Baupublikationen
Gemeinde Leubringen Evilard Baupublikation eBau-Nr. / Baugesuch-Nr.: 2023-15351; 2423/372

Bauherrschaft: Modernika KLG, Dominik Buess Blattert, Kramgasse 5, 3011 Bern

Projektverfasser: Modernika KLG, Dominik Buess Blattert, Kramgasse 5, 3011 Bern

Bauvorhaben: Rückbau bestehende Gebäude. Neubau 5 Reihen-Kompakthäuser aus Holz mit aussen aufgestellten Luft-/Wasser-Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen auf dem Dach.

Standort/Parzelle/Nutzungszone/Koordinaten: Magglingen; End der Welt Strasse 17; Parzelle Nr. 641; Wohnzone W1; Koordinaten 2’582’135 / 1’220’940

Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 80 SG i.V.m. Art. 81 Abs. 1/2 SG und Art. 16 BR

Gewässerschutz: Gewässerschutzbereich Aᵤ

Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 11. Oktober 2024

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Leubringen/Magglingen, Bauverwaltung, route Principale 37, 2533 Leubringen

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/188083

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profile im Gelände verwiesen.

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Baupublikationen
Baugesuch Nr.: 25’833 (eBau Nr.: 2024-3072 / 183781)

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Biel, vertreten durch die Abteilung Hochbau, Zentralstrasse 49, 2501 Biel 

Projektverfasser: ASSL Architekten GmbH, Werkhofstrasse 11, 2503 Biel

Standort: Biel, Werkhofstrasse 8 und 10, Parzelle Nr. 2288

Bauvorhaben: Zentralgarage: Umnutzung Werkstatt in Atemschutzräume, Einbau eines Kühlgerätes.
Feuerwehrgebäude: Schaffen neuer Schlafkojen in ehemaligen Atemschutzräumen und Einbau eines Lüftungsgerätes. Nachrüsten Brandschutzmassnahmen und Notbeleuchtung in Treppenhaus.

Zone: Teilgrundordnung "Gaswerk-Areal", Zone mit Planungspflicht (ZPP) G2 (Feuerwehr-Areal)

Gewässerschutz: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Schutzobjekt: K-Objekt (schützenswert)

Ausnahme: Nichteinhalten der minimalen Grösse der Schlafräume nach Art. 67 BauV 

Auflage- und Einsprachefrist: 10. Oktober 2024

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Aufgelegte Dossiers dieser Gemeinde können öffentlich unter diesem Link während der definierten Zeitspanne eingesehen werden.

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Baupublikationen
Baugesuch Nr.: 25’947 (eBau Nr.: 2024-12141 / 195561)

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Biel v.d. die Abteilung Liegenschaften der Stadt Biel, Neuengasse 28, 2501 Biel

Projektverfasser: Geotest AG, Bernstrasse 165, 3052 Zollikofen

Standort: Biel, Zollhausstrasse, Parzelle Nr. 8380, 9553 und 9428

Bauvorhaben: Sanierung/Abbruch von bestehenden Steinmauern. Netzabdeckung vorhandener Steinmauern

Zone: Bauzone 2, Gebäudelänge / Gebäudetiefe, generell (30/15), Überbauungs- und Gestaltungsplan mit SBV "Feldschützenweg", Mischzone A, Wald, Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 40%

Gewässerschutz: Zone Aᵤ. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Ausnahme: 
- Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen nach Art. 24 ff. RPG
- Nichtforstliche Kleinbauten und –anlagen im Wald nach Art. 14 WaV und nach Art. 35 KWaV

Auflage- und Einsprachefrist: 4. Oktober 2024

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Aufgelegte Dossiers dieser Gemeinde können öffentlich unter diesem Link während der definierten Zeitspanne eingesehen werden.

