Sitzung von Donnerstag, 19. März 2026, 18.00 Uhr
Stadtratssaal in der Burg
Anwesend sind 53 Mitglieder:
Achermann Brice, Augsburger Dana, Benz Raphael, Berclaz Cappelletti Pascale, Boly Kady, Briechle Dennis, Bucher Juliet, Buchhofer Kioutsoukis Stefan, Burri Rahel, Cacciabue Anna, Clauss Susanne, Comment Rachel, Corbaz Catherine, Demierre Patrick, Eggli Roland, Fritschi Lorenz, Gerber Andreas, Gloor Yannick, Heiniger Peter, Kilezi Ruth, Koller Levin, Lehmann Caroline, Leonarz Matilda, Magnin Nadia, Manzoni Bryan, Maurer Stefan, Michel Tamara, Moeschler Marie, Molina Franziska, Müller Bernhard, Müller Lukas, Paronitti Maurice, Rodriguez Ugolini Julian, Roquet Hervé, Rüber Stefan, Rüfenacht Michaël, Ryser Siri, Schiess Christophe, Schlup Katharina, Schlup Nina, Schneider Sandra, Schneider Veronika, Schultz Moema, Sprenger Titus, Stöcker Manuel, Stolz Joseline, Suter Daniel, Sutter Andreas, Tonon Ariane, Urweider Vera, Varrin Océane, Wassmann Leona, Weber Philippe
Entschuldigt abwesend:
Brault Julien, De Lorenzo Bryan, Hamdaoui Mohamed, Leuenberger Bernhard, Lindegger Reto, Meier Julian, Schüpbach Manuel
Vertretung des Gemeinderates:
Stadtpräsidentin Gonzalez Bassi Glenda
Gemeinderätinnen/Gemeinderat: Feurer Beat, Frank Lena, Pittet Natasha, Tanner Anna
Vorsitz: 1. Vizepräsidentin des Stadtrats Boly Kady
1. Ersatzwahl eines Mitglieds der Aufsichtskommission
Mitglied Leonarz Matilda SP
2. Änderung von Artikel 27 des Personalreglements vom 1. April 2026
Der Stadtrat von Biel,nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 28. Januar 2026, gestützt auf Art. 19 Abs. 1 Bst. a und Art. 42 Abs. 1 Bst. a der Stadtordnung vom 3. März 2024 (SGR 1.0-1), unter Vorbehalt des fakultativen Referendums, beschliesst:
1. Art. 27 des Personalreglements (SGR 1.5.3-1) wird wie folgt geändert:
Art. 27 Teuerung
1. Die individuellen Löhne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden jährlich nach Massgabe des Landesindexes der Konsumentenpreise an die Teuerung angepasst. Massgebend ist der Indexstand im November des Vorjahres. (unverändert)
2. Bei Deflation werden die Nominallöhne nicht gesenkt. (neu)
2. Die überparteiliche Motion 20230185 wird als erfüllt abgeschrieben.
3. Die Änderung tritt am 1. April 2026 in Kraft.
4. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug und der entsprechenden Publikation beauftragt.
3. Gewährung eines Darlehens von 3 000 000 Franken an die Stiftung für Betagtenwohnungen zur Sanierung von Liegenschaften
Der Stadtrat von Biel, nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 4. Februar 2026, gestützt auf Art. 44 Abs. 2 Bst. a in Verbindung mit Art. 95 Abs. 1 Bst. a der Stadtordnung vom 3. März 2024 (SGR 1.0-1), beschliesst:
1. Der Stiftung für Betagtenwohnungen werden folgende Darlehen gewährt:
a. Liegenschaften Ried 2 200 000 Franken über eine Laufzeit von 25 Jahren zum durchschnittlichen Zinssatz des verzinslichen Fremdkapitals;
b. Liegenschaft Scholl-Strasse 800 000 Franken über eine Laufzeit von 25 Jahren zum durchschnittlichen Zinssatz des verzinslichen Fremdkapitals
2. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt. Er wird ermächtigt, diese Kompetenz an die zuständige Direktion zu delegieren.
4. Freco-Gebäude, Bubenberg-Strasse 15 / Verpflichtungskredit für dringende Fassaden- und Dachsanierung
Der Stadtrat von Biel, nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 21. Januar 2026, gestützt auf Art. 44 Abs. 1 Bst. a der Stadtordnung vom 3. März 2024 (SRG 1.0-1) beschliesst:
1. Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Bericht des Gemeinderates vom 21. Januar 2026 betreffend «Freco-Gebäude, Bubenberg-Strasse 15 / Verpflichtungskredit für dringende Fassaden- und Dachsanierung».
2. Der Verpflichtungskredit Nr. 54000.0380 von 2 550 000 Franken für das Projekt «Freco-Gebäude, Bubenberg-Strasse 15 / Verpflichtungskredit für dringende Fassaden- und Dachsanierung» wird genehmigt.
3. Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
4. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Er wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, sofern sie den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat wird ermächtigt, diese Kompetenzen an die zuständige Direktion zu delegieren.
5. Kauf der Liegenschaft Mattenstrasse 133 zur Nutzung als Stadtarchiv / Verpflichtungskredite für den Erwerb und den vorläufigen Ausbau als provisorische Turnhalle
Der Stadtrat von Biel, nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 28.Januar 2026, gestützt auf Art. 44 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 19 Abs. 1 Bst. c der Stadtordnung vom 3. März 2024 (SGR 1.0-1), beschliesst:
1. Für den Kauf der Liegenschaft an der Mattenstrasse 133, inklusive Parzelle 9210, und den baulichen Anpassungen für das Provisorium Turnhalle werden folgende Verpflichtungskredite genehmigt:
a. einen Verpflichtungskredit Nr. 54000.0601 in der Höhe von 3 130 000 Franken für den Kauf der Liegenschaft an der Mattenstrasse 133 inkl. Parzelle 9210;
b. einen Verpflichtungskredit Nr. 54000.0602 in der Höhe von 760 000 Franken für die baulichen Anpassungen für das Provisorium Turnhalle.
2. Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt und wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern vorzunehmen. Er wird ermächtigt, diese Kompetenzen an die zuständigen Direktionen zu delegieren.
4. Der Gemeinderat wird beauftragt, dem Stadtrat jeweils zur gegebenen Zeit ein Projekt für das Provisorium für das Gebäude der Stadtbibliothek und für die schlussendliche Nutzung als Stadtarchiv zu unterbreiten.
Gemeindereferendum
Der Beschluss unter Punkt 2 ist der Volksabstimmung zu unterbreiten, sofern es mindestens 5% der in Gemeindesachen Stimmberechtigten innert 60 Tagen seit der Publikation verlangen. Das Referendum ist bei der Stadtkanzlei Biel, Mühlebrücke 5, 2502 Biel einzureichen.
Parlamentssekretariat