Abstimmungen - Wahlen
Eidgenössische und städtische Volksabstimmungen sowie zweiter Wahlgang für das Stadtpräsidium vom 22. bis 24. November 2024

Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Biel werden zur Stimmabgabe über folgende Vorlagen aufgerufen:

Eidgenössische Vorlagen:

  • Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023
  • Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete)
  • Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs)
  • Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen) 

Städtische Vorlagen:

  • Zweiter Wahlgang für das Stadtpräsidium
  • Budget 2025

Briefliche Stimmabgabe
Alle Bieler Stimmberechtigten erhalten in der Woche vom 28. Oktober 2024 das amtliche Material für die Abstimmungen und Wahlen vom 24. November 2024. Ab dem Erhalt dieser Unterlagen kann brieflich abgestimmt werden.

Das Antwortkuvert kann wie folgt abgegeben/zugestellt werden:

  • Abgabe während der Bürozeiten (8.00–12.00 Uhr; 14.00–17.00 Uhr) bei der Stadtkanzlei, Mühlebrücke 5 oder bei den Einwohner- und Spezialdiensten, Neuengasse 28;
  • Einwurf in die Briefkästen der Stadt bei der Stadtkanzlei (Mühlebrücke 5), beim Kongresshaus (Seite Silbergasse 31), bei den Einwohner- und Spezialdiensten (Neuengasse 28) sowie vor den Schulgebäuden Bözingen (Solothurnstrasse 22), Post (Poststrasse 25), Geyisried (auf der Seite Löhrenweg), Madretsch (Pianostrasse 55), Mühlefeld (La-Nicca-Weg 8) und Walkermatte (Dreiangelweg 12), bis spätestens Samstag, 23. November 2024, 10.00 Uhr.
  • Übergabe an die Post oder Einwurf in einen offiziellen Briefkasten der Post mit Eintreffen im Postfach der Stadt Biel bei der Hauptpost spätestens am Samstag, 23. November 2024. Alle Postsendungen sind zu frankieren. Nicht frankierte Postsendungen werden abgelehnt.

Nicht rechtzeitig bei der Post oder in den Briefkästen der Stadt eingelangte Stimmzettel werden nicht in die Auszählung einbezogen (Art. 7 Verordnung über die politischen Rechte; BSG 141.112).

Die Stimmabgabe an der Urne findet wie folgt statt:

Atelier Bieler Geschichte, Ring 10 (Hauptlokal):
Samstag von 9.00 bis 12.00 Uhr, Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr

BFB – Bildung Formation Biel-Bienne, Robert-Walser-Platz 9:
Freitag von 18.00 bis 20.00 Uhr, Samstag von 9.00 bis 19.00 Uhr, Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr.

Die Lokale Madretsch, Aula des Sekundarschulhauses, Friedweg 24, Mett, neuer Pavillon-Süd des Schulhauses, Poststrasse 25, Bözingen, Aula des Schulhauses, Solothurnstrasse 22 sind am Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.

Die Stellvertretung bei Abstimmungen ist nicht zulässig. Die Stimmberechtigten müssen ihren Stimmrechtsausweis im Abstimmungsraum dem Stimmausschuss persönlich abgeben, ihre Stimmzettel auf der Rückseite vom Stimmausschuss abstempeln lassen und sie unter der Aufsicht des Stimmausschusses in die dafür bestimmte Urne einwerfen.

Vorbehalten bleiben die Bestimmungen der kantonalen Verordnung über die politischen Rechte (BSG 141.112):
Art. 2 Stimmabgabe von Menschen mit Behinderung
1 Stark gehbehinderte Stimmberechtigte dürfen bei nicht rollstuhlgängigen Abstimmungsräumen das nach den Vorschriften von Artikel 4 vorbereitete Antwortcouvert oder den Stimmrechtsausweis zusammen mit den Wahl- oder Stimmzetteln einer Person mit behördlicher Funktion übergeben.
2 Nicht schreibfähige Stimmberechtigte können ihre Stimmabgabe für die Wahl oder Abstimmung einer Person mit behördlicher Funktion unter gleichzeitiger Abgabe des Stimmrechtsausweises bekanntgeben. Die beauftragte Person trägt die Willensäusserung in Anwesenheit der stimmberechtigten Person in den Wahl- oder Stimmzettel ein und legt diesen entweder in das Stimmcouvert oder in die Urne.
3 Die beauftragte Person unterliegt der Geheimhaltungspflicht.