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG25967 (eBau Nr. 2023-18071 / 206072)

Gesuchsteller: Energie Service Biel, Gottstattstrasse 4, 2504 Biel/Bienne
Projektverfasser: a energie ag, Lyssstrasse 5, 3054 Schüpfen
Standort: Juravorstadt 44, 2502 Biel, Parzelle Nr. 11059
Bauvorhaben: Einbau neue Pelletheizungsanlage sowie zwei Bivalkessel (Gaskessel)
Zonenplan: Bauzone 3, Mischzone B, Öffentlicher Verkehrsraum
Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: GWS-Zone UB - Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA
Auflage- und Einsprachefrist: 03.10.2024
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel,
5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.
Elektronische Auflage: 
Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden.

 

Kehrichtabfuhr
Kehrichtabfuhr Ihre nächsten Recyclingabfuhren
Kreis 2
Mittwoch, 11. September 2024
Kreis 4
Mittwoch, 11. September 2024
Kreis 3
Montag, 9. September 2024
Kreis 4
Dienstag, 10. September 2024
Kreis 1
Donnerstag, 12. September 2024
Kreis 2
Freitag, 13. September 2024
Industriering 28
3250 Lyss
Telefon 032 387 47 87

Öffnungszeiten:
Montag – Samstag:
08.00 Uhr – 12.00 Uhr
In Notfällen gibt Telefonnummer 032 384 54 56 Auskunft
Für zusätzliche Informationen konsultieren Sie bitte das Recyclinghandbuch und den Kehrichtabfuhrplan.
Öffentliches Bauwesen
Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Zentralstrasse

Einführung einer Begegnungszone auf der Adam-Friedrich-Molz-Gasse, Eisengasse, Florastrasse, Neuengasse, Industriegasse, Unionsgasse und weitere Verkehrsmassnahmen.

Der Gemeinderat der Stadt Biel verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des eidgenössischen Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01), auf Art. 107 Abs. 1 der eidgenössischen Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) sowie auf Art. 42 Abs. 1 und Art. 44 Abs. 1 und 2 der kantonalen Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; BSG 732.111.1), mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern, die folgenden Verkehrsmassnahmen:

Tempo 30

·      Zentralstrasse vom Zentralplatz bis zum Kreisel «Mühlebrücke»

Begegnungszone (Signal 2.59.5 / 2.59.6)

·      Adam-Friedrich-Molz-Gasse

·      Eisengasse

·      Florastrasse zwischen der bestehenden Fussgängerzone und der Zentralstrasse

·      Neuengasse zwischen Adam-Friedrich-Molz-Gasse und Zentralstrasse

·      Industriegasse zwischen Eisengasse und Zentralstrasse

·      Unionsgasse zwischen Adam-Friedrich-Molz-Gasse und Zentralstrasse

Verbot für Motorwagen und Motorräder (Signal 2.13)

·      Unionsgasse ab Zentralstrasse Richtung Eisengasse

·      Unionsgasse ab Eisengasse Richtung Adam-Friedrich-Molz-Gasse

·      Eisengasse ab Hausnummer 19 Richtung Neuengasse

·      Neuengasse ab Eisengasse Richtung Zentralstrasse

Verbot für Motorwagen und Motorräder (Signal 2.13) mit Zusatz «Zubringerdienst gestattet»

·      Florastrasse ab Zentralstrasse Richtung Nidaugasse

·      Neuengasse ab Zentralstrasse Richtung Eisengasse

·      Neuengasse ab Eisengasse Richtung Adam-Friedrich-Molz-Gasse

·      Eisengasse ab Industriegasse Richtung Neuengasse

·      Adam-Friedrich-Molz-Gasse ab Mühlebrücke Richtung Unionsgasse

·      Adam-Friedrich-Molz-Gasse ab Unionsgasse Richtung Neuengasse

Verbot für Motorwagen und Motorräder (Signal 2.13) mit Zusatz «ausgenommen Bus, Taxi, Fahrrad und Motorfahrrad»

·      Zentralstrasse ab Zentralplatz Richtung Plänkestrasse

·      Zentralplatz auf der Brücke über die Schüss Richtung Norden

Einfahrt verboten (Signal 2.02) mit Zusatz «ausgenommen Fahrrad und Motorfahrrad»

