Kehrichtabfuhr
Kehrichtabfuhr - Ihre nächsten Recyclingabfuhren:
Kreis 3: Mittwoch, 21. Mai 2025
Kreis 1: Mittwoch, 21. Mai 2025
Kreis 2: Mittwoch, 21. Mai 2025
Für zusätzliche Informationen konsultieren Sie bitte das Recyclinghandbuch und den Kehrichtabfuhrplan. Machen und helfen Sie mit! Danke!

INFRASTRUKTUR BIEL - Strasseninspektorat
Öffentliches Bauwesen
Öffentliche Auflage: Erneuerung des digitalen Vermessungswerkes Biel, Los 14

Die Grundlagen der amtlichen Vermessung wurden im gesamten Gemeindegebiet der Stadt Biel erneuert, aktualisiert und vollständig neu digital berechnet und gespeichert (ohne Bereich Altstadt und ohne Bereich Industriegebiet Bözingenfeld, welche bereits genehmigt sind).
Das Vermessungswerk mit dem Plan für das Grundbuch und die weiteren zum Zwecke der Grundbuchführung erstellten Auszüge aus den Daten der amtlichen Vermessung liegen vom 26. Mai 2025 bis 27. Juni 2025 bei der Stadt Biel, Dienststelle Vermessung und GIS, Zentralstrasse 49, 1. Etage links, öffentlich auf (Art. 38 Kantonales Geoinformationsgesetz; KGeoIG). Fachpersonen stehen täglich ohne Anmeldung von 8.00 bis 10.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr für Auskünfte zur Verfügung. Andere Termine sind auf Anfrage möglich (032 326 28 41; vermessung@biel-bienne.ch).
Die Grenzpunkte im Terrain wurden nicht verändert. Durch die digitale Neuberechnung können sich Differenzen zu den alten Grundstücksflächen ergeben. Im Grundbuch wird die neu berechnete Fläche eingetragen. Im Plan für das Grundbuch wird die Lage der Grundstücksgrenzen rechtsverbindlich dargestellt; die Flächenangaben gehören jedoch lediglich zum beschreibenden Teil im Grundbuch, daher kann dagegen keine Einsprache erhoben werden.
Die digitalen Daten der öffentlichen Auflage können auch im Internet eingesehen werden (https://www.biel-bienne.ch/gis/los14 ). Mit dem Online-Formular können Fragen schriftlich eingereicht werden.
Wer in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann sich am Verfahren beteiligen, indem sie/er während der Auflagefrist bei der Gemeinde schriftlich auf Fehler und Mängel der Vermessung aufmerksam macht (Art. 39 KGeoIG).
Nach Erledigung der Einwände wird das Vermessungswerk durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt. Der Plan für das Grundbuch erlangt danach die Eigenschaft einer rechtsverbindlichen öffentlichen Urkunde gemäss Artikel 9 des Zivilgesetzbuches (vgl. Art. 29 Verordnung über die amtliche Vermessung; VAV).
Im Zeitpunkt der öffentlichen Auflage sind folgende Liegenschaftsmutationen hängig:

  • 371/2022/2, 371/2022/3, 371/2022/5, 371/2022/14
  • 371/2023/2, 371/2023/3, 371/2023/4, 371/2023/16, 371/2023/19, 371/2023/22, 371/2023/23, 371/2023/27, 371/2023/28
  • 371/2024/1, 371/2024/3, 371/2024/4, 371/2024/5, 371/2024/6, 371/2024/7, 371/2024/11, 371/2024/14, 371/2024/15, 371/2024/16, 371/2024/18, 371/2024/19
  • 371/2025/1, 371/2025/2, 371/2025/4, 371/2025/5, 371/2025/6, 371/2025/7, 371/2025/8, 371/2025/9, 371/2025/10, 371/2025/11, 371/2025/12

Hinweis für Notarinnen und Notare:
Während der Zeit von der Auflagegenehmigung (Mitte Mai 2025) bis zur kantonalen Genehmigung von Los 14 können im kantonalen Grundbuch keine Geometer-Liegenschaftsmutationen durchgeführt werden. Durchgehend möglich bleiben Parzellierungsvorschläge und rein notarielle Liegenschaftskaufgeschäfte.
Direktion Bau, Energie und Umwelt / Abteilung Infrastruktur / Dienststelle Vermessung und GIS

Mietwesen
Stadt Biel - Jährliche Leerwohnungszählung des Bundes, im Auftrag des Bundesamtes für Statistik (BFS).

