Baupublikationen
Baugesuch Nr. BG25854 (eBau Nr. 2024-4573 / 188666)

Gestützt auf Art. 26 des Dekretes über das Baubewilligungsverfahren vom 22. März 1994 erfolgt nachstehende Bekanntmachung:

Baugesuch Nr: BG25854 (eBau Nr. 2024-4573 / 188666)
Gesuchsteller: Stiftung Wildermeth Biel, Kloosweg 22, 2502 Biel
Projektverfasser: Strässler Architektur AG, Mühlebrücke 2, Postfach, 2502 Biel/Bienne
Standort: Kloosweg 26, 2502 Biel, Parzelle Nr. 3518
Bauvorhaben: Umnutzung des 2. Obergeschosses in Büroräumlichkeiten, Vergrösserung des 1. Obergeschosses mit Anbauten und Einbau eines Liftes
Zonenplan: Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung der Stadt Biel im Bereich "Wildermeth" vom 23.02.2024
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: GWS-Zone 
Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA
Auflage- und Einsprachefrist: 26.09.2024
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwoch-nachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.


Elektronische Auflage    
Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprache-frist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden.

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch!

Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel

https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500
Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG25835 (eBau Nr. 2024-3090 / 184375)

Gestützt auf Art. 26 des Dekretes über das Baubewilligungsverfahren vom 22. März 1994 erfolgt nachstehende Bekanntmachung:

Gesuchsteller: ImmoBene, Balderstrasse 30, 3000 Bern 14

Projektverfasser: RAUMZEIT Architekten GmbH, Stadtplatz 1, 3270 Aarberg

Standort: Lindenweg 115/115a, 2503 Biel, Parzelle Nr. 4940

Bauvorhaben: Sanierung Mehrfamilienhaus, Ausbau Dachgeschoss, Anbau Bal-kone

Zonenplan:Bauzone 2

Mischzone A

Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 40%

Schutzobjekt: Nein

Erforderliche Ausnahme(n): Keine

Gewässerschutz: GWS-Zone üB

Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richt-linien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 26.09.2024

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel,
5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnach-mittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprache-frist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch

Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel

https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500
Kehrichtabfuhr
Kehrichtabfuhr
Kreis 1
Mittwoch, 4. September 2024
Kreis 2
Mittwoch, 4. September 2024
Kreis 1
Mittwoch, 4. September 2024
Stadtrat
Auszug aus den Verhandlungen des Stadtrates

Sitzung von Donnerstag, 22. August 2024, 18.00 Uhr

Stadtratssaal in der Burg

Anwesend sind 53 Mitglieder:

Arnold Niels, Augsburger-Brom Dana, Boly Kady, Bord Pascal, Briechle Dennis, Bucher Juliet, Cacciabue Anna Louise, Celik Pir Chè, Clauss Susanne, De Maddalena Daniela, Eggli Roland, Francescutto Luca, Gerber Andreas, Gloor Yannick, Hamdaoui Mohamed, Heiniger Peter, Kilezi Ruth, Koller Levin, Lehmann Caroline, Leuenberger Bernhard, Loderer Benedikt, Magnin Nadia, Maurer Stefan, Meier Julian, Moeschler Marie, Müller Lukas, Paronitti Maurice, Rindlisbacher Hugo, Rodriguez Ugolini Julian, Roquet Hervé, Roth Myriam, Rüber Stefan, Scherrer Jürg, Scheuss Urs, Schiess Christophe, Schlup Nina, Schneider Sandra, Schneider Veronika, Schor Alfred, Steinmann Alfred, Stocker Julien, Stolz Joseline, Suter Daniel, Sutter Andreas, Tanner Anna, Tennenbaum Ruth, Tonon Ariane, Torriani Latscha Isabelle, Varrin Océane, Wächter Olivier, Weber Philippe, Wendling Cécile, Wiederkehr Martin

Entschuldigt abwesend:

Eggimann Roman, Molina Franziska, Oberle Fabio, Sprenger Titus, van der Meer Marion, Widmer Patrick, Zumstein Joël 

Vertretung des Gemeinderates:

Stadtpräsident Fehr Erich

Gemeinderätinnen Frank Lena, Gonzalez Bassi Glenda, Pittet Natasha 

Entschuldigt abwesend:

Gemeinderat Feurer Beat 

Vorsitz:

Stadtratspräsident Loderer Benedikt

Corrigendum:

Cécile Wendling war an der Sitzung des Stadtrats vom Mittwoch, 26. Juni 2024 anwesend, obwohl sie in der amtlichen Publikation als abwesend aufgeführt wurde. 

