Abstimmungen - Wahlen
Eidgenössische und kantonale Volksabstimmungen sowie Gesamterneuerungswahlen der städtischen Behörden vom 20. bis 22. September 2024

Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Biel werden zur Stimmabgabe über folgende Vorlagen aufgerufen:

Eidgenössische Vorlagen:

  • Biodiversitätsinitiative
  • Reform der beruflichen Vorsorge

 Kantonale Vorlagen:

  • Änderung der Kantonsverfassung (Kantonswechsel der Gemeinde Moutier: Aufhebung der Amtsbezirke)
  • Konkordat über den Wechsel der Gemeinde Moutier zum Kanton Jura

 Städtische Wahlen:

  • Wahl von 60 Mitgliedern des Stadtrates
  • Wahl von 5 Mitgliedern des Gemeinderates
  • Wahl des Stadtpräsidenten/der Stadtpräsidentin

Die Wahlen des Stadtrates und des Gemeinderates erfolgen nach dem Grundsatz der Verhältniswahl (Proporz), gemäss den Bestimmungen des Reglements über städtische Abstimmungen und Wahlen vom 9. Juni 2013 (SGR 1.4-1).

Die Wahl des Stadtpräsidenten/der Stadtpräsidentin erfolgt nach dem Grundsatz der Mehrheitswahl (Majorz), wobei nur Personen die Stimme gegeben werden kann, die als Mitglied des Gemeinderates kandidieren. Es gelten ebenfalls die Bestimmungen des vorgenannten Reglements.

Die folgenden Wahlvorschläge wurden gemäss Art. 27 des vorgenannten Reglements bis zum 8. Juli 2024, 12.00 Uhr, bei der Stadtkanzlei eingereicht:

Stadtrat:

  1. Grüne / junge Grüne und Gewerkschaften
  2. Les Radicaux Romands
  3. Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU)
  4. SVP
  5. Die Liberalen Biel/Bienne
  6. SP, JUSO und Gewerkschaften
  7. Zukunft Biel Mitte
  8. Parti socialiste romand (PSR), JS et syndicats
  9. EVP Evangelische Volkspartei
  10. Partei der Arbeit (PdA)
  11. Du stimmst tel que tu es
  12. JUSO – Junge Linke
  13. Grünliberale

 

Gemeinderat:

  1. Grünliberale
  2. Bienne solidaire – die rot-grüne Kraft
  3. BIEL/BIENNE 25

Die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten für den Stadtrat und den Gemeinderat können bei der Stadtkanzlei, Mühlebrücke 5, sowie auf der Internetseite www.biel-bienne.ch/wahlen eingesehen werden.

Die Stimmberechtigten werden gebeten, folgende Punkte zu beachten:

  • Die (ausseramtlichen) Wahlzettel mit Vordruck dürfen nur von Hand abgeändert werden, die leeren (amtlichen) Wahlzettel sind von Hand auszufüllen. Bei den Stadtrats- und Gemeinderatswahlen darf der Name einer Kandidatin/eines Kandidaten höchstens zweimal auf den Wahlzettel gesetzt werden.
  • Das planmässige Einsammeln, Ausfüllen oder Abändern von Wahlzetteln und das Verteilen derartiger Wahlzettel ist strafbar.
  • Die Ausweiskarte, die Wahlzettelblöcke für den Stadtrat und den Gemeinderat, der amtliche Wahlzettel für das Stadtpräsidium sowie die Broschüre «Städtische Wahlen / Leitfaden» werden den Stimmberechtigten zusammen mit dem ausseramtlichen Material der Parteien durch die Post zugestellt.

 Briefliche Stimmabgabe
Alle Bieler Stimmberechtigten erhalten in der Woche vom 26. August 2024 das amtliche Material für die Abstimmungen und Wahlen vom 22. September 2024. Ab dem Erhalt dieser Unterlagen kann brieflich abgestimmt werden.

