Kantonale Behörden
Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren

Planvorlage der Verkehrsbetriebe Biel (VB) betreffend Elektrifizierung Quartier Bözingen

Gemeinde

Biel

Gesuchstellerin

Verkehrsbetriebe Biel (VB)

Gegenstand

Das vorliegende Plangenehmigungsgesuch beinhaltet im Wesentlichen die Elektrifizierung bzw. Erweiterung der Trolleybus-Fahrleitungsanlage im Quartier Bözingen entlang der Solothurnstrasse, Roger-Federer-Allee und Zürichstrasse und den Bau einer neuen Gleichrichterstation für deren Stromversorgung. Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.

Verfahren

Das Plangenehmigungsverfahren richtet sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021), soweit das Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 (EBG; SR 742.101) nicht davon abweicht. Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV).

Öffentliche Auflage

Die Planunterlagen können vom 20. Januar 2025 bis 18. Februar 2025 während den ordentlichen Öffnungszeiten an folgenden Stellen eingesehen werden:

·       Stadtplanung, Zentralstrasse 49, 2501 Biel

Aussteckung

Die durch das geplante Werk bewirkten Veränderungen werden während der Auflagefrist im Gelände ausgesteckt und die Hochbauten werden profiliert (z.B. Terrainveränderungen, Rodungen, Rechtserwerb etc.).

Einsprachen

Wer nach den Vorschriften des VwVG Partei ist, kann während der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde Einsprache erheben.

Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über die Enteignung vom 20. Juni 1930 (EntG; SR 711) Partei ist, kann während der Auflagefrist sämtliche Begehren nach Art. 33 EntG geltend machen (Einsprachen gegen die Enteignung; Begehren nach den Art. 7 – 10 EntG; Begehren um Sachleistung nach Art. 18 EntG; Begehren um Ausdehnung der Enteignung nach Art. 12 EntG; die geforderte Enteignungsentschädigung nach Art. 16 und 17 EntG).

Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter davon ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).

Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen II, 3003 Bern eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen

Einwände betreffend die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen (Art. 18c Abs. 2 EBG).

Enteignungsbann

Mit der Zustellung der persönlichen Anzeige oder des Enteignungsgesuchs an den zu Enteignenden dürfen ohne Zustimmung des Enteigners keine die Enteignung erschwerenden rechtlichen oder tatsächlichen Verfügungen mehr getroffen werden (Art. 42 EntG). Für den aus dem Enteignungsbann entstehenden Schaden hat der Enteigner vollen Ersatz zu leisten (Art. 44 Abs. 1 EntG).

Bern, 15. Januar 2025

Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern und Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination des Kantons Bern, 3013 Bern

Verschiedenes
Erbenruf gemäss Art. 555 ZGB

Verstorbene Person: Freund Herbert Josef, 03.02.1944, von Österreich, verwitwet, wohnhaft gew. in 2502 Biel/Bienne, Badhausstrasse 19, ist am 09.03.2023 in Biel/Bienne BE verstorben.

An die unbekannten Erben des Verstorbenen ergeht ein Erbenruf gemäss Artikel 555 Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB).

Personen, die Anspruch auf die Erbschaft erheben, werden aufgefordert sich innert Jahresfrist seit der letztmaligen, dritten Publikation dieses Erbenrufs beim unterzeichnenden Notariat schriftlich zu melden. Der Meldung sind zivilstandsamtliche Ausweise beizulegen, welche die Erbberechtigung nachweisen. Sachdienliche Hinweise Dritter sind ebenfalls an das Notariat zu richten.

Erfolgt während dieser Frist keine Anmeldung, so fällt die Erbschaft unter Vorbehalt der Erbschaftsklage an die bekannten Erben (Nachkommen).

Erbberechtigte Personen, die auf die Erbschaft Anspruch haben, werden aufgefordert, sich innert Jahresfrist seit der letztmaligen Publikation bei der zuständigen Notarin zu melden. Dabei haben sie geeignete Dokumente vorzulegen, die ihre Erbenqualität ausweisen, andernfalls fallen sie beim Erbgang ausser Betracht.

Biel/Bienne, 17.12.2024

Die Beauftragte:
Häusermann + Partner AG
Isabelle Dettwiler, Notarin
Thomas-Wyttenbach-Strasse 2
2502 Biel/Bienne

Kehrichtabfuhr
Kehrichtabfuhr - Ihre nächsten Recyclingabfuhren:
Kreis 1: Mittwoch, 8. Januar 2025
Kreis 2: Mittwoch, 15. Januar 2025
Kreis 2: Mittwoch, 8. Januar 2025
Kreis 4: Mittwoch, 15. Januar 2025
Kreis 1: Mittwoch, 8. Januar 2025
Kreis 1: Donnerstag, 16. Januar 2025
Kreis 2: Freitag, 17. Januar 2025
Kreis 3: Montag, 13. Januar 2025
Kreis 4: Dienstag, 14. Januar 2025
Für zusätzliche Informationen konsultieren Sie bitte das Recyclinghandbuch und den Kehrichtabfuhrplan. Machen und helfen Sie mit!

