Baupublikationen
Publikationsauftrag 2026-5341 / 275028

Stadt Biel

Baugesuch Nr.: 26423
eBau Nr.: 2026-5341 / 275028

Bauherrschaft: Stadt Biel, Direktion Bau, Energie und Umwelt, v.d. Abteilung Hochbau, Zentralstrasse 49, 2501 Biel

Projektverfasser: 123architekten gmbh, Zentralstrasse 123, 2503 Biel

Bauvorhaben: Sanierung des Kindergartens (inkl. Gebäudehülle), Neugestaltung der Innenräume, Ersatz Heizung und Installation einer Luft/Wasser-Wärmepumpe im Aussenbereich, Installation von Photovoltaikanlagen auf der Nordseite des Daches, neue Öffnungen an der Fassade, Änderung der Aussenanlagen.

Standort: Biel, Zihlstrasse 11, Parzelle Nr. 7497

Zonenplan: Bauzone 2, Gebäudelänge / Gebäudetiefe, generell (20/15); Zone für öffentliche Nutzung 1-9, Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 40%, Baulinien, öffentlicher Verkehrsraum 

Bauinventar : Im Bauinventar der Stadt Biel als erhaltenswertes Objekt aufgeführt

Gewässerschutz: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 18. Juni 2026

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Aktensicht Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/275028

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Baupublikationen
Baugesuch Nr. 2504/372 (eBau Nr. 2026-4923 / 273334)

Gesuchsteller: Mario Padilla und Aurélie Hertzeisen, Chemin des Oeuches 1, 2533 Evilard

Projektverfasser: Architecture M. Buren Sàrl, Freiestrasse 10, 2502 Biel

Standort: Chemin des Oeuches 1, 2533 Evilard, Parzelle Nr. 523, Koordinaten 2’585'173 / 1'222’518

Bauvorhaben: Einrichtung von zwei Parkplätzen

Zonenplan: Wohnzone W2, Empfindlichkeitsstufe II

Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 80 Abs. 3 SG i.V.m. Art. 81 Abs. 1 SG und Art. 16 BR

Gewässerschutz: Au

Auflage- und Einsprachefrist: 12. Juni 2026

Auflageort und Einsprachestelle: 

Bauverwaltung Evilard, route Principale 37, 2533 Evilard

Aufgelegte Dossiers können öffentlich unter diesem Link während der definierten Zeitspanne eingesehen werden:

https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20716

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG26433 (eBau Nr. 280510 / 2026-5894)

Gesuchsteller: Domenico Calderari AG, Marco und Nina Calderari, Schlossstrasse 8a, 2560 Nidau
Projektverfasser: Architekturbüro E. Bornand AG, Giacomettistrasse 1, 3006 Bern
Standort: Mettstrasse 101-111, 2504 Biel, Parzellen Nr. 4769, 4770, 4771, 5762
Bauvorhaben: Abbruch der bestehenden Liegenschaften und Neubau einer Wohn- und Geschäftsüberbauung mit 42 Wohnungen, einer Verkaufsfläche von 997 m2, unabhängigen Gewerberäumen und einer Einstellhalle mit 82 Autoabstellplätzen
Zonenplan: Bauzone 4, Mischzone B
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme(n): Art. 20 Bauverordnung der Stadt Biel (Abmessungen der Attikageschosse)
Gewässerschutz: Gewässerschutzbereich üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 18.06.2026

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden.

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich für die gedruckte Version am Ende der Baupublikationen und für die Online-Version am Anfang der Seite. Diese gilt für dieses Baugesuch.

Burgergemeinden
E I N L A D U N G

zur ordentlichen Burgergemeindeversammlung
Dienstag, 23. Juni 2026, 19.00 Uhr im Restaurant Hohmatt, Magglingen

 T r a k t a n d e n :

  1. Einburgerung
  2. Bauabrechnung: Fassadenrenovation Seevorstadt 20, Biel
  3. Jahresrechnung 2025
    3.1 Jahresrechnung Forst, Nebenrechnungen und Nachkredite
    3.2      Bericht der Revisionsstelle
    3.3      Genehmigung
  4. Informationen
    4.1 Diverses
  5. Verschiedenes

Das Protokoll der letzten Burgergemeindeversammlung und die Jahresrechnung 2025 liegen
30 Tage vor der Versammlung im Sekretariat an der Reuchenettestrasse 129, Biel zur Einsichtnahme auf.