Digitalisierung Parlament: Technik im Stadtratssaal / Verpflichtungskredit

  1. Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Bericht des Stadtratbüros vom 26. Juni 2024 betreffend «Digitalisierung Parlament: Technik im Stadtratssaal / Verpflichtungskredit».
  2. Er genehmigt gemäss Art. 10 Finanzordnung (SGR 6.2-1) den Verpflichtungskredit Nr. 28010.1600 in der Höhe von CHF 280'746.00 (inkl. dem bereits durch den Gemeinderat genehmigte und freigegebene Betrag von CHF 50'000 für die Initialisierung des Projektes) für ein neues Konferenz- und Abstimmungssystem inkl. Videostreaming. Teuerungsbedingte Mehrausgaben sowie Mehrkosten in Folge der Erhöhung des Mehrwert­steu­er­satzes gelten als genehmigt.
  3. Er schreibt folgenden parlamentarischen Vorstoss als erfüllt ab:
  • Die in ein Postulat umgewandelte Motion 20180093 Sandra Schneider, Fraktion SVP/Die Eidgenossen, «Endlich elektronisch abstimmen im Bieler Stadtrat!»
  1. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat in Zusammenarbeit mit dem Stadtratsbüro beauftragt. Der Gemeinderat wird ermächtigt, diese Kompetenz an die zuständige Direktion zu delegieren. Der Gemeinderat in Zusammenarbeit mit dem Stadtratsbüro werden ermächtigt, notwendige und zweckmässige Projektänderungen, welche den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern, vorzunehmen.

Kita Mett / Sanierung / Projektierung / Verpflichtungskredit

Der Stadtrat von Biel, nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 26. Juni 2024, gestützt auf Art. 39 Abs. 1 Bst. a der Stadtordnung vom 9. Juni 1996 (SGR 1.0-1), beschliesst:

  1. Für die Projektierung der Sanierung Kita Mett wird ein Verpflichtungskredit von CHF 850’000 unter der Nr. 54000.0300 bewilligt.
  2. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Er wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat wird ermächtigt, diese Kompetenz an die zuständige Direktion zu delegieren.

 Ratssekretariat

Stadtkanzlei
Änderung Anhang 4 der Gebührenverordnung (SGR 6.7-1.1) – Gebühren der Direktion Bildung, Kultur und Sport

Der Gemeinderat der Stadt Biel hat an seiner Sitzung vom 21. August 2024 die Anpassung des Anhangs 4 der Gebührenverordnung vom 29.10.2014 (SGR 6.7-1.1) – Gebühren der Direktion Bildung, Kultur und Sport beschlossen. Die Änderung tritt unter Vorbehalt allfälliger Beschwerden am 1. Oktober 2024 in Kraft.

Gegen diesen Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel, Schloss, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau, geführt werden. Die Änderung kann bei der Stadtkanzlei, Mühlebrücke 5, 2502 Biel oder auf der Website der Stadt Biel, http://www.biel-bienne.ch/laufende-auflagen, eingesehen werden.

Stadtkanzlei Biel

Öffentliches Bauwesen
Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Aarbergstrasse

Der Gemeinderat der Stadt Biel verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des eidgenössischen Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01), auf Art. 107 Abs. 1 der eidgenössischen Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) sowie auf Art. 42 Abs. 1 und Art. 44 Abs. 1 und 2 der kantonalen Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; BSG 732.111.1), mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern, die folgenden Verkehrsmassnahmen:

  • Tempo 30 auf der Aarbergstrasse vom Uraniaplatz bis zur Einmündung der Badhausstrasse
  • Grund der Massnahmen: Erhöhung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden.

Gegen die Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des kantonalen Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne erhoben werden. Die Beschwerde ist in deutscher oder französischer Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie eine Unterschrift enthalten.

Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Direktion Bau, Energie und Umwelt
Abteilung Infrastruktur

Polizeiwesen
Verkehrsbeschränkung anlässlich des Radrennens «Bienne Crit» von Samstag, 31.08.2024:

Während dem Anlass sind folgende Strassen für sämtlichen Verkehr zwischen 09.00 und 17.30 Uhr gesperrt.

