Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Biel werden zur Stimmabgabe über folgende Vorlagen aufgerufen:
Eidgenössische Vorlage:
- Volksinitiative vom 21. Februar 2023 «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)»
Kantonale Vorlage:
- Volksinitiative «Berner Solar-Initiative» (Initiative und Gegenvorschlag)
Briefliche Stimmabgabe
Alle Bieler Stimmberechtigten erhalten in der Woche vom 13. Januar 2025 das amtliche Material für die Abstimmungen vom 09. Februar 2025. Ab dem Erhalt dieser Unterlagen kann brieflich abgestimmt werden.
Das Antwortkuvert kann wie folgt abgegeben/zugestellt werden:
- Abgabe während der Bürozeiten (8.00–12.00 Uhr; 14.00–17.00 Uhr) bei der Stadtkanzlei, Mühlebrücke 5 oder bei den Einwohner- und Spezialdiensten, Neuengasse 28;
- Einwurf in die Briefkästen der Stadt bei der Stadtkanzlei (Mühlebrücke 5), beim Kongresshaus (Seite Silbergasse 31), bei den Einwohner- und Spezialdiensten (Neuengasse 28) sowie vor den Schulgebäuden Bözingen (Solothurnstrasse 22), Post (Poststrasse 25), Geyisried (auf der Seite Löhrenweg), Madretsch (Pianostrasse 55), Mühlefeld (La-Nicca-Weg 8) und Walkermatte (Dreiangelweg 12), bis spätestens Samstag, 08. Februar 2025, 10.00 Uhr.
- Übergabe an die Post oder Einwurf in einen offiziellen Briefkasten der Post mit Eintreffen im Postfach der Stadt Biel bei der Hauptpost spätestens am Samstag, 08. Februar 2025. Alle Postsendungen sind zu frankieren. Nicht frankierte Postsendungen werden abgelehnt.
Nicht rechtzeitig bei der Post oder in den Briefkästen der Stadt eingelangte Stimmzettel werden nicht in die Auszählung einbezogen (Art. 7 Verordnung über die politischen Rechte; BSG 141.112).
Die Stimmabgabe an der Urne findet wie folgt statt:
Atelier Bieler Geschichte, Ring 10 (Hauptlokal):
Samstag von 9.00 bis 12.00 Uhr, Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr
BFB – Bildung Formation Biel-Bienne, Robert-Walser-Platz 9:
Freitag von 18.00 bis 20.00 Uhr, Samstag von 9.00 bis 19.00 Uhr, Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr.
Die Lokale:
Madretsch, Aula des Sekundarschulhauses, Friedweg 24
Mett, neuer Pavillon-Süd des Schulhauses, Poststrasse 25
Bözingen, Aula des Schulhauses, Solothurnstrasse 22
sind am Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.
Die Stellvertretung bei Abstimmungen ist nicht zulässig. Die Stimmberechtigten müssen ihren Stimmrechtsausweis im Abstimmungsraum dem Stimmausschuss persönlich abgeben, ihre Stimmzettel auf der Rückseite vom Stimmausschuss abstempeln lassen und sie unter der Aufsicht des Stimmausschusses in die dafür bestimmte Urne einwerfen.
Vorbehalten bleiben die Bestimmungen der kantonalen Verordnung über die politischen Rechte (BSG 141.112):
Art. 2 Stimmabgabe von Menschen mit Behinderung
1 Stark gehbehinderte Stimmberechtigte dürfen bei nicht rollstuhlgängigen Abstimmungsräumen das nach den Vorschriften von Artikel 4 vorbereitete Antwortcouvert oder den Stimmrechtsausweis zusammen mit den Wahl- oder Stimmzetteln einer Person mit behördlicher Funktion übergeben.
2 Nicht schreibfähige Stimmberechtigte können ihre Stimmabgabe für die Wahl oder Abstimmung einer Person mit behördlicher Funktion unter gleichzeitiger Abgabe des Stimmrechtsausweises bekanntgeben. Die beauftragte Person trägt die Willensäusserung in Anwesenheit der stimmberechtigten Person in den Wahl- oder Stimmzettel ein und legt diesen entweder in das Stimmcouvert oder in die Urne.
3 Die beauftragte Person unterliegt der Geheimhaltungspflicht.
Das Stimmregister der Einwohnergemeinde Biel liegt bei der Einwohnerkontrolle, Neuengasse 28, 1. Stock, zur Einsicht öffentlich auf. Alle Stimmberechtigten haben das Recht, Einsicht in die sie betreffende Eintragung zu verlangen oder Einsprache gegen das Stimmrecht anderer oder gegen vorgenommene Streichungen zu erheben.
Diesbezügliche Begehren sind für die vorerwähnten Abstimmungsverhandlungen bis spätestens Dienstag, 04. Februar 2025 anzubringen. Stimmberechtigte, die im Stimmregister eingetragen sind, jedoch keine Ausweiskarte erhalten oder dieselbe verloren haben, können während der Öffnungszeiten bis Freitag, 07. Februar 2025, 12.00 Uhr beim Stimmregisterbüro, Neuengasse 28, 1. Stock, ein Doppel verlangen.
Die Ermittlung des Abstimmungsergebnisses findet in der Aula des Berufsbildungszentrums Biel, Wasenstrasse 7 statt.
Stimmausschuss
Der rund 70 Mitglieder zählende Stimmausschuss ist vom Gemeinderat bestimmt worden, ebenso die Leitung dieses Ausschusses. Die Namen sämtlicher Mitglieder des Ausschusses sind auf der Website der Stadt Biel unter der Rubrik «Abstimmungen und Wahlen» einsehbar.
Präsident: Herr Giovanni Sorrentini
Vizepräsidentin: Frau Hélène Steiger
Hinweis / Strafbestimmungen
Nach Artikel 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird mit Busse bestraft, wer Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Stimmzettel verteilt.