·      Eisengasse ab Unionsgasse Richtung Mühlebrücke

·      Adam-Friedrich-Molz-Gasse ab Unionsgasse Richtung Mühlebrücke

Einbahnstrasse mit Gegenverkehr von Radfahrern und Motorradfahrern (Signal 4.08.1)

·      Eisengasse ab Mühlebrücke Richtung Unionsgasse

·      Adam-Friedrich-Molz-Gasse ab Mühlebrücke Richtung Unionsgasse

Abbiegen nach rechts verboten (Signal 2.42)

·      Adam-Friedrich-Molz-Gasse Richtung Nidaugasse

Aufhebung:

Einfahrt verboten (Signal 2.02) mit Zusatz «ausgenommen Bus, Taxi und Fahrrad»

·      Zentralstrasse ab Zentralplatz Richtung Plänkestrasse

·      Zentralplatz auf der Brücke über die Schüss Richtung Norden

Einfahrt verboten (Signal 2.02) mit Zusatz «ausgenommen Fahrrad»

·      Eisengasse ab Unionsgasse Richtung Mühlebrücke

·      Adam-Friedrich-Molz-Gasse ab Unionsgasse Richtung Mühlebrücke

Einbahnstrasse mit Gegenverkehr von Radfahrern (Signal 4.08.1)

·      Eisengasse ab Mühlebrücke Richtung Unionsgasse

·      Adam-Friedrich-Molz-Gasse ab Mühlebrücke Richtung Unionsgasse

Allgemeines Fahrverbot in beide Richtungen (Signal 2.01) mit Zusatz «Zubringerdienst gestattet»

·      Adam-Friedrich-Molz-Gasse

Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (Signal 2.14) mit Zusatz «Zubringerdienst gestattet»

·      Adam-Friedrich-Molz-Gasse ab Unionsgasse Richtung Neuengasse

·      Neuengasse ab Eisengasse Richtung Adam-Friedrich-Molz-Gasse

Einfahrt verboten (Signal 2.02) mit Zusatz «ausgenommen Fahrrad»

·      Neuengasse ab Eisengasse Richtung Zentralstrasse

·      Eisengasse ab Hausnummer 19 Richtung Neuengasse

·      Unionsgasse ab Zentralstrasse Richtung Eisengasse

·      Unionsgasse ab Eisengasse Richtung Adam-Friedrich-Molz-Gasse

Einbahnstrasse mit Gegenverkehr von Radfahrern (Signal 4.08.1)

·      Neuengasse ab Zentralstrasse Richtung Eisengasse

·      Eisengasse ab Neuengasse Richtung Industriegasse

Parkverbotsfeld (Markierung 6.23)

·      Mühlebrücke 2

Parkfelder mit Parkuhr

·      1x Industriegasse

·      1x Unionsgasse

·      2x Eisengasse

 

Grund der Massnahmen: Erhöhung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden.

Gegen die Verfügungen kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des kantonalen Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne erhoben werden. Die Beschwerde ist in deutscher oder französischer Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie eine Unterschrift enthalten.

Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Direktion Bau, Energie und Umwelt - Abteilung Infrastruktur

Polizeiwesen
Vorübergehende Verkehrsmassnahmen

Verkehrsbeschränkung auf der Schlössli­strasse, gestützt auf Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassen­verkehr vom 19. Dezember 1958.

In der Schlösslistrasse werden zwischen der Bözingenstrasse und der Sonnenstrasse die Gas- und Wasserleitungen erneuert. 

Um die Arbeiten auszuführen, wird auf der Schlösslistrasse im obgenannten Abschnitt ein Einbahnregime (ausgenommen Bus) mit Fahrtrichtung Sonnenstrasse eingeführt.

Um den Busverkehr zu gewährleisten, wird eine mobile Lichtsignalanlage installiert.

Vom Grillenweg und von der Sonnenstrasse her besteht beim Einfahren in die Schlösslistrasse ein Linksabbiegeverbot.