Danke

INFRASTRUKTUR BIEL - Strasseninspektorat
Stadtrat
Auszug aus den Verhandlungen des Stadtrates

Auszug aus den Verhandlungen des Stadtrates
Sitzung vom Mittwoch, 18. Dezember 2024, 18.00 Uhr
Stadtratssaal in der Burg
Anwesend sind 50 Mitglieder:
Arnold Niels, Augsburger-Brom Dana, Boly Kady, Bord Pascal, Bourquin Francois, Briechle Dennis, Bucher Juliet, Celik Pir Chè, Clauss Susanne, De Maddalena Daniela, Eggli Roland, Francescutto Luca, Gerber Andreas, Gloor Yannick, Heiniger Peter, Kilezi Ruth, Lehmann Caroline, Leuenberger Bernhard, Loderer Benedikt, Magnin Nadia, Meier Julian, Moeschler Marie, Molina Franziska, Müller Lukas, Paronitti Maurice, Rindlisbacher Hugo, Rodriguez Ugolini Julian, Rüber Stefan, Scheuss Urs, Schiess Christophe, Schlup Nina, Scherrer Jürg, Schneider Sandra, Schneider Veronika, Schor Alfred, Sprenger Titus, Steinmann Alfred, Stocker Julien, Stolz Joseline, Suter Daniel, Sutter Andreas, Sutter Liane Sina, Tanner Anna, Tennenbaum Ruth, Torriani Latscha Isabelle, van der Meer Marion, Varrin Océane, Weber Philippe, Wendling Cécile, Wiederkehr Martin.
Entschuldigt abwesend:
Cacciabue Anna, Hamdaoui Mohamed, Koller Levin, Maurer Stefan, Oberle Fabio, Roquet Hervé, Roth Myriam, Tonon Ariane, Wächter Olivier, Zumstein Joël
Vertretung des Gemeinderates:
Stadtpräsident Fehr Erich
Gemeinderätinnen/Gemeinderat Feurer Beat, Frank Lena, Gonzalez Bassi Glenda, 
Pittet Natasha
Entschuldigt abwesend:
-
Vorsitz:
Stadtratspräsident Loderer Benedikt 
Sitzung vom Donnerstag, 19. Dezember 2024, 18.00 Uhr
Stadtratssaal in der Burg
Anwesend sind 52 Mitglieder:
Arnold Niels, Augsburger-Brom Dana, Boly Kady, Bord Pascal, Bourquin Francois, Briechle Dennis, Bucher Juliet, Clauss Susanne, De Maddalena Daniela, Eggli Roland, Francescutto Luca, Hamdaoui Mohamed, Heiniger Peter, Kilezi Ruth, Lehmann Caroline, Leuenberger Bernhard, Loderer Benedikt, Magnin Nadia, Maurer Stefan, Meier Julian, Moeschler Marie, Molina Franziska, Müller Lukas, Oberle Fabio, Paronitti Maurice, Rindlisbacher Hugo, Rodriguez Ugolini Julian, Roquet Hervé, Rüber Stefan, Scheuss Urs, Schiess Christophe, Schlup Nina, Scherrer Jürg, Schneider Sandra, Schneider Veronika, Schor Alfred, Sprenger Titus, Steinmann Alfred, Stocker Julien, Stolz Joseline, Suter Daniel, Sutter Andreas, Sutter Liane Sina, Tanner Anna, Tennenbaum Ruth, Torriani Latscha Isabelle, van der Meer Marion, Varrin Océane, Wächter Olivier, Weber Philippe, Wendling Cécile, Wiederkehr Martin Entschuldigt abwesend:
Cacciabue Anna, Celik Pir Chè, Gerber Andreas, Gloor Yannick, Koller Levin, Roth Myriam, Tonon Ariane, Zumstein JoëlVertretung des Gemeinderates:
Stadtpräsident Fehr Erich
Gemeinderätinnen/Gemeinderäte Feurer Beat, Frank Lena, Gonzalez Bassi Glenda, 
Pittet Natasha
Entschuldigt abwesend:
-
Vorsitz:
Stadtratspräsident Loderer Benedikt 
1. Personalreglement per 01.01.2025
Der Stadtrat von Biel, nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 16. Oktober 2024, gestützt auf Art. 40 Absatz 1 Ziffer 1 Buchstabe i der Stadtordnung vom 9. Juni 1996 (SGR 1.0-1), beschliesst:
1. Das Personalreglement (SGR 1.5.3-1) wird wie folgt geändert:
Art. 3 Abs. 1 Bst. a
a. einen Ausschuss für Gleichstellung und Diversität in der Stadtverwaltung.
Art. 6 Abs. 4
4 Für privatrechtlich angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten die Bestimmungen des Arbeitsvertrags, des Schweizerischen Obligationenrechts und der weiteren Gesetzgebung über das privatrechtliche Arbeitsverhältnis. Der Gemeinderat kann in einer Verordnung gewisse Bestimmungen des Personalrechts der Stadt Biel zusätzlich oder anstelle der privatrechtlichen Bestimmungen anwendbar erklären.
Art. 10 Abs. 4 (neu)
4 Die für die Anstellung zuständige Stelle kann in besonderen Fällen die Anstellung davon abhängig machen, dass die Tauglichkeit einer Bewerberin oder eines Bewerbers für die vorgesehene Tätigkeit vor Abschluss des Arbeitsvertrags durch eine Vertrauensärztin oder einen Vertrauensarzt abgeklärt wird.
