Auszug aus den Verhandlungen des Stadtrates
Sitzung vom Mittwoch, 18. Dezember 2024, 18.00 Uhr
Stadtratssaal in der Burg
Anwesend sind 50 Mitglieder:
Arnold Niels, Augsburger-Brom Dana, Boly Kady, Bord Pascal, Bourquin Francois, Briechle Dennis, Bucher Juliet, Celik Pir Chè, Clauss Susanne, De Maddalena Daniela, Eggli Roland, Francescutto Luca, Gerber Andreas, Gloor Yannick, Heiniger Peter, Kilezi Ruth, Lehmann Caroline, Leuenberger Bernhard, Loderer Benedikt, Magnin Nadia, Meier Julian, Moeschler Marie, Molina Franziska, Müller Lukas, Paronitti Maurice, Rindlisbacher Hugo, Rodriguez Ugolini Julian, Rüber Stefan, Scheuss Urs, Schiess Christophe, Schlup Nina, Scherrer Jürg, Schneider Sandra, Schneider Veronika, Schor Alfred, Sprenger Titus, Steinmann Alfred, Stocker Julien, Stolz Joseline, Suter Daniel, Sutter Andreas, Sutter Liane Sina, Tanner Anna, Tennenbaum Ruth, Torriani Latscha Isabelle, van der Meer Marion, Varrin Océane, Weber Philippe, Wendling Cécile, Wiederkehr Martin.
Entschuldigt abwesend:
Cacciabue Anna, Hamdaoui Mohamed, Koller Levin, Maurer Stefan, Oberle Fabio, Roquet Hervé, Roth Myriam, Tonon Ariane, Wächter Olivier, Zumstein Joël
Vertretung des Gemeinderates:
Stadtpräsident Fehr Erich
Gemeinderätinnen/Gemeinderat Feurer Beat, Frank Lena, Gonzalez Bassi Glenda,
Pittet Natasha
Entschuldigt abwesend:
-
Vorsitz:
Stadtratspräsident Loderer Benedikt
Sitzung vom Donnerstag, 19. Dezember 2024, 18.00 Uhr
Stadtratssaal in der Burg
Anwesend sind 52 Mitglieder:
Arnold Niels, Augsburger-Brom Dana, Boly Kady, Bord Pascal, Bourquin Francois, Briechle Dennis, Bucher Juliet, Clauss Susanne, De Maddalena Daniela, Eggli Roland, Francescutto Luca, Hamdaoui Mohamed, Heiniger Peter, Kilezi Ruth, Lehmann Caroline, Leuenberger Bernhard, Loderer Benedikt, Magnin Nadia, Maurer Stefan, Meier Julian, Moeschler Marie, Molina Franziska, Müller Lukas, Oberle Fabio, Paronitti Maurice, Rindlisbacher Hugo, Rodriguez Ugolini Julian, Roquet Hervé, Rüber Stefan, Scheuss Urs, Schiess Christophe, Schlup Nina, Scherrer Jürg, Schneider Sandra, Schneider Veronika, Schor Alfred, Sprenger Titus, Steinmann Alfred, Stocker Julien, Stolz Joseline, Suter Daniel, Sutter Andreas, Sutter Liane Sina, Tanner Anna, Tennenbaum Ruth, Torriani Latscha Isabelle, van der Meer Marion, Varrin Océane, Wächter Olivier, Weber Philippe, Wendling Cécile, Wiederkehr Martin Entschuldigt abwesend:
Cacciabue Anna, Celik Pir Chè, Gerber Andreas, Gloor Yannick, Koller Levin, Roth Myriam, Tonon Ariane, Zumstein JoëlVertretung des Gemeinderates:
Stadtpräsident Fehr Erich
Gemeinderätinnen/Gemeinderäte Feurer Beat, Frank Lena, Gonzalez Bassi Glenda,
Pittet Natasha
Entschuldigt abwesend:
-
Vorsitz:
Stadtratspräsident Loderer Benedikt
1. Personalreglement per 01.01.2025
Der Stadtrat von Biel, nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 16. Oktober 2024, gestützt auf Art. 40 Absatz 1 Ziffer 1 Buchstabe i der Stadtordnung vom 9. Juni 1996 (SGR 1.0-1), beschliesst:
1. Das Personalreglement (SGR 1.5.3-1) wird wie folgt geändert:
Art. 3 Abs. 1 Bst. a
a. einen Ausschuss für Gleichstellung und Diversität in der Stadtverwaltung.
Art. 6 Abs. 4
4 Für privatrechtlich angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten die Bestimmungen des Arbeitsvertrags, des Schweizerischen Obligationenrechts und der weiteren Gesetzgebung über das privatrechtliche Arbeitsverhältnis. Der Gemeinderat kann in einer Verordnung gewisse Bestimmungen des Personalrechts der Stadt Biel zusätzlich oder anstelle der privatrechtlichen Bestimmungen anwendbar erklären.