Die Einfahrt in die Schlösslistrasse ab der Bözingenstrasse wird auf den Zubringerdienst beschränkt.

Dauer der Verkehrsmassnahme:

Montag, 16. September 2024 bis Freitag, 20. Dezember 2024

Die Kehrichtabfuhr ist gewährleistet.

Die erforderlichen Signale werden an Ort und Stelle gut sichtbar aufgestellt. Widerhandlungen gegen diese Verkehrsbeschränkung werden im Ordnungsbussenverfahren bzw. gemäss Art. 90 SVG geahndet.

 

Polizeiinspektorat Biel - Verkehrspolizei

Baupublikationen
Baugesuch Nr.: 25’947 (eBau Nr.: 2024-12141 / 195561)

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Biel v.d. die Abteilung Liegenschaften der Stadt Biel, Neuengasse 28, 2501 Biel

Projektverfasser: Geotest AG, Bernstrasse 165, 3052 Zollikofen

Standort: Biel, Zollhausstrasse, Parzelle Nr. 8380, 9553 und 9428

Bauvorhaben: Sanierung/Abbruch von bestehenden Steinmauern. Netzabdeckung vorhandener Steinmauern

Zone: Bauzone 2, Gebäudelänge / Gebäudetiefe, generell (30/15), Überbauungs- und Gestaltungsplan mit SBV "Feldschützenweg", Mischzone A, Wald, Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 40%

Gewässerschutz: Zone Aᵤ. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Ausnahme: 
- Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen nach Art. 24 ff. RPG
- Nichtforstliche Kleinbauten und –anlagen im Wald nach Art. 14 WaV und nach Art. 35 KWaV

Auflage- und Einsprachefrist: 4. Oktober 2024

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Aufgelegte Dossiers dieser Gemeinde können öffentlich unter diesem Link während der definierten Zeitspanne eingesehen werden.

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG25967 (eBau Nr. 2023-18071 / 206072)

Gesuchsteller: Energie Service Biel, Gottstattstrasse 4, 2504 Biel/Bienne
Projektverfasser: a energie ag, Lyssstrasse 5, 3054 Schüpfen
Standort: Juravorstadt 44, 2502 Biel, Parzelle Nr. 11059
Bauvorhaben: Einbau neue Pelletheizungsanlage sowie zwei Bivalkessel (Gaskessel)
Zonenplan: Bauzone 3, Mischzone B, Öffentlicher Verkehrsraum
Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: GWS-Zone UB - Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA
Auflage- und Einsprachefrist: 03.10.2024
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel,
5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.
Elektronische Auflage: 
Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden.

 

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG25835 (eBau Nr. 2024-3090 / 184375)

Gestützt auf Art. 26 des Dekretes über das Baubewilligungsverfahren vom 22. März 1994 erfolgt nachstehende Bekanntmachung:

Gesuchsteller: ImmoBene, Balderstrasse 30, 3000 Bern 14

Projektverfasser: RAUMZEIT Architekten GmbH, Stadtplatz 1, 3270 Aarberg

Standort: Lindenweg 115/115a, 2503 Biel, Parzelle Nr. 4940

Bauvorhaben: Sanierung Mehrfamilienhaus, Ausbau Dachgeschoss, Anbau Bal-kone

Zonenplan:Bauzone 2

Mischzone A

Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 40%

Schutzobjekt: Nein

Erforderliche Ausnahme(n): Keine

Gewässerschutz: GWS-Zone üB

Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richt-linien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 26.09.2024

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel,
5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnach-mittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprache-frist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch

Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel

https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500
Baupublikationen
Stadt Biel Baugesuch Nr.: 25’908 (eBau Nr.: 2024-8704 / 199919)

Bauherrschaft: BKW AEK Contracting AG, Westbahnhofstrasse 3, 4502 Solothurn

Projektverfasserin: Emch+Berger AG Bern, Zihlstrasse 27, 2503 Biel

Standort: Biel, Narzissenweg, Geyisriedweg, Parzellen Nrn. 7139, 9876, 4595, 7757, 4608