Champagneallee, Grünweg auf Höhe Champagneallee, Im Grund, Schwalbenstrasse, Fontenalstrasse, Zeughausstrasse.

Die Anwohnenden müssen mit erheblichen Einschränkungen und Verkehrsbehinderungen im gesamten Quartier rechnen. Die Zu-/Wegfahrt zu den privaten Parkplätzen wird nicht zu jeder Zeit möglich sein.

Der Zugang zu den eingeschlossenen Teilen im Quartier ist für Fussgängerinnen und Fussgänger via die überwachten Übergängen ganztags möglich. 

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden, die Signale zu beachten.

Sämtliche Parkplätze auf der Strecke des Rennens werden am Samstag, 31.08.2024 temporär aufgehoben.

Das Polizeiinspektorat macht darauf aufmerksam, dass vorschriftswidrig abgestellte Fahrzeuge abgeschleppt werden. Die Abschleppgebühr beträgt CHF 300.– zzgl. Ordnungsbusse.

Polizeiinspektorat Biel

Bevölkerung
Öffnungszeiten

Öffentliche Sicherheit

Einwohner- und Spezialdienste

Öffnungszeiten

Wegen Weiterbildung bleibt die Dienststelle Einwohner- und Spezialdienste, Neuengasse 28, am Freitag, 30. August 2024, den ganzen Tag geschlossen.

Einwohner- und Spezialdienste

Baupublikationen
Baugesuch Nr.: 25’915 (eBau Nr.: 2024-9346 / 198610)

Bauherrschaft: Stadt Biel, Direktion Bau, Energie und Umwelt, v.d. Abteilung Infrastruktur, Tiefbau, Zentralstrasse 49, 2501 Biel

Projektverfasser: Christen + Partner Ingenieure und Planer AG, Werkhofstrasse 11, 2503 Biel

Standort: Biel, Alexander-Moser-Strasse (Abschnitt Zihlplatz - Portstrasse), Parzelle Nr. 11188

Bauvorhaben: Neugestaltung Alexander-Moser-Strasse (Abschnitt Zihlplatz - Portstrasse)

Zone: Öffentlicher Verkehrsraum

Gewässerschutz: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 19. September 2024

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Aufgelegte Dossiers dieser Gemeinde können öffentlich unter diesem Link während der definierten Zeitspanne eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/198610

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/198610
Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG25835 (eBau Nr. 2024-3090 / 184375)

Gestützt auf Art. 26 des Dekretes über das Baubewilligungsverfahren vom 22. März 1994 erfolgt nachstehende Bekanntmachung:

Gesuchsteller: ImmoBene, Balderstrasse 30, 3000 Bern 14

Projektverfasser: RAUMZEIT Architekten GmbH, Stadtplatz 1, 3270 Aarberg

Standort: Lindenweg 115/115a, 2503 Biel, Parzelle Nr. 4940

Bauvorhaben: Sanierung Mehrfamilienhaus, Ausbau Dachgeschoss, Anbau Bal-kone

Zonenplan:Bauzone 2

Mischzone A

Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 40%

Schutzobjekt: Nein

Erforderliche Ausnahme(n): Keine

Gewässerschutz: GWS-Zone üB

Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richt-linien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 26.09.2024

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel,
5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnach-mittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprache-frist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch

Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel

https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500
Baupublikationen
Stadt Biel Baugesuch Nr.: 25’908 (eBau Nr.: 2024-8704 / 199919)

Bauherrschaft: BKW AEK Contracting AG, Westbahnhofstrasse 3, 4502 Solothurn

Projektverfasserin: Emch+Berger AG Bern, Zihlstrasse 27, 2503 Biel

Standort: Biel, Narzissenweg, Geyisriedweg, Parzellen Nrn. 7139, 9876, 4595, 7757, 4608

Bauvorhaben: Ausbau der Fernwärmeleitung für die Liegenschaften Narzissenweg 6, 8, 10, 12, 14, 16 und Orpundstrasse 7, 9, 11

Zone: Bauzone 3, Mischzone A, Mischzone B, Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 40%, öffentlicher Verkehrsraum