Meldepflicht für Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer

Eigentümerinnen und Eigentümer (oder deren Vertretung) von Liegenschaften auf dem Stadtgebiet sind verpflichtet, die per 1. Juni 2025 leerstehenden Wohnungen zu melden.

Weitere Informationen und das Meldeformular finden Sie unter www.biel-bienne.ch/erhebung

Meldeschluss: 6. Juni 2025

Rücksendeadresse: Stadt Biel, Präsidialdirektion, Mühlebrücke 5, 2502 Biel oder stat@biel-bienne.ch

Rechtsgrundlagen: Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992 und Statistikerhebungsverordnung vom 30.Juni 1993

Leerraum gemäss dem Reglement über die Zwischennutzung von Leerraum (SGR 7.2.1-6)
Meldepflicht für Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer

Die Stadt Biel erinnert die Eigentümerschaft von Liegenschaften auf dem Stadtgebiet, dass leerstehende Objekte zu melden sind, wenn diese den im Reglement über die Zwischennutzung von Leerraum definierten Kriterien entsprechen. Konkret handelt es sich dabei um seit über 3 Monaten leerstehende Geschäftsräumlichkeiten oder seit über 6 Monaten leerstehende Wohnungen.

Die Präsidialdirektion steht Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung (032 326 13 25 oder stat@biel-bienne.ch).

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG26105 (eBau Nr. 2024-18091 / 220121)

Gesuchsteller: Post Immobilien AG, Wankdorfallee 4, 3030 Bern 
Projektverfasser: Branger Architekten AG, Fegetzallee 7, 4500 Solothurn 
Standort: Grenchenstrasse 10, 2504 Biel, Parzellen Nr. 9459, 9404, 9342 
Bauvorhaben: Energetische Sanierung; Neubau Zwischenhalle; Umgestaltung Umgebung, Parkier- und Zirkulationsflächen; Anpassungen Perron/Prellbock 
Zoneplan: Überbauungsplan mit Sonderbauvorschriften "Bözingenfeld-Ost" vom 10.07.1987, Arbeitszone 
Schutzobjekt: Nein 
Erforderliche Ausnahme(n): Anlage unter dem mittleren Grundwasserspiegel im Gewässerschutzbereich Au (Gewässerschutzverordnung, Anhang 4, Ziffer 211, Abs. 2) 
Gewässerschutz: Gewässerschutzbereich Au ; Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA 

Auflage- und Einsprachefrist: 05.06.2025 
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung. 

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden.

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich für die gedruckte Version am Ende der Baupublikationen und für die Online-Version am Anfang der Seite. Diese gilt für dieses Baugesuch.

Baupublikationen
BG25566-B (eBau Nr. 2023-6432 / 222418)

Gesuchsteller: WEST STONE SA, Place de Longemalle 7, 1204 Genève, vertreten durch Gebert Architekten AG, Unterer Quai 31a, 2501 Biel
Projektverfasser: Gebert Architekten AG, Unterer Quai 31a, 2501 Biel
Standort: Salzhaustrasse 18, 2503 Biel, Parzelle Nr. 2676
Bauvorhaben: Projektänderung: Erweiterung des bestehenden und bewilligten Gebäudes, Innenumbau, Fassadenänderungen, Verzicht auf die Realisierung der bewilligten Attika.
Zoneplan: Bauzone 4, Bauzone K (Kleinbauten; am Südrand, entlang Ufer Schüss), Grünzone (am Südrand, entlang Ufer Schüss), Mischzone B
Schutzobjekt: Erhaltenswertes Objekt
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: Gewässerschutzbereich üB, Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA
Auflage- und Einsprachefrist: 05.06.2025
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08.00 – 11.45 und 14.00 – 16.30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.
Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500
Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich für die gedruckte Version am Ende der Baupublikationen und für die Online-Version am Anfang der Seite. Diese gilt für dieses Baugesuch.