Art. 13 Abs. 1
1 Der Stadtrat ernennt die Generalsekretärin oder den Generalsekretär des Parla-mentssekretariats. Das Stadtratsbüro ernennt die weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Antrag der Generalsekretärin oder des Generalsekretärs.
Art. 30 Abs. 2
2 Die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner der Mutter, die oder der im Falle einer Geburt Anspruch auf Leistungen gemäss der Gesetzgebung über den Erwerbsersatz hat, hat Anspruch auf 20 Tage bezahlten Urlaub. Sie oder er kann den Urlaub nach ihrer oder seiner Wahl während der Dauer des gesetzlichen Mutterschaftsurlaubs oder direkt anschliessend daran beziehen.
2. Die Teilrevision tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug dieser Beschlüsse, insbesondere dem Erlass der notwendigen Ausführungsvorschriften, beauftragt. Er wird ermächtigt, diese Kompetenz an die zuständige Direktion zu delegieren.
2. Henri-Dunant-Strasse 6–12 und 14–16; Verlängerung der Baurechte auf Biel-Grundbuchblatt Nr. 8963 und 959 der Wohnbaugenossenschaft Friedheim
Der Stadtrat von Biel beschliesst nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 16. Oktober 2024, gestützt auf Art. 39 Abs. 1 Bst. c der Stadtordnung vom 9. Juni 1996 (SGR 1.0-1):
1. Das Baurecht Biel Grundbuchblatt Nr. 8988 im Halte von 2913 m2 wird gemäss Baurechtsvertrag vom 17. Mai 2024 Urschrift Nr. 14 142 von Notar Daniel Graf um 30 Jahre bis zum 31. Dezember 2054 verlängert wie folgt:
a) Der verzinsbare Landwert wird auf CHF 532.14 pro m2 (gerundet) resp. der Anfangskapitalwert auf CHF 1'550’125.00 festgelegt.
b) Der Anfangszinssatz wird auf 2.00 % festgelegt, was einem kapitalisierten Baurechtszins von CHF 31’002.50 pro Jahr entspricht.
Der aus dem Geschäft resultierende Buchgewinn in der Höhe von CHF 664’339.00 wird der Spezialfinanzierung Konto 29300.2200 «Buchgewinne aus Liegenschaften des Finanzvermögens» gutgeschrieben. 
2. Das Baurecht Biel Grundbuchblatt Nr. 8997 im Halte von 1’591 m2 wird gemäss Baurechtsvertrag vom 17. Mai 2024 Urschrift Nr. 14 143 von Notar Daniel Graf um 30 Jahre bis zum 31. Dezember 2054 verlängert wie folgt:
a) Der verzinsbare Landwert wird auf CHF 519.83 pro m2 (gerundet) resp. der Anfangskapitalwert auf CHF 827 050.00 festgelegt.
b) Der Anfangszinssatz wird auf 2.00 % festgelegt, was einem kapitalisierten Baurechtszins von CHF 16’541.00 pro Jahr entspricht.
Der aus dem Geschäft resultierende Buchgewinn in der Höhe von CHF 354’450.00 wird der Spezialfinanzierung Konto 29300.2200 «Buchgewinne aus Liegenschaften des Finanzvermögens» gutgeschrieben.
3. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Er wird ermächtigt, diese Kompetenz an die zuständige Direktion zu delegieren.
3. Bereich Migration der Einwohner- und Spezialdienste / Laufender Reorganisationsprozess / Zwei Nachkredite / Abschreibung von parlamen-tarischen Vorstössen
Der Stadtrat von Biel, nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 16. Oktober 2024, gestützt auf Art. 39 Abs. 1 Bst. a der Stadtordnung vom 9. Juni 1996 (SGR 1.0-1) in Verbindung mit Art. 43 der Geschäftsordnung des Stadtrates von Biel vom 11. Dezember 1996, (SGR 1.5.1-1), beschliesst:
1. Für die Finanzierung der Personalressourcen zur Bewältigung des Tagesgeschäfts im Bereich Migration der Einwohner- und Spezialdiensten im Übergangsjahr 2025 wird unter Vorbehalt der Genehmigung des Budgets 2025 ein Nachkredit zum Budget 2025 im Umfang von CHF 1'104’000 genehmigt. 
2. Für die Finanzierung einer Taskforce für den Abbau des Backlog im Bereich Migration der Einwohner- und Spezialdiensten wird unter Vorbehalt der Genehmigung des Budgets 2025 ein Nachkredit zum Budget 2025 im Umfang von CHF 1'000’000 genehmigt. 