Gewässerschutz: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 26. September 2024 2/2

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Aufgelegte Dossiers dieser Gemeinde können öffentlich unter diesem Link während der definierten Zeitspanne eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/199919

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne



https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/199919
Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG25949 (eBau Nr. 2024-12805/ 203450)

Gestützt auf Art. 26 des Dekretes über das Baubewilligungsverfahren vom 22. März 1994 erfolgt nach-stehende Bekanntmachung:

Baugesuch Nr: BG25949 (eBau Nr. 2024-12805/ 203450)
Gesuchsteller: SAP (Schweiz) AG Systeme, Leugenestrasse 6, Postfach 6130, 2500 Biel
Projektverfasser: Bauwelt Architekten AG, Cornouillerstrasse 6, 2502 Biel
Standort: Leugenestrasse 6, 2504 Biel, Parzelle Nr. 9218
Bauvorhaben: Umbau Büroräume und Umnutzung in Kindertagesstätte für Mitarbeiter der Rolex SA
Zonenplan: Überbauungsplan mit Sonderbauvorschriften "Bözingenfeld-Ost" vom 10.07.1987 Arbeitszone
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: GWS-Zone Au
Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA
Auflage- und Einsprachefrist: 26.09.2024
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage
Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprache-frist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden.

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel

https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipa-lity=20500
Baupublikationen
Baugesuch Nr. BG25854 (eBau Nr. 2024-4573 / 188666)

Gestützt auf Art. 26 des Dekretes über das Baubewilligungsverfahren vom 22. März 1994 erfolgt nachstehende Bekanntmachung:

Baugesuch Nr: BG25854 (eBau Nr. 2024-4573 / 188666)
Gesuchsteller: Stiftung Wildermeth Biel, Kloosweg 22, 2502 Biel
Projektverfasser: Strässler Architektur AG, Mühlebrücke 2, Postfach, 2502 Biel/Bienne
Standort: Kloosweg 26, 2502 Biel, Parzelle Nr. 3518
Bauvorhaben: Umnutzung des 2. Obergeschosses in Büroräumlichkeiten, Vergrösserung des 1. Obergeschosses mit Anbauten und Einbau eines Liftes
Zonenplan: Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung der Stadt Biel im Bereich "Wildermeth" vom 23.02.2024
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: GWS-Zone 
Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA
Auflage- und Einsprachefrist: 26.09.2024
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwoch-nachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.


Elektronische Auflage    
Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprache-frist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden.

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch!

Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel

https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500
Kantonale Behörden
Richtplan Kanton Bern: Öffentliche Mitwirkung und Vernehmlassung Richtplananpassungen 24

Mit den Richtplananpassungen 24 werden 17 Massnahmen angepasst und zwei Massnahmen neu in den Richtplan aufgenommen. Gemäss Art. 58 des kantonalen Baugesetzes legt die Direktion für Inneres und Justiz im Auftrag des Regierungsrats die Anpassung zur Information und Mitwirkung der Bevölkerung auf. Alle juristischen und natürlichen Personen können den Entwurf einsehen und sich dazu schriftlich äussern.

Auflagezeit: Vom 26. August bis 25. November 2024 

E-Mitwirkung: Die Mitwirkung erfolgt als E-Mitwirkung. Die Unterlagen sind unter der Internet-Adresse www.be.ch/richtplan zu finden.

Auflageorte:
- Amt für Gemeinden und Raumordnung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern (zu den  ordentlichen Bürozeiten)
- Amt für Gemeinden und Raumordnung, Französischsprachige Verwaltungsstelle, Hauptstrasse 2, 2560 Nidau (08.00 bis 11.30 Uhr)

Die Mitwirkungseingaben sind bis zum 25. November 2024 zu übermitteln.