Der Burgerratspräsident:

Adrian Strobel

Biel/Bienne, den 19. Mai 2026

Verschiedenes
Gemeindeverband Ausbildungszentrum für Sicherheit Büren a/A

Einladung zur ordentlichen
Delegiertenversammlung

Datum:   Donnerstag 25. Juni 2026

Zeit:       19.30 Uhr

Ort:        Ausbildungszentrum für
              Sicherheit
              Kanalstrasse 46
              3294 Büren a/A

Büren a/A, im Mai 2026

               Der Leitungsausschuss

Verschiedenes
Aufhebung von Gräbern in den Friedhöfen Madretsch, Mett und Bözingen

Gestützt auf Art. 22 der Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen der Stadt Biel vom 11. Dezember 1992 hat die Direktion Bau, Energie und Umwelt am19. Januar 2026 die Aufhebung folgender Gräber auf den 31. Dezember 2026 beschlossen:

Friedhof Madretsch

Abteilung Nr. 10
Erdbestattungsgräber aus dem Jahr 2001

Nr. 80, 82, 84, 86, 88, 90, 92, 94, 96, 98, 100, 102, 104, 106, 108, 110, 112 und 114

Nr. 85, 87, 89, 91, 93, 95, 97, 99, 101, 103, 105, 107, 109, 111, 113, 115, 117, 119 und 121

Abteilung Nr. 14
Urnenreihengräber aus dem Jahr 2001

Nr. 245, 246, 247, 248, 249, 250, 251, 252, 253, 254, 255, 256, 257, 258, 259, 260, 261, 262, 263, 264, 265, 266, 267, 268, 269, 270, 271, 272, 273, 274, 275, 276, 277, 278, 279, 280, 281, 282, 283, 284, 285, 286, 287, 288, 289, 290, 291, 292, 293, 294, 295, 296, 297, 298, 299, 300, 301, 302, 303, 304 und 305

Friedhof Mett

Abteilung Nr. 4
Urnenreihengräber aus dem Jahr 2001

Nr. 274, 275, 276, 277, 278, 279, 280, 281, 282, 283, 284, 285, 286, 287, 288, 289, 290, 291, 292, 293, 294, 295 und 296

Abteilung Nr. 6
Erdbestattungsgräber aus dem Jahr 2001

Nr. 154, 156, 158, 160, 162, 164, 166 und 168

Nr. 149, 151, 153, 155, 157, 159, 161, 163, 165, 167, 169 und 171

Friedhof Bözingen

Abteilung Nr. 2
Erdbestattungsgrab aus dem Jahr 2001

Nr. 623

Abteilung Nr. 2
Urnenreihengräber aus dem Jahr 2001

Nr. 269, 271 und 273

Die gesetzliche Ruhefrist dieser Gräber ist seit mindestens fünf Jahren abgelaufen.

Für eventuelle Fragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung zur Verfügung. (Tel. 032 326 26 61).

Gedenksteine, Pflanzen und andere Gegenstände, die von den Hinterbliebenen beansprucht werden, sind spätestens bis zum Aufhebungsdatum von den Gräbern zu entfernen.

Nach diesem Datum werden die Gräber eingeebnet.

Infrastruktur, Friedhöfe

Abstimmungen - Wahlen
Eidgenössische und städtische Volksabstimmungen vom 12. bis 14. Juni 2026

Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Biel werden zur Stimmabgabe über folgende Vorlagen aufgerufen:

Eidgenössische Vorlagen:

  • Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative»)
  • Änderung des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz)

Kantonale Vorlage:

  • Projektierungskredit für das Kunstmuseum Bern (Sanierung und Ersatzneubau)

Briefliche Stimmabgabe

Alle Bieler Stimmberechtigten erhalten in der Woche vom 18. Mai 2026 das amtliche Material für die Abstimmungen und Wahlen vom 14. Juni 2026. Ab dem Erhalt dieser Unterlagen kann brieflich abgestimmt werden.