3. Der Gemeinderat erstattet dem Stadtrat bis Ende 2025 Bericht über den erfolgten Abbau des Backlog von 1400 Dossiers und einen weiteren zur Umsetzung des zu realisierenden Massnahmenpakets und zum Abschluss der Reorganisation.
4. Folgende parlamentarische Vorstösse werden abgeschrieben:
- Dringliches überparteiliches Postulat 20160274, Jeremias Ritter, GLP, Ruth Tennenbaum, Passerelle, Reto Gugger BDP, Andreas Sutter, BVP, «Terminverein-barung beim Einwohnerdienst»
- Dringliche überparteiliche Motion 20210045, Tanner Anna, SP, Tennenbaum Ruth, PAS, Stolz Joseline PSR, Gurtner-Oesch Sandra, GLP, Pittet Natasha, PRR, Roth Myriam, Grüne, «Dringende Massnahmen zur rechtzeitigen Behandlung von Verlängerungsgesuchen von Aufenthaltsbewilligungen»
- Dringliches überparteiliches Postulat 20220065, Tanner Anna, SP, Tennenbaum Ruth, PAS, Stolz Joseline, PSR, Roth Myriam, Grüne, Pittet Natasha, PRR, «Bericht über Massnahmen zur rechtzeitigen Behandlung von Verlängerungsgesuchen von Aufenthaltsbewilligungen»
5. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt und ermächtigt, diese Kompetenz an die zuständige Direktion zu delegieren. 
4. Automatisches Veloverleihsystem für die Stadt Biel / Verpflichtungskredit Nr. 52000.0072 / Abrechnung
Der Stadtrat von Biel, nach Kenntnisnahme des Berichts des Gemeinderates vom 16. Oktober 2024, gestützt auf Art. 40 Abs. 1 Ziff. 4 Bst. d der Stadtordnung vom 9. Juni 1996 (SGR 1.0-1), beschliesst:
1. Die Abrechnung des Verpflichtungskredits 52000.0072 «Automatisches Veloverleihsystem für die Stadt Biel» wird genehmigt.
5. Veloverleihsystem – neuer Leistungsvertrag 2025-2027 mit der PubliBike AG
Der Stadtrat von Biel, nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 18. September 2024, gestützt auf Art. 39 Absatz 1 Bst. e der Stadtordnung vom 9. Juni 1996 (SGR 1.0-1), beschliesst:
1. Der Leistungsvertrag mit der PubliBike AG, gültig vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2027, wird genehmigt. 
2. Er genehmigt für den Unterhalt und Betrieb des Veloverleihsystems Velospot den Verpflichtungskredit Nr. 17000.363500000 in der Höhe von CHF 585’000.00 in der Erfolgsrechnung zu Lasten der Spezialfinanzierung öffentlicher Verkehr (Nr. 29300.1700) und gibt diesen sofort frei. 
3. Der Prüfauftrag Nr. 170-1/Substance 2030 (Verzicht auf eine Subventionierung des Veloverleihsystems) wird von der Geschäftskontrolle als erfüllt abgeschrieben.
6. Zentralplatz / Sanierung und Teilersatzneubau der Brücke über den Schüss-kanal / Realisierung / Verpflichtungskredit
Der Stadtrat von Biel, nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 30. Oktober 2024, gestützt auf Art. 39 Abs. 1 Bst. a in Verbindung mit Art. 14. Abs. 1 Bst. a der Stadtordnung vom 9. Juni 1996 (SGR 1.0-1), beschliesst:
1. Genehmigt werden unter Vorbehalt des fakultativen Referendums: 
1.1 Ein Verpflichtungskredit Nr. 56000.0425 von CHF 3'250’000 für den Ersatz des Brückenteils unter dem öffentlichen Platz (im Verwaltungsvermögen).
1.2 Ein Verpflichtungskredit in der Erfolgsrechnung 343000000.22000 für die Jahre 2024 bis 2027 in der Höhe von CHF 1'300’000 Franken für die Sanierungsarbeiten der Brücke unterhalb des Restaurants Arcade (im Finanzvermögen).
2. Teuerungsbedingte Mehraufwendungen sowie Mehrkosten in Folge der Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes gelten als genehmigt.
3. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Er wird ermächtigt, notwendige und zweckmässige Projektänderungen, welche den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern, vorzunehmen. Der Gemeinderat wird ermächtigt, diese Kompetenz an die zuständige Direktion zu delegieren.
Gemeindereferendum
Der unter Punkt 6 stehenden Beschluss ist der Volksabstimmung zu unterbreiten, sofern dies mindestens 5% der in Gemeindesachen Stimmberechtigten innert 60 Tagen seit der Publikation verlangen. Das Referendum ist bei der Stadtkanzlei Biel, Mühlebrücke 5, 2502 Biel einzureichen.
Ratssekretariat

