Kehrichtabfuhr
Kehrichtabfuhr - Ihre nächsten Recyclingabfuhren:
Kreis 3: Mittwoch, 16. April 2025
Kreis 1: Mittwoch, 16. April 2025
Kreis 4: Mittwoch, 16. April 2025
Für zusätzliche Informationen konsultieren Sie bitte das Recyclinghandbuch und den Kehrichtabfuhrplan. Machen und helfen Sie mit! Danke!

INFRASTRUKTUR BIEL - Strasseninspektorat
Gemeinderat
Fakultatives Referendum

Fakultatives Referendum

Der Gemeinderat hat am 1. April 2025 folgenden Verpflichtungskredit beschlossen:

● CHF 275'000.00 für die Renovation des Nordeingangs des Gemeindehauses in Leubringen (route Principale 37) einschliesslich der Umgestaltung des Eingangsbereich der Gemeindeverwaltung.

Mindestens 50 Stimmberechtigte können gegen einen Gemeinderatsbeschluss gemäss Art. 48 Abs. 1 Bst. b der Gemeindeordnung Evilard das Referendum ergreifen, wenn die damit verbundene Ausgabe CHF 150'000.00 übersteigt. Die Referendumsfrist beträgt dreissig Tage ab der Bekanntmachung im amtlichen Anzeiger.

Das Referendum ist bei der Gemeindeverwaltung Evilard, Route Principale 37, 2533 Evilard, einzureichen.

Gemeindeverwaltung Evilard

Bevölkerung
Melden Sie Beobachtungen der Asiatischen Hornisse

Seit letztem Jahr wurden Asiatische Hornissen auch im Kanton Bern beobachtet und einige Nester konnten zerstört werden. Sie erbeuten für ihre Larven hauptsächlich Honigbienen. Die Asiatische Hornisse verbreitet sich rasch und kann zu Verlusten bei Bienenvölkern führen.

Für die Kontrolle des invasiven, exotischen Insekts sind die Kantone auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Melden Sie Ihre Beobachtungen auf www.asiatischehornisse.ch.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Stadt Biel - Dienststelle Umwelt

Baupublikationen
Baugesuch Nr. 2455/372 (eBau Nr. 2025-3209/224675)

Gesuchsteller: Andrea Fabio Nuzzolo, Am Wald 16, 2532 Magglingen 

Projektverfasser:  Andrea Fabio Nuzzolo, Am Wald 16, 2532 Magglingen 

Standort: Am Wald 16, 2532 Magglingen, Parzelle Nr 603

Bauvorhaben: Nutzung eines Raums in einem Coiffeursalon

Zonenplan: Wohnzone W1

Ausnahmen: Art. 80 SG und Art. 16 BR Evilard (Unterschreiten des Strassenabstandes) in Anwendung von Art. 26 BauG und Art. 81 SG

Gewässerschutz: Gewässerschutzbereich Au. Massnahmen: Ableitung Abwasser in die bestehende öffentliche Kanalisation mit Anschluss an die ARA Biel

Auflage- und Einsprachefrist: 1. Mai 2025

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Evilard, route Principale 37, 2533 Evilard

Aufgelegte Dossiers können öffentlich unter diesem Link während der definierten Zeitspanne eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20716

 
Baupublikationen
Baupublikation eBau 2024-20841 / 214723

Stadt Biel

Baugesuch Nr.: 26’072
(eBau Nr.: 2024-20841 / 214723)

Bauherrschaft: Denise und Manuel Schiffmann, Marguerite-Weidauer-Weg 3, 2503 Biel / Suzanne und Urs Schoch, Marguerite-Weidauer-Weg 1, 2503 Biel

Projektverfasser: k2p Architekten GmbH, Gurzelenstrasse 31, 2502 Biel

Bauvorhaben: Neubau Zweifamilienhaus

Standort: Biel, Marguerite-Weidauer-Weg 1, Parzelle Nr. 11397 (BR 11398)

Zonenplan: Überbauungsordnung «Madretsch-Ried Nr. 3»

Ausnahme: Art. 18 NHG und Art. 27 NSchG: Eingriffe in Hecken und Feldgehölze und in Lebensräume geschützter Arten

Auflage- und Einsprachefrist: 1. Mai 2025

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden:

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Baupublikationen
Baupublikation eBau 2025-2763 / 218258