Das Antwortkuvert kann wie folgt abgegeben/zugestellt werden:

  • Abgabe während der Bürozeiten (8.00–12.00 Uhr; 14.00–17.00 Uhr) bei der Stadtkanzlei, Mühlebrücke 5 oder bei den Einwohner- und Spezialdiensten, Neuengasse 28;
  • Einwurf in die Briefkästen der Stadt bei der Stadtkanzlei (Mühlebrücke 5), beim Kongresshaus (Seite Silbergasse 31), bei den Einwohner- und Spezialdiensten (Neuengasse 28) sowie vor den Schulgebäuden Bözingen (Solothurnstrasse 22), Post (Poststrasse 25), Geyisried (auf der Seite Löhrenweg), Madretsch (Pianostrasse 55), Mühlefeld (La-Nicca-Weg 8) und Walkermatte (Dreiangelweg 12), bis spätestens Samstag, 13. Juni 2026, 10.00 Uhr.
  • Übergabe an die Post oder Einwurf in einen offiziellen Briefkasten der Post mit Eintreffen im Postfach der Stadt Biel bei der Hauptpost spätestens am Samstag, 13. Juni 2026. Alle Postsendungen sind zu frankieren. Nicht frankierte Postsendungen können abgelehnt werden.

Nicht rechtzeitig bei der Post oder in den Briefkästen der Stadt eingelangte Stimmzettel werden nicht in die Auszählung einbezogen (Art. 7 Verordnung über die politischen Rechte; BSG 141.112).

Die Stimmabgabe an der Urne findet wie folgt statt:

Atelier Bieler Geschichte, Ring 10 (Hauptlokal):
Samstag von 9.00 bis 12.00 Uhr, Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr

BFB – Bildung Formation Biel-Bienne, Robert-Walser-Platz 9:
Freitag von 18.00 bis 20.00 Uhr, Samstag von 9.00 bis 19.00 Uhr, Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr.

Die Lokale       
Madretsch, Aula des Sekundarschulhauses, Friedweg 24
Mett, neuer Pavillon-Süd des Schulhauses, Poststrasse 25

Bözingen, Aula des Schulhauses, Solothurnstrasse 22

sind am Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.

Die Stellvertretung bei Abstimmungen ist nicht zulässig. Die Stimmberechtigten müssen ihren Stimmrechtsausweis im Abstimmungsraum dem Stimmausschuss persönlich abgeben, ihre Stimmzettel auf der Rückseite vom Stimmausschuss abstempeln lassen und sie unter der Aufsicht des Stimmausschusses in die dafür bestimmte Urne einwerfen.
Vorbehalten bleiben die Bestimmungen der kantonalen Verordnung über die politischen Rechte (BSG 141.112):

Art. 2 Stimmabgabe von Menschen mit Behinderung
1 Stark gehbehinderte Stimmberechtigte dürfen bei nicht rollstuhlgängigen Abstimmungsräumen das nach den Vorschriften von Artikel 4 vorbereitete Antwortcouvert oder den Stimmrechtsausweis zusammen mit den Wahl- oder Stimmzetteln einer Person mit behördlicher Funktion übergeben.

2 Nicht schreibfähige Stimmberechtigte können ihre Stimmabgabe für die Wahl oder Abstimmung einer Person mit behördlicher Funktion unter gleichzeitiger Abgabe des Stimmrechtsausweises bekanntgeben. Die beauftragte Person trägt die Willensäusserung in Anwesenheit der stimmberechtigten Person in den Wahl- oder Stimmzettel ein und legt diesen entweder in das Stimmcouvert oder in die Urne.

3 Die beauftragte Person unterliegt der Geheimhaltungspflicht.

Das Stimmregister der Einwohnergemeinde Biel liegt bei der Einwohnerkontrolle, Neuengasse 28, 1. Stock, zur Einsicht öffentlich auf. Alle Stimmberechtigten haben das Recht, Einsicht in die sie betreffende Eintragung zu verlangen oder Einsprache gegen das Stimmrecht anderer oder gegen vorgenommene Streichungen zu erheben.