Das Antwortkuvert kann wie folgt abgegeben/zugestellt werden:

  • Abgabe während der Bürozeiten (8.00–12.00 Uhr; 14.00–17.00 Uhr) bei der Stadtkanzlei, Mühlebrücke 5 oder bei den Einwohner- und Spezialdiensten, Neuengasse 28;
  • Einwurf in die Briefkästen der Stadt bei der Stadtkanzlei (Mühlebrücke 5), beim Kongresshaus (Seite Silbergasse 31), bei den Einwohner- und Spezialdiensten (Neuengasse 28) sowie vor den Schulgebäuden Bözingen (Solothurnstrasse 22), Post (Poststrasse 25), Geyisried (auf der Seite Löhrenweg), Madretsch (Pianostrasse 55), Mühlefeld (La-Nicca-Weg 8) und Walkermatte (Dreiangelweg 12), bis spätestens Samstag, 21. September 2024, 10.00 Uhr.
  • Übergabe an die Post oder Einwurf in einen offiziellen Briefkasten der Post mit Eintreffen im Postfach der Stadt Biel bei der Hauptpost spätestens am Samstag, 21. September 2024. Alle Postsendungen sind zu frankieren. Nicht frankierte Postsendungen werden abgelehnt.

Nicht rechtzeitig bei der Post oder in den Briefkästen der Stadt eingelangte Stimmzettel werden nicht in die Auszählung einbezogen (Art. 7 Verordnung über die politischen Rechte; BSG 141.112).

Die Stimmabgabe an der Urne findet wie folgt statt:

Atelier Bieler Geschichte, Ring 10 (Hauptlokal):
Samstag von 9.00 bis 12.00 Uhr, Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr

BFB – Bildung Formation Biel-Bienne, Robert-Walser-Platz 9:
Freitag von 18.00 bis 20.00 Uhr, Samstag von 9.00 bis 19.00 Uhr, Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr.

Die Lokale        Madretsch, Aula des Sekundarschulhauses, Friedweg 24                   
                         Mett, neuer Pavillon-Süd des Schulhauses, Poststrasse 25                                                             Bözingen, Aula des Schulhauses, Solothurnstrasse 22
sind am Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.

Die Stellvertretung bei Abstimmungen ist nicht zulässig. Die Stimmberechtigten müssen ihren Stimmrechtsausweis im Abstimmungsraum dem Stimmausschuss persönlich abgeben, ihre Stimmzettel auf der Rückseite vom Stimmausschuss abstempeln lassen und sie unter der Aufsicht des Stimmausschusses in die dafür bestimmte Urne einwerfen.

Vorbehalten bleiben die Bestimmungen der kantonalen Verordnung über die politischen Rechte (BSG 141.112):

Art. 2 Stimmabgabe von Menschen mit Behinderung

1 Stark gehbehinderte Stimmberechtigte dürfen bei nicht rollstuhlgängigen Abstimmungsräumen das nach den Vorschriften von Artikel 4 vorbereitete Antwortcouvert oder den Stimmrechtsausweis zusammen mit den Wahl- oder Stimmzetteln einer Person mit behördlicher Funktion übergeben.

2 Nicht schreibfähige Stimmberechtigte können ihre Stimmabgabe für die Wahl oder Abstimmung einer Person mit behördlicher Funktion unter gleichzeitiger Abgabe des Stimmrechtsausweises bekanntgeben. Die beauftragte Person trägt die Willensäusserung in Anwesenheit der stimmberechtigten Person in den Wahl- oder Stimmzettel ein und legt diesen entweder in das Stimmcouvert oder in die Urne.

3 Die beauftragte Person unterliegt der Geheimhaltungspflicht.

Das Stimmregister der Einwohnergemeinde Biel liegt bei der Einwohnerkontrolle, Neuengasse 28, 1. Stock, zur Einsicht öffentlich auf. Alle Stimmberechtigten haben das Recht, Einsicht in die sie betreffende Eintragung zu verlangen oder Einsprache gegen das Stimmrecht anderer oder gegen vorgenommene Streichungen zu erheben.

Diesbezügliche Begehren sind für die vorerwähnten Abstimmungsverhandlungen bis spätestens Dienstag, 17. September 2024 anzubringen. Stimmberechtigte, die im Stimmregister eingetragen sind, jedoch keine Ausweiskarte erhalten oder dieselbe verloren haben, können während der Öffnungszeiten bis Freitag, 20. September 2024, 12.00 Uhr beim Stimmregisterbüro, Neuengasse 28, 1. Stock, ein Doppel verlangen.

