurnstrasse 22), Post (Poststrasse 25), Geyisried (auf der Seite Löhrenweg), Madretsch (Pianostrasse 55), Mühlefeld (La-Nicca-Weg 8) und Walkermatte (Dreiangelweg 12), bis spätestens Samstag, 21. September 2024, 10.00 Uhr.
- Übergabe an die Post oder Einwurf in einen offiziellen Briefkasten der Post mit Eintreffen im Postfach der Stadt Biel bei der Hauptpost spätestens am Samstag, 21. September 2024. Alle Postsendungen sind zu frankieren. Nicht frankierte Postsendungen werden abgelehnt.
Nicht rechtzeitig bei der Post oder in den Briefkästen der Stadt eingelangte Stimmzettel werden nicht in die Auszählung einbezogen (Art. 7 Verordnung über die politischen Rechte; BSG 141.112).
Die Stimmabgabe an der Urne findet wie folgt statt:
Atelier Bieler Geschichte, Ring 10 (Hauptlokal):
Samstag von 9.00 bis 12.00 Uhr, Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr
BFB – Bildung Formation Biel-Bienne, Robert-Walser-Platz 9:
Freitag von 18.00 bis 20.00 Uhr, Samstag von 9.00 bis 19.00 Uhr, Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr.
Die Lokale Madretsch, Aula des Sekundarschulhauses, Friedweg 24
Mett, neuer Pavillon-Süd des Schulhauses, Poststrasse 25 Bözingen, Aula des Schulhauses, Solothurnstrasse 22
sind am Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.
Die Stellvertretung bei Abstimmungen ist nicht zulässig. Die Stimmberechtigten müssen ihren Stimmrechtsausweis im Abstimmungsraum dem Stimmausschuss persönlich abgeben, ihre Stimmzettel auf der Rückseite vom Stimmausschuss abstempeln lassen und sie unter der Aufsicht des Stimmausschusses in die dafür bestimmte Urne einwerfen.
Vorbehalten bleiben die Bestimmungen der kantonalen Verordnung über die politischen Rechte (BSG 141.112):
Art. 2 Stimmabgabe von Menschen mit Behinderung
1 Stark gehbehinderte Stimmberechtigte dürfen bei nicht rollstuhlgängigen Abstimmungsräumen das nach den Vorschriften von Artikel 4 vorbereitete Antwortcouvert oder den Stimmrechtsausweis zusammen mit den Wahl- oder Stimmzetteln einer Person mit behördlicher Funktion übergeben.
2 Nicht schreibfähige Stimmberechtigte können ihre Stimmabgabe für die Wahl oder Abstimmung einer Person mit behördlicher Funktion unter gleichzeitiger Abgabe des Stimmrechtsausweises bekanntgeben. Die beauftragte Person trägt die Willensäusserung in Anwesenheit der stimmberechtigten Person in den Wahl- oder Stimmzettel ein und legt diesen entweder in das Stimmcouvert oder in die Urne.
3 Die beauftragte Person unterliegt der Geheimhaltungspflicht.
Das Stimmregister der Einwohnergemeinde Biel liegt bei der Einwohnerkontrolle, Neuengasse 28, 1. Stock, zur Einsicht öffentlich auf. Alle Stimmberechtigten haben das Recht, Einsicht in die sie betreffende Eintragung zu verlangen oder Einsprache gegen das Stimmrecht anderer oder gegen vorgenommene Streichungen zu erheben.
Diesbezügliche Begehren sind für die vorerwähnten Abstimmungsverhandlungen bis spätestens Dienstag, 17. September 2024 anzubringen. Stimmberechtigte, die im Stimmregister eingetragen sind, jedoch keine Ausweiskarte erhalten oder dieselbe verloren haben, können während der Öffnungszeiten bis Freitag, 20. September 2024, 12.00 Uhr beim Stimmregisterbüro, Neuengasse 28, 1. Stock, ein Doppel verlangen.
Die Ermittlung des Abstimmungsergebnisses findet in der Aula des Berufsbildungszentrums Biel, Wasenstrasse 7 statt.
Stimmausschuss
Der rund 70 Mitglieder zählende Stimmausschuss ist vom Gemeinderat bestimmt worden, ebenso die Leitung dieses Ausschusses. Die Namen sämtlicher Mitglieder des Ausschusses sind auf der Website der Stadt Biel unter der Rubrik «Abstimmungen und Wahlen» einsehbar. Die Stadtkanzlei hat zusätzliche Helferinnen und Helfer für die elektronische Verarbeitung der Wahlzettel einberufen.
Präsident: Herr Giovanni Sorrentini
Vizepräsidentin: Frau Hélène Steiger
Hinweis / Strafbestimmungen
Nach Artikel 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird mit Busse bestraft, wer Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Stimmzettel verteilt.