Baupublikationen
Publikationsauftrag eBau 2025-5153 / 228573

Stadt Biel

Baugesuch Nr.: 26’137
(eBau Nr.: 2025-5153 / 228573)

Bauherrschaft: Direktion Bau, Energie und Umwelt der Stadt Biel, v.d. Abteilung Infrastruktur, Tiefbau, Zentralstrasse 49, 2501 Biel

Projektverfasser: Direktion Bau, Energie und Umwelt der Stadt Biel, v.d. Abteilung Infrastruktur, Tiefbau, Zentralstrasse 49, 2501 Biel

Bauvorhaben: Neugestaltung Strassenraum Helvetiaplatz (Vogelsang - Kloosweg)

Standort: Biel, Vogelsang - Kloosweg, Parzelle Nr. 3364 und 6343

Zonenplan: Öffentlicher Verkehrsraum, Bauzone 3, Mischzone A, Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 40%

Gewässerschutzbereich: Zone Aᵤ. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Hinweis: Die Aufhebung von 7 Parkplätzen auf dem Helvetiaplatz wurde mit der Allgemeinverfügung betreffend Verkehrsmassnahmen im Beaumontquartier in Biel am 25. März 2025 publiziert und wird in diesem Verfahren behandelt.

Auflage- und Einsprachefrist: 5. Juni 2025

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/228573

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Baupublikationen
Publikationsauftrag eBau 2022-13955 / 225985

Stadt Biel

Baugesuch Nr.: 25’393-B
(eBau Nr.: 2022-13955 / 225985)

Bauherrschaft: Liegenschaften der Stadt Biel, Neuengasse 28, 2501 Biel

Projektverfasser: Schmid & Pletscher AG, Hauptstrasse 66, 2560 Nidau

Bauvorhaben: Böschungssicherung infolge Schadens an der bestehenden Mauer

Projektänderung: Böschungssicherung mittels 2 Spundwänden statt einer

Standort: Biel, Aarbergstrasse 11, Parzelle Nr. 7117

Zonenplan: Zone mit Planungspflicht (ZPP) 8.3 "Isabellenweg"

Gewässerschutzbereich: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Ausnahme: Bauten und Anlagen am/im Gewässer (Art. 48 WBG)

Hinweis: Bauten und Anlagen im Gewässerraum (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist: 5. Juni 2025

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/225985

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Baupublikationen
Publikationsauftrag eBau 2022-12717 / 230535

Stadt Biel

Baugesuch Nr.: 26’140
(eBau Nr.: 2022-12717 / 230535)

Bauherrschaft: Liegenschaften der Stadt Biel, Neuengasse 28, 2501 Biel

Projektverfasser: Liegenschaften der Stadt Biel, Neuengasse 28, 2501 Biel

Bauvorhaben: Zwischennutzung der Parzelle für die Ausstellungsfläche bis 31.03.2026

Standort: Biel, Johann-Renfer-Strasse, Biel, Parzelle Nr. 9063

Zonenplan: Überbauungsplan mit Sonderbauvorschriften "Bözingenfeld-Ost"

Ausnahme: Art. 9 Baureglement der Stadt Biel: Zonenkonformität

Gewässerschutz: Zone Aᵤ. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 12. Juni 2025

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/230535

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG26043 (eBau Nr. 2024-18915 / 213957)

Gesuchsteller: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern
Projektverfasser: Cablex AG, Tannackerstrasse 7, 3073 Gümligen
Standort: Fritz-Oppliger-Strasse 18, 2504 Biel, Parzelle Nr. 9031
Bauvorhaben: Änderungen an der Mobilfunkanlage mit nachträglicher ordentlicher Bewilligung des Korrekturfaktors
Zoneplan: Überbauungsplan mit Sonderbauvorschriften "Bözingenfeld-Ost" vom 10.07.1987
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: Gewässerschutzbereich Au; Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 12.06.2025
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock.  Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden. 