Diesbezügliche Begehren sind für die vorerwähnten Abstimmungsverhandlungen bis spätestens Dienstag, 9. Juni 2026 anzubringen. Stimmberechtigte, die im Stimmregister eingetragen sind, jedoch keine Ausweiskarte erhalten oder dieselbe verloren haben, können während der Öffnungszeiten bis Freitag, 12. Juni 2026, 12.00 Uhr beim Stimmregisterbüro, Neuengasse 28, 1. Stock, ein Doppel verlangen.

Die Ermittlung des Abstimmungsergebnisses findet in der Aula des Berufsbildungszentrums Biel, Wasenstrasse 7 statt.

Stimmausschuss

Der rund 70 Mitglieder zählende Stimmausschuss ist vom Gemeinderat bestimmt worden, ebenso die Leitung dieses Ausschusses. Die Namen sämtlicher Mitglieder des Ausschusses sind auf der Website der Stadt Biel unter der Rubrik «Abstimmungen und Wahlen» einsehbar.

Präsident: Herr Giovanni Sorrentini
Vizepräsidentin: Frau Hélène Steiger

Hinweis / Strafbestimmungen
Nach Artikel 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird mit Busse bestraft, wer Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Stimmzettel verteilt.

Kehrichtabfuhr
Kehrichtabfuhr - Ihre nächsten Recyclingabfuhren:
Kreis 3: Mittwoch, 20. Mai 2026
Kreis 1: Mittwoch, 20. Mai 2026
Kreis 2: Mittwoch, 20. Mai 2026
Kreis 1: Donnerstag, 21. Mai 2026
Kreis 2: Freitag, 22. Mai 2026
Kreis 3: Montag, 18. Mai 2026
Kreis 4: Dienstag, 19. Mai 2026
Für zusätzliche Informationen konsultieren Sie bitte das Recyclinghandbuch und den Kehrichtabfuhrplan. Machen und helfen Sie mit! Danke!
INFRASTRUKTUR BIEL - Strasseninspektorat
Gemeinderat
ALLGEMEINVERFÜGUNG betreffend Verkehrsmassnahmen Dählenweg

Der Gemeinderat von Biel, in Erwägung, dass

  • der Dählenweg neugestaltet wird,
  • der Waldeggweg eine kleine Quartierstrasse ohne Trottoir ist,
  • die privaten Hauszugänge entlang des Dählenwegs direkt auf die Strasse führen und sehr unübersichtlich und gefährlich sind,
  • die Blaue Zone Parkfelder auf dem Dählenweg eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit darstellen,

gestützt auf Art. 3 Abs. 2 bis 4 und Art. 32 Abs. 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und Art. 107 Abs. 1 der Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) in Verbindung mit Art. 66 Abs. 2 des kantonalen Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11) und Art. 42 Abs. 1, Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; BSG 732.111.1)

mit der Genehmigung des Tiefbauamtes des Kantons Bern (erforderlich für die Massnahme in Ziffer 1), beschliesst:

  1. Einführung einer Begegnungszone auf dem Waldeggweg (Signal 2.59.5 / 2.59.6)
  2. Aufhebung von 14 Parkfeldern in der Blauen Zone auf dem Dählenweg
  3. Erstellen von 6 neuen Parkfeldern in der Blauen Zone auf dem Dählenweg

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 60 Abs. 1 Bst. a, Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) innert 30 Tagen seit ihrer Publikation im amtlichen Anzeiger Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne erhoben werden. Die Beschwerde ist in deutscher oder französischer Sprache einzureichen. Sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die greifbaren Beweismittel sind beizulegen.

Namens des Gemeinderates

Glenda Gonzalez Bassi                                                          Julien Steiner
Stadtpräsidentin                                                                      Stadtschreiber

Polizeiwesen
Vorübergehende Verkehrsmassnahmen Eidgenössisches Musikfest und Bauernmarkt vom 13.05. bis 17.05.2026

Festperimeter: Zentralplatz – Nidaugasse – General-Dufour-Strasse (Nidaugasse bis Gartenstrasse) – Marktgasse – Collègegasse – Zentralstrasse (Mühlebrücke bis Silbergasse) – Oberer Quai (Neumarktstrasse bis Zentralplatz) – Bahnhofstrasse – General-Guisan-Platz

Sperrung des Festperimeters für sämtlichen Fahrzeugverkehr ab Mittwoch, 13.05.2026 um 13.30 Uhr. Ende der Sperrung am Montag, 18.05.2026 um 05.00 Uhr.