Art. 10 Abs. 4 (neu)
4 Die für die Anstellung zuständige Stelle kann in besonderen Fällen die Anstellung davon abhängig machen, dass die Tauglichkeit einer Bewerberin oder eines Bewerbers für die vorgesehene Tätigkeit vor Abschluss des Arbeitsvertrags durch eine Vertrauensärztin oder einen Vertrauensarzt abgeklärt wird.
Art. 13 Abs. 1
1 Der Stadtrat ernennt die Generalsekretärin oder den Generalsekretär des Parla-mentssekretariats. Das Stadtratsbüro ernennt die weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Antrag der Generalsekretärin oder des Generalsekretärs.
Art. 30 Abs. 2
2 Die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner der Mutter, die oder der im Falle einer Geburt Anspruch auf Leistungen gemäss der Gesetzgebung über den Erwerbsersatz hat, hat Anspruch auf 20 Tage bezahlten Urlaub. Sie oder er kann den Urlaub nach ihrer oder seiner Wahl während der Dauer des gesetzlichen Mutterschaftsurlaubs oder direkt anschliessend daran beziehen.
2. Die Teilrevision tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug dieser Beschlüsse, insbesondere dem Erlass der notwendigen Ausführungsvorschriften, beauftragt. Er wird ermächtigt, diese Kompetenz an die zuständige Direktion zu delegieren.
2. Henri-Dunant-Strasse 6–12 und 14–16; Verlängerung der Baurechte auf Biel-Grundbuchblatt Nr. 8963 und 959 der Wohnbaugenossenschaft Friedheim
Der Stadtrat von Biel beschliesst nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 16. Oktober 2024, gestützt auf Art. 39 Abs. 1 Bst. c der Stadtordnung vom 9. Juni 1996 (SGR 1.0-1):
1. Das Baurecht Biel Grundbuchblatt Nr. 8988 im Halte von 2913 m2 wird gemäss Baurechtsvertrag vom 17. Mai 2024 Urschrift Nr. 14 142 von Notar Daniel Graf um 30 Jahre bis zum 31. Dezember 2054 verlängert wie folgt:
a) Der verzinsbare Landwert wird auf CHF 532.14 pro m2 (gerundet) resp. der Anfangskapitalwert auf CHF 1'550’125.00 festgelegt.
b) Der Anfangszinssatz wird auf 2.00 % festgelegt, was einem kapitalisierten Baurechtszins von CHF 31’002.50 pro Jahr entspricht.
Der aus dem Geschäft resultierende Buchgewinn in der Höhe von CHF 664’339.00 wird der Spezialfinanzierung Konto 29300.2200 «Buchgewinne aus Liegenschaften des Finanzvermögens» gutgeschrieben.
2. Das Baurecht Biel Grundbuchblatt Nr. 8997 im Halte von 1’591 m2 wird gemäss Baurechtsvertrag vom 17. Mai 2024 Urschrift Nr. 14 143 von Notar Daniel Graf um 30 Jahre bis zum 31. Dezember 2054 verlängert wie folgt:
a) Der verzinsbare Landwert wird auf CHF 519.83 pro m2 (gerundet) resp. der Anfangskapitalwert auf CHF 827 050.00 festgelegt.
b) Der Anfangszinssatz wird auf 2.00 % festgelegt, was einem kapitalisierten Baurechtszins von CHF 16’541.00 pro Jahr entspricht.
Der aus dem Geschäft resultierende Buchgewinn in der Höhe von CHF 354’450.00 wird der Spezialfinanzierung Konto 29300.2200 «Buchgewinne aus Liegenschaften des Finanzvermögens» gutgeschrieben.
3. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Er wird ermächtigt, diese Kompetenz an die zuständige Direktion zu delegieren.
3. Bereich Migration der Einwohner- und Spezialdienste / Laufender Reorganisationsprozess / Zwei Nachkredite / Abschreibung von parlamen-tarischen Vorstössen
Der Stadtrat von Biel, nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 16. Oktober 2024, gestützt auf Art. 39 Abs. 1 Bst. a der Stadtordnung vom 9. Juni 1996 (SGR 1.0-1) in Verbindung mit Art. 43 der Geschäftsordnung des Stadtrates von Biel vom 11. Dezember 1996, (SGR 1.5.1-1), beschliesst:
1. Für die Finanzierung der Personalressourcen zur Bewältigung des Tagesgeschäfts im Bereich Migration der Einwohner- und Spezialdiensten im Übergangsjahr 2025 wird unter Vorbehalt der Genehmigung des Budgets 2025 ein Nachkredit zum Budget 2025 im Umfang von CHF 1'104’000 genehmigt.
2. Für die Finanzierung einer Taskforce für den Abbau des Backlog im Bereich Migration der Einwohner- und Spezialdiensten wird unter Vorbehalt der Genehmigung des Budgets 2025 ein Nachkredit zum Budget 2025 im Umfang von CHF 1'000’000 genehmigt.