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich für die gedruckte Version am Ende der Baupublikationen und für die Online-Version am Anfang der Seite. Diese gilt für dieses Baugesuch.

Baupublikationen
Publikationsauftrag eBau 2025-5626 / 139744

Stadt Biel

Baugesuch Nr.: 26’145
(eBau Nr.: 2025-5626 / 139744)

Bauherrschaft: Direktion Bau, Energie und Umwelt der Stadt Biel, v.d. Abteilung Infrastruktur, Tiefbau, Zentralstrasse 49, 2501 Biel

Projektverfasserin: Direktion Bau, Energie und Umwelt der Stadt Biel, v.d. Abteilung Infrastruktur, Tiefbau, Zentralstrasse 49, 2501 Biel

Bauvorhaben: Neugestaltung Strassenraum Bermenstrasse - Brüggstrasse - Mösliweg

Standort: Biel, Bermenstrasse, Brüggstrasse, Mösliweg, Parzellen Nrn. 11195, 9915, 5534, 5030, 25037

Zonenplan: Öffentlicher Verkehrsraum

Gewässerschutzbereich: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 12. Juni 2025

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Aktensicht Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/139744

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Burgergemeinden
Burgergemeinde Madretsch

Ordentliche Burgergemeindeversammlung

Samstag, 14. Juni 2025 um 16.00 Uhr im Forsthaus der Burgergemeinde Madretsch.

Traktanden:

  1. Genehmigung Protokoll vom 16. November 2024
  2. Genehmigung Jahresrechnung 2024
  3. Orientierungen
  4. Verschiedenes

Madretsch, 29. April 2025

Der Burgerrat

Kantonale Behörden
Öffentliche Auflage eines Nationalstrassenprojekts N05 / N06 Bereinigung Baulinien Biel – Schön-bühl (ohne Rodung / ohne UVP)

N05 / N06 Bereinigung Baulinien Biel - Schönbühl

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat gestützt auf Art. 27 bis 27b des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen vom 8. März 1960 (NSG; SR 725.111) das ordentliche Plangenehmigungsverfahren eingeleitet.

Öffentliche Planauflage

Das vollständige Ausführungsprojekt liegt von 19. Mai bis 17. Juni 2025 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf:

Abteilung Stadtplanung Biel/Bienne, Zentralstrasse 49, 2501 Biel
Gemeindeverwaltung Orpund, Gottstattstrasse 12, 2552 Orpund
Bauverwaltung Brügg, Mettgasse 1, 2555 Brügg
Bauabteilung Aegerten, Schulstrasse 3, 2558 Aegerten
Bauverwaltung Studen, Hauptstrasse 61, 2557 Studen
Bauverwaltung Worben, Hauptstrasse 19, 3252 Worben
Bauverwaltung Lyss, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss
Gemeindeverwaltung Kappelen, Aarbergstrasse 12, 3273 Kappelen
Bauabteilung Aarberg, Stadtplatz 46, 3270 Aarberg
Gemeindeverwaltung Seedorf, Bernstrasse 72, 3267 Seedorf
Bauverwaltung Grossaffoltern, Dorfstrasse 41, 3257 Grossaffoltern
Bauverwaltung Schüpfen, Dorfstrasse 17, 3054 Schüpfen
Bauverwaltung Rapperswil, Hauptstrasse 29, 3255 Rapperswil
Gemeindeverwaltung Deisswil und Wiggiswil, Liebegg 1, 3053 Wiggiswil
Bauabteilung Münchenbuchsee, Bernstrasse 12, 3053 Münchenbuchsee
Bauverwaltung Urtenen-Schönbühl, Zentrumsplatz 8, 3322 Urtenen-Schönbühl
Bauverwaltung Moosseedorf, Schulhausstrasse 1, 3302 Moosseedorf
Bau- und Verkehrsdirektion Kanton Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern

Die Projektunterlagen sind während dieser Zeit ebenfalls im Internet unter (https://filesharing.bvd. be.ch/index. php/s/PMgFSGA8XgEYPnE) einsehbar. Rechtlich verbindlich sind jedoch einzig die auf der Gemeindeverwaltung und beim Kanton in gedruckter Form aufgelegten Pläne und Unterlagen.

Anhörung betroffener Dritter

Wer nach den Vorschriften des Eidgenössischen Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (SR 172.021) Partei ist, kann gestützt auf Art. 27d Abs. 1 NSG während der Auflagefrist gegen das Ausführungsprojekt beim Eidgenössischen Departemente für Umwelt, Verkehr, Energie und Kom-munikation (UVEK), Kochergasse 10, 3003 Bern, schriftlich mit Antrag und Begründung Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Gemeinden wahren ihre Interessen mit Einsprache.

Bern, 01.05.2025
Im Auftrag des Bundesamtes für Strassen ASTRA Tiefbauamt des Kantons Bern

Leubringen / Évilard
Aufhebung von Gräbern im Friedhof Evilard

Gestutzt auf Art. 14 des Friedhof – und Bestattungsreglements der Einwohnergemeinde Evilard vom 29 November 2004, hat der Gemeinderat Evilard die Aufhebung folgender Gräber auf den 1. September 2025 beschlossen:

Friedhof Evilard (Chemin de la Maison Blanche 10)

Aufhebung Sektoren D (Reihengräber Nr. 38 bis Nr. 71) und M (Reihenurnen Nr. 39 bis Nr. 81).

Die gesetzliche Ruhefrist dieser Gräber ist abgelaufen. Für eventuelle Fragen steht der Werkhof der Gemeinde zu Ihrer Verfügung (Tel. 032 329 91 10).

Gedenksteine, Pflanzen und andere Gegenstände, die von den Hinterbliebenen beansprucht werden, sind spätestens bis zum Aufhebungsdatum von den Gräbern zu entfernen. Nach diesem Datum werden die Gräber eingeebnet.

Evilard, im Mai 2025

Gemeinderat Evilard

Leubringen / Évilard
Gemeindeversammlung

Gemeindeversammlung

Montag, 16. Juni 2025, 20.00 Uhr im Gemeindehaus

Traktanden:

1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2024

2. Rechnung 2024 – Genehmigung

3. Ersatzwahl Vizepräsidium der Gemeindeversammlung

4. Reglement über das Schulwesen (Schulreglement) – Genehmigung der Änderungen betreffend die Schulleitung und die Tagesschulleitung

5. Ortsbus Leubringen-Magglingen – Genehmigung des jährlichen Kredits von CHF 340'000.00 (wiederkehrende Ausgabe) bezüglich der Erweiterung auf die Abendstunden und das Wochenende

6. Umgestaltung und Renovation der Räumlichkeiten La Baume 1 in Leubringen für den Betrieb eines Lebensmittelgeschäfts mit Café-Bistro – Genehmigung des Verpflichtungskredits von CHF 210'000.00 (das Referendum nach Artikel 36 Abs. 2 der Gemeindeordnung in Bezug auf den Entscheid des Gemeinderates vom 18.03.2025 ist zustande gekommen)

7. Diverses

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2024 liegt während 10 Tagen vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und kann dort eingesehen werden.

Das Reglement zu Traktandum 4 liegt 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf, wo es während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden kann.

Innerhalb von 30 Tagen ab der Gemeindeversammlung können deren Erlasse beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne mittels Beschwerde angefochten werden.

Der Gemeinderat