Anlieferungen in den Festperimeter sind jeweils vormittags bis ca. 10.00 Uhr möglich.

Zusätzlich wird die Silbergasse (Murtenstrasse bis Neumarktstrasse) für den Individualverkehr von Donnerstag, 14.05.2026 um 06.00 Uhr bis Sonntag, 17.05.2026 um 24.00 Uhr gesperrt.

Das Quartier zwischen der Zentralstrasse und der Nidaugasse ist von der Mühlebrücke her über die Adam-Friedrich-Molz-Gasse erschlossen. Die Ausfahrt aus dem Quartier erfolgt über die Eisengasse in Richtung Mühlebrücke.

Der Parkweg ist über die Ernst-Schüler-Strasse – Gartenstrasse – Oberer Quai erreichbar (Ausnahmebewilligung erforderlich).

Im ganzen Festperimeter besteht ab Mittwoch, 13.05.2026 um 13.30 Uhr ein Parkverbot auf den öffentlichen Parkplätzen.

Zusätzlich besteht ab Mittwoch, 13.05.2026 um 12.00 Uhr ein Halteverbot für die Busumleitung an der Hans-Hugi-Strasse (Südseite) und an der Spitalstrasse vom Unteren Quai bis zur Plänkestrasse.

Das Parkhaus Kongresshaus ist von Mittwoch, 13.05.2026 um 22.00 Uhr bis Sonntag, 17.05.2026 um 24.00 Uhr für Fahrzeuge gesperrt.

Von nicht dringend notwendigen Reisen mit dem Auto in die Innenstadt wird am Auffahrts-Wochenende abgeraten.

Alle Fahrzeuglenkende, insbesondere Anwohnende sowie Inhaberinnen und Inhaber von Sektorenkarten, sind gebeten, die frühzeitig signalisierten Parkverbote zu beachten.

Das Polizeiinspektorat Biel macht darauf aufmerksam, dass vorschriftswidrig abgestellte Fahrzeuge abgeschleppt werden. Die Abschleppgebühr beträgt 300 Franken exkl. Ordnungsbusse.

Anpassungen der Zeiten für die Sperrungen von Strassen oder einzelnen Parkplätzen sind auf Grund von Aufbauarbeiten oder Anlieferungen jederzeit möglich.

Polizeiinspektorat Biel

Bevölkerung
Abteilung Bevölkerung

Öffnungszeiten

Wegen einer Weiterbildung bleibt die Abteilung Bevölkerung, Neuengasse 28, am Donnerstagnachmittag, 4. Juni 2026, geschlossen.

Abteilung Bevölkerung

Mietwesen
Stadt Biel - Jährliche Leerwohnungszählung des Bundes, im Auftrag des Bundesamtes für Statistik (BFS)

Meldepflicht für Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer

Eigentümerinnen und Eigentümer (oder deren Vertretung) von Liegenschaften auf dem Stadtgebiet sind verpflichtet, die per 1. Juni 2026 leerstehenden Wohnungen zu melden.

Weitere Informationen und das Meldeformular finden Sie unter www.biel-bienne.ch/erhebung

Meldeschluss: 5. Juni 2026
Rücksendeadresse: Stadt Biel, Präsidialdirektion, Mühlebrücke 5, 2502 Biel oder stat@biel-bienne.ch
Rechtsgrundlagen: Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992 und Statistikerhebungsverordnung vom 30.Juni 1993

Leerraum gemäss dem Reglement über die Zwischennutzung von Leerraum (SGR 7.2.1-6)

Meldepflicht für Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer

Die Stadt Biel erinnert die Eigentümerschaft von Liegenschaften auf dem Stadtgebiet, dass leerstehende Objekte zu melden sind, wenn diese den im Reglement über die Zwischennutzung von Leerraum definierten Kriterien entsprechen. Konkret handelt es sich dabei um seit über 3 Monaten leerstehende Geschäftsräumlichkeiten oder seit über 6 Monaten leerstehende Wohnungen.