Bern, 26. August 2024
Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern

Abstimmungen - Wahlen
Eidgenössische und kantonale Volksabstimmungen sowie Gesamterneuerungswahlen der städtischen Behörden vom 20. bis 22. September 2024

Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Biel werden zur Stimmabgabe über folgende Vorlagen aufgerufen:

Eidgenössische Vorlagen:

  • Biodiversitätsinitiative
  • Reform der beruflichen Vorsorge

 Kantonale Vorlagen:

  • Änderung der Kantonsverfassung (Kantonswechsel der Gemeinde Moutier: Aufhebung der Amtsbezirke)
  • Konkordat über den Wechsel der Gemeinde Moutier zum Kanton Jura

 Städtische Wahlen:

  • Wahl von 60 Mitgliedern des Stadtrates
  • Wahl von 5 Mitgliedern des Gemeinderates
  • Wahl des Stadtpräsidenten/der Stadtpräsidentin

Die Wahlen des Stadtrates und des Gemeinderates erfolgen nach dem Grundsatz der Verhältniswahl (Proporz), gemäss den Bestimmungen des Reglements über städtische Abstimmungen und Wahlen vom 9. Juni 2013 (SGR 1.4-1).

Die Wahl des Stadtpräsidenten/der Stadtpräsidentin erfolgt nach dem Grundsatz der Mehrheitswahl (Majorz), wobei nur Personen die Stimme gegeben werden kann, die als Mitglied des Gemeinderates kandidieren. Es gelten ebenfalls die Bestimmungen des vorgenannten Reglements.

Die folgenden Wahlvorschläge wurden gemäss Art. 27 des vorgenannten Reglements bis zum 8. Juli 2024, 12.00 Uhr, bei der Stadtkanzlei eingereicht:

Stadtrat:

  1. Grüne / junge Grüne und Gewerkschaften
  2. Les Radicaux Romands
  3. Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU)
  4. SVP
  5. Die Liberalen Biel/Bienne
  6. SP, JUSO und Gewerkschaften
  7. Zukunft Biel Mitte
  8. Parti socialiste romand (PSR), JS et syndicats
  9. EVP Evangelische Volkspartei
  10. Partei der Arbeit (PdA)
  11. Du stimmst tel que tu es
  12. JUSO – Junge Linke
  13. Grünliberale

 

Gemeinderat:

  1. Grünliberale
  2. Bienne solidaire – die rot-grüne Kraft
  3. BIEL/BIENNE 25

Die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten für den Stadtrat und den Gemeinderat können bei der Stadtkanzlei, Mühlebrücke 5, sowie auf der Internetseite www.biel-bienne.ch/wahlen eingesehen werden.

Die Stimmberechtigten werden gebeten, folgende Punkte zu beachten:

  • Die (ausseramtlichen) Wahlzettel mit Vordruck dürfen nur von Hand abgeändert werden, die leeren (amtlichen) Wahlzettel sind von Hand auszufüllen. Bei den Stadtrats- und Gemeinderatswahlen darf der Name einer Kandidatin/eines Kandidaten höchstens zweimal auf den Wahlzettel gesetzt werden.
  • Das planmässige Einsammeln, Ausfüllen oder Abändern von Wahlzetteln und das Verteilen derartiger Wahlzettel ist strafbar.
  • Die Ausweiskarte, die Wahlzettelblöcke für den Stadtrat und den Gemeinderat, der amtliche Wahlzettel für das Stadtpräsidium sowie die Broschüre «Städtische Wahlen / Leitfaden» werden den Stimmberechtigten zusammen mit dem ausseramtlichen Material der Parteien durch die Post zugestellt.

 Briefliche Stimmabgabe
Alle Bieler Stimmberechtigten erhalten in der Woche vom 26. August 2024 das amtliche Material für die Abstimmungen und Wahlen vom 22. September 2024. Ab dem Erhalt dieser Unterlagen kann brieflich abgestimmt werden.

Das Antwortkuvert kann wie folgt abgegeben/zugestellt werden:

  • Abgabe während der Bürozeiten (8.00–12.00 Uhr; 14.00–17.00 Uhr) bei der Stadtkanzlei, Mühlebrücke 5 oder bei den Einwohner- und Spezialdiensten, Neuengasse 28;
  • Einwurf in die Briefkästen der Stadt bei der Stadtkanzlei (Mühlebrücke 5), beim Kongresshaus (Seite Silbergasse 31), bei den Einwohner- und Spezialdiensten (Neuengasse 28) sowie vor den Schulgebäuden Bözingen (Solothurnstrasse 22), Post (Poststrasse 25), Geyisried (auf der Seite Löhrenweg), Madretsch (Pianostrasse 55), Mühlefeld (La-Nicca-Weg 8) und Walkermatte (Dreiangelweg 12), bis spätestens Samstag, 21. September 2024, 10.00 Uhr.
  • Übergabe an die Post oder Einwurf in einen offiziellen Briefkasten der Post mit Eintreffen im Postfach der Stadt Biel bei der Hauptpost spätestens am Samstag, 21. September 2024. Alle Postsendungen sind zu frankieren. Nicht frankierte Postsendungen werden abgelehnt.