Bauvorhaben: Ausbau der Fernwärmeleitung für die Liegenschaften Narzissenweg 6, 8, 10, 12, 14, 16 und Orpundstrasse 7, 9, 11

Zone: Bauzone 3, Mischzone A, Mischzone B, Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 40%, öffentlicher Verkehrsraum

Gewässerschutz: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 26. September 2024 2/2

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Aufgelegte Dossiers dieser Gemeinde können öffentlich unter diesem Link während der definierten Zeitspanne eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/199919

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne



https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/199919
Baupublikationen
Baugesuch Nr. BG25854 (eBau Nr. 2024-4573 / 188666)

Gestützt auf Art. 26 des Dekretes über das Baubewilligungsverfahren vom 22. März 1994 erfolgt nachstehende Bekanntmachung:

Baugesuch Nr: BG25854 (eBau Nr. 2024-4573 / 188666)
Gesuchsteller: Stiftung Wildermeth Biel, Kloosweg 22, 2502 Biel
Projektverfasser: Strässler Architektur AG, Mühlebrücke 2, Postfach, 2502 Biel/Bienne
Standort: Kloosweg 26, 2502 Biel, Parzelle Nr. 3518
Bauvorhaben: Umnutzung des 2. Obergeschosses in Büroräumlichkeiten, Vergrösserung des 1. Obergeschosses mit Anbauten und Einbau eines Liftes
Zonenplan: Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung der Stadt Biel im Bereich "Wildermeth" vom 23.02.2024
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: GWS-Zone 
Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA
Auflage- und Einsprachefrist: 26.09.2024
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwoch-nachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.


Elektronische Auflage    
Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprache-frist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden.

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch!

Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel

https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500
Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG25949 (eBau Nr. 2024-12805/ 203450)

Gestützt auf Art. 26 des Dekretes über das Baubewilligungsverfahren vom 22. März 1994 erfolgt nach-stehende Bekanntmachung:

Baugesuch Nr: BG25949 (eBau Nr. 2024-12805/ 203450)
Gesuchsteller: SAP (Schweiz) AG Systeme, Leugenestrasse 6, Postfach 6130, 2500 Biel
Projektverfasser: Bauwelt Architekten AG, Cornouillerstrasse 6, 2502 Biel
Standort: Leugenestrasse 6, 2504 Biel, Parzelle Nr. 9218
Bauvorhaben: Umbau Büroräume und Umnutzung in Kindertagesstätte für Mitarbeiter der Rolex SA
Zonenplan: Überbauungsplan mit Sonderbauvorschriften "Bözingenfeld-Ost" vom 10.07.1987 Arbeitszone
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: GWS-Zone Au
Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA
Auflage- und Einsprachefrist: 26.09.2024
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage
Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprache-frist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden.

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel

https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipa-lity=20500
Kehrichtabfuhr
Kehrichtabfuhr
Kreis 1
Mittwoch, 4. September 2024
Kreis 2
Mittwoch, 4. September 2024
Kreis 1
Mittwoch, 4. September 2024
Stadtrat
Auszug aus den Verhandlungen des Stadtrates

Sitzung von Donnerstag, 22. August 2024, 18.00 Uhr

Stadtratssaal in der Burg

Anwesend sind 53 Mitglieder:

Arnold Niels, Augsburger-Brom Dana, Boly Kady, Bord Pascal, Briechle Dennis, Bucher Juliet, Cacciabue Anna Louise, Celik Pir Chè, Clauss Susanne, De Maddalena Daniela, Eggli Roland, Francescutto Luca, Gerber Andreas, Gloor Yannick, Hamdaoui Mohamed, Heiniger Peter, Kilezi Ruth, Koller Levin, Lehmann Caroline, Leuenberger Bernhard, Loderer Benedikt, Magnin Nadia, Maurer Stefan, Meier Julian, Moeschler Marie, Müller Lukas, Paronitti Maurice, Rindlisbacher Hugo, Rodriguez Ugolini Julian, Roquet Hervé, Roth Myriam, Rüber Stefan, Scherrer Jürg, Scheuss Urs, Schiess Christophe, Schlup Nina, Schneider Sandra, Schneider Veronika, Schor Alfred, Steinmann Alfred, Stocker Julien, Stolz Joseline, Suter Daniel, Sutter Andreas, Tanner Anna, Tennenbaum Ruth, Tonon Ariane, Torriani Latscha Isabelle, Varrin Océane, Wächter Olivier, Weber Philippe, Wendling Cécile, Wiederkehr Martin