3. Der Gemeinderat erstattet dem Stadtrat bis Ende 2025 Bericht über den erfolgten Abbau des Backlog von 1400 Dossiers und einen weiteren zur Umsetzung des zu realisierenden Massnahmenpakets und zum Abschluss der Reorganisation.
4. Folgende parlamentarische Vorstösse werden abgeschrieben:
- Dringliches überparteiliches Postulat 20160274, Jeremias Ritter, GLP, Ruth Tennenbaum, Passerelle, Reto Gugger BDP, Andreas Sutter, BVP, «Terminverein-barung beim Einwohnerdienst»
- Dringliche überparteiliche Motion 20210045, Tanner Anna, SP, Tennenbaum Ruth, PAS, Stolz Joseline PSR, Gurtner-Oesch Sandra, GLP, Pittet Natasha, PRR, Roth Myriam, Grüne, «Dringende Massnahmen zur rechtzeitigen Behandlung von Verlängerungsgesuchen von Aufenthaltsbewilligungen»
- Dringliches überparteiliches Postulat 20220065, Tanner Anna, SP, Tennenbaum Ruth, PAS, Stolz Joseline, PSR, Roth Myriam, Grüne, Pittet Natasha, PRR, «Bericht über Massnahmen zur rechtzeitigen Behandlung von Verlängerungsgesuchen von Aufenthaltsbewilligungen»
5. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt und ermächtigt, diese Kompetenz an die zuständige Direktion zu delegieren.
4. Automatisches Veloverleihsystem für die Stadt Biel / Verpflichtungskredit Nr. 52000.0072 / Abrechnung
Der Stadtrat von Biel, nach Kenntnisnahme des Berichts des Gemeinderates vom 16. Oktober 2024, gestützt auf Art. 40 Abs. 1 Ziff. 4 Bst. d der Stadtordnung vom 9. Juni 1996 (SGR 1.0-1), beschliesst:
1. Die Abrechnung des Verpflichtungskredits 52000.0072 «Automatisches Veloverleihsystem für die Stadt Biel» wird genehmigt.
5. Veloverleihsystem – neuer Leistungsvertrag 2025-2027 mit der PubliBike AG
Der Stadtrat von Biel, nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 18. September 2024, gestützt auf Art. 39 Absatz 1 Bst. e der Stadtordnung vom 9. Juni 1996 (SGR 1.0-1), beschliesst:
1. Der Leistungsvertrag mit der PubliBike AG, gültig vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2027, wird genehmigt.
2. Er genehmigt für den Unterhalt und Betrieb des Veloverleihsystems Velospot den Verpflichtungskredit Nr. 17000.363500000 in der Höhe von CHF 585’000.00 in der Erfolgsrechnung zu Lasten der Spezialfinanzierung öffentlicher Verkehr (Nr. 29300.1700) und gibt diesen sofort frei.
3. Der Prüfauftrag Nr. 170-1/Substance 2030 (Verzicht auf eine Subventionierung des Veloverleihsystems) wird von der Geschäftskontrolle als erfüllt abgeschrieben.
6. Zentralplatz / Sanierung und Teilersatzneubau der Brücke über den Schüss-kanal / Realisierung / Verpflichtungskredit
Der Stadtrat von Biel, nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 30. Oktober 2024, gestützt auf Art. 39 Abs. 1 Bst. a in Verbindung mit Art. 14. Abs. 1 Bst. a der Stadtordnung vom 9. Juni 1996 (SGR 1.0-1), beschliesst:
1. Genehmigt werden unter Vorbehalt des fakultativen Referendums:
1.1 Ein Verpflichtungskredit Nr. 56000.0425 von CHF 3'250’000 für den Ersatz des Brückenteils unter dem öffentlichen Platz (im Verwaltungsvermögen).
1.2 Ein Verpflichtungskredit in der Erfolgsrechnung 343000000.22000 für die Jahre 2024 bis 2027 in der Höhe von CHF 1'300’000 Franken für die Sanierungsarbeiten der Brücke unterhalb des Restaurants Arcade (im Finanzvermögen).
2. Teuerungsbedingte Mehraufwendungen sowie Mehrkosten in Folge der Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes gelten als genehmigt.
3. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Er wird ermächtigt, notwendige und zweckmässige Projektänderungen, welche den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern, vorzunehmen. Der Gemeinderat wird ermächtigt, diese Kompetenz an die zuständige Direktion zu delegieren.
Gemeindereferendum
Der unter Punkt 6 stehenden Beschluss ist der Volksabstimmung zu unterbreiten, sofern dies mindestens 5% der in Gemeindesachen Stimmberechtigten innert 60 Tagen seit der Publikation verlangen. Das Referendum ist bei der Stadtkanzlei Biel, Mühlebrücke 5, 2502 Biel einzureichen.
Ratssekretariat