Sitzung vom Mittwoch, 20. November 2024, 18.00 Uhr
Stadtratssaal in der Burg
Anwesend sind 50 Mitglieder:
Arnold Niels, Boly Kady, Bord Pascal, Bourquin Francois, Bucher Juliet, Cacciabue Anna, Celik Pir Chè, Clauss Susanne, De Maddalena Daniela, Eggli Roland, Francescutto Luca, Gerber Andreas, Gloor Yannick, Hamdaoui Mohamed, Kilezi Ruth, Lehmann Caroline, Leuenberger Bernhard, Loderer Benedikt, Magnin Nadia, Maurer Stefan, Meier Julian, Molina Franziska, Müller Lukas, Oberle Fabio, Rindlisbacher Hugo, Rodriguez Ugolini Julian, Roquet Hervé, Roth Myriam, Rüber Stefan, Scheuss Urs, Schiess Christophe, Schlup Nina, Schneider Sandra, Schor Alfred, Sprenger Titus, Steinmann Alfred, Stolz Joseline, Suter Daniel, Sutter Andreas, Sutter Liane Sina, Tanner Anna, Tennenbaum Ruth, Tonon Ariane, Torriani Latscha Isabelle, van der Meer Marion, Varrin Océane, Wächter Olivier, Weber Philippe, Wendling Cécile, Wiederkehr Martin
Entschuldigt abwesend:
Augsburger-Brom Dana, Briechle Dennis, Heiniger Peter, Koller Levin, Moeschler Marie, Paronitti Maurice, Scherrer Jürg, Schneider Veronika, Stocker Julien, Zumstein Joël
Vertretung des Gemeinderates:
Stadtpräsident Fehr Erich
Gemeinderätinnen/Gemeinderäte Feurer Beat, Frank Lena, Gonzalez Bassi Glenda,
Pittet Natasha
Entschuldigt abwesend:
-
Vorsitz:
Stadtratspräsident Loderer Benedikt
- PPP Stades de Bienne / Abrechnung Verpflichtungskredit
Der Stadtrat von Biel, nach Kenntnisnahme des Berichtes des Gemeinderates vom 18.09.2024, gestützt auf Art. 40 Abs. 1 Ziff. 4 Bst. c der Stadtordnung vom 9. Juni 1996 (SGR 1.0-1), beschliesst:
- Die Überschreitung des Verpflichtungskredits von brutto CHF 1'926’360.52 wird genehmigt.
- Die Abrechnung des Verpflichtungskredits Nr. 20000.0001 «PPP Stades de Bienne» wird genehmigt.
- IT- Arbeitsplatz Stadtverwaltung / Verpflichtungskredit
Der Stadtrat von Biel, nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 18.09.2024, gestützt auf Art. 39 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung vom 9. Juni 1996 (SGR 1.0-1), beschliesst, vorbehältlich des fakultativen Referendums:
- Er genehmigt für das Projekt «IT-Arbeitsplatz Stadtverwaltung» den Verpflichtungskredit Nr. 28010.2020 in der Höhe von CHF 4'600’000.
- Teuerungsbedingte Mehraufwendungen sowie Mehrkosten in Folge der Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes gelten als genehmigt.
- Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Er wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat wird ermächtigt, diese Kompetenz an die zuständige Direktion zu delegieren.
- Parzelle 440 / Einräumung einer Dienstbarkeit (sog. unselbständiges Baurecht) für Provisorien kantonaler Schulen
Der Stadtrat von Biel beschliesst nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 18.09.2024, gestützt auf Art. 39 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit Art. 14 Abs. 1 lit. a der Stadtordnung vom 9. Juni 1996 (SGR 101.1), vorbehältlich des fakultativen Referendums:
- Die Einräumung einer Dienstbarkeit (sog. unselbständiges Baurecht) zu Gunsten des Kantons Bern auf Biel/Bienne-Grundbuchblatt Nr. 440 gemäss Vertrag vom 7. Dezember 2021, Urschrift Nr. 7180 von Notar Rudolf Meier für die Dauer von 12 Jahren ab Grundbucheintrag mit einem festen Jahreszins von CHF 153'718.40 und einer allfälligen Verlängerung um maximal 15 Jahren. Der Kapitalwert der Einräumung der Dienstbarkeit für die maximale Dauer beträgt CHF 4'150'396.80. Die entsprechende Beschlussfassung seitens des Kantons Bern bleibt vorbehalten.
- Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Er wird insbesondere ermächtigt den Nachtrag zum Dienstbarkeitsvertrag im Falle einer Verkleinerung der belasteten Fläche abzuschliessen. Er wird ermächtigt, diese Kompetenz an die zuständige Direktion zu delegieren.
- «Stadtklima-Initiative Biel» / Umsetzungsvorschlag / Teilrevision Klimaschutzreglement der Stadt Biel
Der Stadtrat von Biel, nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 11.09.2024, gestützt auf Art. 20 Abs. 1 und 3 der Stadtordnung vom 9. Juni 1996 (SGR 1.0-1) und Art. 28 des Reglements über die Bewirtschaftung, Finanzierung und Erstellung öffentlicher Parkierungsanlagen vom 21.05.2000 (SGR 7.7-1), beschliesst:
- Er stimmt der «Stadtklima-Initiative Biel» zu und setzt diese gemäss den nachfolgenden Beschlüssen um:
- Die Teilrevision des Klimaschutzreglements der Stadt Biel, neu «Reglement für Klimaschutz und Klimaanpassung» wird genehmigt.
- Der Restbetrag der Spezialfinanzierung «Neue ÖV-Achse Agglomeration Biel» wird der Spezialfinanzierung «Klimaschutz und Klimaanpassung» gutgeschrieben.
- Das Reglement über die Spezialfinanzierung neue ÖV-Achse Agglomeration Biel (Reglement Spezialfinanzierung ÖV-Achse, RSFÖ) vom 25.06.2008 (SGR 7.6-5) wird aufgehoben.
- Der Spezialfinanzierung für Parkierungsanlagen werden, unter Vorbehalt des fakultativen Referendums, CHF 5'000’000 entnommen und in die Spezialfinanzierung «Klimaschutz und Klimaanpassung» eingelegt.
- Änderung Reglement ESB / Abgaben
Der Stadtrat von Biel, nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 11.09.2024, gestützt auf Art. 14 Abs. 1 Bst. h der Stadtordnung vom 9. Juni 1996 (SGR 1.0-1), unter Vorbehalt des fakultativen Referendums, beschliesst:
- Das Reglement für das selbständige Gemeindeunternehmen Energie Service Biel/Bienne (ESB) vom 14. Dezember 2011 (SGR 7.4-1) wird wie folgt geändert:
Art. 6 Energieversorgung
(…)
7 Er fördert die Energieeffizienz durch geeignete Massnahmen. Der Gemeinderat bestimmt die konkreten Massnahmen in der Leistungsvereinbarung (Art. 5 Abs. 3) unter Berücksichtigung der geltenden Gesetzgebung.
Art. 37 Elektrizität
(…)
3 Das Netznutzungsentgelt besteht
(…)
- aus einem Anteil der Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen wie Kosten für die öffentliche Beleuchtung (Art. 45).
5.4 Leistungen an die Stadt
Art. 45
(…)
2 Er weist die Aufwendungen für die öffentliche Beleuchtung nach Artikel 8, gestützt auf eine Vollkostenrechnung, aus.
Art. 45bis
1 Der ESB bezahlt der Stadt Biel für das Recht auf Benützung des öffentlichen Grundes nach Artikel 13 im Bereich der Gasversorgung eine jährliche Abgabe von 0.7 Rappen pro Kilowattstunde der aus dem Verteilnetz des ESB an die Endkundinnen und ‑kunden in der Stadt Biel ausgespiesenen Energie. Der Gemeinderat kann die Abgabe der Preisentwicklung nach Massgabe des Landesindexes der Konsumentenpreise anpassen.
2 aufgehoben
3 Er belastet die Aufwendung nach Absatz 1 als Leistung an das Gemeinwesen den Kundinnen und Kunden der Gasversorgung als Bestandteil der wiederkehrenden Gebühren (Bestandteil des Netznutzungsentgelts).
- Die Änderung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
- Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Gemeindereferendum
Die unter Punkt 2,3, 4 Ziff. 5 und unter Punkt 5 stehenden Beschlüsse sind der Volksabstimmung zu unterbreiten, sofern dies mindestens 5% der in Gemeindesachen Stimmberechtigten innert 60 Tagen seit der Publikation verlangen. Das Referendum ist bei der Stadtkanzlei Biel, Mühlebrücke 5, 2502 Biel einzureichen.
Ratssekretariat