Stadt Biel

Baugesuch Nr.: 26’111
(eBau Nr.: 2025-2763 / 218258)

Bauherrschaft: Direktion Bau, Energie und Umwelt der Stadt Biel, vertreten durch Abteilung Hochbau, Zentralstrasse 49, 2501 Biel

Projektverfasser: spaceshop Architekten GmbH, Werkhofstrasse 11, 2503 Biel

Bauvorhaben: Dachsanierung Schule Bözingen, Einbau Dachflächenfenster und Solaranlage

Standort: Biel, Solothurnstrasse 22, Parzelle Nr. 41

Zonenplan: Zone mit Planungspflicht (ZPP) 5.1 «Bözingen Kernzone»

Schutzobjekt: K-Objekt (erhaltenswert, in der Baugruppe X – Biel/Bienne, Bözingen)

Profile: Erleichterung der Profilierung nach Art. 16 Abs. 3 BewD

Auflage- und Einsprachefrist: 1. Mai 2025

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden: 

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG25918 (eBau Nr. 2024-9810 / 215616)

Gesuchsteller: Rulki AG, p.A. UDRO Bau und Planungs AG, Florastrasse 30, 2502 Biel 
Projektverfasser: UDRO Bau- und Planungs AG, Florastrasse 30, 2502 Biel/Bienne 
Standort: Oberer Quai 26/28, 2503 Biel, Parzelle Nr. 2162, 2163 
Bauvorhaben: Die Publikation betrifft die Ergänzung/Änderung des Baugesuchs BG25918, welches bereits am 17.12.2024 und 07.01.2025 publiziert wurde. Die Ergänzung betrifft das Ausnahmegesuch für Bauten und Anlagen innerhalb des Gewässerraums und für die Entwässerung von Meteorwasser in ein Fliessgewässer. Das im Dezember 2024 publizierte Vorhaben betrifft den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit einem Ladenlokal im Erdgeschoss.
Zoneplan: Bauzone K (Kleinbauten) (im Hof), Bauzone 4 (innerhalb der Baulinien), Geschlossene Bauweise (innerhalb der Baulinien), Zusatzgeschoss zulässig (innerhalb der Baulinien), Mischzone B, Gebiet mit Wohnnutzungsanteil, min. 50% 
Schutzobjekt: Nein 
Erforderliche Ausnahme(n): Art. 41c Gewässerschutzverordnung (Bauten und Anlagen innerhalb des Gewässerraums), Art. 48 Gesetz über Gewässerunterhalt und Wasserbau (Entwässerung Meteorwasser) 
Gewässerschutz: GWS-Zone üB; Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA 

Auflage- und Einsprachefrist: 09.05.2025 
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung. 

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden.

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich für die gedruckte Version am Ende der Baupublikationen und für die Online-Version am Anfang der Seite. Diese gilt für dieses Baugesuch.

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG26080 (eBau Nr. 2025-602 / 221587)

Gesuchsteller: Mehmet und Elif Bilecek-Sunna, Stockackerweg 31, 2564 Bellmund 
Projektverfasser: Imago Architektur / Bauführung, Herr Beat Hänni, Kaltackerstrasse 9, 3412 Heimiswil 
Standort: Zukunftstrasse 55 A, 2503 Biel, Parzelle Nr. 6364 
Bauvorhaben: Einbau von zwei neuen Dachwohnungen, Erstellen eines neuen Abstellplatzes 
Zoneplan: Bauzone 4, Annähernd geschlossene Bauweise, Gebäudelänge / Gebäudetiefe, generell -/12
Mischzone A, Gebiet mit Wohnnutzungsanteil, min. 70% 
Schutzobjekt: Nein 
Erforderliche Ausnahme(n): Keine 
Gewässerschutz: GWS-Zone üB; Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA 

Auflage- und Einsprachefrist: 08.05.2025 
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.
 
Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden. 
 
Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich für die gedruckte Version am Ende der Baupublikationen und für die Online-Version am Anfang der Seite. Diese gilt für dieses Baugesuch.