Polizeiwesen
Vorübergehende Verkehrsmassnahmen und Informationen - First Friday 2025

Daten:
07. Februar 2025
07. März 2025
04. April 2025
02. Mai 2025
06. Juni 2025
04. Juli 2025
05. September 2025
03. Oktober 2025
07. November 2025
05. Dezember 2025

Verkehrsbeschränkung gestützt auf Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 19.12.1958.

Jeweils von 17.00 Uhr bis 23.00 Uhr, sind die Ober-, Schmieden- und Untergasse für den motorisierten Verkehr gesperrt.

Die erforderlichen Signale werden gut sichtbar aufgestellt. Widerhandlungen gegen diese Verkehrsbeschränkung werden im Ordnungsbussenverfahren bzw. gemäss Art. 90 SVG, geahndet.

Es wird empfohlen, mit dem öffentlichen Verkehr zur Veranstaltung anzureisen. 
Der Anlass dauert jeweils von 18.00 bis 22.00 Uhr. 

Personen, die den First Friday besuchen, sind angehalten, Rücksicht auf die Bewohnerinnen und Bewohner der Altstadt zu nehmen.

Bei Fragen zum Anlass:
info@firstfriday.ch oder am First Friday ab 18.00 Uhr persönlich in der Römerquelle.

Polizeiinspektorat Biel Verkehrslenkung / Veranstaltungen und öffentlicher Grund

Polizeiwesen
Wochenmarkt auf dem Burg- und dem Brunnenplatz

Auf Wunsch der Marktfahrerinnen und Marktfahrer fällt der Wochenmarkt (Gemüsemarkt) am Donnerstag während den Monaten Januar, Februar und März 2025 aus.

Wir bitten die Marktbesucherinnen und Marktbesucher, von dieser vorübergehenden Änderung Kenntnis zu nehmen.

Polizeiinspektorat / Marktpolizei

Bevölkerung
Ausländerrechtlicher Bescheid: Nichteintreten auf Gesuch um Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung

Betrifft: Biel

Angaben zur Person
Name, Vorname:
REY MARTINEZ, Jose Manuel
Nationalität: Spanien
Geburtsdatum: 18.02.1982
Wohnort: Unbekannt
Letzte bekannte Adresse: General-Dufour-Strasse 86, 2502 Biel

Die Abteilung Öffentliche Sicherheit, Dienststelle Einwohner- und Spezialdienste, Bereich Migration der Stadt Biel, verfügt:

  1. Auf das Gesuch um Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung von Herrn REY MARTINEZ wird nicht eingetreten;

Die vollständige Verfügung kann vom Betroffenen oder Personen, die ihn vertreten, bei der Dienststelle Einwohner- und Spezialdienste, Bereich Migration, Neuengasse 28, 2501 Biel angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 62 ff. VRPG binnen 30 Tagen seit Eröffnung bei der Rechtsabteilung der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern, Beschwerde erhoben werden. Diese muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismittel, eine Begründung sowie die Unterschrift enthalten. Sie ist in zwei Exemplaren einzureichen und die angefochtene Verfügung ist beizulegen.

Einwohner- und Spezialdienste / Bereich Migration

Baupublikationen
Baugesuch Nr.: 26'041 (eBau Nr.: 2024-18864 / 214358)

Bauherrschaft: SBB AG Immobilien Bewirtschaftung, Trüsselstrasse 2, 3000 Bern 65 und SBB AG Immobilien Bewirtschaftung Mitte, Trüsselstrasse 2, 3000 Bern 65

Projektverfasser: Ehrenbold Schudel Architektur, Lerberstrasse 31, 3013 Bern

Bauvorhaben: Bahnhof: Nutzungsoptimierung und Anpassung Lüftungsanlage Grundausbau

Standort: Biel, Bahnhofplatz 4, Parzelle Nr. 25007

Zone: Eisenbahnareal

Schutzobjekt: K-Objekt (schützenswert, Vertrag vom 30.06.1993, in der Baugruppe T – Biel/Bienne, Bahnhofquartier)

Gewässerschutz: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 6. Februar 2025

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Aufgelegte Dossiers dieser Gemeinde können öffentlich unter diesem Link während der definierten Zeitspanne eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/214358

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Baupublikationen
Baugesuch Nr.: 26'049 (eBau Nr.: 2024-19268 / 214138)

Bauherrschaft: Müve Biel-Seeland AG, Portstrasse 40, 2503 Biel

Projektverfasser: Weber + Brönnimann AG, Knettnauweg 3, 2560 Nidau und eicher + pauli Biel AG, Nidaugasse 35, 2502 Biel

Bauvorhaben: Erweiterung der Fernwärmeleitung

Standort: Biel, Emile-Ganguillet-Weg, Parzelle Nr. 7543 / Nidau, Grenzstrasse, Parzelle Nr. 772

Zone: Öffentlicher Verkehrsraum (Biel), Verkehrszone (Nidau)

Gewässerschutz: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 10. Februar 2025