Die Ermittlung des Abstimmungsergebnisses findet in der Aula des Berufsbildungszentrums Biel, Wasenstrasse 7 statt.

Stimmausschuss
Der rund 70 Mitglieder zählende Stimmausschuss ist vom Gemeinderat bestimmt worden, ebenso die Leitung dieses Ausschusses. Die Namen sämtlicher Mitglieder des Ausschusses sind auf der Website der Stadt Biel unter der Rubrik «Abstimmungen und Wahlen» einsehbar. Die Stadtkanzlei hat zusätzliche Helferinnen und Helfer für die elektronische Verarbeitung der Wahlzettel einberufen.

Präsident: Herr Giovanni Sorrentini
Vizepräsidentin: Frau Hélène Steiger

Hinweis / Strafbestimmungen
Nach Artikel 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird mit Busse bestraft, wer Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Stimmzettel verteilt.

Kehrichtabfuhr
Kehrichtabfuhr
Kreis 4
Mittwoch, 28. August 2024
Kreis 3
Mittwoch, 28. August 2024
Polizeiwesen
Verkehrsbeschränkung anlässlich des Radrennens «Bienne Crit» von Samstag, 31.08.2024:

Während dem Anlass sind folgende Strassen für sämtlichen Verkehr zwischen 09.00 und 17.30 Uhr gesperrt.

Champagneallee, Grünweg auf Höhe Champagneallee, Im Grund, Schwalbenstrasse, Fontenalstrasse, Zeughausstrasse.

Die Anwohnenden müssen mit erheblichen Einschränkungen und Verkehrsbehinderungen im gesamten Quartier rechnen. Die Zu-/Wegfahrt zu den privaten Parkplätzen wird nicht zu jeder Zeit möglich sein.

Der Zugang zu den eingeschlossenen Teilen im Quartier ist für Fussgängerinnen und Fussgänger via die überwachten Übergängen ganztags möglich. 

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden, die Signale zu beachten.

Sämtliche Parkplätze auf der Strecke des Rennens werden am Samstag, 31.08.2024 temporär aufgehoben.

Das Polizeiinspektorat macht darauf aufmerksam, dass vorschriftswidrig abgestellte Fahrzeuge abgeschleppt werden. Die Abschleppgebühr beträgt CHF 300.– zzgl. Ordnungsbusse.

Polizeiinspektorat Biel

Bevölkerung
Sträuchertausch-Aktion / Bis am 1. September 2024 anmelden!

Am 23. November 2024 organisiert die Stadt Biel zum dritten Mal eine Sträuchertausch-Aktion: Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Biel können exotische Sträucher aus ihrem Garten kostenlos gegen einheimische tauschen. Ziel der Aktion ist es, mit einheimischen Straucharten den Tieren in den Gärten langfristig eine gute Lebensgrundlage zu bieten und schädliche invasive Neophyten zu ersetzen. Es stehen 400 Sträucher zum Tausch zur Verfügung.

Bis zum 1. September 2024 können Bestellungen für einheimische Sträucher aufgegeben werden (maximal 10 Stück pro Postanschrift). Die Tauschaktion findet im November statt, wenn die Witterungsbedingungen für das Pflanzen von Sträuchern ideal sind. Interessierte Einwohnerinnen und Einwohner können sich ab jetzt online auf der folgenden Seite der Dienststelle Umwelt informieren und ihre Bestellung aufgeben: biel-bienne.ch/straeuchertausch. 

Bevölkerung
Öffnungszeiten

Öffentliche Sicherheit

Einwohner- und Spezialdienste

Öffnungszeiten

Wegen Weiterbildung bleibt die Dienststelle Einwohner- und Spezialdienste, Neuengasse 28, am Freitag, 30. August 2024, den ganzen Tag geschlossen.