Das Stimmregister der Einwohnergemeinde Biel liegt bei der Einwohnerkontrolle, Neuengasse 28, 1. Stock, zur Einsicht öffentlich auf. Alle Stimmberechtigten haben das Recht, Einsicht in die sie betreffende Eintragung zu verlangen oder Einsprache gegen das Stimmrecht anderer oder gegen vorgenommene Streichungen zu erheben.

Diesbezügliche Begehren sind für die vorerwähnten Abstimmungsverhandlungen bis spätestens Dienstag, 19. November 2024 anzubringen. Stimmberechtigte, die im Stimmregister eingetragen sind, jedoch keine Ausweiskarte erhalten oder dieselbe verloren haben, können während der Öffnungszeiten bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr beim Stimmregisterbüro, Neuengasse 28, 1. Stock, ein Doppel verlangen.

Die Ermittlung des Abstimmungsergebnisses findet in der Aula des Berufsbildungszentrums Biel, Wasenstrasse 7 statt.

Stimmausschuss
Der rund 70 Mitglieder zählende Stimmausschuss ist vom Gemeinderat bestimmt worden, ebenso die Leitung dieses Ausschusses. Die Namen sämtlicher Mitglieder des Ausschusses sind auf der Website der Stadt Biel unter der Rubrik «Abstimmungen und Wahlen» einsehbar.

Präsident: Herr Giovanni Sorrentini
Vizepräsidentin: Frau Hélène Steiger

Hinweis / Strafbestimmungen
Nach Artikel 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird mit Busse bestraft, wer Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Stimmzettel verteilt.

Baupublikationen
Baugesuch Nr: BG25782 (eBau Nr. 2023-21491 / 170026)

Gesuchsteller: aXpel services, Thurgauerstrasse 117, 8152 Glattpark (Opfikon)
Projektverfasser: aXpel services, Thurgauerstrasse 117, 8152 Glattpark (Opfikon)
Standort: Alexander-Moser-Strasse 35 und 37, 2503 Biel, Parzelle Nr. 7799, 
8577
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Erstellen von Abstellplätzen und Velounterstand, An- und Umbau der bestehenden Garagen und Umnutzung als Lager, Änderung der Fassadenfarbe
Zonenplan: Bauzone 3, Gebäudelänge / Gebäudetiefe, generell -/15, Mischzone A, Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 40%
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: GWS-Zone üB
Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 14.11.2024

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur  Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter diesem Link eingesehen werden.

Burgergemeinden
E I N L A D U N G

zur ordentlichen Burgergemeindeversammlung

Montag, 25. November 2024, 18.00 Uhr,
in der Résidence au Lac, Aarbergstrasse 54, Biel

T r a k t a n d e n :

  1. Begrüssung und Organisatorisches
  2. Einburgerung
  3. Jungburgerinnen- und Jungburgerehrung Jahrgang 2006
  4. Budget 2025
  5. Liegenschaften, Kompetenzgrenze des Burgerrates für 2025 über
    Rechtsgeschäfte gem. Art. 132 des Organisationsreglements
  6. Wahlen für die Amtsperiode 2025 – 2028
  7. Informationen
  8. Verschiedenes

Nach der Versammlung sind Sie herzlich zu einem Apero riche eingeladen.

 

Das Protokoll der letzten Burgergemeindeversammlung und das Budget 2025 liegen
30 Tage vor der Versammlung im Sekretariat an der Reuchenettestrasse 129, Biel zur Einsichtnahme auf.

 

 

Der Burgerratspräsident:

 

Dieter Haas

 

 

 

Biel/Bienne, den 22. Oktober 2024