Auflagestelle:
-   Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 –            11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.
-   Stadt Nidau, Schulgasse 2, 2560 Nidau

Aufgelegte Dossiers dieser Gemeinde können öffentlich unter diesem Link während der definierten Zeitspanne eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/214138

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Baupublikationen
Baugesuch Nr. 2445/372 (eBau Nr. 2024-18727 / 215505)

Gesuchsteller: Patricia und Christian Steinmann Szepessy, Burgerweg 34, 2532 Magglingen

Projektverfasser: Wahlirüfli Architekten und Raumplaner AG, Dammweg 3, 2502 Biel

Standort: Burgerweg 34, 2532 Magglingen, Parzelle Nr. 12

Bauvorhaben: Sanierung und Umbau Bauernhaus in einem Wohnhaus mit zwei Wohnungen, Ersatz des Holzunterstandes

Zonenplan: Kernzone B

Ausnahmen: Art. 67 BauV (Nichteinhalten der Mindestraumhöhe), Art. 47 BR Evilard (Überschreiten der maximalen Gebäudelänge) und Art. 80 SG und Art. 16 BR Evilard (Unterschreiten des Strassenabstandes) in Anwendung von Art. 26 BauG und Art. 81 SG

Gewässerschutz: Gewässerschutzbereich Au. Massnahmen: Ableitung Abwasser in die bestehende öffentliche Kanalisation mit Anschluss an die ARA Biel

Auflage- und Einsprachefrist: 7. Februar 2025

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Evilard, route Principale 37, 2533 Evilard

Aufgelegte Dossiers können öffentlich unter diesem Link während der definierten Zeitspanne eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20716

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG26056 (eBau Nr. 2024-19766 / 203951)

Gesuchsteller: Kelly Maldonado und Marco Landry, Mettstrasse 28, 2503 Biel/Bienne
Projektverfasser: Kelly Maldonado und Marco Landry, Mettstrasse 28, 2503 Biel/Bienne
Standort: Mettstrasse 28, 2503 Biel, Parzelle Nr. 10290
Bauvorhaben: Umnutzung eines Einfamilienhauses in eine Kindertagesstätte
Zoneplan: Bauzone 3, Mischzone B
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: GWS-Zone üB, Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA
Auflage- und Einsprachefrist: 06.02.2025
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.
Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden.

Baupublikationen
Baupublikation

Gemeinde Leubringen / Magglingen

eBau-Nr. / Baugesuch-Nr.: 2024-17296/208351; 2442/372

Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Alexandre Rouge, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern

Projektverfasserin: Cablex AG, Tannackerstrasse 7, 3073 Gümligen

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Aufschaltung Korrekturfaktor mit Mobilfunkstandard 5G / EVID ohne Änderungen an der Mobilfunkanlage.

Standort/Parzelle/Nutzungszone/Koordinaten: Leubringen; Route Principale 37; Parzelle Nr. 341; Überbauungsordnung "Dorfzentrum", Zone für öffentliche Nutzung ZöN E Gemeindeverwaltung;
Koordinaten 2´584´764/ 1´222´047

Schutzobjekt: Baugruppe A

Gewässerschutz: Gewässerschutzbereich Au

Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 7. Februar 2025

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Leubringen / Magglingen, Bauverwaltung, Route Principale 37, 2533 Leubringen

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6 Postfach 304, 2560 Nidau

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

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Commune Municipale d’Evilard / Macolin

eBau no / Demande n°: 2024-17296/208351; 2442/372

Maître de l'ouvrage: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Alexandre Rouge, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern

Auteur du projet: Cablex AG, Tannackerstrasse 7, 3073 Gümligen

Projet de construction: Demande de permis de construire a posteriori: Application d'un facteur de correction destiné à la téléphonie mobile 5G / EVID sans modification de l'installation de téléphonie mobile.

Lieu/Parcelle/Plan de zones/Coordonnées planimétriques: Evilard; Route Principale 37; parcelle no  341; plan du quartier « Centre du village », zone affectée à des besoins publics E administration communale; coordonnées planimétriques 2´584´764/ 1´222´047

Objet protégé: Ensemble bâti A

Protection des eaux: Secteur de protection des eaux Au

Délai de dépôt public et d'opposition: jusqu'à 7 février 2025

Lieu du dépôt: Administration des constructions d’Evilard / Macolin, route Principale 37, 2533 Evilard

Envoi des oppositions: Préfecture de Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, case postale 304, 2560 Nidau

La suite de l'indication des voies de droit se trouve à la fin des avis de construction. Elle est valable pour cette demande de permis de construire.