Die Präsidialdirektion steht Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung
(032 326 13 25 oder stat@biel-bienne.ch).

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG26406 (eBau Nr. 2026-4456 / 277328)

Gesuchsteller: L&L Immobilien AG, Ergolzstrasse 2e, 4133 Pratteln
Projektverfasser: Swiss Baugruppe GmbH, Dorfstrasse 41, 2544 Bettlach
Standort: Bözingenstrasse 1, 2502 Biel, Parzelle Nr. 3615
Bauvorhaben: Umbau von 7 in neu 10 Wohnungen und Einbau eines Büros im Erdgeschoss
Zonenplan: Bauzone 3, Annähernd geschlossene Bauweise, Mischzone B
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: Gewässerschutzbereich üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 11.06.2026

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden.

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich für die gedruckte Version am Ende der Baupublikationen und für die Online-Version am Anfang der Seite. Diese gilt für dieses Baugesuch.

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG26420 (eBau Nr. 277143 / 2025-16919)

Gesuchsteller: Susanne Von Känel, Klecker 5, 3255 Rapperswil BE und Julien Von Känel, Leutschenstrasse 11, 3038 Kirchlindach
Projektverfasser: Bieriplanung GmbH, Dammstrasse 38, 4562 Biberist
Standort: Solothurnstrasse 53, 2504 Biel, Parzelle Nr. 871
Bauvorhaben: Umbau und Sanierung des bestehenden Wohn- und Geschäftshauses, Abbruch des nördlichen Anbaus, Anschluss an das Fernwärmenetz
Zonenplan: Zone mit Planungspflicht 5.1 "Bözingen Kernzonen"
Schutzobjekt: Innerhalb der Baugruppe X "Bözingen"
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: Gewässerschutzbereich Au. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 11.06.2026

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden.

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Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG26389 (eBau Nr. 2026-3152 / 275179)

Gesuchsteller: WG Wohn- und Geschäftshaus GmbH, Hauptstrasse 10, 4552 Derendingen
Projektverfasser: WG Wohn- und Geschäftshaus GmbH, Hauptstrasse 10, 4552 Derendingen
Standort: Tessenbergstrasse 8, 2505 Biel, Parzelle Nr. 2815
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Gebäudesanierungen und Reparaturen infolge Wassereintritte. Erstellung einer Absturzsicherung und Ersatz der Fenster.
Zonenplan: Teiländerung der Überbauungsordnung "Cornemuse" vom 15.12.2006
Schutzobjekt: schützenswertes K-Objekt
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: Gewässerschutzbereich Au. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 11.06.2026

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden.

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Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG25038-B (eBau Nr. 283581 / 2021-6018)

Gesuchsteller: Maria Wille Hübscher und Eugen Hübscher, Im Eichhölzli 12, 2502 Biel
Projektverfasser: b. müller's architekten ag, Kleinfeldstrasse 6, 2563 Ipsach
Standort: Im Eichhölzli 14, 2502 Biel, Parzelle Nr. 3883
Bauvorhaben: Abbruch des Einfamilienhauses, Neubau eines Mehrfamilienhauses. Nachträgliche Projektänderung: Wiederaufbau einer Wand im Waldabstand und Anpassung der Umgebungsgestaltung
Zonenplan: Bauzone 2; Gebäudelänge / Gebäudetiefe, generell 20/-; Mischzone A; Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 40%
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme(n): Art. 25 KWaG (Waldabstand)
Gewässerschutz: Gewässerschutzbereich Au. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 11.06.2026

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden.

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich für die gedruckte Version am Ende der Baupublikationen und für die Online-Version am Anfang der Seite. Diese gilt für dieses Baugesuch.

Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel

Baupublikationen
Baugesuch Nr. 2504/372 (eBau Nr. 2026-4923 / 273334)

Gesuchsteller: Mario Padilla und Aurélie Hertzeisen, Chemin des Oeuches 1, 2533 Evilard

Projektverfasser: Architecture M. Buren Sàrl, Freiestrasse 10, 2502 Biel

Standort: Chemin des Oeuches 1, 2533 Evilard, Parzelle Nr. 523, Koordinaten 2’585'173 / 1'222’518

Bauvorhaben: Einrichtung von zwei Parkplätzen

Zonenplan: Wohnzone W2, Empfindlichkeitsstufe II

Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 80 Abs. 3 SG i.V.m. Art. 81 Abs. 1 SG und Art. 16 BR

Gewässerschutz: Au

Auflage- und Einsprachefrist: 12. Juni 2026

Auflageort und Einsprachestelle: 

Bauverwaltung Evilard, route Principale 37, 2533 Evilard

Aufgelegte Dossiers können öffentlich unter diesem Link während der definierten Zeitspanne eingesehen werden:

https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20716

Baupublikationen
Publikationsauftrag eBau-Nr. 2026-3289 / 275483

Stadt Biel

Baugesuch Nr.: 26’391
eBau Nr.: 2026-3289 / 275483

Bauherrschaft: Marcel Roth, Walperswilstrasse 21, 3274 Bühl bei Aarberg

Projektverfasser: Leimer Tschanz Architekten AG, Viaduktstrasse 33, 2501 Biel

Bauvorhaben: Restaurant Kübban: Erneuerung Lüftungsanlage und nachträgliche Bewilligung der Küche

Standort: Biel, Kanalgasse 33, Parzelle Nr. 1480

Zonenplan: Besondere Gestaltungsperimeter "Altstadt", Mischzone B

Bauinventar : K-Objekt (schützenswert, in der Baugruppe A – Biel/Bienne, Altstadt)

Gewässerschutz: Zone Au. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 4. Juni 2026

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Aktensicht Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/275483

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Baupublikationen
Publikationsauftrag eBau-Nr. 2026-3284 / 273391

Stadt Biel

Baugesuch Nr.: 26’390
eBau Nr.: 2026-3284 / 273391

Bauherrschaft: Direktion Bau, Energie und Umwelt der Stadt Biel, v.d. Abteilung Infrastruktur, Tiefbau, Zentralstrasse 49, 2501 Biel

Projektverfasser: Direktion Bau, Energie und Umwelt der Stadt Biel, v.d. Abteilung Infrastruktur, Tiefbau/Verkehr, Zentralstrasse 49, 2501 Biel

Bauvorhaben: Erstellen zwei neuer Gastroterrassen auf mobilen Plattformen

Standort: Biel, Aarbergstrasse, Parzelle Nr. 2377

Zonenplan: Öffentlicher Verkehrsraum

Bauinventar : Teilweise in der Baugruppe T (Biel/Bienne, Bahnhofquartier)

Gewässerschutz: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 4. Juni 2026

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Aktensicht Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/273391

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Gemeindebetriebe
Umleitungen aufgrund des Eidgenössischen Musikfests (EMF26)

Von Mittwoch, 13. Mai ab 13:30 Uhr bis Sonntag, 17. Mai 2026, Betriebsschluss kann das Stadtzentrum nicht bedient werden. Die Haltestellen Guisanplatz, Zentralplatz, Nidaugasse und Brunnenplatz werden in beiden Richtungen nicht bedient. Die Busse werden über die Silbergasse oder die Spitalstrasse umgeleitet.

Bahnhof Biel: Mehrere Haltestellen sind verschoben. Bitte konsultieren Sie den Perronplan vor Ort.

Der Online-Fahrplan ist angepasst. Aufgrund der Feiertage verkehren die Busse nach folgendem Fahrplan:

• Donnerstag, 14. Mai und Sonntag, 17. Mai: Sonntagsfahrplan
• Freitag, 15. Mai und Samstag, 16. Mai: Samstagsfahrplan

Die Routenänderungen sind an den jeweiligen Haltestellen ausgehängt oder unter www.vb-tpb.ch einsehbar.

Spezielle Shuttlebusse, die ausschliesslich für Musikgruppen reserviert sind, verkehren zwischen den verschiedenen Wettbewerbslokalen.

Bitte planen Sie zusätzliche Reisezeit ein.

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen eine angenehme Veranstaltung.

Verkehrsbetriebe Biel