Einwohner- und Spezialdienste

Baupublikationen
Baugesuch Nr.: 25’915 (eBau Nr.: 2024-9346 / 198610)

Bauherrschaft: Stadt Biel, Direktion Bau, Energie und Umwelt, v.d. Abteilung Infrastruktur, Tiefbau, Zentralstrasse 49, 2501 Biel

Projektverfasser: Christen + Partner Ingenieure und Planer AG, Werkhofstrasse 11, 2503 Biel

Standort: Biel, Alexander-Moser-Strasse (Abschnitt Zihlplatz - Portstrasse), Parzelle Nr. 11188

Bauvorhaben: Neugestaltung Alexander-Moser-Strasse (Abschnitt Zihlplatz - Portstrasse)

Zone: Öffentlicher Verkehrsraum

Gewässerschutz: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 19. September 2024

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Aufgelegte Dossiers dieser Gemeinde können öffentlich unter diesem Link während der definierten Zeitspanne eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/198610

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/198610
Baupublikationen
Stadt Biel Baugesuch Nr.: 25’923 (eBau Nr.: 2024-10495 / 191126)

Bauherrschaft: Kanton Bern, Amt für Grundstücke und Gebäude, Reiterstrasse 11, 3013 Bern

Projektverfasserin: Coray Architektur GmbH, Gurzelenstrasse 5, 2502 Biel

Standort: Biel, Ländtestrasse 8, 10, 12, 14, 16, Parzellen Nrn. 2969 (BR 10311) und 8833 (BR 10312)

Bauvorhaben: Ergänzung der Umgebungsbeleuchtung auf dem Areal der Gymnasien Biel Strandboden

Zone: Bauzone 3, Bauzone K, Zone für öffentliche Nutzung (Zweckbestimmung 1 - Bildung-öff. Schulen, Kindergärten usw.)

Schutzobjekt: Unterer Quai N.N. sowie Gebäude Nrn. 8, 10, 12 und 14: K-Objekt (schützenswert)

Gewässerschutz: Zone Aμ. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Ausnahme: Bauten und Anlagen am/im Gewässer (Art. 48 WBG)

Hinweise: Bauten und Anlagen im Gewässerraum (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist: 12. September 2024

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Aufgelegte Dossiers dieser Gemeinde können öffentlich unter diesem Link während der definierten Zeitspanne eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/191126

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/191126
Baupublikationen
Stadt Biel Baugesuch Nr.: 25’936 (eBau Nr.: 2024-11535 / 202166)

Bauherrschaft: Restaurant Pasquart, Seevorstadt 22, 2502 Biel

Projektverfasserin: Dietziker Architekten GmbH, Dammweg 3, 2502 Biel

Standort: Biel, vor Seevorstadt 22/24, Parzellen Nrn. 3092 und 3093

Bauvorhaben: Neugestaltung der Gartenterrasse des Restaurant Pasquart (öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank)

Zone: Bauzone K, Bauzone 3, Bauzone 0, Geschlossene Bauweise mit Hofbauweise, Grünzone, Mischzone B, Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 30%

Schutzobjekt: K-Objekt (schützenswert, Vertrag vom 07.04.2020, in der Baugruppe K –
Museumsstrasse / Seevorstadt)

Gewässerschutz: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 12. September 2024

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Aufgelegte Dossiers dieser Gemeinde können öffentlich unter diesem Link während der definierten Zeitspanne eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/202166

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/202166
Baupublikationen
Stadt Biel Baugesuch Nr: BG25958 (eBau Nr. 2024-13181 / 205745)

Gesuchsteller: rueAcoeur, Karl-Neuhaus-Strasse 28, 2502 Biel/Bienne

Projektverfasser: Stauffer Architektur GmbH, Hauptstrasse 27, 2560 Nidau

Standort: Salzhausstrasse, 2503 Biel, Parzelle Nr. 25050

Bauvorhaben: Zeitlich begrenztes Abstellen eines Schmalspurbahnwagen für den gratis Bewirtung von Gästen

Zonenplan: Zone mit Planungspflicht 8.6 «A5 Anschluss Salzhausstrasse»

Schutzobjekt: Nein

Erforderliche Ausnahme(n): Keine

Gewässerschutz: GWS-Zone UB

Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 12.09.2024

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel,5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch!

Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel

https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500
Baupublikationen
Baugesuch Nr.: 25’915 (eBau Nr.: 2024-9346 / 198610)

Bauherrschaft: Stadt Biel, Direktion Bau, Energie und Umwelt, v.d. Abteilung Infrastruktur, Tiefbau, Zentralstrasse 49, 2501 Biel

Projektverfasser: Christen + Partner Ingenieure und Planer AG, Werkhofstrasse 11, 2503 Biel

Standort: Biel, Alexander-Moser-Strasse (Abschnitt Zihlplatz - Portstrasse), Parzelle Nr. 11188

Bauvorhaben: Neugestaltung Alexander-Moser-Strasse (Abschnitt Zihlplatz - Portstrasse)

Zone: Öffentlicher Verkehrsraum

Gewässerschutz: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 19. September 2024

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Aufgelegte Dossiers dieser Gemeinde können öffentlich unter diesem Link während der definierten Zeitspanne eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/198610

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Die weitere Rechtsmittelbelehrung befindet sich am Ende der Baupublikationen und gilt für dieses Baugesuch.

Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne

https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/198610
Kantonale Behörden
Mitwirkungsverfahren

Anpassung des kantonalen Sachplans Velowegnetz – öffentliche Mitwirkung

Die vorgesehene Anpassung des kantonalen Sachplans Velowegnetz vom 3. Dezember 2014 (RRB Nr. 1436/2014) wird gemäss Artikel 58 Baugesetz (BauG, BSG 721.0) der Bevölkerung zur Mitwirkung vorgelegt. Die Auflage mit der Möglichkeit zur Mitwirkung dauert vom Montag, 12. August bis zum Mon-tag, 23. September 2024.

Alle Interessierten sind eingeladen, sich bis zum Ablauf der Auflage zu den vorgesehenen Anpassun-gen über die Plattform E-Mitwirkung zu äussern. Der Sachplan mit den vorgesehenen Anpassungen, die Begleitdokumente und der Link zur E-Mitwirkung sind ab Mitwirkungsbeginn im Internet verfügbar:

https://filesharing.bvd.be.ch/index.php/s/GaTwy8cxRKyc7pf

Die Unterlagen können zudem während den ordentlichen Bürozeiten (tlw. mit Voranmeldung) beim Tiefbauamt des Kantons Bern an folgenden Auflageorten eingesehen werden:

– TBA, Dienstleistungszentrum, Reiterstrasse 11, 3011 Bern

– TBA, Oberingenieurkreis I, Schorenstrasse 39, 3645 Gwatt (Thun) (Mo-Do VM+NM, Fr nur VM)

– TBA, Oberingenieurkreis II, Schermenweg 11, 3001 Bern (mit Voranmeldung)

– TBA, Oberingenieurkreis III, Kontrollstrasse 20, 2501 Biel

– OPC, Service pour le Jura bernois, Grand Nods 1, 2732 Loveresse (mit Voranmeldung)

– TBA, Oberingenieurkreis IV, Dunantstrasse 13, 3400 Burgdorf (mit Voranmeldung)

Die im Rahmen der Mitwirkung eingehenden Hinweise und Anliegen werden geprüft und im Mitwir-kungsbericht beantwortet. Die Anpassungen am Sachplan treten mit dem regierungsrätlichen Be-schluss in Kraft. Die Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) wird den angepassten Sachplan Velowegnetz anschliessend veröffentlichen.

Bern, 12. August 2024
Tiefbauamt des Kantons Bern

Verschiedenes
Stipendien

Nach dem Reglement über Ausbildungsbeiträge (Reglement über die Spezialfinanzierung Stipendienfonds) gewährt die Burgergemeinde Biel an die Kosten von Aus- und Weiterbildungen nach der obligatorischen Schulpflicht Beiträge in Form von Stipendien und Darlehen. Diese Beiträge werden subsidiär zu öffentlichen Stipendien und Ausbildungsbeiträgen gewährt.  Anspruchsberechtigte sind in der Aus- oder Weiterbildung stehende Burger und Burgerinnen von Biel mit Wohnsitz in der Schweiz.  Ausbildungsbeiträge werden auf Gesuch hin für ein Jahr gesprochen. Das Gesuch ist für jedes Jahr neu einzureichen.

Bewerbungsformulare können bei der Burgergemeinde Biel, Reuchenettestrasse 129, 2504 Biel (Tel. 032 322 39 22), angefordert werden. Die Rückgabe der ausgefüllten Formulare und geforderten Beilagen hat bis spätestens 20. September 2024 zu erfolgen.  Biel/Bienne, 31. Juli 2024

Der Burgerrat