Préfecture de Biel/Bienne

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG25918 (eBau Nr. 2024-9810 / 215616)

Gesuchsteller: Rulki AG, p.A. UDRO Bau und Planungs AG, Florastrasse 30, 2502 Biel
Projektverfasser: UDRO Bau- und Planungs AG, Florastrasse 30, 2502 Biel
Standort: Oberer Quai 26/28, 2503 Biel, Parzelle Nr. 2163, 2162
Bauvorhaben: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Ladenlokal im Erdgeschoss
Zonenplan: Bauzone K (Kleinbauten) (im Hof), Bauzone 4 (innerhalb der Baulinien), Geschlossene Bauweise (innerhalb der Baulinien), Zusatzgeschoss zulässig (innerhalb der Baulinien), Mischzone B
Gebiet mit Wohnnutzungsanteil, min. 50%
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: GWS-Zone üB, Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA
Auflage- und Einsprachefrist: 16.01.2025
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel,
5. Stock. Akteneinsicht: Mo–Fr: 08.00–11.45 und 14.00–16.30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di–Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.
Die Abteilung Stadtplanung ist während den Feiertagen vom 24.12.2024 bis und mit 05.01.2025 geschlossen.
Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500
Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich für die gedruckte Version am Ende der Baupublikationen und für die Online-Version am Anfang der Seite und gilt für dieses Bauchgesuch.

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG25917 (eBau Nr. 2024-9808 / 196785)

Gesuchsteller: Rulki AG, p.A. UDRO Bau und Planungs AG, Florastrasse 30, 2502 Biel
Projektverfasser: UDRO Bau- und Planungs AG, Florastrasse 30, 2502 Biel
Standort: Oberer Quai 26 und 28, 2503 Biel, Parzelle Nr. 2162, 2163
Bauvorhaben: Abbruch Mehrfamilienhaus
Zonenplan: Bauzone K (Kleinbauten) (im Hof), Bauzone 4 (innerhalb der Baulinien), Geschlossene Bauweise (innerhalb der Baulinien), Zusatzgeschoss zulässig (innerhalb der Baulinien), Mischzone B, Gebiet mit Wohnnutzungsanteil, min. 50%
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: GWS-Zone üB, Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA
Auflage- und Einsprachefrist: 16.01.2025
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo–Fr: 08.00–11.45 und 14.00–16.30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di–Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.
Die Abteilung Stadtplanung ist während den Feiertagen vom 24.12.2024 bis und mit 05.01.2025 geschlossen.
Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500
Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich für die gedruckte Version am Ende der Baupublikationen und für die Online-Version am Anfang der Seite und gilt für dieses Bauchgesuch.

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG25985 (eBau Nr. 2023-22467 / 84820)

Gesuchsteller: HARTING AG Biel, Leugenestrasse 10, 2504 Biel
Projektverfasser: Burckhardt Architektur AG, Laupenstrasse 18a, 3001 Bern
Standort: Leugenestrasse 10, 2504 Biel, Parzellen Nrn. 9703, 11392 und 11393
Bauvorhaben: Die Publikation betrifft die Ergänzung/Änderung des Baugesuchs BG25985, welches bereits am 24.09.2024 und 01.10.2024 publiziert wurde. Die Ergänzung betrifft das Ausnahmegesuch für Eingriffe in Hecken und Feldgehölze. Das im September 2024 publizierte Vorhaben betrifft die Erweiterung des Produktionsgebäudes nach Osten für Dreh-, Galvanik- und Lagereinrichtungen, die Verlängerung der Leugenestrasse und die Neugestaltung der Parkplätze und der Umgebung.
Zonenplan: Überbauungsplan mit Sonderbauvorschriften «Bözingenfeld-Ost» vom 10.07.1987, Arbeitszone
Umweltverträglichkeitsprüfung: Für vorliegendes Vorhaben ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Die diesbezüglichen Unterlagen liegen den Auflageakten bei.
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme(n): Ausnahmebewilligung für Eingriffe in Hecken und Feldgehölze nach Art. 18 Abs. 1bis und 1ter des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz, Art. 18 Abs. 1 lit. g des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel sowie Art. 27 des kantonalen Naturschutzgesetzes
Gewässerschutz: GWS-Zone Au, Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA
Auflage- und Einsprachefrist: 17.01.2025
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo–Fr: 08.00–11.45 und 14.00–16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di–Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.
Die Abteilung Stadtplanung ist während den Feiertagen vom 24.12.2024 bis und mit 05.01.2025 geschlossen.
Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500
Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich für die gedruckte Version am Ende der Baupublikationen und für die Online-Version am Anfang der Seite und gilt für dieses Bauchgesuch.

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG25937 (eBau Nr. 2022-1473 / 80722)

Gesuchsteller: Mefail et Sevdije Medjiti, Meienriedweg 17, 2504 Biel
Projektverfasser: ARCHES 2000 SA, route de la Mandchourie 23, 2800 Delémont
Standort: Meienriedweg 17, 2504 Biel, Parzelle Nr. 7322
Bauvorhaben: Nutzungsänderung eines Teils des Untergeschosses von Garagen und Kellern in eine 3-Zimmer-Wohnung
Zonenplan: Bauzone 2, Gebäudelänge / Gebäudetiefe, generell 16/12, Mischzone A, Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 40%
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: GWS-Zone üB, Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA
Auflage- und Einsprachefrist: 16.01.2025
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo–Fr: 08.00–11.45 und 14.00–16.30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di–Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.
Die Abteilung Stadtplanung ist während den Feiertagen vom 24.12.2024 bis und mit 05.01.2025 geschlossen.
Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500
Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich für die gedruckte Version am Ende der Baupublikationen und für die Online-Version am Anfang der Seite und gilt für dieses Bauchgesuch.