Entschuldigt abwesend:

Eggimann Roman, Molina Franziska, Oberle Fabio, Sprenger Titus, van der Meer Marion, Widmer Patrick, Zumstein Joël 

Vertretung des Gemeinderates:

Stadtpräsident Fehr Erich

Gemeinderätinnen Frank Lena, Gonzalez Bassi Glenda, Pittet Natasha 

Entschuldigt abwesend:

Gemeinderat Feurer Beat 

Vorsitz:

Stadtratspräsident Loderer Benedikt

Corrigendum:

Cécile Wendling war an der Sitzung des Stadtrats vom Mittwoch, 26. Juni 2024 anwesend, obwohl sie in der amtlichen Publikation als abwesend aufgeführt wurde. 

Digitalisierung Parlament: Technik im Stadtratssaal / Verpflichtungskredit

  1. Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Bericht des Stadtratbüros vom 26. Juni 2024 betreffend «Digitalisierung Parlament: Technik im Stadtratssaal / Verpflichtungskredit».
  2. Er genehmigt gemäss Art. 10 Finanzordnung (SGR 6.2-1) den Verpflichtungskredit Nr. 28010.1600 in der Höhe von CHF 280'746.00 (inkl. dem bereits durch den Gemeinderat genehmigte und freigegebene Betrag von CHF 50'000 für die Initialisierung des Projektes) für ein neues Konferenz- und Abstimmungssystem inkl. Videostreaming. Teuerungsbedingte Mehrausgaben sowie Mehrkosten in Folge der Erhöhung des Mehrwert­steu­er­satzes gelten als genehmigt.
  3. Er schreibt folgenden parlamentarischen Vorstoss als erfüllt ab:
  • Die in ein Postulat umgewandelte Motion 20180093 Sandra Schneider, Fraktion SVP/Die Eidgenossen, «Endlich elektronisch abstimmen im Bieler Stadtrat!»
  1. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat in Zusammenarbeit mit dem Stadtratsbüro beauftragt. Der Gemeinderat wird ermächtigt, diese Kompetenz an die zuständige Direktion zu delegieren. Der Gemeinderat in Zusammenarbeit mit dem Stadtratsbüro werden ermächtigt, notwendige und zweckmässige Projektänderungen, welche den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern, vorzunehmen.

Kita Mett / Sanierung / Projektierung / Verpflichtungskredit

Der Stadtrat von Biel, nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 26. Juni 2024, gestützt auf Art. 39 Abs. 1 Bst. a der Stadtordnung vom 9. Juni 1996 (SGR 1.0-1), beschliesst:

  1. Für die Projektierung der Sanierung Kita Mett wird ein Verpflichtungskredit von CHF 850’000 unter der Nr. 54000.0300 bewilligt.
  2. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Er wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat wird ermächtigt, diese Kompetenz an die zuständige Direktion zu delegieren.

 Ratssekretariat

Stadtkanzlei
Änderung Anhang 4 der Gebührenverordnung (SGR 6.7-1.1) – Gebühren der Direktion Bildung, Kultur und Sport

Der Gemeinderat der Stadt Biel hat an seiner Sitzung vom 21. August 2024 die Anpassung des Anhangs 4 der Gebührenverordnung vom 29.10.2014 (SGR 6.7-1.1) – Gebühren der Direktion Bildung, Kultur und Sport beschlossen. Die Änderung tritt unter Vorbehalt allfälliger Beschwerden am 1. Oktober 2024 in Kraft.