Baupublikationen
Baugesuch Nr. 25818 (eBau Nr. 2023-3992 / 210413)

Gesuchsteller: Vitali's Generation AG, Poststrasse 19, Postfach 6110, 2500 Biel 6
Projektverfasser: b. müller's architekten ag, Kleinfeldstrasse 6, Postfach 2, 2563 Ipsach
Standort: Kornblumenweg 14, 2502 Biel, Parzelle Nr. 9482, 9483
Bauvorhaben: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 10 Wohnungen und einer Tiefgarage mit 10 Abstellplätzen
Zoneplan: Bauzone 3, Gebäudelänge / Gebäudetiefe, generell -/12, Mischzone A, Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 40%
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: GWS-Zone üB, Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA
Auflage- und Einsprachefrist: 08.05.2025
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel,
5. Stock. Akteneinsicht: Mo–Fr: 08.00–11.45 und 14.00–16.30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di–Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.
Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500
Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich für die gedruckte Version am Ende der Baupublikationen und für die Online-Version am Anfang der Seite. Diese gilt für dieses Baugesuch.
Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel

Verschiedenes
Aufhebung von Gräbern in den Friedhöfen Madretsch, Mett und Bözingen

Gestützt auf Art. 22 der Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen der Stadt Biel vom 11. Dezember 1992 hat die Direktion Bau, Energie und Umwelt am 22. Januar 2025 die Aufhebung folgender Gräber auf den 31. Dezember 2025 beschlossen:

Friedhof Madretsch

Abteilung Nr. 10: Erdbestattungsgräber aus dem Jahr 2000

Nr. 44, 46, 48, 50, 52, 54, 56, 58, 60, 62, 64, 66, 68, 70, 72, 74, 76 und 78.
Nr. 49, 51, 53, 55, 57, 59, 61, 63, 65, 67, 69, 71, 73, 75, 77, 79, 81 und 83.

Abteilung Nr. 14: Urnenreihengräber aus dem Jahr 2000

Nr. 192,193, 194, 195, 196, 197, 198, 199, 200, 201, 202, 203, 204, 205, 206, 207, 208, 209, 210, 211, 212, 213, 214, 215, 216, 217, 218, 219, 220, 221, 222, 223, 224, 225, 226, 227, 228, 229, 230, 231, 232, 233, 234, 235, 236, 237, 238, 239, 240, 241, 242, 243 und 244.

Friedhof Mett

Abteilung Nr. 4: Urnenreihengräber aus dem Jahr 2000

Nr. 251, 252, 253, 254, 255, 256, 257, 258, 259, 260, 261, 262, 263, 264, 265, 266, 267, 268, 269, 270, 271, 272 und 273.

Abteilung Nr. 6: Erdbestattungsgräber aus dem Jahr 2000

Nr. 142, 144, 146, 148, 150 und 152.
Nr. 139, 141, 143, 145, und 147.

Friedhof Bözingen

Abteilung Nr. 2: Erdbestattungsgräber aus dem Jahr 2000

Nr. 618, 619, 620, 621 und 622.

Abteilung Nr. 2: Urnenreihengräber aus dem Jahr 2000

Nr. 258, 259, 260, 261, 262, 263, 264, 265, 266, 267 und 268.

Die gesetzliche Ruhefrist dieser Gräber ist seit mindestens fünf Jahren abgelaufen.
Für eventuelle Fragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung zur Verfügung. (Tel. 032 326 26 61).

Gedenksteine, Pflanzen und andere Gegenstände, die von den Hinterbliebenen beansprucht werden, sind spätestens bis zum Aufhebungsdatum von den Gräbern zu entfernen.

Nach diesem Datum werden die Gräber eingeebnet.

Infrastruktur, Friedhöfe

Verschiedenes
Richterliches Verbot

CiV 25 1407 MMO

Die Gassmann Management AG als Eigentümerin des Grundstücks Biel/Bienne Nr. 9344 am Längfeldweg 135 lässt hiermit jede Störung des Besitzes durch unbefugte Dritte richterlich verbieten.

Verboten ist namentlich das unbefugte Befahren und Parkieren von Fahrzeugen aller Art auf dem Grundstück, das unbefugte Betreten und der unbefugte Aufenthalt, die Ruhestörung und das Deponieren von Gegenständen oder Abfällen aller Art.

Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden mit einer Busse bis CHF 2’000.00 gemäss Art.258 ZPO belegt.

Bewilligt:
Biel, 28. März 2025

Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. Die Einsprache macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam.

Regionalgericht Berner Jura-Seeland
Zivilabteilung
Die Gerichtspräsidentin: Breijo