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG25745 (eBau Nr. 2023-19241 / 214248)

Gesuchsteller: Iskandar sàrl, rue du Général-Dufour 8, 2502 Bienne
Projektverfasser: Iskandar sàrl, rue du Général-Dufour 8, 2502 Bienne
Standort: General-Dufour-Strasse 8, 2502 Biel, Parzelle Nr. 1725
Bauvorhaben: Umnutzung einer Bäckerei in ein Take-away
Zonenplan: Bauzone 2, Bauzone 6, Geschlossene Bauweise I mit Hofbauweise, Mischzone B, Gebiet mit Erdgeschossbestimmungen, Öffentlicher Verkehrsraum
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: GWS-Zone UB, Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA
Auflage- und Einsprachefrist: 16.01.2025
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo–Fr: 08.00–11.45 und 14.00–16.30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di–Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.
Die Abteilung Stadtplanung ist während den Feiertagen vom 24.12.2024 bis und mit 05.01.2025 geschlossen.
Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500
Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikation und gilt für dieses Bauchgesuch.

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG25989 (eBau Nr. 2024-15326 / 216911)

Gesuchsteller: Scarlett Hintermeister, Hummelbergstrasse 42, 8645 Jona
Projektverfasser: Kurt + Kurt Architektur GmbH, Ramon Kurt, Tiefackerstrasse 78, 3147 Mittelhäusern
Standort: Blumenrain 19, 2503 Biel, Parzelle Nr. 7234
Bauvorhaben: Wohnraumerweiterung von Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus und Neuerschliessung Parkplätze
Zonenplan: Bauzone 3, Mischzone A, Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 30%
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: GWS-Zone UB, Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 16.01.2025
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock.
Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung. Die Abteilung Stadtplanung ist während den Feiertagen vom 24.12.2024 Mittag bis 05.01.2025 geschlossen.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden.
Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich für die gedruckte Version am Ende der Baupublikationen und für die Online-Version am Anfang der Seite. Diese gilt für dieses Baugesuch.

Verschiedenes
Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen

Gemeinde: Biel/Bienne
Standort: 2504 Biel/Bienne

Öffentliche Planauflage

für: S-0110396.3

Unterwerk Mett

- Neubau eines zusätzlichen 132/50 kV Transformators inkl. neuem Standplatz auf der Parzelle 4844 der Gemeinde Huttwil

- Erweiterung der 132 kV GIS und der 50 kV Schaltanlage

Koordinaten: 2558221/ 1222374

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die BKW Energie AG, Galgenfeldweg 18, 3006 Bern

im Namen der BKW Energie AG, Viktoriaplatz 2, 3013 Bern

das oben erwähnte Plangenehmigungsgesuch eingereicht.

Die Gesuchunterlagen betreffend das Projekt werden vom 08. Januar 2025 bis zum 06. Februar 2025 in der Stadtverwaltung Biel, Mühlebrücke 5, 2502 Biel, öffentlich aufgelegt.

Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf

auf https://esti-consultation.ch/pub/4726/2cd0651d online zur Einsicht zur Verfügung.

Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).

Verschiedenes
Erbenruf gemäss Art. 555 ZGB

Verstorbene Person: Freund Herbert Josef, 03.02.1944, von Österreich, verwitwet, wohnhaft gew. in 2502 Biel/Bienne, Badhausstrasse 19, ist am 09.03.2023 in Biel/Bienne BE verstorben.

An die unbekannten Erben des Verstorbenen ergeht ein Erbenruf gemäss Artikel 555 Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB).

Personen, die Anspruch auf die Erbschaft erheben, werden aufgefordert sich innert Jahresfrist seit der letztmaligen, dritten Publikation dieses Erbenrufs beim unterzeichnenden Notariat schriftlich zu melden. Der Meldung sind zivilstandsamtliche Ausweise beizulegen, welche die Erbberechtigung nachweisen. Sachdienliche Hinweise Dritter sind ebenfalls an das Notariat zu richten.

Erfolgt während dieser Frist keine Anmeldung, so fällt die Erbschaft unter Vorbehalt der Erbschaftsklage an die bekannten Erben (Nachkommen).

Erbberechtigte Personen, die auf die Erbschaft Anspruch haben, werden aufgefordert, sich innert Jahresfrist seit der letztmaligen Publikation bei der zuständigen Notarin zu melden. Dabei haben sie geeignete Dokumente vorzulegen, die ihre Erbenqualität ausweisen, andernfalls fallen sie beim Erbgang ausser Betracht.

Biel/Bienne, 17.12.2024

Die Beauftragte:
Häusermann + Partner AG
Isabelle Dettwiler, Notarin
Thomas-Wyttenbach-Strasse 2
2502 Biel/Bienne