Nicht rechtzeitig bei der Post oder in den Briefkästen der Stadt eingelangte Stimmzettel werden nicht in die Auszählung einbezogen (Art. 7 Verordnung über die politischen Rechte; BSG 141.112).

Die Stimmabgabe an der Urne findet wie folgt statt:

Atelier Bieler Geschichte, Ring 10 (Hauptlokal):
Samstag von 9.00 bis 12.00 Uhr, Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr

BFB – Bildung Formation Biel-Bienne, Robert-Walser-Platz 9:
Freitag von 18.00 bis 20.00 Uhr, Samstag von 9.00 bis 19.00 Uhr, Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr.

Die Lokale        Madretsch, Aula des Sekundarschulhauses, Friedweg 24                   
                         Mett, neuer Pavillon-Süd des Schulhauses, Poststrasse 25                                                             Bözingen, Aula des Schulhauses, Solothurnstrasse 22
sind am Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.

Die Stellvertretung bei Abstimmungen ist nicht zulässig. Die Stimmberechtigten müssen ihren Stimmrechtsausweis im Abstimmungsraum dem Stimmausschuss persönlich abgeben, ihre Stimmzettel auf der Rückseite vom Stimmausschuss abstempeln lassen und sie unter der Aufsicht des Stimmausschusses in die dafür bestimmte Urne einwerfen.

Vorbehalten bleiben die Bestimmungen der kantonalen Verordnung über die politischen Rechte (BSG 141.112):

Art. 2 Stimmabgabe von Menschen mit Behinderung

1 Stark gehbehinderte Stimmberechtigte dürfen bei nicht rollstuhlgängigen Abstimmungsräumen das nach den Vorschriften von Artikel 4 vorbereitete Antwortcouvert oder den Stimmrechtsausweis zusammen mit den Wahl- oder Stimmzetteln einer Person mit behördlicher Funktion übergeben.

2 Nicht schreibfähige Stimmberechtigte können ihre Stimmabgabe für die Wahl oder Abstimmung einer Person mit behördlicher Funktion unter gleichzeitiger Abgabe des Stimmrechtsausweises bekanntgeben. Die beauftragte Person trägt die Willensäusserung in Anwesenheit der stimmberechtigten Person in den Wahl- oder Stimmzettel ein und legt diesen entweder in das Stimmcouvert oder in die Urne.

3 Die beauftragte Person unterliegt der Geheimhaltungspflicht.

Das Stimmregister der Einwohnergemeinde Biel liegt bei der Einwohnerkontrolle, Neuengasse 28, 1. Stock, zur Einsicht öffentlich auf. Alle Stimmberechtigten haben das Recht, Einsicht in die sie betreffende Eintragung zu verlangen oder Einsprache gegen das Stimmrecht anderer oder gegen vorgenommene Streichungen zu erheben.

Diesbezügliche Begehren sind für die vorerwähnten Abstimmungsverhandlungen bis spätestens Dienstag, 17. September 2024 anzubringen. Stimmberechtigte, die im Stimmregister eingetragen sind, jedoch keine Ausweiskarte erhalten oder dieselbe verloren haben, können während der Öffnungszeiten bis Freitag, 20. September 2024, 12.00 Uhr beim Stimmregisterbüro, Neuengasse 28, 1. Stock, ein Doppel verlangen.

Die Ermittlung des Abstimmungsergebnisses findet in der Aula des Berufsbildungszentrums Biel, Wasenstrasse 7 statt.

Stimmausschuss
Der rund 70 Mitglieder zählende Stimmausschuss ist vom Gemeinderat bestimmt worden, ebenso die Leitung dieses Ausschusses. Die Namen sämtlicher Mitglieder des Ausschusses sind auf der Website der Stadt Biel unter der Rubrik «Abstimmungen und Wahlen» einsehbar. Die Stadtkanzlei hat zusätzliche Helferinnen und Helfer für die elektronische Verarbeitung der Wahlzettel einberufen.