Gegen diesen Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel, Schloss, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau, geführt werden. Die Änderung kann bei der Stadtkanzlei, Mühlebrücke 5, 2502 Biel oder auf der Website der Stadt Biel, http://www.biel-bienne.ch/laufende-auflagen, eingesehen werden.

Stadtkanzlei Biel

Öffentliches Bauwesen
Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Aarbergstrasse

Der Gemeinderat der Stadt Biel verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des eidgenössischen Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01), auf Art. 107 Abs. 1 der eidgenössischen Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) sowie auf Art. 42 Abs. 1 und Art. 44 Abs. 1 und 2 der kantonalen Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; BSG 732.111.1), mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern, die folgenden Verkehrsmassnahmen:

  • Tempo 30 auf der Aarbergstrasse vom Uraniaplatz bis zur Einmündung der Badhausstrasse
  • Grund der Massnahmen: Erhöhung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden.

Gegen die Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des kantonalen Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne erhoben werden. Die Beschwerde ist in deutscher oder französischer Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie eine Unterschrift enthalten.

Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Direktion Bau, Energie und Umwelt
Abteilung Infrastruktur

Polizeiwesen
Verkehrsbeschränkung anlässlich des Radrennens «Bienne Crit» von Samstag, 31.08.2024:

Während dem Anlass sind folgende Strassen für sämtlichen Verkehr zwischen 09.00 und 17.30 Uhr gesperrt.

Champagneallee, Grünweg auf Höhe Champagneallee, Im Grund, Schwalbenstrasse, Fontenalstrasse, Zeughausstrasse.

Die Anwohnenden müssen mit erheblichen Einschränkungen und Verkehrsbehinderungen im gesamten Quartier rechnen. Die Zu-/Wegfahrt zu den privaten Parkplätzen wird nicht zu jeder Zeit möglich sein.

Der Zugang zu den eingeschlossenen Teilen im Quartier ist für Fussgängerinnen und Fussgänger via die überwachten Übergängen ganztags möglich. 

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden, die Signale zu beachten.

Sämtliche Parkplätze auf der Strecke des Rennens werden am Samstag, 31.08.2024 temporär aufgehoben.

Das Polizeiinspektorat macht darauf aufmerksam, dass vorschriftswidrig abgestellte Fahrzeuge abgeschleppt werden. Die Abschleppgebühr beträgt CHF 300.– zzgl. Ordnungsbusse.

Polizeiinspektorat Biel

Bevölkerung
Öffnungszeiten

Öffentliche Sicherheit

Einwohner- und Spezialdienste

Öffnungszeiten

Wegen Weiterbildung bleibt die Dienststelle Einwohner- und Spezialdienste, Neuengasse 28, am Freitag, 30. August 2024, den ganzen Tag geschlossen.

Einwohner- und Spezialdienste

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG25949 (eBau Nr. 2024-12805/ 203450)

Gestützt auf Art. 26 des Dekretes über das Baubewilligungsverfahren vom 22. März 1994 erfolgt nach-stehende Bekanntmachung:

Baugesuch Nr: BG25949 (eBau Nr. 2024-12805/ 203450)
Gesuchsteller: SAP (Schweiz) AG Systeme, Leugenestrasse 6, Postfach 6130, 2500 Biel
Projektverfasser: Bauwelt Architekten AG, Cornouillerstrasse 6, 2502 Biel
Standort: Leugenestrasse 6, 2504 Biel, Parzelle Nr. 9218
Bauvorhaben: Umbau Büroräume und Umnutzung in Kindertagesstätte für Mitarbeiter der Rolex SA
Zonenplan: Überbauungsplan mit Sonderbauvorschriften "Bözingenfeld-Ost" vom 10.07.1987 Arbeitszone
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: GWS-Zone Au
Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA
Auflage- und Einsprachefrist: 26.09.2024
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage
Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprache-frist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden.

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel

https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipa-lity=20500