Präsident: Herr Giovanni Sorrentini
Vizepräsidentin: Frau Hélène Steiger

Hinweis / Strafbestimmungen
Nach Artikel 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird mit Busse bestraft, wer Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Stimmzettel verteilt.

Kehrichtabfuhr
Kehrichtabfuhr
Kreis 4
Mittwoch, 28. August 2024
Kreis 3
Mittwoch, 28. August 2024
Polizeiwesen
Verkehrsbeschränkung anlässlich des Radrennens «Bienne Crit» von Samstag, 31.08.2024:

Während dem Anlass sind folgende Strassen für sämtlichen Verkehr zwischen 09.00 und 17.30 Uhr gesperrt.

Champagneallee, Grünweg auf Höhe Champagneallee, Im Grund, Schwalbenstrasse, Fontenalstrasse, Zeughausstrasse.

Die Anwohnenden müssen mit erheblichen Einschränkungen und Verkehrsbehinderungen im gesamten Quartier rechnen. Die Zu-/Wegfahrt zu den privaten Parkplätzen wird nicht zu jeder Zeit möglich sein.

Der Zugang zu den eingeschlossenen Teilen im Quartier ist für Fussgängerinnen und Fussgänger via die überwachten Übergängen ganztags möglich. 

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden, die Signale zu beachten.

Sämtliche Parkplätze auf der Strecke des Rennens werden am Samstag, 31.08.2024 temporär aufgehoben.

Das Polizeiinspektorat macht darauf aufmerksam, dass vorschriftswidrig abgestellte Fahrzeuge abgeschleppt werden. Die Abschleppgebühr beträgt CHF 300.– zzgl. Ordnungsbusse.

Polizeiinspektorat Biel

Bevölkerung
Sträuchertausch-Aktion / Bis am 1. September 2024 anmelden!

Am 23. November 2024 organisiert die Stadt Biel zum dritten Mal eine Sträuchertausch-Aktion: Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Biel können exotische Sträucher aus ihrem Garten kostenlos gegen einheimische tauschen. Ziel der Aktion ist es, mit einheimischen Straucharten den Tieren in den Gärten langfristig eine gute Lebensgrundlage zu bieten und schädliche invasive Neophyten zu ersetzen. Es stehen 400 Sträucher zum Tausch zur Verfügung.

Bis zum 1. September 2024 können Bestellungen für einheimische Sträucher aufgegeben werden (maximal 10 Stück pro Postanschrift). Die Tauschaktion findet im November statt, wenn die Witterungsbedingungen für das Pflanzen von Sträuchern ideal sind. Interessierte Einwohnerinnen und Einwohner können sich ab jetzt online auf der folgenden Seite der Dienststelle Umwelt informieren und ihre Bestellung aufgeben: biel-bienne.ch/straeuchertausch. 

Bevölkerung
Öffnungszeiten

Öffentliche Sicherheit

Einwohner- und Spezialdienste

Öffnungszeiten

Wegen Weiterbildung bleibt die Dienststelle Einwohner- und Spezialdienste, Neuengasse 28, am Freitag, 30. August 2024, den ganzen Tag geschlossen.

Einwohner- und Spezialdienste

Baupublikationen
Stadt Biel Baugesuch Nr.: 25’936 (eBau Nr.: 2024-11535 / 202166)

Bauherrschaft: Restaurant Pasquart, Seevorstadt 22, 2502 Biel

Projektverfasserin: Dietziker Architekten GmbH, Dammweg 3, 2502 Biel

Standort: Biel, vor Seevorstadt 22/24, Parzellen Nrn. 3092 und 3093

Bauvorhaben: Neugestaltung der Gartenterrasse des Restaurant Pasquart (öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank)

Zone: Bauzone K, Bauzone 3, Bauzone 0, Geschlossene Bauweise mit Hofbauweise, Grünzone, Mischzone B, Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 30%

Schutzobjekt: K-Objekt (schützenswert, Vertrag vom 07.04.2020, in der Baugruppe K –
Museumsstrasse / Seevorstadt)

Gewässerschutz: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 12. September 2024

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Aufgelegte Dossiers dieser Gemeinde können öffentlich unter diesem Link während der definierten Zeitspanne eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/202166

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/202166